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dynamite

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  1. Quelle: http://www.gfs.ch/univox/ Strafeinstellungen und Sicherheitsgefühl in der Schweiz - Einstellungen zum Waffengesetz UNIVOX Recht/Kriminalität Trendbericht 2003 Autoren: Martin Killias, Philippe Lamon Bestellung/Info UNIVOX: Alex Martinovits, Ursula Raymann, uraymann@gfs-zh.ch, Tel. 01/ 361 51 22 Der UNIVOX-Trend-Bericht zum Thema Recht/Kriminalität 2002/03 befasst sich mit dem subjektiven (Un-) Sicherheitsgefühl unter der Schweizer Bevölkerung, den Meinungen über Strafen und der Verschärfung des Waffengesetzes. Das Unsicherheitsgefühl auf der Strasse hat vor allem seit 1999 bei beiden Geschlechtern abgenommen, bei Männern allerdings noch stärker. Diese Abnahme ist nicht leicht zu erklären: Denkbar wäre, dass es im Zuge der immer stärkeren Problematisierung des Unsicherheitsgefühls als "unschicklich" gilt, allenfalls vorhandene Angstgefühle in bezug auf Kriminalität zuzugeben, oder dass im Zuge der augenfälligeren terroristischen Bedrohung die Angst vor der "gewöhnlichen" Kriminalität stärker relativiert wurde. Nur wenig verändert haben sich im Laufe der letzten fünf Jahre die Einstellungen zu Strafen und insbesondere zur Gefängnis- oder zur Todesstrafe. Eher überraschend sind schliesslich die Ergebnisse zur Verschärfung des Waffengesetzes, indem drei besonders umstrittene Forderungen auf nahezu einhellige Zustimmung stossen. Dies gilt für den Vorschlag, Waffenverkäufe unter Privaten grundsätzlich zu verbieten, für das Verbot, automatische Waffen zu besitzen, und den Vorschlag, dass jeder Erwerber einer Waffe über einen Waffenerwerbsschein verfügen muss. Eine Mehrheit von jeweils 90 oder mehr Prozent befürwortet die erwähnten drei Vorschläge zur Verschärfung des Waffengesetzes. Es gibt hier nur geringfügige Unterschiede zwischen Männern und Frauen, verschiedenen Alterskategorien, politischen Richtungen oder Bildungsschichten. Mindestens 85% der Befragten aller erhobenen Kategorien befürworten jeweils die drei Vorschläge.
  2. Heute war übrigens "Tag der Offenen Türe(n)" bei den Schützenvereinen im Kanton St. Gallen, wegen des 200jährigen Kantonsjubiläums hiess es. Das ist natürlich sehr erfreulich, aber hat ehrlich gesagt sogar mich ein wenig erstaunt: die Lokalzeitungen brachten verschiedene Beitrage und Ankündigungen, die Gemeinden unterstützten das Vorhaben, man dachte sich interessante Programme aus, Schiessdemonstrationen, Waffenvorführungen, dazu Grilladen, Apéros... Potz Blitz! Manchmal staune ich wirklich, wie gut die Schützenvereine (wenigstens auf dem Lande) doch verankert sind bei der Bevölkerung, den Gemeinden und nicht zuletzt bei den lokalen Medien! Und wie selbstverständlich und volksfestartig solche Anlässe (noch?) durchgeführt werden...
  3. Und weil's so schön ist: so wirbt der Bund bei uns mit öffentlichen Geldern fürs Schiessen!! Herrlich...
  4. Nein ich weiss um die 300m Stände in D nicht Bescheid - und bei uns hat es alle paar Kilometer einen. Aber für mich ist das ja normal, ich kenne es gar nicht anders! Und bzgl. Felschiessen, schau mal hier: http://gun-board.de/gunboard/viewtopic.php?t=1430&highlight=feldschiessen
  5. Ja, das zahlt alles Vater Staat. Auch die Versicherung und die Betreuung am Schiessstand. - Und zum Glück kann man das Programm in der ganzen Schweiz schiessen, denn zur Zeit bin ich gerade in Zürich am arbeiten und nicht in der Ostschweiz. Und 300m Stände gibt es ja genug... PS: kennst Du das Feldschiessen? Da zahlt der Bund auch kräftig mit, und für jeden Schützen, der ans Schiessen kommt, kriegt der Verein noch eine kleine Subvention! 8)
  6. Heute ging ich noch unser Bundesprogramm (sog. Obligatorische) schiessen. Dies müssen alle Armeeangehörigen in der Schweiz jeweils bis Ende August mit ihrer Dienstwaffe (Stgw oder Pistole) tun. - Wer nicht schiessen geht, bekommt eine Busse aufgebrummt und muss mit Gefängnis rechnen. Letztes Jahr musste ich im Militärdienst so einen verhinderten Schützen bewachen. Habe selbst gestaunt: morgens um sechs holte ihn die Polizei unangemeldet von zuhause und brachte ihn ins Militärgefängnis: drei Tage scharfen Arrest (d.h. nur eine Stunde raus und kein Telefon, keine Bücher oder Zeitungen, nur das Dienstbüchlein und die Bibel) wegen Nichterfüllung der Schiesspflicht (und ich kann euch sagen, unsere Militärgefängnisse sind alles andere als EMRK-konform; was ich, nebenbei bemerkt, auch richtig finde). Ja es ist manchmal hart, Schweizer zu sein...
