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Sven

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Everything posted by Sven

  1. Sven

    Fernwettkampf?

    Da ich nicht nur einen verhinderten Wolfsnachfahren beherberge sondern auch zwei Stubentiger, kann ich da nur zustimmen!
  2. Sven

    Fernwettkampf?

    A4 zu klein? Na gut, dann ist ja wenigstens die Scheibe und die Entfernung festgelegt. Welche Waffen? Beliebiger Anschlag?
  3. Für abschreckende Bilder dieser Art gibt es Quellen. Wende Dich vertrauensvoll an die nächstgelegene kriminalpolizeiliche Beratungsstelle. Die können Dir bestimmt Material vom LKA besorgen.
  4. Sven

    Def. "Waffe"

    Uups, überlesen weil ich das an anderer Stelle erwartet habe. Nun gut, dann müßte ich mir erst Euer Strafgesetzbuch durchlesen wo was definiert wird. Die unterscheiden sich leider etwas im Aufbau. Der entsprechende Passus in unseren § 240 - Raub lautet: Dieses ungute Gefühl kann ich teilen, aber es ist in der Systematik des Straf-/Strafprozeßrechts begründet. Dabei kommt es bei der Beurteilung einer Tat auf die Verwirklichung der objektiven und der subjektiven Tatbestandsmerkmale an. Objektiver Tatbestand, das ist kurz gesagt der Wortlaut des Gesetzes, ob dieser im Tatgeschehen verwirklicht wurde oder nicht. Wenn man das bejahen kann, muß der subjektive Tatbestand geprüft werden. Hat der Täter auch die Verwirklichung der objektiven Tatbestände gewollt, oder hatte er eine andere Absicht? Und noch eine andere grundsätzliche Sache die für die Auslegung von Gesetzen wichtig ist. Der Wille des Gesetzgebers. Das wird oft vergessen. Die Juristen ziehen aber z.B. die sog. amtliche Begründung für ein Gesetz zu Rate. Das ist ganz grob gesagt ein Protokoll des Zustandekommens des Gesetzes.
  5. Sven

    Fernwettkampf?

    Auch egal, wer weiss schon was hinter der Fassade steckt? (Ich kenne einige "Harte Hunde" mit Alpträumen, aber das ist ein ganz anderes Thema.) Und die Botschaft ist ja angekommen.
  6. Sven

    Def. "Waffe"

    Zunächst mal zu Deiner "gefährlichen Waffe", die gibt es weder bei euch noch bei uns. Da steht gefährlicher Gegenstand. Dazu die Legaldefinition des deutschen Strafrechts, die sich nach der letzten Strafrechtsreform aus dem § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung, ergibt. So, hier steht nun wieder gefährliches Werkzeug, aber vor der letzten Strafrechtsreform war die Gefaährliche Körperverletzung in dieser Form im jetzt gestrichenen Paragraphen 223a allein untergebracht. Damals sprach man auch von einem gefährlichen Gegenstand. Warum das Wort geändert wurde ist mir nicht bekannt, die Bedeutung ist jedoch durch die Rechtsprechung bestätigt. Und da ich bloß ein blöder Schutzmann im Ruhestand und kein Volljurist bin, darfst Du mich jetzt bitte nicht fragen wo sich Eure Juristen die Definition herholen. Ich habe offengesprochen keine Lust mich jetzt nach mit diem Rechtsgebiet zu beschäftigen; ich könnte mir aber eine gemeinsame Basis aufgrund supranationalen Rechts vorstellen. Das musste man sich wie eine Konvention auf UNO-Ebene vorstellen, was sollen UNO-Staaten in ihren Ländern unter Strafe stellen um Mindeststandarts einzuhalten.
  7. Sven

    Def. "Waffe"

