Jump to content

Sven

Unüberprüfte Benutzer
  • Posts

    152
  • Joined

  • Last visited

About Sven

  • Birthday 01/26/1962

Website

  • Website URL
    http://www.german-police.de

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Wohnort
    Bärlon
  • Beruf
    Steuerzahler
  • Interessen
    Waffen
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

Recent Profile Visitors

424 profile views

Sven's Achievements

Advanced Member

Advanced Member (3/8)

29

Reputation

  1. Noch einmal zum mitmeisseln: Keine Waffen - kein Führen von Waffen - kein Schloß nötig. Alles klar? Wenn das Zeug fest angebracht wird, dann sind aber ggf. Vorschriften aus dem Straßenverkehrszulassungsrecht tangiert. So wie auf dem Bild sehe ich kein Problem (und sage das mal als Weisse Maus a.D.). Also darauf achten das sich nichts bei einem Aufprall (oder nur einer Gefahrbremsung) allzuleicht lösen und als Geschoß weiterfliegen könnte, oder was über den Fahrzeugumriss herausragt. Wie auf dem Bild ist das nur Ladung, die muß auch "geeignet" gesichert werden (im selben Sinne wie schon erwähnt).
  2. Die Tingle Pistole ist von Armi San Marco und orientiert sich an den Remington Army 1858 oder 1875, nur das der Kasten massiv ist (nix Trommel). Gab es so nicht als Original.
  3. Na wo steht denn irgendwo in Gesetz oder Verordnung, daß Klappspaten oder Gartenbauwerkzeuge dazugerechnet werden? Auf den letzten Halbsatz kommt es an, "...und die in diesem Gesetz genannt sind."
  4. Null Problemo! Es sind ja schließlich Werkzeuge im engeren Sinne und keine Hieb- oder Stoßwaffen.
  5. Tut mir leid, bis Mainz reicht meine Fähigkeit Gedanken zu lesen leider nicht.
  6. Könnte das ein Gewehr in 6mm Flobert sein?
  7. Das geht ja leider nicht so einfach. Gib den ursprünglichen Adressaten bescheid damit die sich darauf einstellen können, aber melde Dich nicht bei den Absendern. Geht Dich ja nichts an. So verschaffst Du den Abmahnopfern wenigstens etwas mehr Zeit.
  8. Na gut, noch mal zum Mitmeisseln (war wohl vorher nicht eindeutig): unter Idealbedingungen ist das möglich, also in verschwindend geringender Anzahl von Fällen. Im direkten Vergleich unter klinischen Bedingungen z.B.
  9. Na dann probier es doch einfach mal auf dem Stand aus. Bei Schreckschuß fehlt halt der Geschoßknall.
  10. Sven

    Mehr Power!

    Try this: http://www.machineguns.co.nz/ :gulp: (Gut geeignet für Freunde der Apokalypse. (Wegen des Stromausfalls. ))
  11. Sven

    Mehr Power!

    Na dann wollen wir doch mal hoffen, das Arnie keine zweite Amtszeit erlebt. Dann sehen wir ihn bald damit in T4. :mrgreen:
  12. Sven

    Mehr Power!

    Ob da Tim Taylor seine Finger im Spiel hatte? http://www.gunboards.com/forums/topic.asp?TOPIC_ID=9985
  13. @ Anaconda: Diese Frage kann ich Dir so auch nicht beantworten. Im Allgemeinen kann man ja durchaus Schüsse mit Signalwaffen von scharfen unterscheiden, aber ob das in dieser Situation möglich war...? (Andererseits kennen die weitaus meisten Kollegen Schußgeräusche eigentlich nur aus geschlossenenen oder teilgedeckten Ständen mit Gehörschutz. Ob es so etwas wie ein "Gewöhnungsschießen" ohne Gehörschutz noch gibt?) Allerdings wird beim Schußwaffengebrauch in aller Regel zunächst ein Ermittlungsverfahren gegen den Schützen eingeleitet. Egal ob nach Polizeirecht oder in Notwehr pp., es muß immer die Rechtmäßigkeit geprüft werden. Schließlich muß der Schußwaffengebrauch Ultima Ratio bleiben. Als Schutzmann finde ich ja auch so manche Vorschrift eher hinderlich, würde mich auch nicht gerne da in der Beschuldigten/Täter-Rolle sehen, aber ich möchte in keinem Staat leben wo man da einfach zur Tagesordnung überginge.
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)