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Sven

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Everything posted by Sven

  1. Jetzt wo Du es erwähnst, B-Square habe ich wohl nur mit Montagen in Verbindung gebracht. Billiger ist der entscheidende Faktor! Da ich den Unterschied zu preiswert kenne, wird es dann wohl ein Harris werden müssen.
  2. Sven

    Dubiose EMail

    Ich treibe mich ja auch im Gunboards.com/Forum herum. Gerade habe ich von einem dortigen Mitglied eine Anfrage nach Ersatzteilen für eine SIG-550-Variante erhalten. Weil ich ja Händler bin! Keine Ahnung wie der angebliche Chilene mit der Hotmail.com-Adresse darauf kommt. Sein Englisch war deutlich flüssiger als meines, völlig unmöglich das er diese Info aus meinem Profil oder meinen Beiträgen hätte entnehmen können. Illegale Angebote sind ja anscheinend hier auch schon bekannt, aber Anfragen nach illegalen Quellen?
  3. Ich spiele derzeit mit dem Gedanken unseren Garand komplett umzubauen. Dazu gehört dann z.B. auch ein Zweibein. Leider muß das eben "handelsüblich" sein. Kennt jemand dazu Auslegungen der verschiedenen Verbände? Gibt es noch etwas anderes als Harris? Finde entweder die oder Originale verschiedener MG´s. Und wenn nur Harris übrig bleibt, Gummifüße oder Spikes, was ist Eurer Meinung nach besser für das sportliche Schießen geeignet?
  4. So sieht das im ersten Moment aus, ja. Tatsächlich befindet man sich in einer Erprobungsphase. Die Kollegen des SEK erproben nicht einfach nur ob das Ding den Störer von den Füßen haut, das ist nur ein Aspekt. Dort wird z.B. beurteilt, welcher Trainingsaufwand nötig ist und was weiß ich nicht noch alles... Mal sehen was die dazu sagen. Mir sind Aussagen von SE-Angehörigen und/oder Einsatztrainern bekannt, die den generellen Einsatz, bzw. die Ausstattung mit Tasern für alle Vollzugsbeamte für gefährlich halten. Und da sprechen etliche gute Gründe für diese Ansicht, aber das können wir hier nicht breittreten. Insofern ringe ich mir mal diese Antwort ab: Praxistauglich im Prinzip ja, aber eben nur unter bestimmten rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, die nicht immer vorliegen, und sei es nur die Tatsache, daß ja schon nicht genügend Geld für Schutzausrüstung, Fernmeldemittel, Kraftfahrzeuge ... vorhanden ist. Oder Geld für die notwendigen Trainingsstunden mit den Tonfa-/MES-/RBS-Schlagstöcken...
  5. @ Dirty Harry: Nur mal so ´ne Frage, kannst Du was mit den "" anfangen? Und um meine Kritik noch einmal zu konkretisieren, die macht sich z.B. an solchen Aussagen fest: Bitte sauber trennen! Zum einen wurde hier lang und breit erklärt, warum in diesem Falle von Notwehr auszugehen ist, was das Tötungsdelikt anbelangt. Und zum anderen wurde quasi "nebenbei" der Verstoß gegen das Waffengesetz abgehandelt. Wo bitte hat sich das Gericht zum Thema Volksbewaffnung geäußert? Das dahinein zu interpretieren ist bestenfalls abenteuerlich.
  6. Noch besser paßt wohl die so oft zitierte BGH-Entscheidung: BGH 1StR 48/01 Wer nur Bahnhof versteht sollte gleich den letzten Absatz der letzten Seite lesen, da wird das illegale Führen einer Waffe für diesen speziellen Fall "legalisiert", mehr nicht. Ist schon erstaunlich was man da so alles rauslesen kann, wenn man es nur möchte.
  7. Ja, es muß. Das gibt uns das Grundgesetz so vor. Das Tragen des Kopftuches ist zunächst ein Ausdruck der freien Persönlichkeitsentfaltung als ein Grundrecht. Und in diese Grundrechte darf nur durch ein ordentliches Gesetz eingegriffen werden. Das macht es zwar nicht unbedingt einfach, verhindert aber Willkür, ist das nicht ein faires Geschäft?
  8. @ Ulrich: Ist doch ganz einfach. Du hast das Waffengesetz (WaffG (neu)) vor Dir liegen, richtig? Hier geht es aber um das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts, bzw. um eine Ergänzung dessen. In diesem Gesetz sind viele verschiede Gesetze aufgeführt, die von der Änderung betroffen sind, also auch geändert wurden. Z.B. das Beschußgesetz oder das Bundesjagdgesetz: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s3970.pdf
  9. Preiswert ungleich billig! Die gelben Schaumpfropfen stecken fast immer zusätzlich im Ohr. Das was mir am besten gefallen würde, das sind elektronische Gehörschützer eines US-Herstellers (habe im Augenblick leider nicht den Namen parat). Mikrophon und Elektronik sind da in einem kleinen Kästchen hinter der Ohrmuschel versteckt, wie bei aktuellen Hörgeräten. Kosten allerdings noch um die 500,- $.
