@ Anaconda:
Diese Frage kann ich Dir so auch nicht beantworten. Im Allgemeinen kann man ja durchaus Schüsse mit Signalwaffen von scharfen unterscheiden, aber ob das in dieser Situation möglich war...? (Andererseits kennen die weitaus meisten Kollegen Schußgeräusche eigentlich nur aus geschlossenenen oder teilgedeckten Ständen mit Gehörschutz. Ob es so etwas wie ein "Gewöhnungsschießen" ohne Gehörschutz noch gibt?)
Allerdings wird beim Schußwaffengebrauch in aller Regel zunächst ein Ermittlungsverfahren gegen den Schützen eingeleitet. Egal ob nach Polizeirecht oder in Notwehr pp., es muß immer die Rechtmäßigkeit geprüft werden. Schließlich muß der Schußwaffengebrauch Ultima Ratio bleiben.
Als Schutzmann finde ich ja auch so manche Vorschrift eher hinderlich, würde mich auch nicht gerne da in der Beschuldigten/Täter-Rolle sehen, aber ich möchte in keinem Staat leben wo man da einfach zur Tagesordnung überginge.