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Steven

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Everything posted by Steven

  1. Hallo, hier kommt mein Bericht von der Verhandlung: Die Gegenseite waren der Sachbearbeiter, ein älterer Herr im Anzug (unmodern und passte nicht) sowie zwei jüngere Frauen. Die Mädels setzten sich auf die Besucherbänke. Die Richterin fragte kurz die Anwesenheit ab. Sie erklärte dann ohne große Umschweife, dass der § 31.2 SprengG für die Kontrolle nicht herangezogen werden kann, sondern die Paragraphen 24 und 26 (ich nahm an aus dem SprengG, aber kann es nicht genau sagen). Sie las dann - ca. 5 Minuten lang - die verschiedenen Paragraphen vor und erklärte dabei, dass eine Kontrolle der Lagerung sowohl bei der Erstausstellung als auch bei der Verlängerung zwingend vorgeschrieben ist und das OA diese auch durchführen müsse, sonst dürfte die Behörde die Verlängerung nicht genehmigen (ich hatte sie so verstanden, dass ich Glück hatte, den 27er Schein lediglich ohne Lagerung verlängert zu bekommen). Während der Litanei sagte sie kurz, dass das OA mit der Nennung des § 31.2 einen Fehler begangen hat, der hiermit korrigiert ist. Weiterhin erklärte sie mir, dass ich selbstverständlich das Recht auf Unverletzbarkeit der Wohnung habe, eine Kontrolle auch nicht gegen meinen Willen durchgeführt werden kann, da ich aber eine Mitwirkungspflicht habe, kann bei einer Verweigerung der Kontrolle die Genehmigung nicht erteilt werden. Mein Anwalt sagte nach der Litanei, dass er den § 31.2 als maßgeblich ansieht und die Kontrolle nur bei dringender Gefahr gestattet sieht. Frau Richterin erklärte ihm, dass der § 31.2 lediglich für Kontrollen zwischen Erstbeantragung und Verlängerung bzw. zwischen Verlängerung und Verlängerung maßgeblich sei. Und in diesem Falle wäre zu überprüfen, ob eine dringende Gefahr vorliegen muss. Ich sagte daraufhin der Richterin, dass die beiden von ihr ins Feld geführten Paragraphen mir bisher unbekannt sind, dass sie bisher vom OA nicht erwähnt wurden und ich evtl. bei Kenntnis der Gesetzestexte anders gehandelt hätte. Sie sagte, sie unterbricht die Verhandlung für 5 Minuten, in dieser Zeit sollte ich den entsprechenden Gesetzestext durchlesen und mit meinem Anwalt besprechen. Ich sagte ihr, dass ich es als nicht möglich erachte, innerhalb von 5 Minuten den Text zu lesen, zu verstehen und auch eine Entscheidung zu fällen. Sie sagte: "Die Verhandlung ist für 5 Minuten unterbrochen." Nach den 5 Minuten sagte mein Anwalt, dass ich weiterhin keine Kontrolle gestatte. Steven
  2. Hallo nochmal kurz. Bin unterwegs. Werde heute abend einen Bericht hier einstellen. Die Richterin gab mir 5 Minuten Zeit, um die von Ihr erwähnten §§ durchzulesen und meine Klage darauf einzustellen. Auf meine Vorhaltung, ich kann nicht in 5 Minuten den Text lesen, verstehen und entscheiden wiederholte Sie die 5 Minuten. Und wenn ich die §§ im SprenG ansehe, kann ich nicht glauben, dass die die Maßgeblichen sind. Evtl. kommen die auch aus einem andern Gesetz. Sie hat soviel Frachsprache von sich gegeben, da blickte ich nicht durch. Ich werde nach dem Urteil mit dem Anwalt alles besprechen. Ich tendiere auf das Oberverwaltungsgericht. Steven
