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dynamite

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  1. Ja, den gut ausgebildeten Deutschen geben wir in der Schweiz gerne Asyil!

    Fleissige Arbeiter, die sich an die Gesetze und Bräuche halten...

    8)

    Was hat doch euer Verfassungsgerichtshof vor rund zwei Wochen entschieden? Eine Besteuerung von über 50% (!) könne ab einem gewissen Einkommen durchaus gerecht und verfassungskonform sein..!

    So ein Entscheid ist doch Wahnsinn..!! Welcher vernünftige Mensch will da noch Mehreinkommen generieren..? Ausser den krankhaft Arbeitssüchtigen wohl niemand... - Wenn das nicht Enteignung ist, weiss ich nicht, was der Begriff in Deutschland wert ist...

    Früher fühlte man sich von der Obrigkeit geknechtet, weil sie einem

    den Zehnten abknöpfte - heute wären darob wohl alle glücklich!

    Aber solche Ziele und Wünsche gibt es wohl gar nicht mehr in einer Gesellschaft, wo ständig von sozialer Gerechtigkeit geschwafelt wird - was natürlich impliziert, dass alles rechtmässig verdiente Geld eben unrecht und ungerecht ist... Hoch lebe die gerechte Armut für alle! Halleluja, lasst uns die Städte zerstören, aufs Land ziehen und den Boden mit der starken Hand bearbeiten...

  2. Das mit der Munition hat wenigstens noch Hand und Fuss, ist ähnlich wie die Regelungen in D, für einmal nicht komplett blöd sind.

    Unmöglich ist aber zb, das man nur noch auf Bundesgesgneten Plätzen schiessen darf. Auch wieder durch die Hintertür ein Versuch alles zu verbieten. Es gibt doch zb viele Private Schiesskeller.

    Weisst du eigentlich was Pro-tell macht, die scheinen ja stumm geworden zu sein.

    Da du Jurist bist, muss man es jetzt so verstehen das das ganze Waffg 97 + Schengenveränderungen + Neues Waffg ist?

    Ob das mit der Mun soviel Sinn macht, bezweifle ich. Da würde ich mich noch nicht zu früh freuen; bisher haben die sog. "Experten" ja noch nicht allzu grosse Glanzleistungen vollbracht, wenn sie sich an waffentechnischen Definitionen versuchten..!

    Den Schiessstandzwang habe ich auch seit Beginn bemängelt, aber da diese Bestimmung von keiner Seele zur Kenntnis genommen wird und die Schiessverbände sowieso dafür sind, gibt's da wohl nicht allzu viel Aufhebens. Dabei sind neu sogar starke Luftgewehre vom WG erfasst, und wieso soll ich keine 4mm mehr in meinem eigenen Keller schiessen dürfen..? Seit wann greift einem der Staat in der Schweiz dermassen in die Privatsphäre..? Hier wären sicher noch ein paar Leserbriefe hilfreich.

    Wann das WG im Parlament behandelt wird, weiss ich nicht. Von ProTell hörte ich bis anhin nichts; hoffe einfach, dass sie nicht ganz blind sind und ihren Einfluss auf gewisse Politiker noch ausüben, bevor es zu spät ist.

    Und ja, Du hast recht: die Schengen-Änderungen sind beschlossene Sache, der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten; und die Revision muss noch durchs Parlament, ein Referendum dagegen wird es wohl kaum geben. Und wenn sie's wie geplant durchziehen können, tritt das ganze Patchwork auf Anfang 2007 in Kraft.

    Für mich jedenfalls ein Grund, dieses Jahr noch ein bisschen zuzulangen; ich möchte meine Eisen als freier Schweizer mit freiem Recht auf Bewaffnung erwerben; nachher gilt ja dann der Erwerb als Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot, Waffen zu bekommen; vgl. Vereinspflicht, etc. Das gibt mir echt zu denken... der Staat selbst bildete mich an StGW, MP, MG, Pistole, Pumpgun und HG aus - und jetzt soll ich nicht einmal mehr das Recht haben, ohne besondere Ausnahmegründe eine Waffe zu erwerben...