  7. Bloss fünf Filme... - Verdammt!! Also: - Il buono, il brutto e il cattivo - 2001: A Space Odyssey - The English Patient - Rambo First Blood - The Deer Hunter Nun, ich kann's nicht lassen... - Once Upon a Time in the West - Terminator - Where Eagels Dare - Hana Bi - Dr. Stranglove - Or: How I Learned To Stop Worrying And Love The Bomb Aller guten Dinge sind drei..! - A Bridge Too Far - The Getaway - Apocalypse Now Redux - Il Mio Nome è Nessuno - Once Upon a Time in America
  8. Ich denke, da könnten sie eine Artikel-Serie daraus machen... Heute Polizeiwaffen, morgen Armeewaffen, übermorgen gekürzte Armeewaffen, etc.
  9. Was die wohl schreiben würden, wenn sie bei mir 'mal eine Hausdurchsuchung veranstalten würden und den ganzen Krempel 'samt Mun präsentierten..?
  10. Dies stand unter dem Photo: "Ein Teil des Waffenarsenals des verhafteten Mannes wird von der Kantonspolizei den Medien präsentiert. (Foto: Keystone)" Aber wieso von Keystone..? Geht das Bild jetzt in die Pressegeschichte ein..? Und dass die Polizei das "Waffenarsenal eindrücklich" fand, beweist doch eines ganz klar: wir haben hier in der Schweiz so paradiesische Zustände, dass es einen nicht wundern muss, wenn die Polizei Adrenalinschübe bekommt bei bunten Kondomen und spitzen Messern!
  11. 30.07.2003 13:16, azonline.ch Polizei fand «eindrückliches Waffenarsenal» Der Mann, der am Samstag wegen Drohungen mit einer Pistole in Frick verhaftet worden ist, ist inzwischen in eine Psychiatrische Klinik eingewiesen worden. In seiner Wohnung wurde ein laut Polizei «eindrückliches Waffenarsenal» gefunden. Sondereinsatz «Argus» Der offenbar geistig verwirrte Mann war in seinem Bett von der Sondereinsatzgruppe «Argus» der Aargauer Kantonspolizei überwältigt und verhaftet worden. In der Wohnung wurden mehrere Waffen sichergestellt, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Verbotene Waffen Griffbereit auf dem Kopfkissen hatte der Mann eine durchgeladene Pistole liegen. Sie war mit verbotener Hohlspitzmunition geladen. Eine sehr grosse Zahl von Messern, eine geladene «Pump Action», zwei Pistolen, erhebliche Mengen von Munition und noch weitere verbotene Waffen wurden bei ihm gefunden. Wann und wie der 29-jährige Schweizer zu diesen Waffen gekommen ist, ist noch nicht geklärt. Der Aargauer Kantonspolizei ist er nicht als Waffenbesitzer bekannt. Das heisst, dass er seit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes Anfang 1999 offiziell nie eine Waffe beantragt hat. Selbstporträts des in schwarzer Kleidung trainierenden Mannes machten deutlich, dass er die Handhabung seines Arsenals beherrsche, schreibt die Polizei. Sie sei erleichtert, ihn rechtzeitig angehalten und seine Waffen sichergestellt zu haben. Drittes Opfer in Lenzburg Der Verhaftete überholte am Samstagmorgen in Hunzenschwil AG auf dem Motorrad ein Auto und bedrohte das darin sitzende Ehepaar mit einer Faustfeuerwaffe. Wenig später wurde der Polizei gemeldet, dass beim Bahnhof Aarau ein schwarz gekleideter Mann mit einer Waffe und Messern eine Passantin bedroht habe. Inzwischen wurde bekannt, dass der Mann am Samstag auch noch in Lenzburg auf dem Motorrad einen Autofahrer überholt und grundlos mit der Waffe bedroht hatte. Die Polizei sucht allfällige weitere Opfer des Mannes und Zeugen der Drohungen. (sda/cze) http://www.azonline.ch/pages/index.cfm?dom=2&rub=35&nrub=0&Artikel_ID=100213360
  12. Auch Du liegst falsch, HP. Der perfekte Mord wäre meines Erachtens einer, den niemand bemerkt, ja nicht einmal, dass es überhaupt einen Toten gegeben hat... PS: fangt jetzt aber nicht an, Pläne gegen eure Verwandten zu schmieden!!
