Jump to content

rajede

Registrated User
  • Posts

    142
  • Joined

  • Last visited

Everything posted by rajede

  1. Jagd auf Rehwild mit dem Maishäcksler Mahd auf Rehwild? Das Problem kennen die Jäger und Landwirte: In der Setzzeit des Rehwildes (Anfang Mai bis Ende Juni) drückt sich das Kitz bei Annäherung einer Gefahr fest und regungslos auf den Boden. Bei der Wiesenmahd verletzt der Kreiselmäher die Kitze dann in der Regel tödlich. Es ist gute Tradition, daß der Bauer die Jäger über die geplante Mahd informiert und dann die Wiesen abgesucht werden. Ganz modern vielerorts bereits mit Drohnenhilfe. Wer keine Maßnahmen zur Kitzrettung trifft, riskiert, daß er wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG) und wegen Wilderei strafrechtlich verfolgt wird. Ab der dritten Lebenswoche wird dann der Drückinstinkt des Rehkitzes vom Fluchtinstinkt abgelöst, es flüchtet bei Annäherung von Gefahren. Mahd auf Rehwild Ende Oktober? Je weiter die Menschen von der Natur entfernt leben, beispielsweise in Städten, desto größer scheint ihre Tierliebe zu sein. Häufig völlig unbeschwert von jeglicher Kenntnis der Natur. Beim Landwirt steht das SEK vor der Tür und überreicht einen Durchsuchungsbeschluß. Man glaubt es nicht: Mehr zum Tatvorwurf ist dem Beschluß nicht zu entnehmen. Das zuständige Landgericht hat diesen Beschluß gehalten. Ein Jahr später soll der Maishäcksler auf Knochen, Blut-, Haar- und Fellreste untersucht werden. Mein Jagdverstand reicht nicht aus, um mir das zu erklären. Wie führt man eine Maismahd in rechtswidriger Weise durch? Wie geht eine rechtmäßige Mahd Ende Oktober vonstatten? Soll der Landwirt vor dem Maishäckseln den mannshohen Bestand durchstreifen und hoffen, nicht auf wehrhaftes Schwarzwild zu treffen? Ansonsten ist es eine rechtswidrige Mahd auf Rehwild? Ich habe dem Herrn Oberstaatsanwalt nicht verklickern können, daß die Maisernte im Oktober keine Gefahren für das Rehwild birgt. Auch sollen Rehkitze zu Tode gekommen sein. Ende Oktober Rehkitze in Deutschland? Liebe Kollegen Agrarrechtler: Kennen Sie einen Gutachter, der so jemandem in einfachen gesetzten Worten vermitteln kann, daß der Vorwurf Unsinn ist? Wir brauchen einen Gutachter, der einem Städter die Natur vermitteln kann. Gerne per eMail oder telephonisch unter 030/329 00 4-0 The post Mahd auf Rehwild appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte. Gesamten Artikel anzeigen
  2. Wohlverhaltensfristen – was sind das denn? Wohlverhaltensfristen bestimmen im Waffengesetz den Zeitraum, während dessen waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen mangelnder Zuverlässigkeit widerrufen oder nicht erteilt werden dürfen. Geregelt ist das Ganze nicht ganz vollständig in § 5 WaffG. Welche Fristen gelten nach der bisherigen Gesetzeslage? 10 Jahre Wohlverhaltensfrist wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung wegen eines Verbrechens oder wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr 10 Jahre nicht verstrichen sind – § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG. wenn seit dem Ende der Mitgliedschaft in einem verbotenen Verein – § 5 Abs. 2 Nr. 2 lit. a WaffG oder einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat – § 5 Abs. 2 Nr. 2 lit. b WaffG, 10 Jahre noch nicht verstrichen sind. 5 Jahre Wohlverhaltensfrist (Regelunzuverlässigkeit) die wegen verschiedener im Gesetz genannter Delikte – § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind wenn in den letzten fünf Jahren verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt wurden oder die Mitgliedschaft in einer solchen Vereinigung bestand – § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG die innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam waren – § 5 Abs. 2 Nr. 4 WaffG die wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in § 5 Abs. 2 Nr. 1 lit. c WaffG genannten Gesetze verstoßen haben – § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG Diese Fristen sind schon jetzt teilweise unverhältnismäßig lang, insbesondere in minder schweren Fällen. Der Deutsche Jagdrechtstag – DJRT – hat in seinen Empfehlungen 2022 darauf hingewiesen, dass entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in minder schweren Fällen im Rahmen von § 5 WaffG nur deutlich geringere Sperrfristen vom Gesetzgeber anzuordnen sind. Der Koalitionsvertrag sieht eine Evaluation der Waffenrechtsänderungen der letzten Jahre und eine Zusammenarbeit mit den Jagdverbänden vor. Dies ist bisher nicht geschehen, stattdessen plant Nancy Faesers Innenministerium, die Wohlverhaltensfristen generell um 5 Jahre zu verlängern. Einzelheiten zum Entwurf auf unserer Seite Referentenentwurf zur Verschärfung des Waffengesetzes. Dort haben wir den Änderungsvorschlag unter Nr. 7 von 20 erfasst. The post Wohlverhaltensfristen im Waffengesetz appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte. Gesamten Artikel anzeigen
  3. Was steht im Referentenentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts? Wir haben auf den Entwurf verlinkt und eine erste Aufstellung über die Änderungen erstellt.
  4. Faeser will Steuergeheimnis zugunsten eines verschärften Waffengesetzes opfern Was hat denn das Steuergeheimnis mit dem Waffengesetz zu tun? Nichts? Wenn es nach den Vorstellungen von Nancy Faeser (SPD) geht, soll auch das Finanzamt Daten an die Waffenbehörde übermitteln. Der Terroranschlag von Hanau diente dem Ministerium als Anlaß für einen erneuten Anlauf zur Verschärfung des Waffenrechts. Da haben Linke ihre feuchten Phantasien ausgelebt und rütteln an den Fundamenten unseres Steuersystems. Ein Beispiel soll das verdeutlichen: Jemand reicht dem Finanzamt im Rahmen der Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen die Rechnung eines Arztes ein, auf der der Befund „depressive Episode“ vermerkt ist. Der Sachbearbeiter des Finanzamtes, ein gesetzestreuer Bürger, kennt die neue Vorschrift des § 6b RE WaffG: § 6b Mitteilungspflichten anderer Behörden Erlangen andere als die in den §§ 5 und 6 genannten Behörden Kenntnis vom Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte, dass eine Person nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 5 verfügt oder dass bei dieser Person aufgrund einer psychischen Störung eine konkrete Selbst- oder Fremdgefährdung oder Wahnvorstellungen bestehen, so informieren sie die örtliche Waffenbehörde zur Prüfung, ob die betroffene Person Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist oder einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Hierzu darf die andere Behörde, soweit bekannt, Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift der betroffenen Person an die örtliche Waffenbehörde übermitteln. … Den Verdacht einer Steuerhinterziehung oder einer anderen Straftat (Unzuverlässigkeit gem. § 5 WaffG) hat er zwar nicht. Aber gibt die Rechnung des Arztes mit der Diagnose ihm Anhaltspunkte dafür, daß eine konkrete Selbstgefährdung besteht? Der erforderliche Verdachtsgrad ist nicht hoch, es müssen nur tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Er übermittelt der seiner Meinung nach zuständigen Waffenbehörde Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift der betroffenen Person. Die Waffenbehörde bestätigt den Eingang und prüft, ob der Betroffene Inhaber oder Antragsteller einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist. Die Waffenbehörde fordert beim Finanzamt die Erkenntnisse an, das Finanzamt übermittelt die Arztrechnung an die Waffenbehörde. Ein Restrisiko ist nach der Rechtsprechung nicht hinnehmbar, die Waffenbehörde wird die waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen oder nicht erteilen. Sie wissen, daß vor solchen Alpträumen der § 30 AO schützt? Die Mitarbeiter des Finanzamtes haben die Geheimnisse zu bewahren! Wäre da nicht § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO, der die Offenbarung gestattet, wenn ein Bundesgesetz es ausdrücklich zugelassen hat. Sie ahnen es? Das Waffengesetz, ein Bundesgesetz, soll nach den Vorstellungen aus dem Ministerium in § 43 Abs 2 Satz 2 RE WaffG lauten: „§ 30 der Abgabenordnung steht der Übermittlung nicht entgegen.“ Fazit: Die Finanzämter haben den Waffenbehörden ihre Erkenntnisse über tatsächliche Anhaltspunkte mitzuteilen. Das Steuergeheimnis wird dem Waffengesetz geopfert. Das ist nur eine der wahnwitzigen Vorstellungen aus dem Hause Faeser. Den Änderungskatalog finden Sie: hier! Jede Gelegenheit wird wahrgenommen, um nach einer Verschärfung des Waffengesetzes zu rufen. The post Steuergeheimnis und Waffengesetz appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte. Gesamten Artikel anzeigen