  3. Herr Keller, Arbeitet für Dr. Scholzen
  4. Hallo nachdem ich mir die §§ 24 und 26 durchgelesen habe, bin ich etwas verwirrt. Ich weiß nicht, was die mit einer Kontrolle zu tun haben. Die Richterrin sprach auch von meinem Recht eine Kontrolle abzulehnen. Sie erklärte aber auch, dass ich eine Mitwirkungspflicht hätte und wenn ich der nicht nachkomme, der Pulverschein nicht verlängert werden kann. Mein Recht auf Unverletzbarkeit der Wohnung wäre dadurch gegeben. Steven
  5. Hallo das bedeutet: das Urteil wird zu 99% gegen mich ausgehen. Ich werde nach genauer Beratung mit meinem Anwalt in Berufung gehen. Steven
  6. Hallo verloren! Die Richterin erklärte gleich zu Anfang, dass der §31 nicht angewendet werden kann. Die §§24 und 26 sind die Anzuwendenden. Da hätte dsa OA einen Fehler gemacht. Sie hätte ihn nun korrigiert. Sie erklärte weitschweifig warum, ich verstand sehr wenig. Ich sagte dann, dass ich die §§ nicht kennen würde und ich evtl. bei Kenntnis derselben anders entschieden hätte. Sie gab mir 5 Minuten Zeit um die §§ durchzulesen und mich dann zu entscheiden. Die Vertreter vom OA haben geschwiegen. Steven
  7. Hallo morgen ist die Verhandlung. Ich werde berichten. Steven
  8. Hallo diese unangekündigten Kontrollen, die klar und unbestritten gegen Art. 13 GG verstoßen und nicht gegen den Willen durchgeführt werden dürfen, sind doch eines RECHTSSTAATES nicht würdig. Sagst du "nein, ich verweise auf Art. 13 GG", waren sich einige Richter nicht zu schade, die Aushebelung des GG mit einem Trick zu bestätigen. Steven
  9. Hallo das mit dem Benzinkanister werde ich mal einbauen. Ist zwar nicht hart an der Sache, könnte die Richterin aber beeindrucken. Steven
  10. Hallo Johann, danke für die Erfolgswünsche.:gamer:Ich werde lenkend eingreifen. Steven
  11. Hallo El Marinero, so sehe ich das auch. Aaaber, wenn die Ansicht des OA bestätigt wird, wird jeder Polizist in jede Wohnung gehen können. Denn er geht dann dahinein, um Gefahr im Verzug abzuwehren, und das würde die Gefahr im Verzug nicht voraussetzen. Hatten wir so eine Rechtslage nicht schon mal? Steven
  12. Hallo Johann, selbstverständlich habe ich in der Verhandlung das Zepter in der Hand. Und selbstverständlich werde ich mich vor der Verhandlung mit meinem Anwalt absprechen und die Knackpunkte offenbaren. Steven
  13. Hallo Johann, das ist einfach: im §31 Abs. 2, der für den privaten Bereich zuständig ist, steht, dass eine Kontrolle nur zur Verhütung einer dringenden Gefahr zulässig ist. Diese dringende Gefahr muss, meiner Meinung nach, aktuell bestehen, sonst könnte sie nicht verhütet werden. dieses Vorliegen einer dringenden Gefahr ist vom Gestz vorgeschrieben und hat mit dem zugemuteten nichts zu tun. Mir könnte auch eine Darmspiegelung vor der Erteilung der Lagerung zugemutet werden. Sie ist vom Gesetz aber ebensowenig gedeckt. Ich erwarte lediglich, dass sich das OA an gültige Gesetze hält. Steven
  14. Hallo ich schreibe das hier nicht nur zur Info, sondern hoffe, dass ich Brainstorming von euch erhalte. Wie würdet Ihr euch in der mündlichen Verhandlung verhalten? Ich bin dabei, einen Roten Faden zu erstellen. Der Anwalt ist sicherlich gut, aber ich werde vor der Verhandlung das Vorgehen besprechen und ihm mein Statement, das ich vor Gericht abgeben werde, bekannt gaben. Gebt mir Ideen. Steven