    PS: die Botschaft zum Schengen-Dossier (336 S.) ist übrigens hier zu finden, auf den link klicken und "Botschaft" + "Schengen" eingeben: http://www.fedpol.ch/d/suchen/index.htm

  3. Habe die Botschaft jetzt "gesichtet" (gab richtig Arbeit).

    Bezüglich SD bin ich jedoch immer noch nicht schlauer geworden was die Besitzregelung und die Registrierung betrifft - mir kommt es so vor, als sei dies letztlich sowohl beim Schengen-Dossier als auch im Revisionsentwurf vergessen gegangen (falls es doch irgendwo geregelt ist, klärt mich auf). Offenbar gilt dann für neue SD wie für alle Waffenteile eine Kennzeichnungspflicht, d.h. es wird eine Nummerierung geben und der Hersteller wird ersichtlich sein müssen.

    Vergessen oder noch nicht geregelt ist sodann Einiges und man wird wohl auf die Verordnung dazu warten müssen. Generell ist mir aber unwohl, dass man so vieles an den Bundesrat delegiert und er dann darüber Verordnungen trifft.

    Was ich auch nicht wusste, ist die Neuregelung bei der Munition: da will man die verbotene dadurch definieren, wie viel Energie sie in einem Körper abgibt. Weiss der Kuckuck, wie sie auf diese Idee gekommen sind. Wieso nicht einfach Zerlegungs- und Explosivgeschosse verbieten, so wie früher..? Was ist mit einer 50 BMG, die flott durchschlägt und praktisch keine Energie verliert; ist sie weniger gefährlich als eine Hohlspitz, die im Körper stecken bleibt..?

    Gespannt bin ich auf die Messerverordnung; im jetzigen Entwurf ist nur von "automatisch" öffnenden Messern die Rede, aber ob die einhändig zu öffnenden ohne "Automatik" dann wieder getragen werden dürfen, wage ich jetzt einmal zu bezweifeln.

    Militärwaffen werden neu bei der Abgabe auch registriert. Was mir nicht klar ist, was bei sich schon im Besitz befindlichen Waffen verlangt wird: muss man die auch angeben, wenn man sie nicht direkt vom Militär bekam sondern nur indirekt von demjenigen, der sie von der Armee hat? Hat mir jemand den link zur Schengen-Botschaft..?

  4. @dynamite: verboten sind die dinger doch jetzt schon.

    du brauchst eine bewilligung um die "sd" kaufen zu könnnen.

    was mich auch etwas beunruhigt ist die tatsache, dass wenn

    sie mal kenntnis von solchen sachen haben, diese auch bei einer verschärfung des gesetzes einziehen können,.... und es kann

    ja keiner sagen wie die gesetzliche lage in 10 jahren oder so sein wird. oder die politischen verhältnisse so sind, dass nur noch die "gutmenschen" das sagen haben.... :dots:

    Den Besitz meine ich, der ist (noch) nicht verboten.

    Und was im ersten Waffengesetz-Entwurf stand, wisst ihr ja: ein Besitzverbot!

    Deshalb behagt mir die Registrierung nicht wirklich. Denn wenn

    es nur eine Einziehung auf Zeit ist, habe ich Mühe damit...

  5. @ Joker

    Das mit dem Kaffeetrinken ist ja sicher ganz gemütlich, und auch ich habe einen sehr guten Kontakt mit dem zuständigen Kantonsbeamten auf der Fachstelle Waffen - aber wenn ein Verbot gewisser Dinge einmal steht (und wie es ja immer wieder durchzubringen versucht wird), dann hilft der beste Kaffee nichts gegen die Einziehung...

  6. Das mit den SDs melden wüsste ich gerne noch im Gesetz,

    hab's noch nicht rausgefunden, wo das steht...