  5. Referentenentwurf 09.01.2023 Der Referentenentwurf ist aus Sicht der 946.495 (Stand 12/2022) legalen privaten Waffenbesitzer und der 781.186 Inhaber Kleiner Waffenscheine in Deutschland der pure Wahnsinn. Lesen Sie selbst (48 Seiten): Referentenentwurf Waffengesetz 2023 Was planen die Damen und Herren aus dem Ministerium? Wird die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses für alle Personen, die erstmalig für ein Gesetzgebungsorgan kandidieren, verpflichtend? Nein, das soll potentiellen Waffenbesitzern vorbehalten sein. Was soll geändert werden? Künftig soll auch bei der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt für die Beurteilung der Zuverlässigkeit nachgefragt werden Die Polizeidienststellen der Wohnsitze der letzten fünf Jahre sollen befragt werden Das persönliche Erscheinen des Antragstellers kann angeordnet werden; in Einzelfällen kann das persönliche Erscheinen des Erlaubnisinhabers angeordnet werden Regelabfrage bei den Gesundheitsbehörden Die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses für alle Personen, die erstmalig eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen Die Schwelle des Verdachtes der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit wird erheblich gesenkt, müssen bisher „Tatsachen die Annahme rechtfertigen …“, so soll künftig „das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte“ ausreichend sein Erhöhung der Wohlverhaltensfristen in § 5 WaffG um jeweils 5 Jahre Nachberichtspflicht der nach den §§ 5 und 6 WaffG zu beteiligenden Behörden Erfährt irgendeine Behörde, daß jemand waffenrechtlich unzuverlässig ist oder dass bei dieser Person aufgrund einer psychischen Störung eine konkrete Selbst- oder Fremdgefährdung oder Wahnvorstellungen bestehen, so informieren sie die örtliche Waffenbehörde zur Prüfung, ob die betroffene Person Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist oder einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Die Waffenbehörde wird damit zentrale Datenstelle psychischer Erkrankungen (§ 6b RE). Auch das Steuergeheimnis soll insoweit nicht gelten Künftig leitet die Waffenbehörde die ihr von den Meldeämtern mitgeteilten Daten an die Verfassungsschutzbehörden weiter Die Waffenbehörden sind künftig für die Zuverlässigkeitsüberprüfung auch von Jagdscheininhabern zuständig und relevante Erkenntnisse sind an die Jagdbehörden zu übermitteln Die bereits jetzt schon umfangreichen Freistellungen vom Waffengesetz für Behörden werden ausgeweitet auf Bedienstete zwischen- und überstaatlicher Einrichtungen Erlaubnisinhaber, die die Waffen nicht im Zuständigkeitsbereich „ihrer“ Waffenbehörde verwahren, müssen die Waffenbehörde am Verwahrungsort informieren Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen und Armbrüste dürfen künftig nur erworben werden wenn man zuvor auch die Erlaubnis zum Führen (Kleiner Waffenschein) erhalten hat. Wer nach dem 31.12.1999 eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe oder eine Armbrust erworben hat ist verpflichtet, den Besitz bei der zuständigen Behörde anzuzeigen und gleichzeitig einen Kleinen Waffenschein zu beantragen. Auch die Inhaber bisher erteilter Kleiner Waffenscheine müssen eine Sachkundeprüfung nachweisen Amnestieregelung für Waffen und Munition; auch waffenrechtlich sollen keine „Sanktionen“ erfolgen (§ 58 Abs 28 RE) Jägern wird es zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und bestimmter invasiver Arten ermöglicht, Nachtziel- und Nachtsichtgeräte einschließlich Infrarotaufhellern sowie Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles zu nutzen Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen. Es erfolgt eine Legaldefinition: „kriegswaffenähnliche halbautomatische Feuerwaffen sind Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, hervorrufen.“ Das Schießen auf ortsfesten Schießstätten wird wesentlich eingeschränkt, vgl. § 27 Abs 2a RE Nach Ansicht der Verfasser des Referentenentwurfs ist das Gesetz alternativlos. Die Kosten sind m.E. unüberschaubar. Schon jetzt sind die Waffenbehörden chronisch unterbesetzt, woher sollen die erforderlichen Stellen kommen? Wir werden diese Seite in den kommenden Wochen ergänzen und/oder berichtigen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich schon alles entdeckt habe. Schauen Sie also regelmäßig nach oder nutzen unsere Abonnementmöglichkeit. Sollten Sie noch etwas entdeckt haben, so nutzen Sie bitte die Kommentarfunktion; wir werden das dann einarbeiten. The post Referentenentwurf Verschärfung Waffengesetz first appeared on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte. The post Referentenentwurf Verschärfung Waffengesetz appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte. Gesamten Artikel anzeigen
  6. Spezielle Lehrstunde für die Regierende Bürgermeisterin Eine Lehrstunde in Politik und Verwaltung sind die Kontroversen um die Silvesternacht und die Zustände in Berlin. Berlin versucht mit unsinnigen Vorschlägen das Thema aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Die Regierende Bürgermeisterin reagierte jedoch sehr dünnhäutig auf Überlegungen aus Bayern, im Rahmen des Länderfinanzausgleichs Gelder für Berlin zu kürzen, da in Berlin ein „Totalversagen“ vorläge. Immerhin ist Berlin mit insgesamt 3,6 Milliarden Euro der größte Profiteur des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern. Frau Giffey meinte daraufhin, daß Bayern im Hinblick auf Reichsbürger vor der eigenen Tür zu kehren habe und Ratschläge unter Ministerpräsidenten nicht förderlich seien. Ein paar Zahlen für Berlin und München Ehrlich nicht? Wir haben uns die Polizeilichen Kriminalstatistiken von Berlin und München für 2021 einmal angeschaut, weiter im Internet recherchiert und ein wenig gerechnet: Die Häufigkeitszahl bedarf vielleicht der Erläuterung. Das ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle, errechnet auf 100.000 Einwohner. Sie drückt die durch die Kriminalität verursachte Gefährdung aus. München erreicht mit der Hälfte der Beamten (pro 100.000 Einwohnern) eine Aufklärungsquote von 66,7 % (Berlin 45,3 %). Vielleicht ist angesichts dieser Zahlen das Roß ein wenig zu hoch, von dem aus auf Bayern (München) herabgeschaut wird? Vielleicht sollte man die Initiative ergreifen und eine weitere Lehrstunde vereinbaren, zu der sinnvollerweise auch die zuständigen anderen Ressorts eingeladen werden, die sich in München anschauen können, wie eine bürgernahe Verwaltung funktioniert? Nicht nur München ist interessant. Die Kriminalitätsentwicklung ausgewählter Städte in Bayern zeigt durchweg Häufigkeitszahlen zwischen 3.899 (Fürth) und 8.026 (Bamberg). Und Frankfurt am Main? Diese Fahrt nach München sollte mit einer kleinen Rundreise verbunden werden, Politiker reisen ja gerne, und dann kann man sich beispielsweise auch anschauen, wie die Frankfurter bei ähnlichen Häufigkeitszahlen auf eine Aufklärungsquote von 65,5 % kommen. Dort sind 3.700 Mitarbeiter in der Polizei beschäftigt. Bei ca. 759.000 Einwohnern sind das 487 Mitarbeiter auf 100.000 Einwohner (Berlin 734, s.o.). Da ist viel zu tun von der Berliner Politik. Da sind viele Lehrstunden nötig! The post Lehrstunde aus München first appeared on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte. The post Lehrstunde aus München appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte. Gesamten Artikel anzeigen
