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Henry

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  1. @clifford den Polizeibeamten , die an der Basis ihre Birne halten, gönne ich auch jeden Cent, keine Frage, .............. das kann man bestimmt aber nicht für alle Teile des aufgeblasenen und teilweise uneffektiven ÖD sagen ...........
  2. FOCUS-online: http://news.focus.msn.de/G/GN/gn.htm?snr=126668&streamsnr=7 finde ich schon toll, wie sich die Herren aus dem Staatssäckel bedienen
  3. Ja, mit der Veröffentlichung von Meinungen ist es wie mit Waffen und Hunden, es kommt immr darauf an , wer dahiner steht, d. h. wer die Meinung führt ............... oder ist das Führen von Meinungen in der Öffentlichkeit unzulässig ...
  4. Hallo Leute, da hätten die mich fragen können, ich war gerade drei Tage in Hamburg, ................ eine tolle Stadt, eine Weltstadt eben, .............
  5. aus Spiegel-online http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,273371,00.html Frage wie üblich, Waffe illegal ?
  6. Hallo SH, Du kannst es ruhig gern sagen, vielleicht begreife ich es dann doch irgendwann..................
  7. @SH ist schon klar, lt §4(4) prüft die Behörde ... das Bedürfnis und es heisst weiter, dass das im Rahmn der Prüfung nach (3) erfolgt und im (3) geht es um die Zuverlässigkeit und pers. Eignung .....
  8. die Sache ist für mich noch nicht erledigt (was zwar keinen interessiert), die Prufung des Bedürfnisses geht über die Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung, d.h. die Behörde müsste diese beiden Punkte prüfen, der Nachweis des regelmässigen Schiessens ist dann der letzte Punkt der Kette, die Behörde zäumt meiner Meinung das Pferd von hinten auf ....
  9. ganz einfach: Verein bestätigt, dass das Vereinsmitglied mit seinen Waffen regelmässig am Schiessbetrieb teilnimmt ................. basta !
  10. also ich kann's nicht lassen: §4 WaffG (3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen. (4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen d.H: nach (4) ....Fortbestehen des Bedürfnisses .....---> (3) .... Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung .. und wie soll das praktisch aussehen ....., wenn Verein bestätigt, dann ok ? auf welcher Basis der Verein seine Bestätigung gibt ist dann also Vereinssache ......
  11. ist ja vielleicht alles richtig, für mich aber nicht so richtig einleuchtend.. vielleicht erklärt's mir mal einer vom OA ............. ich trage in mein Schiessbuch bisher nur die Wettkämpfe ein ...........
  12. also für mich ist die Sachlage nicht so richtig klar .. von einem Schiessbuch führen steht nirgendwo etwas, in das Buch am Schiesstand eintragen ist ja kein Problem, damit ist doch der Nachweis des regelmässigen Schiessens auch erbracht (was heisst eigentlich regelmässig ?) und ausserdem kann ja der Vereinsoberguru die regelmässige Teilnahme auch bestätigen alles in allem eine sinnlose Verwaltungsaktion, die keinem (ausser vielleicht einem im vorauseilendem Gehorsam handelnden Beamten) wirklich nützt .................
  13. nein,......... ICE 4 Std. ...............
  14. @de50ae Na, Na .....das erwarten wir aber mit etwas mehr Begeisterung ..... :mrgreen:
  15. das wurde ja auch Zeit, habe schon gedacht , meine Waffen und Schießdisziplinen werden nicht zugelassen ............................. und was wird dann aus dem Eisen .....
  16. nein Freunde, ich fahre Bahn und nächste Woche 3 Tage Hamburg .....
  17. ich bin ja wirklich ein friedlicher Mensch, aber bei diesen dämlichen Schiessbüchern , da kriege ich einen Hals, dasss kann sich keiner vorstellen.... :ak47:
  18. Ja clifford, tolle Motoren und erst die Propeller ................. :mrgreen:
  19. immer ruhig bleiben, es haben bestimmt schon viele geschossen, ich zum Beispiel auch, (9Para) mit dem Ergebnis kann ich allerdings nicht zufrieden sein, aber das ist auch nicht entscheidend, Teilnahme ist wichtig ........
  20. das mit diesen blöden Schiesbüchern geht mit so was auf den S...... :evil: ist für mich alles nicht so richtig verständlich, aber es muss wohl so sein.... :evil:
  21. @DH die Masche ist doch nicht neu, ich kenne das aus Immobilienanzeigen, dass Abmahnungen verschickt wurden bei unkorrekter Anzeige ....
  22. @Cid da lobe ich mir doch Deine Signatur .......
  23. @de50ae was heisst:...soweit ich weiss... uuund ..... da kann jetzt wieder mancher Vereinsoberer wieder etwas Druck auf seine Schützen ausüben, die sich immer etwas rar machen ......
  24. habe heute im Schützenverein, wo ich als Gast trainiere ein interessantes Schreiben vom Landratsamt gesehen : Vollzug des Waffengesetzes vom 1.10.2002 (BGL........) WaffG Wiederholungsprüfung des waffenrechtlichen Bedürfnisses nach §4(4) WaffG .....seit der Erteilung ihrer WBK sind inzwischen 3 Jahre vergangen. Daher ist das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Zu diesm Zweckek wollen Sie bitte bis zum ......... eine Bescheinigung ihres SV vorlegen, aus welcher hervorgeht, dass Sie - ..seit Erteilung ihrer WBK regelmäßig (mindestens einmal im Monat) den Schießsport nach den Regeln des (konkret zu benennenden) Schießsportverbandes betreiben und - die in Ihrem Besitz befindlichen Waffren hierfür zugelassen und erforderlich sind. Fals Sie Inhaber einer WBK für Jäger sind, genügt die Vorlage ihres gültigen Jagdscheines. Hinweis: Ein nicht nachgewiesenes Bedürfnis kann zum kostenpflichtigen Widerruf der WBK führen. Dies hätte zur Folge, dass sie Ihre Waffen innerhalb eines Monats abgeben oder beschussunfähig machen und dies der Behörde anzeigen müssten.
  25. ich fühle mich zwar nicht angesprochen (bzgl. Hund ), ausser das mich beim Joggen einer in den A....... beisst .. aber es ist doch mit den Hunden genau wie mit den Waffen, wer steht hinter der Waffe bzw. dem Hund !!!!!.........
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