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About Tcheaptrick
- Birthday 11/25/1978
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Schießsport, Jagd, Musik
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#DEGunban: Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie
Tcheaptrick replied to GunBoard.de's topic in German Rifle Association
Wie verhält sich das eigentlich nach dem Entwurf mit Einsteckläufen (nicht Einstecksysteme!). Bisher muss nur die Grundwaffe vorhandenen sein und es besteht keine Eintragspflicht. Ändert sich da auch was? -
#DEGunban: Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie
Tcheaptrick replied to GunBoard.de's topic in German Rifle Association
Was ich erwarte? Ich erwarte nicht wirklich etwas, sondern hoffe einfach nur, das jemand mit juristischen Background für Deutschland weiß, was das heißt (Also dieser andauernde Unterschied im Entwurf „Datum eintragenInkrafttreten der Novelle“ und „Datum eintragen Inkrafttreten des Gesetzes“). Ich habe dazu zu wenig Wissen und werde auch durch Rechereche nicht schlauer, aber ggf. ein Anwalt oder politisch versierter Mensch im Forum schon. -
#DEGunban: Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie
Tcheaptrick replied to GunBoard.de's topic in German Rifle Association
Nochmal, denn irgendwie wird die Frage nicht beantwortet: Was ist mit „Datum einsetzen Inkrafttreten der NOVELLE“ gemeint? Kann das jemand zum besten geben, der die Juristerei versteht? Kommt da auch das Datum des nationalen Gesetzes in Deutschland rein, wenn es beschlossen und vom Bundespräsidenten unterschrieben wurde, oder etwas anderes? Denn dieses Datum sagt doch dann, ob Altbesitzer mit Nachweis (bis 2017) noch anmelden dürfen oder ob auch für diese alles schon übern Jordan ist.... -
#DEGunban: Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie
Tcheaptrick replied to GunBoard.de's topic in German Rifle Association
Aber dann kann doch keiner mehr seine Magazine snmelden, auch wenn vor dem Stichtag besessen. Da ja die Anmeldung vor der Novelle plus ein Jahr (sprich 2018) hätte erfolgen müssen, oder wie oder was? -
#DEGunban: Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie
Tcheaptrick replied to GunBoard.de's topic in German Rifle Association
Rechnung aus 2012 vorhanden! Save? Warum ich noch mal frage: da steht zum Stichtag des Inkrafttretens der Novelle und nicht Gesetz. Meinen die damit die EU-Richtlinie oder was? -
#DEGunban: Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie
Tcheaptrick replied to GunBoard.de's topic in German Rifle Association
Ja aber was bedeutet das nun für Kat B Magazine, die die Leute noch haben. Nach und vor 2017... -
#DEGunban: Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie
Tcheaptrick replied to GunBoard.de's topic in German Rifle Association
Und wenn jemand die Rechmung noch hat, ist alles gut? Oder hätte man die auch schon melden müssen? Denn bei denen vor 2017 steht ja nicht „bis zum Inkrafttreten des Gestzes plus ein Jahr, sondern Novelle. -
#DEGunban: Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie
Tcheaptrick replied to GunBoard.de's topic in German Rifle Association
Aber das Problem müssten doch recht viele Leute haben? -
#DEGunban: Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie
Tcheaptrick replied to GunBoard.de's topic in German Rifle Association
Hmm, also hätte man 2012 oder so schon wissen müssen, dass das kommt? Das kann doch nicht sein. Ich hätte das so interpretiert, dass man die Dinger auch einfach bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zzgl einem Jahr abgeben kann: Hat jemand nach dem 13. Juni 2017, aber vor dem [Datum Inkrafttreten Gesetz] ein bislang nicht nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er bis zum [Einsetzen: Datum Inkrafttreten des Gesetzes + 1 Jahr] das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt -
#DEGunban: Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie
Tcheaptrick replied to GunBoard.de's topic in German Rifle Association
Ich hab das noch nicht verstanden und bin nun irritiert: Wenn jetzt jemand eine halbautomatische Kurzwaffe und u.a ein Magazin mit mehr als 20 Schuss dafür besitzt, aber beispielsweise keine Rechnung oder Kaufvertrag dazu mehr hat, bzw. wegen der langen Zeit nicht mehr findet, was passiert dann? Kann/Muss man das Ding dann irgendwo bis zu welchem Stichtag abgeben und behält aber seine WBK mit Waffe und Magazinen unter 20 Schuss, oder ist man dann schon in Gefahrt, alles abgegen zu müssen? -
Wieso muss er das bewerten, der SB? Wenn die den ICD XyZ bestätigen, der gemäß Liste sagt: Keine Eignung, brauch der Sb kein Doc zu sein.
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Ihr denkt zu kompliziert. Die Information kann ja auch für LWB durch die WBehörde zyklisch abgefragt werden. Und dann muss beauskunftet werden.
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https://wildundhund.de/eu-parlament-entscheidet-ueber-waffenrichtlinie/
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Das ist die abgeschwächte Form, der vormaligen Forderung nach verbindlichen Tests (MPU). Inhaltlich isr die nun abgesegnete Form eher der Freibrief für die Abschaffung der Schweigepflicht für Ärzte und automatisierten Meldung an die Behörde, bzw. Auskunftspflicht bei Stichproben. Ich schätze das so ein: Du hast einen Burnout und die Meldung geht schnurr gerade von Deiner Versicherung samt ICD an die Behörde, die daraus die persönliche Eignung als nicht mehr gegeben sieht oder regelmäßig beauskunften kann. Nicht kontinuierlich bedeutet dann Lotto wen es alle 5-15 Jahre mit einer Abfrage trifft und wenn dann binnen der letzten 5 Jahre etwas war, gleiches verfahren. so meine Interpretation....
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Und wie liest Du das mit der MPU, bzw. medizinischen Tests?