    Aus dem Bereich der Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.): - Düllenbajonett. Über den Sinn und Zweck dieser Kriegswaffe (nicht im Sinne des KWKG aber im Sinne unserer Muttersprache) kann man wohl nicht ernsthaft streiten. Der Hersteller hat es zum Töten von Menschen erschaffen. Nach dem Willen des Gesetzgebers bleibt diese Eigenschaft unveränderlich mit dem Gegenstand verbunden, solange es aufgrund seiner Beschaffenheit dem ursprünglichen Zweck dienen kann. Also z.B. nicht hoffnungslos verrostet ist. Es ist und bleibt eine Waffe die dem Waffengesetz unterliegt. - Ein Schaukampfschwert fällt demnach nicht darunter. Es wurde nicht gebaut um Menschen zu töten oder zu verletzen und hat daher auch keine geschliffene oder auch nur großartig gehärteten Klinge. Das Verletzungen beim sportlichen Umgang damit nicht ausgeschlossen sind können wir uns zwar auch alle denken, aber die Schaukämpfer wollen sich mit Sicherheit nicht gegenseitig verstümmeln wie so manche Boxer. Aber wenn Du das Ding schärfst usw. machst Du dich eben zum Hersteller und verleihst ihm eine neue Bestimmung. Und bitte nicht die Waffen nach § 1 (2) Nr. 2 b vergessen. Hier legt der Gesetzgeber einfach die Eigenschaft als Waffen fest. Ich hoffe das hat etwas weiter geholfen (mühsam ernährt sich das Eichhörnchen )
  8. Sven

    Fernwettkampf?

    :gulp: Was habe ich bloß angestiftet? - So muß sich Edward Teller gefühlt haben.
  9. Sven

    Def. "Waffe"

    Leider kommt es darauf nicht an. Die sog. Zweckbestimmung einer Waffe wird ihr vom Hersteller in die Wiege gelegt. Der Wille des Eigentümers/Besitzers einer Waffe kann sich darauf auswirken, muß es aber nicht. Wird jetzt etwas knifflig. Wenn genügend Kaffee durchgelaufen ist suche ich mal in meinen Unterlagen nach einem vernünftigen Beispiel Ich habe hier die Kommentare zum alten Waffenrecht rumstehen und muß da mal wieder reinschauen.
  10. Sven

    Def. "Waffe"

    Die Legaldefinition ergibt sich aus dem aktuellen Waffengesetz. Das dürfte hier doch irgendwo verlinkt sein. ( http://www.mek-schuetzen.de/Sites/WaffG.html )
  11. Zu 1) - Ja. Hallo David, Grüße auch von Annette und Helmut! Zu 2) - Nein. Wir wissen ja alle wer es ist und was er beruflich macht, aber mich würde z.B. interessieren ob er eine bestimmte schießsportliche Aktivität anderen vorzieht. Oder ist das jetzt auch Allgemeinwissen? Habe leider schön länger kein Visier mehr gelesen (andere Waffenmagazine auch nicht).
  12. Hört doch bitte auf zu lästern. Die britischen Roundabouts haben sich vorbildlich bewährt und die Anzahl und Schwere von Verkehrsunfällen an solch großen Kreuzungspunkten erheblich gemindert!
  13. Au Backe, diese Zahlenspielerei ist doch Mist. Diese angeblich 20 Millionen Waffen, was ist denn das bitte? - Auch wenn das ein Ballistiker war, er sprach nur von Waffen, von Feuer habe ich da nichts gelesen. - Die Zahl beruht auf statistischen Schätzungen, wie sonst soll man die Zahl kennen, wenn man sie nicht abgezählt hat??? - Wieviele Hieb- und Stichwaffen werden dazugezählt? - Das ganze beruht auf der sog. Dunkelfeldforschung. Man versucht hier anhand der bekannt gewordenen Fälle einer Deliktgruppe hochzurechnen, wieviele gleichgelagerte Taten wohl unentdecktb bleiben. Ein Beispiel für das mir eine solche Zahl "verbürgt" ist: 1986/87 wurde bei uns folgendes Ergebnis diese Forschung verbreitet, daß für jeden festgestellten und geahndeten Fall von Trunkenheit im Straßenverkehr 800 Trunkenbolde gleichzeitig unentdeckt die Straßen unsicher machen! Fragt mich jetzt aber bitte nicht, wie diese Zahlen genau begründet/errechnet werden, aber diese 20 Millionen sind ebenso zustandegekommen.
  14. Sven

    MG-Träume

    Hmm, MG1 ist das MG42 aus Nachkriegsfertigung (Adler eher unwahrscheinlich). MG2 ist das MG42 aus Kriegsproduktion nach Konvertierung. MG3 A3 MRH ist das bei Manurhin konvertierte MG42 der Berliner Polizei (Abgabe an die Bw 89/90) da waren definiv noch so einige merkwürdige Stempel drauf, genauso wie auf Teilen unseres Koppelzeugs, Feldspaten und Stahlhelmen. :mrgreen:
  15. Sven

    Fernwettkampf?