  13. Besten Dank! Fürs Gunboard nur das Beste!! Warum sie gerade mich radikal-liberalen (was die Meinungsäusserungsfreiheit anbelangt) wollten, weiss ich zwar nicht, aber wenn ich dem Board auf dem weiteren Weg helfen kann, mach ich das gerne. Find's wirklich lässig, dass wir hier so länderübergreifend "operieren". PS: und nicht erschrecken, falls 'mal ein thread versehentlich gesplittet, verschoben oder unabsichtlich gelockt wird - dann hat's der Rookie verhauen und es ist nicht die Eidgenössische Weltverschwörung..! 8)
  14. In Schweizer Besitz..? Ich hab' jetzt da grad nicht so den Durchblick, aber wurde die Waffenabteilung von SIG nicht etwa vor zwei Jahren an Deutsche Investoren verkauft..?
  15. Zu dumm, dass sie die SIG verkauft haben (an die Deutschen ) - die kassieren nun mit überhöhten Preisen und Behördenaufträgen in aller Welt ab. Die Französische Polizei hat ja jetzt auch einige Tausend bestellt, siehe Bericht im Visier...
  16. Das mag ja sein. Aber interessant finde ich es v.a. auch deshalb, da er selbst als Experte beim neuen Waffengesetz(entwurf) mitgewirkt hat (allerdings nicht als Politiker). Ist seine Offenheit nicht herzerwärmend..?! Man muss ihn doch einfach gern haben!!
  17. Aber hat er mit dieser Aussage nicht genau den Nagel auf den Kopf getroffen..?
  18. Also ich finde dieses Urteil schon noch interessant, und vor allem auch wichtig! Denn ich fragte mich schon oft, ob es denn zutreffe, wenn mich jemand als Waffennarren betitelte. Und ich dachte mir dann auch, im Sinne von "Liebhaberei, Hobby und Zeitaufwenden" schon, im Sinne von neurotisch, krankhaft und leichtfertig, unsachlich nicht. Leider aber wird der Ausdruck meines Erachtens v.a. in letzterem Sinne verwendet und verstanden... Oder wie sieht das in Deutschland aus?
  19. Ein interessantes Urteil des Schweizerischen Bundesgerichtes bezüglich der Betitelung eines Polizeioffiziers als "Waffennarr". Erwägung 4c: Das Obergericht hat schliesslich eine Ehrverletzung auch im Ausdruck "Waffennarr" erblickt. Damit werde dem Kläger unterstellt, er interessiere sich über die Massen für Waffen, indem er diese nicht nur zu dienstlichem Gebrauch verwende. Es handle sich um ein gemischtes Werturteil, das insbesondere auf einen Polizisten bezogen geeignet sei, diesen in seiner beruflichen Ehre zu verletzen. Der -------------------------------------------------------------------------------- Seite 103 (BGE_119_II_97) -------------------------------------------------------------------------------- Bürger vertraue darauf, dass das bewaffnete Staatspersonal eine sachliche und zurückhaltende Beziehung zu Waffen habe. Ein "Waffennarr" habe hingegen ein neurotisches Verhältnis zu Waffen. Ein "Waffennarr" sei in diesem negativen Sinn als Polizeikommandant kaum tragbar. Die Beklagte sieht darin eine falsche Würdigung des Ausdrucks "Waffennarr". Für den durchschnittlichen Leser bedeute dies nicht, dass die betreffende Person ein "neurotisches Verhältnis" zu Waffen habe. Es werde damit vielmehr bloss eine "ausgeprägte, allenfalls übertrieben scheinende, letztlich aber harmlose Zuwendung" gekennzeichnet. Der Begriff "Narr" - und die entsprechend zusammengesetzten Wörter - sind allerdings mehrdeutig. Unter einem "Narren" ist einerseits ein törichter Mensch zu verstehen. Davon leitet sich auch die Bezeichnung für einen Possenreisser ab. Andererseits taucht umgangssprachlich das Wort "Narr" insbesondere in Zusammensetzungen mit der Bedeutung auf, etwas in übertriebener Weise gern zu mögen (so: "Einen Narren an jemandem gefressen haben", vgl. DUDEN, Das grosse Wörterbuch der deutschen Sprache, Bd. 4, Mannheim/Wien/Zürich 1978). In der Tat weisen die von der Beklagten aufgeführten anderen Kombinationen mit dem Wort "Narr" in die von ihr gezeichnete Richtung. Weder bei einem "Kindernarren" noch bei