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dynamite

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  1. Aha! Genau das meine ich, genau das!! Genau das..... http://www.bger.ch/
  2. In der Schweiz bedeutet Subsidiarität alleine gar nichts - die kommt an jeder Ecke vor. Aber noch schlimmer sind die Begriffspaare objektiv und subjektiv, oder relativ und absolut! Die Juristen kategorisieren damit gnadenlos alles, was nicht bei drei auf den Bäumen ist! Aber nochmals zur Notwehr: die muss gemäss unserem StGB "den Umständen angemessen" sein. Zunächst muss wie gesagt die ungefährlichste Verteidigungsart gewählt werden (Subsidiarität). Dann kommt die Geschichte mit der Proportionalität: allgemein darf ein Rechtsgut verletzt werden, das von geringerem oder gleichem Wert ist wie das durch den Angriff bedrohte, wobei die Schwelle bei Angriffen gegen die Person weniger hoch ist (es gibt aber auch Lehrmeinungen, wonach selbst ein schwerwiegender Angriff aufs Eigentum keine einfache Körperverletzung rechtfertigt!). Einmal ein paar höchstrichterliche Beispiele verneinter Angemessenheit: Abgabe gezielter Schüsse auf drei unbewaffnete Angreifer, Warnschuss in Richtung eines Hausfriedensbrechers, Hinunterstossen eines mit einem Stecken bewaffneten Angreifers (BGEs 102 IV 68, 102 IV 6, 106 IV 249). (PS: das habe ich jetzt alles nachgeschaut, entspringt also ausnahmsweise 'mal nicht meiner Phantasie)
  3. Nun ja, also wenn meine Arabischlehrerin ein Kopftuch trüge, würd' ich das wohl noch verkraften können...
  4. Unterrichten in Deutschland gewisse Lehrer mit Cowboyhüten..??
  5. Und ich kenne das Wort "Subsidirität" gar nicht... Nein, im Ernst: dass keine Güterabwägung (grundsätzlich) stattfindet, wundert mich jetzt doch ein bisschen... Ich habe die hiesige Lehre und die Notwehranwendung leider nicht mehr exakt präsent, muss das 'mal nachschauen. Das Resultat wird sicher mit eurer Rechtsprechung übereinstimmen. Jedenfalls hat man sich dann bei der Notwehr des kleinstmöglichen Mittels zu bedienen, um den Angriff abzuwehren (Knüppel statt Pistole z.B. > Subsidiarität) und dieses darf man dann auch nur verhältnismässig einsetzen (nicht Schädel einschlagen, wenn ein Klapps auf den Hintern auch reicht > Proportionalität). Mir fällt bei den gelesenen Gerichtsentscheiden einfach auf, dass der Waffenanwender bei Wohnungseinbrüchen regelmässig in Teufels Küche gerät, und das nicht nur wegen den Verurteilungen in der Presse. Es mag einfach nichts "leiden" wie wir hier sagen. - Ich finde diese Rechtsprechung bürgerfeindlich ehrlich gesagt, denn im Nachhinein weiss man's immer besser! Und der, der Mitten in der Nacht ins Schlafzimmer geschlichen kommt, hat einfach zuviele Rechte. - Er wollte ja bloss.... blablablabla......................... :black:
  6. "... dann schossen Sie dem Einbrecher aus wenigen Metern Distanz ins Bein, worauf dieser an arterieller Verblutung kläglich verendete! Dass er bloss Hunger hatte bzw. leicht angetrunken irrtümlich die Adresse verwechselte und im falschen Balkon einstieg, hätten Sie doch sofort erkennen müssen! - Eine bedingte Strafe können wir Ihnen aufgrund der Schwere des Deliktes nicht gewähren. Ausserdem sind Sie den Hinterbliebenen Schadensersatz und Genugtuung schuldig. Ihre Waffen werden eingezogen und verfallen dem Staat bwz. der Alteisenabfuhr!"