  15. Hallo hier ein Absatz des letzten Schreibens vom Rhein-Kreis Neuss an das Verwaltungsgericht: "Die örtliche Kontrolle der Lagerung von Treibladungspulver ist kein Selbstzweck; sie ist eine Form der öffentlich-rechtlichen Gefahrenabwehr, da die ordnungsgemäße Lagerung des Treibladungspulvers dem Schutz des Eigentums, der Gesundheit und des Lebens des Klägers sowie der Öffentlichkeit dient. Diese Kontrollen könnten auch nicht durch Fotos oder anderweitig ersetzt werden. Bei der örtlichen Kontrolle werden in einem Zeitrahmen von durchschnittlich 15 Minuten die Lagerstätte sowie der Zugang zu dieser an Hand der gesetzlichen Vorgaben des Sprengstoffrechts geprüft." Ich lese daraus ein tiefes Misstrauen der Behörde gegenüber dem mündigen Bürger. Es wird grundsätzlich jedem unterstellt, die Unwahrheit zu sagen. Außerdem hält sich die Behörde für unglaublich fähig. In 15 Minuten wollen die durch Begehung mein Haus analysieren. Ich kenne die Schwachstellen, ich habe das Haus gebaut. Und, das ist sicherlich das Wichtigste,: das Gesetz, hier vertreten durch das SprenG §31 Abs. 2 (vorliegen einer dringenden Gefahr) juckt die nicht die Bohne. Steven
  16. Hallo mündliche Verhandlung am Dienstag, 23. September, 10:00 Uhr. Steven
  17. Hallo Duisburg Marxloh ist fest in Migrantenhand. Mit Deutsch kann man da nicht einkaufen. Dann: Mit einer "Umarex-Pistole". Und durch die Seitenscheibe die zersplittert auf der Straße liegt den Vermieter erschossen. Bei soviel Unmöglichkeiten ging es sicherlich um viel Ehre. Steven
  18. Hallo ich verhalte mich gesetzeskonform: Im Waffenraum Widerstandsgrad 1eine geladene Hanhnquerflinte. Im Tresor Wiederstandsgrad 1 im Schlafzimmer eine geladene Glock. Steven
  19. Hallo es wird von dem "Mann" und "Lebensgefährten" gesprochen. Also können wir von einem in der Ehre gekränkten Menschen mit Migrationshintergrund ausgehen. Sonst würde pausenlos "Deutscher" und "Waffennarr" verwand. Steven
  20. Ich sage, und das wird von TATSACHEN untermauert, "Alle Grünen sind Kinderf..ker und Steuerhinterzieher". Steven
  21. Hallo Pancho Lobo wenn du hier den Termin versäumst, bekommst du die Höchststrafe. Die Pappe ist weg und du musst den Kurs neu machen und dann alles beantragen und richtig zahlen. Da freut sich das Beamtenherz. Die Jungs müssen nämlich beweisen, wie unentbehrlich sie sind. Steven
  22. Hallo Wapi bei uns ist es eher so, dass direkt nachdem der Pulverschein abgelaufen ist der zuständige SB dir schreibt, dass du kein Pulver mehr haben darfst und die Verlängerung des Scheines auch nicht mehr in Frage kommt. Steven
  23. Hallo ob 1 Schuss oder 4 Schuss, ist nicht relevant. Sobald man sich entschlossen hat zu schießen, macht das Adrenalin was es will. Wer schon mal in einer ähnlichen Situation war, kann es nachvollziehen. Steven
  24. Hallo nein, noch keine Reaktion. Mein Anwalt hat im Februar nachgefragt, kam auch noch keine Antwort. Steven
  25. Hallo Wapi hier geht es um die Verlängerung nach §27 SprenG. Jagdschein ist etwas völlig anderes. Steven
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