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Tcheaptrick

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Posts posted by Tcheaptrick

  1. Was ich erwarte? Ich erwarte nicht wirklich etwas, sondern hoffe einfach nur, das jemand mit juristischen Background für Deutschland weiß, was das heißt (Also dieser andauernde Unterschied im Entwurf „Datum eintragenInkrafttreten der Novelle“ und „Datum eintragen Inkrafttreten des Gesetzes“).

    Ich habe dazu zu wenig Wissen und werde auch durch Rechereche nicht schlauer, aber ggf. ein Anwalt oder politisch versierter Mensch im Forum schon.

     

  2. Nochmal, denn irgendwie wird die Frage nicht beantwortet: 

    Was ist mit „Datum einsetzen Inkrafttreten der NOVELLE“ gemeint? 

     

    Kann das jemand zum besten geben, der die Juristerei versteht? Kommt da auch das Datum des nationalen Gesetzes in Deutschland rein, wenn es beschlossen und vom Bundespräsidenten unterschrieben wurde, oder etwas anderes?

    Denn dieses Datum sagt doch dann, ob Altbesitzer mit Nachweis (bis 2017) noch anmelden dürfen oder ob auch für diese alles schon übern Jordan ist....

  3. Hmm, also hätte man 2012 oder so schon wissen müssen, dass das kommt?
    Das kann doch nicht sein.

     

    Ich hätte das so interpretiert, dass man die Dinger auch einfach bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zzgl einem Jahr abgeben kann:
    Hat jemand nach dem 13. Juni 2017, aber vor dem [Datum Inkrafttreten Gesetz] ein bislang nicht nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er bis zum [Einsetzen: Datum Inkrafttreten des Gesetzes + 1 Jahr] das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt

  4. Ich hab das noch nicht verstanden und bin nun irritiert:

    Wenn jetzt jemand eine halbautomatische Kurzwaffe und u.a ein Magazin mit mehr als 20 Schuss dafür besitzt,
    aber beispielsweise keine Rechnung oder Kaufvertrag dazu mehr hat, bzw. wegen der langen Zeit nicht mehr findet,
    was passiert dann?

    Kann/Muss man das Ding dann irgendwo bis zu welchem Stichtag abgeben und behält aber seine WBK mit Waffe und Magazinen unter 20 Schuss,
    oder ist man dann schon in Gefahrt, alles abgegen zu müssen?

  5. vor 1 Stunde, Quarktasche sagte:

    Hier noch einmal der Text :

    Die Mitgliedstaaten führen für den Erwerb und Besitz von Feuerwaffen ein Überwachungssystem ein, das die Bewertung einschlägiger medizinischer und psychologischer Angaben nach nationalem Recht umfasst und kontinuierlich oder nicht kontinuierlich strukturiert sein kann,und entziehen Genehmigungen, wenn eine der Voraussetzungen für den Waffenerwerb oder-besitz nicht mehr erfüllt ist.

    Das ist die abgeschwächte Form, der vormaligen Forderung nach verbindlichen Tests (MPU). Inhaltlich isr die nun abgesegnete Form eher der Freibrief für die Abschaffung der Schweigepflicht für Ärzte und automatisierten Meldung an die Behörde, bzw. Auskunftspflicht bei Stichproben. Ich schätze das so ein: Du hast einen Burnout und die Meldung geht schnurr gerade von Deiner Versicherung samt ICD an die Behörde, die daraus die persönliche Eignung als nicht mehr gegeben sieht oder regelmäßig beauskunften kann. Nicht kontinuierlich bedeutet dann Lotto wen es alle 5-15 Jahre mit einer Abfrage trifft und wenn dann binnen der letzten 5 Jahre etwas war, gleiches verfahren.

    so meine Interpretation....

  6. Kann mir die Essenz jetzt mal jemand erklären? Ich bekomme andauernd Mails, in denen steht, das Glocks mit dem neuen Vorschlag des Rates verboten wären, da es Mags mit mehr als 20 Schuss gäbe, ich lese das aber als Verbot dieser Magazine. Oder das die MPU verbindlich füe alles wäre, ich lese das aber nur für Kat A (also ab dann HA), schlimm genug, aber für Revolver und Repetierer lese ich das eben nicht so.

    Schön ist es dadurch nicht, aber ich würde es zumindest so interpretieren, das für den Repetierjäger mit 357 KW alles beim alten bliebe, oder liege ich da so falsch?

    Mein Glöckchen will ich natürlich auch behalten, also nicht falsch verstehen, aber mich muss jetzt mal jemand beruhigen, weil ich bauchweh hab.

  7. Inwieweit ist denn überhaupt gesichert, dass es sich um die berüchtigte MPU handeln wird? Vielleicht wird es eine ganz andere Art von "Medical Test" und "Monitoring". Die herkömmliche MPU haben wir ja letztlich, von Deutschland ausgehend, dort hineininterpretiert. Letztlich wäre da noch die Hoffnung, dass es eine weichgespültere Form von Tests geben könnte, auch wenn der Vorschlag so durchgeht.

  8. Mal ganz ehrlich:
    Ich bin Jäger und Sportschütze.
    Und was ich jetzt total brauche (Achtung Ironie), ist eine Jagd/Sport-interne Emotionspolizei, die mir vorschreibt, welche Gefühle, Gedanken oder Empfindungen ich z.B. bei der Jagdausübung haben darf.
    Wenn ich ansitze und mir auf einmal ein witziger Gedanke kommt, dann habe ich Spass und der gehört da hin, weil es meine Freizeit und mein Hirn ist.

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