einem "Büchernarren" wird ein neurotisches Verhältnis ausgedrückt. Bei diesen Wortzusammensetzungen ist vielmehr eine Person mit einer ausgeprägten Liebhaberei zum entsprechenden Objekt gemeint, jemand, der bereit ist, viel Zeit und möglicherweise auch Geld für die entsprechende Tätigkeit aufzuwenden. Der Umgang mit den genannten Gegenständen braucht auch nicht unsachlich zu sein. Es darf aber nicht übersehen werden, dass die Bedeutung des Wortteils "Narr" auch von der Wortkombination abhängt. Während die von der Beklagten zum Vergleich verwendeten Begriffe ("Büchernarr" und "Kindernarr") sich im allgemeinen Sprachgebrauch eingebürgert haben, womit auch deren Bedeutung eine gewisse Abnutzung erfahren hat, lässt sich Gleiches von "Waffennarr" nicht sagen. Zudem ist auch der Zusammenhang zu beachten, in dem der Ausdruck im fraglichen Zeitungsartikel steht. Namentlich mit Blick auf die Bezeichnung als "Schnüffler" und die Abbildung des Klägers in Uniform mit militärisch strammer Haltung wird dem Leser suggeriert, der Betroffene habe ein unsachliches Verhältnis zu Waffen. Die Bezeichnung als "Waffennarr" vermag mit der im Ausdruck "FBI-geschult" enthaltenen Anspielung auf amerikanische Verhältnisse -------------------------------------------------------------------------------- Seite 104 (BGE_119_II_97) -------------------------------------------------------------------------------- auch die Färbung erhalten, der Kläger greife schnell zur Waffe und benütze diese leichtfertig. Auch der Titel des Artikels, der die Lust des Klägers suggeriert, Grenzen zu überschreiten, gibt dem Ausdruck "Waffennarr" eine ehrverletzende Färbung. Dieser Ausdruck kann aufgrund des Zusammenhangs doch auch so verstanden werden, dass der Betroffene sich nicht an die dem Waffengebrauch im Polizeidienst gesteckten Grenzen halten wolle. Dass die so verstandene Aussage auf den Kläger zutreffe, ist aber in keiner Weise dargetan. Wer ein leichtfertiges, unsachliches Verhältnis zu Waffen hat, ist als höherer Polizeioffizier ungeeignet. Dieser wahrheitswidrige Vorwurf hat den Kläger somit in seiner beruflichen Ehre verletzt. Der zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz erfasst auch die berufliche Ehre (BGE 103 II 164). Eine Rechtfertigung für diese unwahre und ehrverletzende Äusserung ist nicht zu sehen. Der Berufung ist somit auch in diesem Punkt kein Erfolg beschieden.
  20. Prof. M. Killias... (Grundriss der Kriminologie, S. 370, Bern 2002)
  21. "Strafrechts- und Kriminalpolitik scheint ein bevorzugtes Tätigkeitsfeld relativ spezialisierter Abgeordneter und Politiker zu sein, die in den Hauptthemen der Innen-, Wirtschafts- und Aussenpolitik nicht viel mitzureden haben und sich daher gerne auf solche Fragen konzentrieren." 8) Wer denkt ihr, hat das geschrieben..?
  22. (Hatten wir diese Meldung schon..?) EXETER — A $115 million contract with the federal government means improved stability as well as sales and training business for SIGARMS, Inc., a local gun manufacturer. The contract calls for SIGARMS to provide up to 3,500 Swiss Arms Model 551 carbine rifles per year over five years to the DEA and FBI and any other federal agency with law enforcement duties that orders the rifle, said Jim Pledger, vice president for law enforcement and military sales. http://www4.fosters.com/News2003/July2003/July_11/News/bu_0711k.asp "We’re also pleased to introduce this rifle in the United States since we believe it’s the finest rifle of its kind in the world," Pledger said. 8)
  23. Dafür sind die halbautomatischen Flinten ohne WES erhältlich HP, Du wirkst so angespannt in letzter Zeit..? Brauchst wieder einmal ein bisschen Erholung..? Wie wär's mit wieder einmal richtig Schiessen gehen..? Einem kleinen Urlaub in der schönen Schweiz..?
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