  7. Aber, aber lieber Karaya..! Schon 'mal etwas von Subsidiarität und Proportionalität gehört..? Von Verhältnismässigkeit contra "Maximale Effizienz" bzw. Notwehrexzess..? Leib und Leben stehen schliesslich über dem schnöden Mammon... :eek13:
  8. Nun ja, es gibt sooo viele Länder auf der Welt - GB ist nur eines davon! Gewisse Soziologen und Politologen bekämpfen ja die Waffen im Volk wie verrückt - nun versuche ich eben herauszufinden, wie man deren Argumente am intelligentesten kontern kann... In einer Woche habe ich meine Kriminologieabschlussprüfung - schluck!! So versuche ich mich vorher noch mit allen Wassern zu waschen :redhole: - und obige Argumente haben doch durchaus etwas für sich (jedenfalls würde ich als Gegner so reden - und wer weiss, vielleicht werde ich ja eines schönen Tages selbst Politiker :bite: )
  9. PS: seit unserem supertollen Waffengesetz haben wir natürlich auch eine Legaldefinition von "Waffen". Ob diese Definiton aber so 1:1 ins Strafrecht übernommen wird bzw. die bundesgerichtliche Umschreibung verdrängt, weiss ich leider nicht - Metzler plant ja aber auch schon wieder das nächste Waffengesetz und zusammen mit der (ständig ändernden) Verordnung herrscht in diesem Bereich ein solches Chaos... PPS: wer ein noch so kleines Messerchen, das sich einhändig aufklappen lässt, in der Schweiz mit sich führt, macht sich bereits strafbar; und letzthin erzählte mir ein Grenzer, dass sie bei Erwischten diese Dinger gleich einziehen und vernichten plus Busse von Fr. 300.-...!!
  10. Tja, das ist eine gute Frage. Unsere Gesetze sind voll von solchen unbestimmten Rechtsbegriffen. Die Gerichte klären dann die genaue Bedeutung, in letzter Instanz das Bundesgericht. Eine gefährliche Waffe ist gemäss BGer z.B. eine (scharfe) Schusswaffe, Handgranaten und Bomben, aber auch CN-Gaspistolen, Sprühmittel und Schlagringe. Eine nicht gefährliche Waffe ist ein geöffnetes Taschenmesser. Ein geschlossenes hingegen ist keine Waffe. Ein gefährlicher Gegenstand (früher Werkzeug - so hat sich der Wortlaut genau anders geändert als bei euch in Dtl.) ist z.B. ein Hammer. @ Sven Bei einfacher Körperverletzung steht "gefährlicher Gegenstand". Ich schrieb aber oben Raub, und dort steht "Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe" Komplizierterweise kommt hinzu, dass man bei der betreffenden Passage nicht auf die subjektiv vom Opfer empfundene Gefährlichkeit abstellt (wie z.B. bei einer ungelandenen Pistole), sondern auf die objektive Gefährlichkeit (könnte man konkret schiessen damit?). - Also nicht so ganz einfach und selbstverständlich das Ganze, und ein anschauliches Beispiel für die Schweizer Gesetzesauslegung und -anwendung.
  11. Na sowas! Kann mir das jemand beweisen..? Mal vom Ausnahmefall England abgesehen - wenn die Gesetzesbrecher wissen, dass die Wohnungseigentümer keine Waffen zuhause haben, wieso sollten sie dann selbst überhaupt eine Waffe führen? Erstens haben sie dann mit strengeren Strafen zu rechnen und zweitens steigt die Gefahr, dass die Lage ungewollt eskaliert. Ausserdem wäre das Risiko, dass der Hausbewohner in der Erregung überreagiert und schiesst, nicht mehr gegeben - ein Verbot würde somit den Hausbesitzer und den Einbrecher schützen.