  7. Die Forderung nach einem Gipfel gegen Jugendgewalt ist der Gipfel der Verhöhnung des Bürgertums. Zig Millionen Menschen, mit und ohne Migrationshintergrund, feierten in Deutschland friedlich Silvester mit Pyrotechnik und verwandten diese entsprechend den Gebrauchsanleitungen ein paar hundert Kriminelle, meist mit Migrationshintergrund, begingen schwere Straftaten. In Berlin ist der Gipfel der Erkenntnis von ganz links bis links Böllerverbot muß her, hilfsweise Böllerverbotszonen ausdehnen, äußerst hilfsweise ein freiwilliger Verzicht auf den Verkauf von Pyrotechnik und ein Gipfel gegen Jugendgewalt soll’s richten. Korrelationen und Kausalitäten Die Berliner Bilder der Silvesternacht zeigen Unglaubliches. Der Mob warf sogar einen Feuerlöscher auf die Windschutzscheibe eines Feuerwehrfahrzeuges . Gleichwohl habe ich noch keine Forderungen nach einem Verbot von Feuerlöschern oder Verbotszonen für Feuerlöscher etc. gehört. Eine solche Forderung läge aber intellektuell auf der Höhe der Zeit. Straftäter benutzen Pyrotechnik (teilweise bereits verbotene Pyrotechnik) = Pyrotechnik verbieten – oder zumindest beschränken – ist die Lösung! Hier wird einmal wieder Korrelation mit Kausalität verwechselt. Eine meiner Lieblingsseiten ist „Scheinkorrelationen„, der ich das Beispiel unten entnommen habe. Immerhin eine Korrelation von +0,9802 (der Wert +1 gäbe an, dass eine vollständig positive Korrelation vorläge): Die rote Linie gibt die Anzahl der Ordensverleihungen durch das Bundespräsidialamt, die beige die Anzahl der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Hamster wieder. Quelle: Ärzte gegen Tierversuche & Bundespräsidialamt und https://scheinkorrelation.jimdofree.com/ Um im Bild mit der Pyrotechnik zu bleiben: Wenn das Bundespräsidialamt die Ordensverleihungen einstellt, werden auch keine (weniger) Hamster für Versuche und wissenschaftliche Zwecke verwendet. Nach sorgfältiger Prüfung bin ich zu dem Ergebnis gekommen, daß die vorstehenden Ausführungen zwar hart an der Grenze sind, aber doch noch keine Beleidigungen der Protagonist*innen der Böllerverbotsforderungen darstellen. Gipfel gegen Jugendgewalt: Probleme und Lösungen sind bekannt Aber der Gipfel an Verachtung des Bürgers ist die Forderung nach einem Gipfel gegen Jugendgewalt. Wer oder was soll daran teilnehmen? Welche Erkenntnisse – neuen Erkenntnisse – sollen erlangt werden? Die Probleme sind multikausal und seit vielen Jahren bekannt. Seit Jahrzehnten kennen wir die Lösungsstrategien. Stattdessen wird linke Klientelpolitik betrieben. Es scheint, die Politik ist rechtsstaatsfeindlich. Die Justiz blutet aus. Es fehlt an Richtern während deren Aufgaben massiv zunehmen. Es fehlt an Staatsanwälten während deren Aufgaben massiv zunehmen. Ein paar statistische Zahlen hatten wir hier bereits beleuchtet. Die Arbeitsbedingungen in der Justiz stammen aus dem vorletzten Jahrhundert. Sind es die Besten, die es angesichts dieser Umstände in die Justiz zieht? Alles, was ein solcher Gipfel an Erkenntnissen bringen kann, ist längst bekannt und wissenschaftlich abgesichert. Was fehlt, ist der politische Wille, den Rechtsstaat in Berlin und anderswo durchzusetzen. Stattdessen beobachtet der Bürger mit Abscheu, wie die politische Führung Polizei und Justiz immer mehr desavouiert. Die Liebigstraße ist nur eines der entsetzlichen Beispiele für Vollzugsdefizite aufgrund ideologischen Führungsversagens. Der Ruf nach dem Gipfel dient lediglich der Beruhigung und geschieht im Vertrauen auf das bekannt schlechte Gedächtnis der Wähler. Passieren wird weiterhin nichts. Aktuell: Anstatt Geld für Richterstellen bereitzustellen, erfolgt in Berlin eine Trennung des bisherigen Landgerichtes in zwei Landgerichte: Landgericht I und Landgericht II. Der durchgehend gendergerecht formulierte Gesetzesvorschlag über die Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur – Drucksache 19/0773 vom 23.12.2022 – überträgt die Zuständigkeit für die Strafgerichtsbarkeit auf das Landgericht I, die für die Zivilgerichtsbarkeit auf das Landgericht II. Keine neuen Richterstellen für die Rechtsprechung, sondern für die Verwaltung: Allerdings fallen Mehrkosten insoweit an, als einzelne Verwaltungsfunktionen, die bisher zentral ausgeübt wurden, nunmehr auch für das neue Landgericht vorzusehen sind. Die hieraus resultierenden Personalkosten werden auf jährlich ca. 420.000,00 EUR geschätzt. The post Gipfel gegen Jugendgewalt appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte. Gesamten Artikel anzeigen
  8. Verfassungsschutz darf nicht alles an die Waffenbehörden berichten Es ist ein ständiges Mantra dieses Blogs, auf das Trennungsgebot zwischen Verfassungsschutz und Polizeibehörden hinzuweisen. Das Thema ist stets aktuell, zuletzt durch die Forderungen nach einer erneuten Verschärfung des Waffengesetzes als Reaktion auf die Razzien bei Reichsbürgern. Meine Meinung habe ich in einem Interview für den Deutschlandfunk Nova klar akzentuiert. Mancher Politiker-Heißsporn hat offenbar die dicken Pflöcke, die das Bundesverfassungsgericht eingerammt hat, nicht wahrgenommen. Im Verfassungs-Sprech heißt das Thema „Informationelles Trennungsgebot“ oder „Informationelles Trennungsprinzip“. Im Jahr 2022 hat das BVerfG diesbezüglich den Gesetzgebern zwei massive Klatschen erteilt: Die Entscheidung mit Gesetzeskraft „Bayerisches Verfassungsschutzgesetz“ vom 26.04.2022 – 1 BvR 1619/17, für die sich der Senat 5 Jahre Zeit genommen hat und dann das Gesetz vor allem im Hinblick auf die Übermittlung mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangter Informationen für teilweise verfassungswidrig erklärte. Der Entscheidung ist ein mehrseitiges Inhaltsverzeichnis vorangestellt. Die Entscheidung mit Gesetzeskraft „Bundesverfassungsschutzgesetz – Übermittlungsbefugnisse“ vom 28.09.2022 – 1 BvR 2354/13, für die sich der Senat knapp 10 Jahre Zeit genommen hat und dann die Übermittlung mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobener personenbezogener Daten im Gesetz für teilweise verfassungswidrig geißelte. Den Entscheidungen vorangestellt ist die selbstverständliche Feststellung, daß die weitreichenden Überwachungsbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden verfassungsrechtlich nur gerechtfertigt werden können, wenn die aus der Überwachung gewonnenen Informationen nicht ohne Weiteres an andere Behörden mit operativen Anschlussbefugnissen übermittelt werden dürfen („informationelles Trennungsprinzip“). Die Politik ist sich dessen offenbar nicht bewußt und fordert ständig den Austausch zwischen den Behörden, ich habe das den morgendlichen Stuhlkreis genannt. Bedingungen für die erlaubte Datenübermittlung Beide Entscheidungen sind für den Juristen, den Waffenrechtler allemal, sehr lesenswert. Das BVerfG schreibt die Bedingungen fest, unter denen eine Übermittlung der Daten zulässig ist. Die Datenübermittlung muß verhältnismäßig im engeren Sinne sein. Nach dem Kriterium der hypothetischen