    Und wenn wir sie registriert haben, was bedeutet das - dass sie uns dann in Ruhe lassen oder dass es einfach eine Frage der Zeit ist, bis sie verboten werden; ausser vielleicht mit einem Bedürfnis, das keiner erbringen kann. Lohnt es sich "kriminell" zu werden, weil man ein technisch hochinteressantes Teil, das man noch vor nicht langer Zeit bewilligungslos kaufen konnte, nicht an-/abgibt..? Mich reisst das echt in einen Gewissenskonflikt...

    Und was für eine Legitimation hat ein Gesetz, dass auf blossen Phantasien beruht? Ich diskutierte schon vor dem Erwerbsverbot mit verschiedenen Waffenforensikern der Kantons- und Stadtpolizei Zürich, und sie sagten einhellig, dass Dämpfer in ihrem Alltag keine Rolle spielten. Ich habe Mühe, diese ständig erweiterten Verbote noch ernst nehmen zu können. - Früher konnte man sogar als Kind auf dem Jahrmarkt Schmetterlingsmesser kaufen, etc. Plötzlich sind sie verboten. Ich hatte und wollte nie eines, aber mein Verständnis für dieses Gesetz hält sich in Grenzen.

  7. Wie gesagt, traurig aber wahr.

    Doch widmen wir uns hier lieber den rechtlichen Aspekten des neuen Gesetzes bzw. was wir noch kaufen und machen dürfen, bevor es zu spät ist.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, z.B. wesentliche Bestandteile von Seriefeuerwaffen. Mich selbst interessieren solche Waffen zwar grundsätzlich nicht, aber ich bin froh um weitere Hinweise.

    V.a. was Waffenzubehör (will heissen SD) betrifft, ist mir die neue Besitzregelung und Registrierungspflicht noch nicht ganz klar. Muss übers Wochenende unbedingt die Botschaft Punkt für Punkt studieren und die Artikel vergleichen. Macht das doch auch, dann können wir nachher das Relevante zusammen herausschälen.

  8. Tja, so ist es... Früher hatten wir einmal das grundsätzliche Recht auf

    Waffen - jetzt mit Schengen haben wir es grundsätzlich nicht mehr.

    Nach kurzer Durchsicht der Botschaft muss ich sagen, dass einige Verschärfungen vorgesehen sind. Waffen werden ziemlich schnell und unkompliziert eingezogen werden können, wenn auch nur etwas krumm läuft. Dann sind sie aber definitiv weg. Die relativ kurzen Verjährungsfristen im Waffengesetz werden gestrichen und es kommen die längerern des Strafgesetzbuches zum Tragen, von 7 Jahren aufwärts, bisher 2 Jahre bei Übertretungen; etc.

    Bei den Messern wird es wohl eine leichte Milderung geben, aber das ist neben all dem anderen ein schwacher Trost.

    Besonders ärgerlich: niemand wehrt sich oder interessiert sich für die Revision!

    Naja, immerhin Du joker - und Du bist zum Glück nicht niemand...

  9. Antworten auf all meine Fragen scheint die erwähnte Botschaft zu geben. Es lohnt sich, die zu lesen! Auch erfährt man dort, was jetzt noch einfach erwerbbar ist und in Zukunft bewilligungspflichtig wird (z.B. besonders konstruierte Waffenbestandteile wie Läufe bei Seriefeuerwaffen, Gattlings, etc.) - muss mir die Botschaft morgen ausrucken und in Ruhe zu "Gemüte" führen... Gewisse Abschnitte das Schengen-Beschlusses werden auch tatsächlich geändert, z.B. durch eine andere Nummerierung oder sogar einen anderen Wortlaut, da es "inhaltlich" nichts ändere. Jaja, so kann man das natürlich sehen...

    Wünsche gute Lektüre - und tiefen Blutdruck.

  10. Danke dynamite für den Link und die tollen Bilder dort. :!: Ich freue mich schon auf die kommenden Waffenmagazine über deren Berichte von der Shotshow in Las Vegas.