  12. Besten Dank für die kompetenten und schnellen Antworten! :thumbs: Der Ursprung meiner Frage ist eben folgender: in der Schweiz (wo wir überhaupt erst seit knapp fünf Jahren ein nationales Waffengesetz haben!) ist der Waffenbegriff im Gesetz gar nicht definiert. So hat das Schweizerische Bundesgericht das gemacht, und zwar mit einem mir unverständlichen Resultat: "Eine Waffe ist ein Gegenstand, der nach seiner Bestimmung zu Angriff oder Verteidigung dient." (BGE 96 IV 16 vom 6. März 1970, seither immer wieder bestätigt) Höchstrichterliche Unwissenheit..? Ein mittelalterliches Schutzschild beispielsweise sollte man doch nicht in einen Topf werfen mit einem Schlagring? Bei der einfachen Körperverletzung nach CHer Recht wird die Tat dann vom Antrags- zum Offizialdelikt, wenn der Täter sie mit einer Waffe ausführt - damit wird das Schutzschild den gefährlichen Gegenständen und Gift (in selbiger Norm) gleichgestellt, was mich stört. Das Problem ist aber wohl eher theoretischer Natur, denn beim Raub beispielsweise wird eine "gefährliche Waffe" verlangt, was man von einem Schild wohl nicht behaupten kann...
  13. Wie definiert die deutsche Lehre und Rechtsprechung eigentlich den Begriff "Waffe"? Oder steht das bei euch schon detailliert im Gesetz und macht eine genauere Definition damit überflüssig..? :?:
  14. "Beeil Dich oder es wird schmerzhaft für Dich!" Ein Mann, ein Wort!
  15. 10. Oktober 2003, 07:36, NZZ Online 91-Jähriger mit Krückstock gesteht Bankraub Drei Überfälle in fünf Jahren Ein schwerhöriger und gehbehinderter 91 Jahre alter Amerikaner hat vor einem Gericht in Texas einen Banküberfall gestanden. Auf seinen Krückstock gestützt und mit einem Hörgerät ausgestattet bekannte er sich am Donnerstag für schuldig. Es war sein dritter Bankraub innerhalb der vergangenen fünf Jahre. http://www.nzz.ch/2003/10/10/vm/page-newzzDLLS4UFP-12.html
  16. Nebenbei: auch das Schweizer Bundesgericht befasste sich mit dieser Frage vor einiger Zeit in BGE 123 I 296. Kurzzusammenfassung: Konfessionelle Neutralität der Schule, Glaubens- und Gewissensfreiheit einer Lehrerin. Das Schutzobjekt der Glaubens- und Gewissensfreiheit umfasst auch das in der religiösen Überzeugung gründende Tragen besonderer Kleidungsstücke. Die persönliche Freiheit kann dagegen nicht angerufen werden. Nicht einschränkbarer Kerngehalt der Glaubens- und Gewissensfreiheit (E. 2). Das gegenüber einer in einer öffentlichen Schule tätigen Lehrerin ausgesprochene Verbot, in der Schule eine nach ihrer Auffassung den Anforderungen des Korans entsprechende Kopfbedeckung zu tragen, stützt sich vorliegend auf eine genügende gesetzliche Grundlage (E. 3). Dieses Verbot entspricht einem überwiegenden öffentlichen Interesse (insbesondere der konfessionellen Neutralität und dem Religionsfrieden in der Schule) und ist verhältnismässig (E. 4).
  17. Und, waren die anderen DVDs anders..? Du solidarisierst eben einfach zu sehr mit den Deutschen! :mrgreen: Zu Deiner Kritik: ich kann das alles zuwenig genau beurteilen, aber Du solltest bedenken, dass diese Gefechte ja nicht Anfang, sondern Ende Krieg stattfanden, als die Deutschen ja schon alles erobert hatten! An der Westfront standen oftmals nur noch alte und sehr junge Männer - die eigentlichen Krieger verheizte man ja gerade an der Ostfront...