Datenneuerhebung muß geprüft werden, ob die entsprechenden Daten nach verfassungsrechtlichen Maßstäben auch für den geänderten Zweck mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln neu erhoben werden dürften. Das bemisst sich danach, ob bspw. der Waffenbehörde unter den gegebenen Bedingungen eine eigene Befugnis eingeräumt werden dürfte, die Daten mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln wie dem ersten Eingriff erneut zu erheben. Die Übermittlung – auch von aus weniger eingriffsintensiven Maßnahmen erlangten Informationen – darf nur zum Schutz eines Rechtsguts von herausragendem öffentlichem Interesse erfolgen. Als Übermittlungsschwelle für Übermittlungen durch den Verfassungsschutz an Gefahrenabwehrbehörden muss wenigstens eine konkretisierte Gefahr bestehen. „Der Begriff der hinreichend konkretisierten Gefahr ist dabei weiter als der der konkreten Gefahr, die eine Sachlage voraussetzt, bei der im konkreten Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die jeweiligen Rechtsgüter eintreten wird (vgl. BVerfGE 115, 320 <362>).Die konkretisierte Gefahr verlangt, dass zumindest tatsächliche Anhaltspunkte für die Entstehung einer konkreten Gefahr für die Schutzgüter bestehen. Dies kann schon dann der Fall sein, wenn sich der zum Schaden führende Kausalverlauf noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorhersehen lässt, sofern bereits bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut hinweisen (vgl. BVerfGE 141, 220 <272 f. Rn. 112>).“ (BVerfG, Beschluss vom 28. September 2022 – 1 BvR 2354/13 –, Rn. 134, juris) § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 WaffG verpflichtet die Waffenbehörde, Auskünfte der Verfassungsschutzbehörde einzuholen. Diese wird aufgrund der dezidierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes sehr genau prüfen, welche Daten sie bekannt gibt. Insbesondere die Übermittlungsschwelle stellt hier eine sinnvolle Barriere dar. The post Verfassungsschutz und Waffenbehörden appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte. Gesamten Artikel anzeigen
  9. Aus fachlich und wissenschaftlich nicht nachvollziehbaren Gründen hat die Bundesregierung nach 35 Jahren ihre Mitgliedschaft im CIC zum 31. Dezember 2022 gekündigt. Der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) ist ein politisch unabhängiges, internationales, nichtstaatliches Beratungsgremium, das sich für die Erhaltung von Wildtieren auf der Grundlage der Prinzipien der nachhaltigen Nutzung einsetzt. Diese Entscheidung führte erwartungsgemäß zu kontroversen Reaktionen. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßte den Austritt aus dem CIC und befand es es richtig und wichtig, daß sich die Bundesregierung nicht weiter für derartige Lobbyinteressen der Jägerschaft instrumentalisieren ließe. Wild und Hund kommentierte, daß sich der Özdemir-Alleingang zum Skandal ausweite. Der Deutsche Jagdverband verwies auf Befindlichkeiten des Globalen Südens, der die Einführung von Importverboten ohne vorherige Konsultation der betroffenen Staaten und ihrer Bevölkerung als unzulässige Einmischung des Globalen Norden in ihre Rechte ansehe und als eine neue Form des Kolonialismus geißelte. Wenn Sie sich intensiver mit dem Thema befassen möchten, sollten Sie sich den Fragenkatalog der Kleinen Anfrage vom 20.12.2022 der Fraktion der CDU/CSU „Kündigung der Mitgliedschaft der Bundesregierung im International Council for Game and Wildlife Conservation“ – BT-Drs 20/5050 – ansehen. Ich habe selten eine Anfrage gesehen, die die Regierung derart fundiert grillt. Auf die Antworten bin ich gespannt und werde sie auch hier verlinken. Falls ich es vergesse und Sie mich nicht erinnern, hier der Permalink zum Vorgang im parlamentarischen Dokumentationssystem. Bei der Gelegenheit wünschen wir Ihnen einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr! Auch in 2023 stehen wir Ihnen wie gewohnt mit Rat und Tat zur Verfügung und freuen uns auf Ihren Kontakt. Bitte dieses Feld leer lassenMöchten Sie unseren Newsletter abonnieren, um über neue Beiträge informiert zu werden? E-Mail-Adresse * Vorname Nachname * Prüfen Sie bitte Ihren Posteingang oder Spam-Ordner, um Ihr Abonnement zu bestätigen. The post Bundesregierung aus CIC ausgetreten appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte. Gesamten Artikel anzeigen
  10. Kaum sind ein paar Wirrköpfe in Untersuchungshaft, die Innenminister*in konstatiert einen Blick in den Abgrund terroristischer Bedrohung, wird auch schon wieder die erneute Verschärfung des Waffenrechts ausgerufen. Meine Meinung habe ich in einem Interview für den Deutschlandfunk Nova klar dargestellt: „Illegale Waffen sind das Problem, nicht die legalen“ Die Tagesschau berichtet: Wie soll das Waffenrecht verschärft werden? Das Bundesinnenministerium plant dem Aktionsplan zufolge, Verfahrensweisen zu entwickeln, mit denen der Entzug und die Versagung von waffenrechtlichen Erlaubnissen besser durchgesetzt werden. Dazu soll es auch ein neues Forum geben, in dem sich Verfassungsschutz-, Waffen- und Polizeibehörden austauschen und auch Verwaltungsgerichte einbezogen werden können. Dem Plan nach soll verhindert werden, dass Extremisten und auch psychische kranke Menschen in den Besitz von Waffen kommen. Dazu sollen den Waffenbehörden auch relevante Kenntnisse anderer Behörden zur Verfügung stehen, wenn die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung eines Antragstellers oder eines Erlaubnisinhabers überprüft wird. Was für heiße Luft! Der Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse soll besser durchgesetzt werden. Wird er denn bisher nicht durchgesetzt? Selbstverständlich gibt es keine Defizite bei der Durchsetzung. Und wenn, wäre dafür zu sorgen, daß sich die Verwaltung an die bestehenden Möglichkeiten hält. Ein Defizit an Gesetzen besteht sicherlich nicht. Und die Versagung waffenrechtlicher Erlaubnisse soll besser durchgesetzt werden? Wie ist das gemeint? Der Antragsteller bekommt keine Erlaubnis. Was soll da durchgesetzt werden? Ein Forum soll eingerichtet werden. Ein morgentlicher Stuhlkreis unter Beteiligung der Schlapphüte und der Polizeibehörden, und auch die Verwaltungsgerichte sollen mit einbezogen werden. Da hat wohl schon jemand vor der Freigabe der Cannabisprodukte zu kräftig an der Pfeife gesaugt? Was ist denn das für ein Rechtsstaatsverständnis? Die Judikative beteiligt sich an Exekutivmaßnahmen? Gewaltenteilung im neuen Gewand? Zum Thema Trennungsgebot haben wir schon öfter berichtet und gefordert: „Finger weg vom Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden!“ Das ist fast 10 Jahre her und mittlerweile ist man völlig schamfrei. Hauptsache, man hat wieder eine populistische Schlagzeile: „Erneute Verschärfung des Waffenrechts“ Ein paar Fragen habe ich schon Wer sind Extremisten, woran erkenne ich sie? Ist das der politische Gegner? Sind das auch die Wirrköpfe, die in jeder der etablierten Parteien zu finden sind und durchaus mediale Präsenz beweisen? Alle psychisch kranken Menschen, egal welcher Genese, stehen unter Generalverdacht? Der Bundeswehrsoldat nach Auslandseinsatz mit posttraumatischem Belastungssyndrom ist waffenrechtlich gesehen ungeeignet? Eine gesetzliche Durchbrechung ärztlicher Schweigepflicht? Welche Behörden haben denn relevante Kenntnisse, die sie nicht schon jetzt zur Verfügung stellen würden? Begriffe wie „Extremist“ sind einfach etwas Schönes. Alle sind sich darüber einig, daß das nichts Gutes ist und keiner definiert den Begriff genau. The post Erneute Verschärfung Waffenrecht appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte:. Gesamten Artikel anzeigen
  11. rajede

