aus LVZ-online.
Berlin. Mit der Verabschiedung des Luftsicherheitsgesetzes durch das Bundeskabinett ist die Rechtslage für künftige Terrorangriffe aus der Luft geklärt:Sollten polizeiliche Maßnahmen nicht genügen, gibt es eine klare Befehlskette über den Verteidigungsminister, der Piloten von Jagdflugzeugen im Zweifelsfall ermächtigt, auch mit einem Abschuss gegen eine terroristische Bedrohung vorzugehen. Das Problem dabei: Die Luftwaffe ist derzeit nicht in der Lage, mit höchst möglicher Erfolgsgarantie zu handeln. Das ergaben Recherchen unserer Zeitung.
Die Laser gestützten "Amram"-Raketen als Bewaffnung sind derzeit nicht einsatzfähig. Bundeswehr-Offiziere bestätigten, dass die optimalen Laser gestützten "Amram"-Raketen wegen "einer zweiten fehlenden Sicherung gegen unbeabsichtigtes Abfallen der Raketen von Flugzeugen" zurzeit "nicht einsatzfähig" seien. Deshalb sind die Flugzeuge der Alarmrotten nur mit den "Sidewinder"-Raketen bestückt. "Mit diesen Raketen kann man nicht mit einem Schuss eine große vierstrahlige Maschine runterholen", so ein Pilot. Diese "Schönwetter-Raketen" hätten zudem den Nachteil, bei Nebel, dichten Wolken oder starkem Regen nicht in jedem Fall ihr Ziel finden zu können.
Als dritter entscheidender Mangel gilt bei den Besatzungen der Alarmrotten (die im Nato-Auftrag in einer 24-Stunden-Bereitschaft zur Feindabwehr stehen), dass die deutsche Luftwaffe, im Gegensatz zur US-Truppe, nicht mit Leuchtspurmunition passenden Kalibers ausgerüstet ist.