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Steven

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Everything posted by Steven

  1. Hallo natürlich werde ich Klage erheben. Steven
  2. Hallo heute kam Post. Ich habe die §27 Erlaubnis zum Erwerben, Verwenden, Vernichten und Verbringen von Treibladungspulver. Aufbewahren ist mir nicht erlaubt. Ich tippe mal die maßgeblichen Absätze ab.: "Im nichtgewerblichen Bereich habe ich als zuständige Behörde im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach § 27 SprengG darauf zu achten, dass eine diebstahl- und unfallsichere Aufbewahrung gewährleistet ist. Dies geschieht regelmäßig durch Inaugenscheinnahme der Aufbewahrungsstätte. Hierbei gelten die Befugnisse nach § 31 Abs. 2 SprengG. In Gesprächen vom 23.07.2013 und 30.07.2013 und mit Schreiben vom 31.07.2013 verweigerten Sie die Überprüfung der Lagerung explosionsgefährlicher Stoffe unter Hinweis auf Art. 14 (soll sicherlich Art. 13 sein, denn von Eigentum, Erbrecht und Enteignung habe ich nichts gesagt.)Grundgesetz. Da ich auf Grund dessen die Einhaltung der Vorgaben des § 2 Absatz 1 der 2. SprengV nicht überprüfen kann, kommt zum Schutz hochwertiger Sachgüter wie Leben, Leib und Gesundheit von Ihnen oder Dritter nur eine vollständige oder teilweise Versagung der Erlaubnis in Betracht. Hierbei habe ich im Rahmen der Ermessensausübung das mildeste Mittel anzuwenden. Dies bedeutet in Ihrem Fall, dass ich Ihren Antrag im Bezug auf die Aufbewahrung von ZNitrozellulosepulver ablehne. Sie dürfen daher nicht mehr im Besitz von Nitrozellulosepulver sein, was Sie nach Ihrem Schreiben vom 31.07.2013 auch nicht mehr sind." Rechtsbehelfsbelehrung ist dabei. Der Spaß kostete 183,-Euro. Steven
  3. Hallo das Experiment DDR ist gescheiter. Versuchen wir es nochmal mit der BRD. Steven
  4. Hallo beagleboy ups, kam zu spät. Trotzdem können die mich. Steven
  5. Hallo ein Gesetz muß auch für einen Laien zu lesen sein. Und weil ich das nicht kann, können die mich. Falls ich erwischt werde, drück ich die 100 Euro ab und denke: die können mich. Steven
  6. Hallo greyman sei vorsichtig. Ich bin hin und wieder in Hamburg. Und immer durstig. Steven
  7. Hallo gerade mit Dr. Scholzen telefoniert. Wir warten, bis das ablehnende Schreiben eingegangen ist, danach legt er los. Besonders erheitert hat ihn die Erklärung der Bezirksregierung: "Wir sehen die dringende Gefahr dahingehend, daß wir ohne Nachschau eine dringende Gefahr nicht ausschließen können." Steven
  8. Hallo Jägermeister nee, aber eine Glock im Schlafzimmer. Mit Zusatztank. Steven
  9. Hallo ein Mann vom Fach hat mich davor gewarnt (ehrlich und freundschaftlich) , daß ich evtl. eine kleine Hausdurchsuchung angedient bekomme. Sozusagen um dem Querulanten mal zu zeigen, wo der Hammer hängt. Steven
  10. Hallo Lusumi du hast recht. War von mir nicht optimal wiedergegeben. Und @ Jägermeister. verwirr mich mal nicht. Steven
  11. Hallo gestern habe ich mit dem LKA telefoniert. Fachbereich Waffenrecht. Klare Aussage: Repetierlangwaffe mit gezogenen Lauf, falls eine Disziplin im Dachverband vorhanden, eindeutig auf WBK Gelb. Ob Kaliber .22LR oder 12, ist vollkommen egal. Nachdem mein SB aus dem Urlaub zurück ist, werde ich das klären. Steven
  12. Hallo Jägermeister ich hatte die Waffen beim Händler abgeholt, bin nach Köln zum beschießen und habe sie dann vom Händler übernommen. Quasi als Erfüllungsgehilfe. Steven
  13. Hallo bei mir ging das ganz easy. Eine P210 und einen K31. Schweizer Händler schickte die Waffen an einen deutschen Händler. Beschußamt und dann konnte ich sie in die Arme schließen. Kosten waren nicht dramatisch. Ich weiß zwar nicht mehr wie viel, aber unter hundert Euro. Steven