    Nikolaus

    Wir Anwälte sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, den Schriftverkehr mit den Gerichten per beA zu führen. Insbesondere in den letzten Wochen haben wir ständige Probleme mit der Erreichbarkeit und der Blick auf die Website „Verfügbarkeit“ des beA wird zur Gewohnheit. Heute klappt es wieder nicht, aber der Nikolaus hat uns ein Geschenk gemacht: Endlich werden die Verantwortlichen geprüft und ggfls. auch zur Verantwortung gezogen: Gott sei Dank haben wir heute keine fristgebundenen Schriftsätze per beA zu entsorgen! The post Nikolaus appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte:. Gesamten Artikel anzeigen
  12. Empfehlungen des Deutschen Jagdrechtstages 2022 I. Bundesjagdgesetz In § 1 BJagdG sind die wesentlichen Rechtsgrundsätze des deutschen Jagdrechts manifestiert, die unmittelbar auf der Verfassung fußen, nämlich das Eigentum (Art. 14 GG), Tier- und Artenschutz (Art. 20a GG). Diese können auch durch Ländergesetzgebung nicht ausgehöhlt werden. Der Deutsche Jagdrechtstag e.V. weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass entgegenstehende landesrechtliche Regelungen nach Art. 31 GG nichtig wären. II. Waffenrecht Der Deutsche Jagdrechtstag e.V. weist erneut darauf hin, dass das Waffengesetz dergestalt zu ändern oder durch diesbezügliche Vollzugshinweise klarzustellen ist, dass entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in minder schweren Fällen im Rahmen von § 5 WaffG nur deutlich geringere Sperrfristen (z.B. zwischen 3 und 30 Monaten) anzuordnen sind. Ein minder schwerer Fall wird in der Regel anzunehmen sein, wenn ein geringfügiger Verstoß gegen jagd- oder waffenrechtliche Bestimmungen vorliegt, der etwa auf ein Augenblicksversagen einer ansonsten gesetzestreuen Person zurückzuführen ist und zu keiner wesentlichen konkreten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit geführt hat. Auch bei der Festlegung der Wohlverhaltensphasen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in jedem Fall zu wahren. III. Waldwildschäden Die Bewertung von Wildschäden im Wald beinhaltet eine Prognoseentscheidung über den zukünftigen Wert eines Baumes. Der Deutsche Jagdrechtstag e.V. weist darauf hin, dass – unabhängig von der Frage, nach welcher Methode der Schaden zu bemessen ist – das Ausfallrisiko als Folge des Klimawandels als überholende Kausalität zu bewerten ist. Dies kann dazu führen, dass bei nicht klimaresilienten Wäldern ein tatsächlicher Schadenseintritt als unwahrscheinlich einzustufen ist. Hieran müssen sich insbesondere vereinfachende Modelle zur Schadensermittlung messen lassen. Rendsburg, im November 2022 The post Empfehlungen DJRT 2022 appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte:. Gesamten Artikel anzeigen
  13. Da haben wir für einen Mandanten tatsächlich eine Untätigkeitsklage erhoben – § 75 VwGO. Die Behörde hat sich monatelang nicht gerührt und auch auf Ankündigung der Untätigkeitsklage den Antrag nicht beschieden. So ist das halt manchmal in Berlin. Das Gericht schickt dem Beklagten die Klage zur Erwiderung und fordert ihn auf, die Akten vorzulegen. Hierfür setzt es eine Frist. Und was erwidert der Beklagte auf die Untätigkeitsklage? Die Behörde, die nicht aus dem Quark kommt, schafft es noch nicht einmal, ihrer vorgesetzten Dienststelle die Akte zeitnah vorzulegen. In einer Klage wegen Untätigkeit sagt das doch viel über die Verwaltung in unserer Bundeshauptstadt aus! Lassen Sie mich bitte die drei Sätze der Erwiderung genüßlich sezieren. Der Beklagte stellt keinen Fristverlängerungsantrag, sondern macht sich zum Bittsteller. Ein eigenartiges Selbstverständnis, das da gegenüber dem Gericht gezeigt wird. Und nicht nur eine Bitte wird dem hohen Gericht vorgetragen, sondern diese wird auch noch als höfliche bezeichnet. Untertanen vor Gericht. Über den Tippfehler mache ich mich nicht lustig, solch einen übersieht man auch gerne beim Korrekturlesen. Da spricht einer von sich in der dritten Person. Nicht „mir liegt der Verwaltungsvorgang leider noch nicht vor“, sondern dem Unterzeichner. Entsetzlicher Kanzleistil. Und dann auch noch „leider“. Welches Leid mag dort herrschen? Dem Leid hätte doch leicht abgeholfen werden können. Einfach vorbeigehen und den Akt abholen! So weit sind die Wege in Berlin nicht, notfalls bin ich gerne behilflich. Ein Eingang ist angekündigt. Für die nächste Zeit. Ein Eingang des Verwaltungsvorgangs. Ob der Vorgang mehrere Eingänge hat? Da spielt sich vor meinem geistigem Gehör ein ganzes Hörspiel ab. Da gab es denn doch eine Kommunikation zwischen Behörde und vorgesetzter Dienststelle. „Wir können das noch ein bißchen herauszögern, aber allzu lange spielt das Gericht nicht mit.“? Da wir nun eh Zeit haben und die Untätigkeitsklage offenbar nicht voran kommt, sinniere ich über die Formulierung „Unterzeichner“. Wurde da etwas unterzeichnet? Der Schriftsatz wurde per beBPo versandt, dem Behördenpendant für das beA. Da wird nichts mehr unterzeichnet, allenfalls qualifiziert elektronisch signiert. Unter dem „Im Auftrag“ steht der Familienname des Sachbearbeiters, das ist also eine einfache Signatur, die beim Versand über den sicheren Übermittlungsweg des beBPo ausreichend ist, vgl. § 55a Abs. 3 Satz 1 VwGO. Vielleicht meint er die Unterzeichnung der Verfügung, mit der er den Versand des Schreibens anordnete? Es bleibt Verdruß, auch die vorgesetzte Behörde kommt nicht aus dem Quark und das Gericht gewährt die beantragte Fristverlängerung. The post Untätigkeitsklage appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte:. Gesamten Artikel anzeigen
  14. Wir schimpfen häufig über die lange Verfahrensdauer der Gerichtsverfahren, insbesondere bei den Verwaltungsgerichten. Beispielsweise in unserem Beitrag Instagram und Aufnahme in den Polizeidienst. Daß es auch anders geht, beweist eindrucksvoll das Verwaltungsgericht Trier. Dort sind sie mit personellen und sächlichen Mitteln rechtsstaatskonform ausgestattet, so daß Verfahren in einem vernünftigen Zeitraum abgeschlossen werden können. Der Zeitablauf, finde ich, ist beeindruckend: 28.04.2022 Eingang der Klage beim Verwaltungsgericht Trier 03.05.2022 erhalten wir die Eingangsbestätigung nebst Streitwertbeschluß 11.05.2022 erhalten wir bereits die Klageerwiderung mit Gelegenheit zur Stellungnahme 29.07.2022 geht bei uns die Ladung zum 15.09.2022 ein und tatsächlich findet am 15.09.2022 die mündliche Verhandlung statt. Von der Klageerhebung bis zum Urteil nur fünf Monate. Eine solche Verfahrensdauer ist vorbildlich. Damit wird das Verwaltungsgericht Trier den Reigen der Entscheidungen zu den Pfeilabschußgeräten eröffnen. Wir werden weiter berichten. The post Verfahrensdauer: Es geht ja doch appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte:. Gesamten Artikel anzeigen
  15. Das Thema Alkohol und Waffen ist auch seit der viel diskutierten Entscheidung des BVerwG – 6 C 30.13 – vom 22.10.2014 weiter in Bewegung OVG Berlin-Brandenburg zur Alkoholgewöhnung Der für das Waffenrecht zuständige 6. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg hat mit der Entscheidung vom 09.06.2021 – OVG 6 S 17/21 – eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Cottbus – 3 L 138/21 – vom 06.05.2021 bestätigt. Danach kommt es nicht auf einen Zusammenhang von Alkohol und Waffenverwendung an. Die persönliche Eignung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG ist zweifelhaft, wenn erhebliche Atemalkoholkonzentrationen festgestellt werden (hier mehr als 1,6 ‰) , die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine Alkoholgewöhnung hindeuten, die den Schluss auf eine bestehende Alkoholproblematik zulassen. Ein Nachweis der Abhängigkeit von Alkohol ist dabei nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 2 WaffG nicht erforderlich. Es genügt der tatsachengestützte begründete Verdacht (VG München, Beschluss vom 28. April 2010 – M 7 S 10.1282 – juris Rn. 18). Damit übernimmt das Gericht letztlich das aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht vom 5. März 2012 (WaffVwV) stammende Beispiel für das Bekanntwerden von Tatsachen, die Bedenken gegen die persönliche Eignung im Sinne des § 6 WaffG begründen, nämlich die (amtliche) Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 ‰ (Nr. 6.3 WaffVwV). Alkohol und Waffen und Pusten Wir wollen hier nicht auf die Unterschiede einer Blutalkohol- und Atemalkoholkonzentration eingehen, beide gerichtliche Entscheidungen geben nur Promillewerte an. Alkohol und Waffen sind auch für diejenigen ein Thema, die zu trennen wissen. Für die Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse bedeutet dies also nicht nur die Trennung von Alkohol und Waffen. Auch eine gemeinsame Aufbewahrung ist problematisch. Jeder Jäger und Sportschütze muß sich tunlichst davor hüten, mit mehr als 1,6 ‰ – und sei es in den eigenen vier Wänden – angetroffen zu werden. Das großzügige Angebot eines Polizeibeamten zur freiwilligen Atemalkoholkontrolle sollte auch von Waffenbesitzern auf keinen Fall angenommen werden. Der „kleine Piks“ nach gerichtlicher Anordnung Stunden später führt zu wissenschaftlich überprüfbaren Werten und ermöglicht Spielraum. The post Alkohol und Waffen appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte:. Gesamten Artikel anzeigen
  16. Die Statistik der Staatsanwaltschaft Berlin für das Jahr 2021 ist der Publikation des Statistischen Bundesamtes vom 29.08.2022 Staatsanwaltschaften – Fachserie 10 Reihe 2.6 – 2021 zu entnehmen. Die Damen und Herren waren sehr fleißig; sie haben keine Zeit zur Ruhe – wie der Krieger aus Papua Guinea im Bild. Nicht nur die Geschäftsstellenmitarbeiter, auch die Staatsanwälte müssen einen erheblichen Aufwand für das Ausfüllen der Statistikbögen leisten. Einzelheiten finden sich in der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) Ein paar die Statistik der Staatsanwaltschaft Berlin betreffende Zahlen, die uns besonders interessant erschienen, haben wir hier aufgeführt. Die Zahlen betreffen Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft, eine Besonderheit in Berlin und Frankfurt. Einige der Zahlen hätten wir nicht erwartet. Nicht enthalten ist der nachrichtliche Hinweis auf 3.647 Verfahren mit Vermögensabschöpfung Über 5 % der Verfahren wurden mit einer Anklageerhebung erledigt Noch mehr Verfahren – 8,39 % – erledigten sich durch den fehleranfälligen Strafbefehl Über 3.500 Verfahren mußten eingestellt werden, da der Täter nicht schuldfähig ist Mehr als 25.000 Verfahren (7,68 %) wurden eingestellt, weil die Strafe im Hinblick auf andere Straftaten des Täters nicht ins Gewicht fallen würde Über 7 % der Verfahren wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt Fast 40 % der Verfahren (37,84 %) wurden gem. § 170 II StPO eingestellt, beispielsweise wegen des Fehlens eines hinreichenden Tatverdachts. Unseres Erachtens belegen nicht nur die Statistik der Staatsanwaltschaft Berlin, sondern die Zahlen bundesweit, unser Mantra Die Verteidigung gegen den Vorwurf strafbaren Verhaltens muß so früh wie möglich erfolgen! Über 80 % der Verfahren können von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, ohne daß es zu einem Strafbefehl oder einer Verhandlung vor Gericht kommt. Das setzt voraus, daß dem Staatsanwalt die Gründe bekannt gemacht werden, die eine Einstellung rechtfertigen. Es ist hilfreich, daß in Deutschland Rechtsanwälte und Staatsanwälte eine gemeinsame Ausbildung absolviert haben; sie sprechen eine Rechtssprache. Mit einem versierten Verteidiger sind die Chancen des Beschuldigten höher. The post Statistik Staatsanwaltschaft Berlin appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte:. Gesamten Artikel anzeigen
  17. rajede