    Da bringst Du mich auf eine Idee, nix .38 (habe ich gar nicht), nur mit Zünder aus der .36´er-Le Page, das müßte auch gehen.
  16. Sven

    Fernwettkampf?

    Haste ja auch recht mit, aber wenn ich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen kann...
  17. Sven

    Fernwettkampf?

    Das Ding mit den Fliegen ist ja nicht schlecht, aber warum bitte welche auf Papier? Ist doch viel besser die in der Wohnung erlegten Fliegen zur Auswertung einzuschicken. Ich empfehle dazu: LuPi/LuGe mit grobkörnigem Salz (Zucker klebt zu sehr!) und Wattebausch dahinter. :mrgreen: Und die Scheiben einfach einzuscannen ist auch nicht der wahre Jakob, Spaß soll es ja machen, aber warum nicht gleich mit dem Nützlichen verbinden? - Wenn es sich um einen "ordentlichen" Wettkampf handelt, dann zählt der gleich bei der Beweisführung über sportliche Aktivitäten. Fakten schaffen! (Getrennt marschieren, vereint kämpfen!) Daher wenigstens eine anerkannte Scheibe und dann unter Aufsicht eines anerkannten Schießleiters/Schützenmeisters (oder wie die auch immer genannt werden) schießen und von dem auch auswerten lassen.
  18. Was haltet Ihr denn davon, wenn wir einen Forumfernwettkampf veranstalten?
  19. Ich finde ja Krimis auch Mist,b aber warum ist das alles so abwegig? Das Benzin hat er dem armen Opfer von der Brücke aus auf den Balg gekippt und braucht die Wumme zum Entzünden, weil der Arm mit dem Zippo nicht so weit reicht. :mrgreen:
  20. Der BDMP e.V. ist anerkannt! (Wissen wir doch schon länger. ) Oder sollte das für mich ein Wink mit dem Zaunpfahl sein?
  21. Gestern hat mir ein Kamerad aus Bayern gesteckt, der VdRBw würde wohl keine Anerkennung bekommen. Hier wurde er auch nicht als Antragsteller aufgeführt. Hat jemand von Euch etwas mehr Hintergrundinformationen?
  22. Na klar, auswendig natürlich. Nee, nicht wirklich, aber man weiß ja wo man suchen muß. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ggav_2002/index.html :
  23. Na also das ist mir doch auch klar. Es geht mir eher darum, diesem Knallkopf das Leben schwer zu machen. Der brockt sämtlichen Legalwaffenbesitzern eine schöne Suppe ein, dem muß die eigene durch Salz ersetzt werden! Solchen Pseudoprominenten wird ja leider nur zu gerne ein "Bonus" eingeräumt, solange der öffentliche Druck nicht stark genug ist zumindest.
  24. Also das einzige was man dem Kerl im Zusammenhang mit Schießen zugestehen darf; er hat definitiv einen Sockenschuß. Wenn ich nicht wüßte das er Fußballer ist, man könnte meinen er hat das schon mal selbst erprobt. oa@stadt.nuernberg.de Wer fragt denn mal beim Ordnungsamt nach, ob er wirklich Legalwaffenbesitzer ist? Aber da werden sich David und seine Mannen wohl drauf stürzen.
  25. Ursprünglich waren wir im BDMP, entsprechend sind die Waffen ausgesucht. Im Augenblick wollen wir uns aber im VdRBw orientieren. Mal sehen ob und wo es da genau paßt; die Sportordnung ist mir da noch in einigen Punkten schleierhaft.
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