  18. Danke! Die Umfragen kenne ich noch nicht - aber heute habe ich gestimmt. Und wie ihr Deutschen so schön sagt: Wahltag ist Zahltag! 8)
  19. Bei uns stehen ja diesen Herbst die Parlamentswahlen, die alle vier Jahre stattfinden, ins Haus. Deshalb eine kleine Schweizer Staatskunde für meine Deutschen Freunde - man sollte doch wissen, was die Nachbarn so treiben: Die vier grössten Parteien stellen bei uns den Bundesrat (= die Regierungsexekutive mit 7 Sitzen, anders als in Deutschland), sie werden deshalb auch als Regierungs- oder Bundesratsparteien bezeichnet. Sitzverteilung nach den Wahlen 1999: FDP (Freisinnig-Demokratische Partei): 60 SPS (Sozialdemokratische Partei): 57 SVP (Schweizerische Volkspartei): 51 CVP (Christlichdemokratische Volkspartei): 50 Grüne: 9 Die FDP ist bürgerlich/liberal und eigentlich meine bevorzugte Partei. Die SPS ist die grosse linke Partei mit ebensolchen Ideen... Die SVP steht ziemlich rechts, ist national/bäuerlich und würde schon 'mal gerne die Grenzen gleich ganz schliessen... Die CVP schliesslich schlittert immer mehr von der Mitte nach links (Metzler's Partei). That's all Folks! :koopa: PS: Hier noch zwei kleine "Wahlhilfen", zur besseren Kandidatenbeurteilung (falls auch Schweizer mitlesen): http://www.mysunrise.ch/users/swissguns/trombi/trombinoscope_d.htm http://www.kandidaten.ch/de/smartvote-overview.html
  20. In meinem Pick-Up hat's hinter den vorderen Sitzen je zwei Haken an der Kabinenwand - dort hängen meine Remington 870 und die Winchester! 8)
  21. Gestern hatte ich nach zehn Jahren wieder 'mal ein Klassentreffen (das übrigens sehr unterhaltsam und interessant war): ein Kamerad ist jetzt bei der Stadtpolizei (u.a. als Amphibienspezialist) und erzählte mir auch vom Taser: Sein Ausbildner sei ein ziemlich verrückter Kerl und probiere regelmässig die neusten Produkte in den USA aus (sämtliche Pfeffersprays, etc.). Jedenfalls hatte er den Taser auch ausprobiert und danach gesagt, er sei wie Butter in die Knie gegangen und müsse so etwas nicht noch einmal erleben... Ich war dem Taser gegenüber immer misstrauisch eingestellt, aber nach all den Erfolgsmeldungen (Propaganda..?) gibt's vernünftigerweise nur eine Möglichkeit: ausführliche Tests bzw. sofortige Einführung bei den Sicherheitskräften!
  22. Artikel vom 26. September 2003, 17:05 Uhr / Quelle: Blick Online Die 61-Jährige schläft tief und fest in ihrem Bett im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses in Zürich-Affoltern. Plötzlich knallt heute um 4 Uhr ein Schuss durch die Stille. Das Projektil durchschlägt den metallenen Rollladen und die Doppelverglasung des Fensters. Saust durch den Vorhang und trifft die Frau am Oberkörper. Doch die Frau bleibt unverletzt. Der Schuss prallt an ihr ab und fällt zu Boden. Sie schreckt aber aus dem Schlaf auf und fragt sich, was sie denn geweckt habe. Aber alles scheint beim Alten zu sein. Sie dreht sich wieder um. Schläft weiter. Am Morgen dann fühlt sie beim Aufstehen unter ihren Füssen einen harten Gegenstand. Auf dem Bettvorleger findet sie das Geschoss. Jetzt wird ihr alles klar. Zudem hat sie einen Kratzer am Oberkörper. Sie sieht den Schaden am Fenster und alarmiert die Polizei. Diese sucht zurzeit fieberhaft nach dem Schützen. http://www.blick.ch/PB2G/PB2GA/pb2ga.htm?snr=58604 Nicht gerade alltäglich das...
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