    Augenmaß

    Beurteilung erfordert Augenmaß Eine schwierige Situation, in der unser Protagonist da steckte. Die beim Landratsamt Regensburg beantragte Sperrung einer Straße am Samstag wegen Abrißarbeiten mußte bis 16:30 Uhr beendet werden. Der Teufel ist ein Eichhörnchen und springt von Ast zu Ast: Kurz vor vier reißt die Baggerschaufel eine Wand ein und zum Vorschein kommt eine wahres Arsenal von Waffen und Munition, um die sich alsbald jede Menge Leute scharten. Gefährliche Situation. Jetzt kommt aber, was ihn seine waffenrechtlichen Erlaubnisse und den Jagdschein kostete: Sein Chef wies ihn an, die Waffen zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu bringen – was er dann erledigte, eingepackt in Tücher auf dem Rücksitz des Caddy. Die regelmäßigen Leser unseres Blogs wissen, das ist unerlaubtes Führen von Waffen: Waffentransport. Die Staatsanwaltschaft bewies Augenmaß und stellte das Verfahren gem. § 153 StPO wegen geringer Schuld ein, da die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung bestand. Die Waffenbehörde war hingegen not amused und zog alles Register vom Widerruf bis zur Anordnung des Sofortvollzuges. Vielleicht nicht das erwünschte Augenmaß gezeigt? Als langjähriger Jäger und ehemaliger Betreiber einer Jagdschule habe er wissen müssen, dass er die Waffen unverschlossen außerhalb seines jagdlichen Bedürfnisses im Auto transportiert und dadurch auch unerlaubt geführt habe. Warum eine unverzügliche telefonische Information der zuständigen Waffenbehörde oder der Polizei über den Fund unterblieben sei, sei ebenfalls unverständlich und lasse sich allenfalls durch den Wunsch seines Chefs erklären, die Waffen möglichst schnell von der Baustelle zu entfernen, um so eine mögliche Verzögerung des Arbeitsablaufs auf der Baustelle durch die Sicherstellung der Waffen zu vermeiden. Insofern gehe man von einer vorsätzlichen Begehung aus. (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. Februar 2022 – 24 CS 21.2636 –, Rn. 3, juris) Die Waffenbehörden sind am Samstag in Regensburg telephonisch zu erreichen? Das zuständige Verwaltungsgericht Regensburg hatte dann ein Einsehen, sah einen atypischen Fall des § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG als gegeben an und hat die Entscheidung der Waffenbehörde aufgehoben – berichtet regensburg-digital am 17.08.2022. Sicherlich war das ein singulärer Vorfall und wird unserem Protagonisten dauerhaft mahnend im Gedächtnis verbleiben. Den anderen mag er zur Warnung dienen. Treuen Lesern unseres Blogs wäre das sicherlich nicht passiert. Aber es ist ja noch mal gut gegangen, nur zwei Jahre ohne Jagdschein und ein Verwaltungsgericht, das Augenmaß gezeigt hat. The post Augenmaß appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte:. Gesamten Artikel anzeigen
  18. rajede

    Übersetzung

    Die Übersetzung für diese beiden Sätze? Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung wegen der Vielzahl der hier vorliegenden Verwaltungsvorgänge einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Entscheidung über Ihren Widerspruch wird Ihnen unaufgefordert zugehen. Was bedeutet das im Klartext? Wir sitzen auf einem Berg von Akten. Wir sind personell unterbesetzt. Einige Kollege schuften wie die Berserker, andere drehen Däumchen. Moderne Technik vermuten Sie bei uns zu unrecht. Dieses Anschreiben enthält (insoweit nicht wiedergeben und sehr pingelig beurteilt) mindestens vier Fehler. Wir können zwar nicht einmal abschätzen, wie lange das Verfahren bei uns dauern wird. Fragen Sie bitte bloß nicht nach! § 75 VwGO Es ist nicht nur in Berlin so, dem Land, das noch nicht einmal Stimmen zählen kann; wir beobachten es landauf, landab. Häufig sind die Verwaltungsbehörden nicht ausreichend mit personellen und sachlichen Mitteln ausgestattet. Die Entscheidungen sind häufig falsch. Widerspruchsverfahren/Klageverfahren In vielen Bundesländern ist das Widerspruchsverfahren ganz oder teilweise abgeschafft. Dieses brauche man wegen der hervorragenden Qualität der Entscheidungen nicht. Der Bürger muß also den Klageweg beschreiten und hat kein dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren mehr, in dem die vorgesetzte Behörde die Rechtmäßigkeit der getroffenen Entscheidung überprüft. Nun gut, mag man denken, dann aber beim Verwaltungsgericht mit immerhin drei Berufsrichtern, hat man eine ausreichende Kontrolle der Behördenentscheidung. Oops, dort wird der Rechtsstreit dem Einzelrichter/Berichterstatter zur Entscheidung übertragen. Dessen Fehler wird das Oberverwaltungsgericht schon berichtigen? Instanzenzug Die Berufung im Verwaltungsgerichtsweg ist faktisch abgeschafft. Sie muß entweder vom Verwaltungsgericht zugelassen werden oder erfolgt auf Antrag durch das Oberverwaltungsgericht. Dem Antrag auf Zulassung der Berufung stehen schwer zu nehmende Hürden auf Seiten der VwGO und der sie anwendenden Senate der Oberverwaltungsgerichte gegenüber. Regelmäßig liest man in den Entscheidungssammlungen Beschlüsse, wonach der Antrag unzulässig sei, da nicht ordnungsgemäß begründet. Das trifft den Autor in der Regel schwer, der dies dem Mandanten erläutern muß. Es tröstet dabei wenig, daß auch das Bundesverfassungsgericht so manchem Oberverwaltungsgericht in den Beschluß schrieb, sein Vorlageantrag sein nicht ordnungsgemäß begründet und daher unzulässig. Wenn Sie auch solche Probleme kennen: Wir erheben für Sie auch Untätigkeitsklagen. The post Übersetzung appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte:. Gesamten Artikel anzeigen
  19. rajede

    F im Fünfeck

    Das „F im Fünfeck“ ist ein Kennzeichen für Schußwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird. Das Bild mit dem F im Fünfeck gibt die Abbildung 10 der Anlage II zur Beschußverordnung wieder. Schauen Sie im Bundegesetzblatt I 2006, Nr. 32, Seite 1503 nach, dort ist die amtliche Wiedergabe erfolgt. (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeschG) Es wird erteilt für Feuerwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis zu 5 Millimeter Durchmesser und bis zu 15 Millimeter Länge oder mit einem Patronen- oder Kartuschenlager kleiner als 6 Millimeter Durchmesser und kleiner als 7 Millimeter Länge, bei denen dem Geschoss eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird. (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeschG) Was eine Feuerwaffe ist, beschreibt das WaffG. Dies sind Schusswaffen, bei denen ein Geschoss mittels heißer Gase durch einen oder aus einem Lauf getrieben wird (Anlage I zum WaffG). (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BeschG) Wer unseren Artikel Softair-Waffen in unserem Blog aufmerksam gelesen hat, weiß, daß Softair-Waffen keine Feuerwaffen sind. Für diese Waffen mit Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BeschG der bestimmt, daß Schusswaffen, die weder einer Prüfung nach § 3 noch einer Bauartzulassung nach § 7 noch der Prüfung und Zulassung nach § 9 Absatz 1 unterliegen, das „F im Fünfeck“ tragen. Etwas umständlich, aber schlüsseln wir es ruhig auf. Es gilt für Schußwaffen Es wird (s.o.) für einige besondere Feuerwaffen erteilt Softair unterliegen nicht der Beschußpflicht gem. § 3 BeschG, da sie keine Feuerwaffen sind Softair unterliegen nicht der Bauartzulassung nach § 7 BeschG , da sie die diversen dort aufgestellten Bedingungen nicht erfüllen Softair unterliegen nicht § 9 Abs 2 BeschG, sie sind weder Salutwaffen, noch unbrauchbar gemachte Schußwaffen. Fazit: Das „F im Fünfeck“ ist ein Kennzeichen für Schußwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes). The post F im Fünfeck appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte:. Gesamten Artikel anzeigen
  20. rajede