    Tja, da musst Du gunblast danken - dem wohl besten online-Magazine, wo gibt's!

    Ich entdeckte nicht allzu viel Interessantes an dieser Shot-Show, aber ich hatte auch nicht die Zeit, um alles genau zu studieren. Viel Gutes gibt's halt bereits, es wird sicher nicht einfacher für die Hersteller, bei dieser Auswahl noch echte Verbesserungen zu präsentieren. Allerdings ist v.a. wichtig, dass es überhaupt Ideen und Vorschläge gibt - diese müssen ja nicht unbedingt besser sein als das Altbewährte...

  11. also ich sehe das problem eher in den verordnungen, die da noch kommen werden.

    Also um eine "Kategorie" zu verbieten, genügt eine Verordnung in der Regel nicht. Das muss dann im Gesetz stehen. Oder das Gesetz muss den Bundesrat ermächtigen, darüber eine Verordnung zu erlassen - deshalb darf man in einem Gesetz nie eine solche Generalklausel zulassen (die wird flugs missbraucht, siehe das metzlersche Geschossverbot!).

    Probleme wird es eher geben, wenn die EU neue schärfere Richtlinien rausgibt und wir die automatisch übernehmen müssen. Mir wird schlecht, wenn ich daran denke, dass wir freiwillig auf unsere politische Freiheit verzichtet haben, dazu ohne Not..! Aber so ist es nun 'mal, vor lauter Lügerei und Angstmacherei hat das Volk nun 'mal so entschieden, was wir akzeptieren müssen.

    Mein Hoffnungsschimmer ist immer noch Justizminister Blocher, dass der mit einigen vernünftigen Fachleuten den Schaden begrenzen kann - fragt sich einfach wie lange noch; nicht auszudenken, was so ein Leuenberger mit unserem Waffengesetz anstellen würde...

    Aber zur Zeit beschäftigt mich echt die Frage, was denn nun zum Kuckuck wie geändert wird!!

    ... und mir schwant Böses: in der Botschaft (siehe link oben) steht unter 1.4.4 auf Seite 9 ganz klar, dass die Schengen-Artikel beschlossenes Recht sind und in der Vorlage nicht mehr behandelt werden (das trifft ja auch zu, wir nahmen den Mist tatsächlich an) - wie dumm von mir, zu glauben, die hätten sich inzwischen auf eine vernünftige Lösung rückbesonnen...

    :cry::cry::cry:

  12. @Dynamite

    Weil der Artikel 9 eine Zuständigkeit regelt für den Erwerbschein, dieser aber eben im Artikel 8 geregelt wird.

    Nimmst du die Fassung von 1997 oder die vom Schengenvertrag hast du überhaupt nicht das gleiche.

    Der jetzige Vorschlag ist sowieso nicht alleinstehend, sondern es werden nur die Veränderungen gegenüber dem Vorherigen Gesetz angegeben.

    In der Anleitung steht das, das Gesetz von 1997 geändert wird.

    Wenn das so ist dann gibt es zum Beispiel keinen Erwerbsgrund mehr, da der Artikel 8 von 1997 gilt.

    Aber es steht überall als Fussnote folgendes:

    BBl 1996 I 1053

    5 Die am 17. Dezember 2004 im Rahmen des Bundesbeschlusses über die Genehmigung

    und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über

    die Assoziierung an Schengen und Dublin beschlossene Fassung (Bundesbeschluss

    Schengen/Dublin; Referendumsvorlage: BBl 2004 7149) wird in Bezug auf Absatz 2 Einleitungssatz

    geändert.

    Das heisst es wird auch angegeben was geändert wird gegenüber der Referendumsvorlage.

    Da steht zum Beispiel nicht das Artikel 8 von der Referendumsvorlage gestrichen wird und wieder durch den Arikel 8 von 1997 ersetzt. Es steht auch nirgends, dass Artikel 42 1-2 von der Referendumsvorlage gestrichen wird.

