Halle Steven,
ein ähnliches Problem habe ich auch. Allerdings konnte ich nicht schießen gehen da meine Waffen vorübergehend eingelagert waren weil ich keine Möglichkeit hatte diese unter zu bringen. Obwohl dies alles offiziel angezeigt war und die Behörde wusste das die Waffen mehrere hundert Kilometer entfernt lagerten, soll ich eine komplett neue Prüfung ablegen da mein Bedürfniss nicht ausreichend erscheint. Ich konnte nicht einmal Pulver kaufen da ich es nicht lagern hätte können. Auf die "Menschlichkeit" bei den Behörden kannst du nicht bauen. Die fallen dir regelmäßig in den Rücken. Mein Rechtsanwalt meint es gebe die Möglichkeit im Verwaltungsrecht zu klagen aber das dauert und kostet Geld. Darauf vertrauen die Behörden das den Leuten da der Spaß an der Sache vergeht.
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