    Gun-J

    Wenn Sie Gun-J auf dieser BMW außerhalb Berlins antreffen, beantwortet er Ihnen eine waffenrechtliche Frage gratis. Wichtige Fragen sollten Sie aber nicht bis zum Eintritt des Zufalls aufschieben! Sie wollen doch Ihren Jagdschein und die WBK nicht vom Zufall abhängig machen? Zur Beantwortung einiger Fragen ist Andreas Jede, alias Gun-J, auch auf einen Blick ins Gesetz, die Kommentarliteratur oder die Rechtsprechung angewiesen. Und das läßt sich am einfachsten im Büro erledigen. Sie rufen an, machen einen Termin aus und wir haben dann ausreichend Zeit, um sicherzustellen, daß nichts schiefläuft. Sie wissen schon alles? Dann sind wir für Sie natürlich nicht die richtigen Ansprechpartner. Sie gehen in Gedanken durch, wie Sie auf den unangekündigten Besuch der Waffenbehörde zur Kontrolle der Aufbewahrung reagieren – § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG? Sie haben Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Ich höre immer wieder von Fällen, wonach die Waffenbehörde die Vorschrift als Durchsuchungsbefehl betrachtet. Dieses Thema ist uralt: Ja, was haben wir denn da? Der Abgleich der Waffen mit den Erlaubnissen ist nach der im o.g. Beitrag beschriebenen Entscheidung zulässig. Der Blick in diejenigen Räume, in denen keine Waffen oder Munition aufbewahrt wird, ist den Besuchern nicht gestattet. Und noch eine Anmerkung zum Photo: Nachdem das Problem mit Bordmitteln nicht zu beheben war, hing ich mein gelbes Halstuch an den Lenker. Dieser alte Hilferuf unter Motorradfahrern scheint nunmehr völlig unbekannt zu sein. So wartete ich dann mehrere Stunden auf den Abschleppdienst und hätte mich gerne den Fragen der waffenrechtlich Interessierten gestellt The post Gun-J appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte:. Gesamten Artikel anzeigen
  21. Sie interessieren sich für Qualitätsjournalismus? Wir haben wieder einmal Hanebüchenes gefunden. Wenn Sie nach diesem Satz in Google suchen lassen: „Eine noch von der alten Bundesregierung beschlossene Waffenrechtsnovelle“ zeigt Google zahlreiche Treffer für bekannte deutsche Zeitungen an. Beispielsweise die FAZ, die Süddeutsche und dergleichen mehr „Leitmedien“. Finde den Fehler! Was eine alte Bundesregierung ist, erschließt sich ohne weiteres. Mit Novelle wird in der Gesetzgebungslehre ein Änderungsgesetz bezeichnet, das ein oder auch mehrere andere bereits bestehende Gesetze in einzelnen Teilen abändert, erläutert wikipedia. Also ein Waffenrechtsgesetz, das von der alten Bundesregierung beschlossen wurde. Fällt es Ihnen jetzt wie Schuppen von den Augen? Darf ich nicht von „seriösen“ Medien erwarten, daß die Begrifflichkeiten der Gewaltentrennung sich in den Hirnen ihrer Journalisten eingebrannt haben? Die Bundesregierung beschließt keine Gesetze! Nein, nein, nein! Wer einfach eine dpa-Meldung übernimmt, entledigt sich nicht der Verantwortung für den übernommenen Teil. Schalldämpfer Wir haben uns hier schön öfter mit dem Thema Schalldämpfer befaßt und verweisen insbesondere auf den Beitrag aus 2015 „Jagd mit Schalldämpfer„, der auch darauf hinweist, daß Schalldämpfer den Mündungsknall – nicht den Geschoßknall – mindern. Der Gesetzgeber – Sie erinnern sich, Bundestag und Bundesrat? – hat unter anderem aus Gründen des Gesundheitsschutzes den Zugang von Jägern zu Schalldämpfern erleichtert. Auch, um Verwaltungsaufwand zu mindern. Und nun diese Schlagzeilen des Qualitätsjournalismus: Nachfrage nach Schalldämpfern verdoppelt oder Mehr als doppelt so viele Schalldämpfer nach Rechtsänderung Zugrunde liegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke nach illegalen Schalldämpfern, mit der auch nach den Verkaufszahlen der legal erworbenen Schalldämpfer seit Inkrafttreten des Gesetzes gefragt wurde. Hauptsache das Wort „Waffen“ kommt in der Meldung vor, dann wird sie auch veröffentlicht. The post Qualitätsjournalismus appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte:. Gesamten Artikel anzeigen
  22. Sie sind AfD-Mitglied und im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis? Gefährlich! Sie wohnen auch noch im Freistaat Thüringen? Brandgefährlich! Der Wohnsitz entscheidet über die waffenrechtliche Zuverlässigkeit? Das Thüringer Innenministerium will den Waffenbesitz von AfD-Mitgliedern im Freistaat unterbinden. Der Jenaer Verfassungsrechtler Michael Brenner sieht diesen Vorstoß auf „juristisch sicheren Beinen“. berichtete u.a. der MDR und dort wird Prof. Brenner zitiert – leider ohne Begründung seiner Ansicht. Aus anderen Bundesländern hörte man hierzu bisher noch nichts. Wir haben uns dezidiert mit dem Thema auseinander gesetzt und kommen zum Ergebnis, daß das Parteienprivileg dem widerspricht: Die waffenrechtliche (Un-) Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 b) WaffG Julia Klaus bringt in einem Beitrag auf ZDFheute einen sehr interessanten Gedanken ein: Was ist mit Dienstwaffenträgern, die Mitglied der AfD sind? Polizisten unterliegen bekanntlich nicht den Vorschriften des Waffegesetzes, § 55 WaffG. Georg Maier, Innenminister Thüringen (SPD), sieht das dann eigenartigerweise differenzierter. Erst wenn ein Polizist „aktiv extremistische Bestrebungen unterstützen“ sollte, würden dienstrechtliche Konsequenzen eingeleitet. Das läßt staunen. Das „einfache“ Mitglied verliert seinen Jagdschein und führt als Polizist weiter eine Waffe, für die die Waffenbehörde ihn als unzuverlässig betrachtet? Auf einsamen nächtlichem Streifendienst als Polizist waffenrechtlich zuverlässig, nachts auf dem Hochsitz im Wald als Jäger nicht? Parteienprivileg Was wird wohl das Bundesverfassungsgericht dazu sagen, wenn die Mitgliedschaft in einer nicht als verfassungswidrig festgestellten Partei ausreicht, um als waffenrechtlich unzuverlässig (auch im Bundeszentralregister) gebrandmarkt zu werden? Ich denke, daß diese Entscheidung immer noch aktuell ist: Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann niemand die Verfassungswidrigkeit einer Partei rechtlich geltend machen. Insofern kommt dieser Entscheidung konstitutive Bedeutung zu. (BVerfG Leitsatz 1, Urteil v. 21.03.1961 – 2 BvR 27/60) Ich bin neugierig, ob die Verfassungsschutzbehörden den Waffenbehörden die „einfache“ Mitgliedschaft in der AfD melden. Wohlgemerkt: Es geht mir nicht um die extremistischen Mitglieder einer Partei, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Hier geht es darum, ob das verfassungstreue Mitglied einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit nicht festgestellt ist, seinen Jagdschein oder sonstige waffenrechtliche Erlaubnisse verliert. Wird hier die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung als Mittel der politischen Auseinandersetzung mißbraucht? Wer sich mit dem Thema ernstlich beschäftigen will, kommt an unserem bereits oben verlinkten Beitrag Die waffenrechtliche (Un-) Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 b) WaffG nicht vorbei. Auch dort ist die Kommentarfunktion weiterhin aktiv. Nicht nur dort freuen wir uns über sachliche Kommentare. The post AfD-Mitglieder und Waffen appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte:. Gesamten Artikel anzeigen
  23. Erlangte Daten ewig verwertbar? Es gibt eine wunderschöne Vorschrift im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) und trotzdem muss ich die Mandanten enttäuschen: § 51 Abs. 1 BZRG bestimmt, dass eine Tat und Verurteilung der betroffenen Person im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden darf, wenn die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden ist oder zu tilgen ist. Ein einfacher Gedanke prägt diese Vorschrift: Irgendwann muss einmal Schluss sein! Im Waffenrecht ist alles anders. § 52 BZRG regelt diverse Ausnahmen; § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG bestimmt, dass die frühere Tat doch berücksichtigt werden kann, wenn es um die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, etc. geht. Auch ansonsten ist das BZRG ziemlich sammelwütig. § 10 BZRG bestimmt, dass diverse nicht mehr anfechtbare Entscheidungen einzutragen sind. Kaum beachtet ist die Besonderheit in § 10 Abs. 1 Satz 2 BZRG, dass auch der Verzicht auf Erlaubnisse eingetragen wird, der während eines Widerrufsverfahrens wegen Unzuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung erfolgt. Jedoch sind diese Entscheidungen gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 11 BZRG nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen. Auch davon hat der Gesetzgeber eine Ausnahme gemacht: Gemäß § 32 Abs. 3 Nr. 2 BZRG sind Entscheidungen nach § 10 BZRG, wenn die Entscheidung oder der Verzicht nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, in ein Führungszeugnis für Behörden aufzunehmen. Auch die Eintragungen im BZRG, die in ein Führungszeugnis nicht aufgenommen werden dürfen, werden aufgrund § 41 Abs. 1 Nr. 9 BZRG den für waffenrechtliche Erlaubnisse, etc., zuständigen Behörden mitgeteilt. Eine entsprechende Regelung trifft § 61 Abs. 1 Nr. 5 BZRG für Auskünfte aus dem Erziehungsregister. § 43 WaffG regelt die Berechtigung der Waffenbehörden zur Sammlung der Daten und die Verpflichtung der anderen Behörden, diese Daten zu übermitteln. Daten-Krake NWRG Das ist natürlich noch nicht alles. Eine besondere Daten-Krake ist das Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (Nationales-Waffenregister-Gesetz-NWRG). Das Bundesverwaltungsamt führt als Registerbehörde das Verzeichnis. § 3 NWRG führt 26, zum Teil untergliedert, Anlässe für die Speicherung der Daten auf. Diese hier aufzuführen wäre zur umfangreich, schauen Sie bitte durch Klick auf die Norm selber nach! Die Daten sind zu löschen, wenn sie zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind (§ 18 Abs. 1 NWRG) und Abs. 2 der Norm stellt einen Katalog zur Verfügung, wann im Übrigen die Daten auf Veranlassung des zuständigen Waffenbehörde gelöscht werden müssen. Schlussendlich enthält auch das Waffengesetz eine Regelung über die behördlichen Aufbewahrungspflichten in § 44a WaffG. Zunächst regelt die Vorschrift in Satz 1 die Aufbewahrungspflicht für 30 Jahre für alle Unterlagen, die für die Besitzverhältnisse sowie die Rückverfolgung von Verkaufswegen erforderlich sind. Satz 2, den man sich genau anschauen muss, regelt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren für alle Unterlagen, aus denen sich die Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis einschließlich der Gründe hierfür – jedoch nur in enumerativ aufgeführten Fällen – ergibt. Regelabfragen Wir haben bereits des öfteren darüber berichtet, daß die Waffenbehörden gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 WaffG regelmäßig die verschiedensten Register abzufragen haben, darunter bei der Verfassungsschutzbehörde und dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Wenn sich aus diesen Abfragen Probleme ergeben, idealerweise zuvor, sollten Sie uns kontaktieren und sich beraten lassen. The post Daten und Waffengesetz appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte:. Gesamten Artikel anzeigen
  24. Die Armatix GmbH ist aufgelöst und stellt zum 31.05.2022 ihren Geschäftsbetrieb ein. Damit sind für sehr viele gängige Kaliber keine Blockiersysteme für Erbwaffen mehr erhältlich. Die zugelassenen Systeme finden Sie hier. Armatix hielt für sehr viele Kaliber die Zulassung, diese Kaliber sind jetzt im wesentlichen verwaist. Was also tun, wenn die Waffenbehörde von Ihnen die Blockierung der Erbwaffen fordert und es keine zugelassenen Systeme gibt? Die Antwort finden Sie in § 20 Abs. 6 Satz 1 WaffG: Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern, zuzulassen, wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist. Das „noch nicht“ wird man wohl so interpretieren können/müssen, daß auch „nicht mehr“ davon umfaßt ist. Die gesetzgeberische Entscheidung zur Erbwaffenblockierung war schon zu ihrer Einführung eine Totgeburt. Nun ist das System im wesentlichen bankrott. Was macht nun aber derjenige, der ein Blockiersystem von Armatix erworben hat und die Waffe entblockieren möchte, beispielsweise, da er nun selbst über ein Bedürfnis verfügt oder die Waffe doch verkaufen möchte? Der Waffenhändler benötigt einen Zahlencode für die Entsperrung der Sperrelemente. Woher nehmen wenn doch Armatix aufgelöst ist und keinen Geschäftsbetrieb mehr unterhält? Dankenswerterweise hat sich der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. –VDB – des Problems angenommen und die Verwaltung der Sperrcodes übernommen. (VDB-Nachricht v. 29.04.2022) Sie erhalten Ihren Code beim VDB unter: Telefon: MO-FR von 08:00 bis 14:00 Uhr unter +49 6421 48075-12 e-mail: entsperrung@vdb-waffen.de Natürlich erhält den Code nur ein Waffenhändler, der über die erforderliche Berechtigung verfügt. The post Armatix Erbwaffenblockierung appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte:. Gesamten Artikel anzeigen
  25. rajede

