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rajede

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Posts posted by rajede

  1. Das Waffengesetz bestimmt:

    Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen. Beim Double-Action-Revolver wird bei Betätigung des Abzuges durch den Schützen die Trommel weitergedreht, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf und den Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Feder gespannt. Beim weiteren Durchziehen des Abzuges schnellt der Hahn nach vorn und löst den Schuss aus.
    Anlage 1 Abschnitt 1 Unteabschnitt 1 Nr. 2.2 WaffG

    Note: There is a poll embedded within this post, please visit the site to participate in this post's poll.

    Die ersten 10 Einsender der richtigen Antwort erhalten von uns einen Schlüsselanhänger der Fa. Brenneke, Einsendungen an Ben@DrSchmitz.de bis zum 15.12.2015 werden berücksichtigt, am 16.12.2015 geben wir die richtige Antwort bekannt.

    FLG

    P.S.: Der Rechtsweg ist natürlich ausgeschlossen, RA Hahn darf auch nicht teilnehmen, die Gewinner werden von uns per eMail benachrichtigt.

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  2. Am Abend des 13. November 2015 erreicht der Terror in Europa eine neue Dimension.

    Bereits wenige Tage später, am 18. November 2015 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmepaket verabschiedet

    Die Europäische Kommission hat heute ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das den Erwerb von Feuerwaffen in der Europäischen Union erschweren soll.
    Der heute präsentierte Vorschlag … wird verhindern helfen, dass Terroristen Waffen in die Hände bekommen.
    Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 18.11.2015

    Mir stellen sich diesbezüglich nur zwei Fragen[1]:

    1. Sind die debil?
    2. Halten die mich für debil?

    Aber der Reihe nach:

    Wie geschah der Terror in Paris?

    • Mehrere Attentäter fuhren mit einem schwarzen Seat vor mehreren Restaurants in der Nähe der Place de la République vor und schossen mit Kalaschnikows zunächst wahllos auf Gäste, die draußen Platz genommen hatten. Ein Attentäter lief in ein Café und sprengte sich in die Luft.
    • Im Kulturhaus Bataclan hatte die Band etwa eine halbe Stunde gespielt, als die Attentäter zu schießen begannen. Einige Besucher sagten, sie hätten anfangs vermutet, der Krach sei Teil der Show. Viele konnten fliehen, bevor die Attentäter Geiseln nahmen. Andere versteckten sich mehrere Stunden lang in dem Gebäude. Kurz vor halb eins stürmten Spezialeinheiten den Saal. Etwa eine halbe Stunde später war die Geiselnahme beendet.
    • Nahe des Stade de France sprengten sich drei Attentäter in die Luft. Die Explosionen waren im Stadion zu hören. Das Fußballspiel wurde nicht unterbrochen. Laut Wall Street Journal hatte ein Attentäter versucht, mit einer Sprengstoffweste ins Stadion zu kommen, wurde aber zurückgehalten. Offiziell bestätigt ist das nicht.

    Quelle: ZEIT Online

    Wie sieht denn nun der Vorschlag der Kommission aus, mit waffenrechtlichen Regelungen einer solchen Gefahr zu begegnen?

    Der Entwurf der Kommission in englischer Sprache[2]

    Eine Auswahl der wesentlichen Maßnahmen:

    • Die Erteilung und Erneuerung waffenrechtlicher Erlaubnisse werden von einer verpflichtenden medizinischen Untersuchung abhängig gemacht.
    • Waffenrechtliche Erlaubnisse werden auf maximal fünf Jahre befristet.
    • Der Handel von Waffen über das Internet wird eingeschränkt und ausschließlich Händlern erlaubt.
    • Halbautomatische Schusswaffen, die vollautomatischen Waffen ähnlich sehen, werden verboten. Selbst wenn diese Waffen endgültig unbrauchbar gemacht wurden, bleiben diese verboten.
    • Die Regelungen zur Konstruktion von Gas- und Schreckschusswaffen werden europaweit harmonisiert, um deren Umbau in schießfähige Waffen zu verhindern. Zudem werden Gas- und Schreckschusswaffen meldepflichtig (Kategorie C der Feuerwaffenrichtlinie)
    • Regelungen zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen werden europaweit harmonisiert, um deren Rückbau in schießfähige Waffen zu verhindern. Alle unbrauchbar gemachten Waffen werden ebenfalls meldepflichtig, sofern sie nicht vollständig verboten werden
    • Strengere Auflagen für Sammler, um das Risiko eines Verkaufs an Kriminelle zu begrenzen.
    • Intensiverer Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