  14. Hallo verschärfend kommt hinzu, daß ich dem OA mitgeteilt habe, daß z. Zt. keinerlei SP oder NC bei mir eingelagert ist. Also kann gerade keine dringende Gefahr bei mir bestehen. So abstrakt ihre Konstruktion zur Definition "dringende Gefahr" auch wäre. Steven
  15. Hallo Schuster danke für die Hilfe. Es geht tatsächlich nur um den legalen Umgang mit Pulver. Equipment habe ich genug. Steven
  16. Hallo heute war ich fleißig. Landrat (CDU) angerufen und mitgeteilt, daß ich den Vorgang schriftlich mitteile. Zuständigen Abgeordneten (Herr Gröhe CDU) angerufen und mitgeteilt, daß ich den Vorgang schriftlich mitteile. Sind bald Wahlen und die hören zu. So ganz wenige sind wir Waffenbesitzer nicht. Jetzt meine Bitte: Wo kann ich theoretisch Wiederladen? Raum Düsseldorf Neuss. Würde mir helfen, daß ich meinen Wiederladeschein ohne Kursus wiederbekomme. Steven
  17. Hallo HornerArms im Falle, daß ich unterliege, würde mein rechtsstaatliches Verständnis einen argen Knacks bekommen. Aber umhauen wird es mich sicherlich nicht. Die Kosten sind, wie schon gesagt wurde, überschaubar. Im Falle eines Sieges wäre aber ein Schritt in unserem Sinne getan. Und es sollten viele Schritte in den verschiedensten Themenbereichen unternommen werden (siehe Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf Kaliber 12). Steven
  18. Hallo HornerArms richtig, hier ist das Gesetz eindeutig. "zur Verhütung dringender Gefahren ..... zu betreten". Wo siehst du die "dringende Gefahr"? Steven
  19. Hallo HornerArms deine Meinung sei dir belassen. Wenn jeder so denken würde, wären wir immer noch bei der Laibeigenschaft. Und eine hübsche Frau wird kurz vor der Hochzeit noch schnell vom Fürsten genagelt. Steven
  20. Hallo das hört sich doch gut an. Steven
  21. Hallo natürlich nehme ich mir einen fachanwalt. Wahrscheinlich Dr. Scholzen. Das werde ich diesmal durchziehen. Mit allen Konsequenzen. Schade ist natürlich, daß ich zwischenzeitlich (locker 2 Jahre) nicht laden darf. Steven
  22. Hallo der Rückruf von der Bezirksregierung ist erfolgt. Quintessens: Sie sehen die dringende Gefahr dahingehend, daß sie ohne Ortsbegehung eine dringende Gefahr nicht ausschließen können. Ich warte die schriftliche Ablehnung der Verlängerung ab und werde dann leider einen Anwalt einschalten müssen. Selbstverständlich muß dann auch die Rechtsbeugung geprüft werden. So schlecht können die Beamten doch im Lesen von Gesetzen nicht ausgebildet sein. Steven
  23. Hallo so, ich war beim SB für Sprengstoffrecht. Seine Vorgesetzte waren auch dabei. Eindeutige Aussage: Keine Begehung = Versagung der Verlängerung. Ich habe auf die Eindeutigkeit des §31 Abs. 2 hingewiesen. Sie verwiesen mich auf ihre VWV. Ich erklärte, daß ich die Ablehnung auf Rechtsbeugung überprüfen und ggf. ahnden lasse. Auch kommen Kosten auf mich zu. Meine Erlaubnis nach §27 verfällt und ich muß den Kurs erneut absolvieren. Muß teurere Munition kaufen etc. Die korrekte Antwort lautete, daß dies keinen Einfluß auf ihre Entscheidung hat. Gerade habe ich mich telefonisch an die Bezirksregierung als übergeordnete Behörde gewand. Man will mich heute noch zurückrufen. Steven
  24. Hallo heute morgen habe ich mit der zuständigen SBine gesprochen. Sie bekam Schnappatmung und sagte, Repetierflinten werden nicht auf Gelb eingetragen und wenn ich eine kaufe, bekomme ich Probleme. Ich habe für den 12. August einen Termin mit dem Leiter (er ist in Urlaub) der Waffenstelle. Mal sehen, wie das ausgeht. Das Waffengesetz unterscheidet zwischen LW mit glatten Lauf und LW mit gezogenen Lauf. Und ich will eine LW mit gezogenen Lauf. Steven
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