    Sofortvollzug

    Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat den Sofortvollzug eines Bescheides aufgehoben, der von unserem Mandanten verlangte, daß er innerhalb eines Monats sein Pfeilabschußgerät an einen Berechtigten oder zur Vernichtung beim Landratsamt abgibt. VG Bayreuth, Beschluss vom 18. 01. 2022 – B 1 S 21.1333 – Im Volltext finden Sie den Beschluß auch hier! Pfeilabschußgeräte? Das war bei uns auch schon Thema: Pfeilabschußgeräte Die Sache spielt im Freistaat Bayern und dort gehen die Uhren bekanntlich anders. Auch in Bayern sind die Verwaltungsgerichte nicht mit den notwendigen Richterstellen ausgestattet. Verfahren dauern also wegen der nicht vorhandenen Stellen sehr lange. 1/3 der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten dauert länger als 1 Jahr – Statistik Bayern. Das brachte die Behörde auf die Idee, wenn die Verfahren schon so lange dauern, den Sofortvollzug ihrer Entscheidung anzuordnen. Denn die Klage gegen den Bescheid hat aufschiebende Wirkung, und bis zu einer Entscheidung der unterbesetzten Gerichte wollte man nicht warten: Das öffentliche Interesse begründe sich dadurch, dass der Bescheid bei Ausschöpfung des Venwaltungsrechtsweges erst nach mehreren Jahren wirksam werde. Die Abwägung der Interessen ergäbe einen eindeutigen Vorrang der öffentlichen Belange. Das überzeugt natürlich nicht. Aus gutem Grund erfordert die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit ein besonderes Vollzugsinteresse, das über jenes hinausgeht, das den Verwaltungsakt rechtfertigt. Eine Abschaffung der gesetzlichen Regelung der aufschiebenden Wirkung einer Klage durch die Hintertür ist unzulässig. Und der Gesetzgeber hatte es ersichtlich nicht eilig. Einen Stichtag hat er nicht für nötig erachtet und stattdessen eine Jahresfrist geschaffen, deren Beginn er großzügig herausgeschoben hat. Das Gesetz vom 17.02.2020 wurde verkündet und im BGBl. I 2020, Nr. 7 vom 19.02.2020 ab S. 166 veröffentlicht. Dort lautet Satz 1: „Hat jemand am 20. Februar 2020 …“ Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen vom 22.04.2020, BGBl. I 2020, Nr. 20 vom 30.04.2020 ab S. 840 ist die Frist dann großzügig geändert worden: „Hat jemand am 1. September 2020 …“ Wir berichten weiter. The post Sofortvollzug appeared first on Dr. Schmitz & Partner - Rechtsanwälte:. Gesamten Artikel anzeigen
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)