  10. Ich suche eigentlich nichts besonderes, einfach und preiswert soll er sein.
  11. Dafür kenne ich den bislang nur vom Hörensagen. Wird sich aber spätestens in der kommenden Woche ändern, da ich noch einen neuen Gehörschutz brauche, wollte ich da mal vorbeifahren. Möchtest du da etwas bestimmtes wissen?
  12. Melde, Link repariert! @ Nightforce: Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu; ich kriege bloß nicht die Kurve wie mich das zum polizeilichen Schußwaffengebrauch oder zu allgemeinen Notwehrsituationen bringt. Zu unserem Herman, der wollte damit genau das wieder in die Köpfe der Leute bringen, was spätestens mit dem Kaiser fortging. Die Obrigkeit wird´s schon richten. Die machen nichts falsch... Genauso hört sich das bei Dir an. Scheußlich weil völlig undifferenziert. Nach herrschender Gesetzeslage zumindest, darf die Polizei eben nicht wahllos jeden Angreifer über den Haufen schießen. Ebensowenig wie jeder Normalbürger, aber das ist Dir ja alles bis ins Detail bekannt. Sonst hättest Du sofort das Feuer eröffnet, richtig? Also erst später bemerkt was das für ein Wagen war?
  13. Wieso zu leicht? Was denn? Ich bin nun auch kein Dauerwaffenträger mehr (a.D.) und habe dank meiner Mitbewohner in der Gegend mindestens einmal pro Woche Probleme mit Jugendbanden. Bei denen rechne ich jedesmal mit Messern o.ä. Spielzeugen. Und nun? http://www.german-police.info/wbb2/thread.php?sid=&postid=2050#post2050 Erzähl mir also bitte keiner ich wüßte nicht wovon ich rede. Ansonsten gehen die weitaus meisten Gewalttätigkeiten/Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte nicht von Fällen aus, zu denen die Polizei wegen Gewalt alarmiert wird. Das entwickelt sich dort meist aus völlig harmlosen Situationen heraus und ist nur sehr selten wirklich von vornherein erkennbar. Und dann sind ja noch die vielen Fälle, in denen die Kollegen von ganz alleine aufgrund eigener Beobachtungen tätig werden, jaja, auch das soll es geben. Nur um es noch einmal deutlich zu machen, ich will niemandem das Notwehrrecht absprechen.
  14. Hallo Leute! Eigentlich wolte ich als Neuling im Forum nicht gleich rumpoltern, aber bei diesem Thread hier kann ich einfach nicht ruhig bleiben. Ist hier (außer mir) noch ein Dauer-/Dienstwaffenträger an der Diskussion beteiligt? Ich denke mal nicht. - Den Sachverhalt anhand einer Zeitungsmeldung vernünftig beurteilen zu wollen - unmöglich solange keine Details veröffentlicht werden. Und das ist erst nach der gerichtlichen/staatsanwaltschaftlichen Auswertung vieler subjektiver Eindrücke der Beteiligten möglich. - Milde Sonderbehandlung für Polizisten? Im Gegenteil! Solange die Ermittlungen wegen Totschlags laufen, ist die Karriereleiter ersteinmal versperrt. Ein kleiner "Bonus", welcher Privatmann hätte zwangsweise berufliche Nachteile? - Bitte nicht falsch verstehen, aber das erinnert mich in Zusammenhang mit dem vorigen Absatz irgendwie an den ehemaligen Preussischen Innenminister Herman Göring: "Wenn ein Preussischer Polizeibeamter geschaossen hat; dann habe ich geschossen!" - Ob älterer Draht- oder neuer Plasma-Taser, das ist leider alles noch nicht richtig ausgereift, die Anwendungsmöglichkeiten sind zwar sehr umfangreich, decken aber die polizeilichen Erfordernisse (genauso wie die anderen Non-Lethal-Weapons) keinesfalls vollständig ab. ("Phaser auf Betäubung" das wär´s ) - Das "Vergnügen" mit der Dienstwaffe entschlossen auf einen Menschen zu zielen hatte ich bereits zweimal. Ist glücklicherweise ohne Schußabgabe noch einmal gutgegangen. - Im ersten Falle konnte ein Besoffener mit Messer in Schach gehalten und dann von Kollegen von hinten überwältigt werden. - Der zweite Fall ging etwas weiter. Da hatte ich den Schußwaffengebrauch sogar angedroht und den Finger schon leicht gekrümmt. Glücklicherweise hat sich dann auch mein Verdacht bestätigt, daß es sich dabei um eine Schreckschußwaffe handelte und ich habe den Finger ganz schnell wieder vom Abzug genommen. Vom Griff zum Holster bis zum Ende des herausgebrüllten Satzes "Polizei, Waffe nieder oder ich schieße!" vergingen vielleicht vier Sekunden. In dieser Zeit liefen bei mir ganze Passagen aus dem Eingriffsrechtsunterricht ab. Da ich das einige Jahre in Albträumen wiedererlebte, finde ich so manche der hier geäußerten Meinungen sind recht gewagt. Der "saubere Kopfschuß" gefällt mir da besonders gut. :?
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