    Also ein bisschen unklar bleibt es für mich.

    Hier noch den Link zur Referendumsvorlage http://www.europa.admin.ch/nbv/off/parl/d/schengen_beschluss.pdf

    Joker

    Ja, ich muss Dir leider recht geben... Mir ist es jetzt auch wieder alles andere als klar.

    Ich finde den ganzen Mist extrem undurchsichtig und nervig - schon das aktuelle Gesetz ist der reinste Flickhaufen, durchsiebt von Querverweisen und metzlerschen Änderungen in der Verordnung...

    Zur Zeit kann ich echt nicht nachvollziehen, was geändert werden soll und was nicht. Wenn die kantonale Registrierung nun doch so wie im Schengen-Abkommen kommt, wieso erzählt der Bundesrat dann in der Botschaft so einen Mist von wegen es gäbe kein Register, da viel zu aufwändig, etc.? Das wäre dann tatsächlich eine faustdicke Lüge!

    Ich muss mir den ganzen Plunder wohl einmal ausdrucken und dann nebeneinanderlegen und vergleichen. Wie konnten wir uns nur so ins Elend reiten, es ist doch zum Verrücktwerden - als man vor über 10 Jahren die Bundeskompetenz einführte, hiess es, um Missbrauch zu verhindern; aber wer verhindert nun den Gesetzesmissbrauch..?

  13. Um etwas Ordnung in dieses Forum zu bringen und den SD-Thread nicht völlig zuzupflastern mit all diesen Waffenrechtsfragen, mache ich jetzt hier einen eigenen Topic.

    Ich bin froh, all diese komplizierten und für uns Schweizer doch sehr wichtigen Dinge mit kompetenten und intelligenten Leuten diskutieren zu können. Das Spezialforum hier hat den Vorteil, dass man auch einmal Dinge fragen und gewichten kann, die ich sonst öffentlich lieber nicht sage (z.B. Verschärfung Soft-Air, etc.). - Ausserdem hoffe ich, dass man hier wirklich beim Thema bleibt und Sachfremdes irgendwo anders vorträgt...

    Jedenfalls zunächst einmal eine Übersicht über die relevanten Gesetze und Vorlagen:

    - aktuell gültiges Schweizer Waffengesetz

    http://www.admin.ch/ch/d/sr/c514_54.html

    - aktuell gültige Verordnung zum Waffengesetz

    http://www.admin.ch/ch/d/sr/c514_541.html

    - aktuell gültige Verordnung über verbotene Munition

    http://www.admin.ch/ch/d/sr/c514_541_1.html

    -Bundesrat verabschiedet revidiertes Waffengesetz

    http://www.fedpol.ch/d/aktuell/index.htm

    - Botschaft zur Revision

    http://www.fedpol.ch/d/aktuell/medien/WG_bot_060111.pdf

    - Entwurf Revision Waffengesetz

    http://www.fedpol.ch/d/aktuell/medien/WG_gent_060111_d.pdf

    - Schengen Abkommen

    http://www.europa.admin.ch/nbv/off/parl/d/schengen_beschluss.pdf

  14. Art. 5 Abs 3 lit. c:

    "Verboten ist das Schiessen mit Feuerwaffen ausser-

    halb der behördlich zugelassenen Schiessanlagen."

    Wäre diese Bestimmung wirklich nötig gewesen?

    Muss man in Zukunft mit den Hasen auf den Schiessstand gehen?

    Und darf man 4mm nicht mehr hinter dem Haus oder im Keller schiessen..?

    Der Bürokratiebaum wächst...

