In einer "alten" Unterlage, Lexikon Bibliographisches Institut Leipzig 1982, steht:
"Waffen: Mittel zur Bekämpfung gegnerischer Ziele durch Hieb, Stich, Schuß, Spreng- u. Splitterwirkung, Brand, Strahlen, Vergiftung oder Verseuchung"
weiter heisst es: "herkömmliche Waffen sind Schützenwaffen (Bajonett, Handgranaten, Karabiner, Maschinengewehre ...),
Artilleriewaffen (Haubitzen, Kanonen, Geschoßwerfer, ....)
sowie spez. Waffen der Luft- und Seestreikräfte ...
die Juristen werden sicher noch spezielle Definitionen aus dem Hut zaubern