    Egal, ob Waffenbesitzer oder fundamentaler Waffengegner, sehen Sie einen Bezug der Regelungen zum Terror in Paris?[3]

    Sicherlich wird das Erfordernis einer medizinischen Untersuchung künftige Terroristen abschrecken?

    Mir fehlt eigentlich nur noch die Maßnahme, daß die Verwendung von Sprengstoffwesten MS-weit geächtet wird.

    Kalaschnikovs (gemeint ist wohl die AK-47) sind vollautomatische Kriegswaffen. In Deutschland ist der Umgang (Erwerb, Besitz, Handel etc.) unter schärfste Strafen gestellt.

    Jede Beteiligung an dem Terror, und sei es psychische Beihilfe, ist in Deutschland unter schärfste Strafen gestellt. Beeindruckt das Terroristen?

    Beziehen Terroristen ihre Waffen und den Sprengstoff aus legalen Quellen? Zumindest die Waffen sicherlich nicht.

    Ich wende mich geekelt ab. Sie schrecken nicht einmal davor zurück, das Grauen um den Terror in Paris zu instrumentalisieren und verhöhnen die Opfer und deren Hinterbliebene.

    1. [1] Insoweit bin ich also schon weiter, vgl. Sie halten uns für dumm
    2. [2] Sobald mir jemand einen Link zur deutschen Fassung schickt werde ich das austauschen
    3. [3] Es gibt zwei Online-Petionen gegen das Maßnahmepaket: Change.org und openpetition.de

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  3. Das ging blitzschnell: Das Bundeskriminalamt entsprach meinem Antrag vom 16.10.2015 am 19.10.2015 und am 23.10.2015 ging bei uns der Ausdruck des Berichtes ein.

    Wir berichteten bereits Jagen mit Schalldämpfer am 05.12.2014 über das Urteils aus Freiburg und am 17.10.2015 Jagd mit Schalldämpfer über die Rechtslage in Bayern, die sicherlich nicht ohne Auswirkungen auf die Genehmigungslage der anderen Waffenbehörden bleiben wird.

    Der Bericht ist nicht nur wegen der leicht verständlichen technischen Erläuterungen lesenswert, sondern auch zur praktisch nicht vorhandenen Deliktsrelevanz der Schalldämpfer.

    Wir stellen Ihnen den Bericht zur Verfügung: Hier!

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  4. In meiner Klage hat das Verwaltungsgericht den Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, 13.03.2014, 13:15 Uhr im Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 1, Erdgeschoss, anberaumt.

    Die Verhandlung ist öffentlich, jedermann kann teilnehmen ohne eine Begründung zu geben. Sollte doch gefragt werden, beispielsweise, weil der Vorsitzende wissen möchte, ob man als Zeuge in Frage kommt, ist die typische Antwort: "Ich bin die Öffentlichkeit!"

    Zuvor um 12:30 Uhr findet am selben Ort die Verhandlung über die Klage der 5Bürger statt.

    Einzelheiten finden Sie auf unserer Waffenrechtsseite: http://deutscheswaffenrecht.de/erste-klagen-zum-zentralen-waffenregister/, zu den Hintergründen und der Begründung unserer Klage: http://deutscheswaffenrecht.de/sie-halten-uns-fur-dumm/

    Angesichts des Rates, daß die Kläger persönlich erscheinen sollen, habe ich nicht allzuviel Hoffnung. Hier soll wohl ein Vergleich erzielt werden. Das belegt zumindest, daß der Berichterstatter des Gerichtes sich nicht mit der grundsätzlichen Bedeutung der Fragestellung auseinandergesetzt hat und auf eine friedliche Beilegung hofft. Nun, die Hoffnung stirbt zuletzt :heulkrampf:

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