    Hier der ganze Erguss:

    http://www.ejpd.admin.ch/etc/medialib/data/sicherheit/waffen.Par.0027.File.tmp/WG_gent_060111_d.pdf

  15. 11. Januar 2006, 14:16, NZZ Online

    Auch Imitationswaffen unterstehen dem Waffengesetz

    Bundesrat verabschiedet Botschaft

    Softair- und Imitationswaffen sollen künftig dem Waffengesetz unterstehen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Revision des Waffengesetzes ans Parlament verabschiedet. Sie ergänzt die mit dem Schengen-Abkommen bereits beschlossenen Änderungen. Ein zentrales Waffenregister will der Bundesrat nicht mehr einführen.

    chs./(sda/ap) Die Landesregierung legte dem Parlament am Mittwoch das revidierte Waffengesetz vor. Die Botschaft dazu hatte mehrere Jahre auf sich warten lassen. Dafür verantwortlich war einerseits das Schengener Abkommen mit der EU, deren Bestimmungen über die Waffen die Schweiz übernehmen muss. Andererseits verzögerte sich die Gesetzesrevision wegen des grossen Widerstands in der Vernehmlassung.

    Daran ist das von der früheren Justizministerin Ruth Metzler vorgeschlagene nationale Feuerwaffenregister gescheitert. In der Vernehmlassung sei das Register fast ausnahmslos abgelehnt worden, schreibt der Bundesrat. Kritisiert worden sei vor allem das Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag.

    EU gibt Stossrichtung vor

    Mit einer Reihe anderer Massnahmen will der Bundesrat jedoch Lücken im bisherigen Gesetz schliessen und den Missbrauch von Waffen verhindern. Nach dem Ja zu Schengen vom 5. Juni sind mehrere Änderungen im Waffengesetz bereits vorgegeben. Übereinstimmend mit der EU wird zum Beispiel die Pflicht für einen Waffenerwerbsschein ausgeweitet: Nicht nur beim Kauf einer Waffe im Fachhandel, sondern auch m Handel unter Privaten ist künftig ein Erwerbsschein nötig.

    Zuständig für die Erteilung des Erwerbsscheins sind die kantonalen Behörden. Laut Jean-Luc Vez, Direktor des Bundesamts für Polizei, müssen Antragssteller begründen, weshalb sie eine Waffe kaufen wollen. Zudem wird geprüft, ob ihnen der Waffenbesitz etwa wegen Vorstrafen untersagt werden muss.

    Markierung vorgeschrieben

    Ebenfalls im Abkommen von Schengen festgeschrieben ist, dass Schusswaffen künftig markiert sein müssen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Auf diese Weise sollen Tatwaffen bei Verbrechen zurückverfolgt werden können. Sobald Schengen in Kraft tritt, wird zudem der unberechtigte Besitz von Schusswaffen unter Strafe gestellt.

    Ein Schwerpunkt der Vorlage ist die Vereinheitlichung der Anwendung des Waffenrechts. Bisher legten die Kantone das Gesetz bei Bewilligungen sehr unterschiedlich aus.

    Strenge Vorschriften für Imitationen

    Eine weitere Neuerung betrifft Imitations-, Schreckschuss-, Druckluft- und Soft-Air-Waffen. Für sie gelten künftig dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für normale Waffen, wenn etwa eine Schreckschusspistole einer echten Waffe zum Verwechseln ähnlich sieht.

    Verboten werden soll der anonyme Verkauf von Waffen über Internet oder Inserate. Wer eine Waffe verkaufen möchte, muss für die Behörden identifizierbar sein. Der Datenaustausch zwischen dem Bundesamt für Polizei und der Armee soll verhindern, dass Armeewaffen an Personen abgegeben werden, die wegen Waffenmissbrauch registriert sind.

    Demonstranten auf Waffen kontrollieren

    Vorgesehen ist auch ein Verbot für missbräuchliches Tragen von gefährlichen Gegenständen. Die Polizei bekäme dadurch die Möglichkeit, Demonstranten Baseballschläger, Metallrohre oder Veloketten abzunehmen, bevor sie damit Straftaten begangen haben.

    http://www.nzz.ch/2006/01/11/il/newzzEIBI6PPM-12.html

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