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ravenmaus

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  1. Vielleicht auch deshalb. Wenn da was dran ist glaube ich nicht an den depressiven Amokläufer, der so alleine war! Auf Fotos des Todes-Trucks von Nizza sieht man deutlich: Die Scheiben des LKWs hatten viele, kleine runde Einschuss-Löcher. Allein auf der Frontscheibe waren es 24. Die Scheiben zersplitterten jedoch nicht. Diesen Umstand beleuchtete die israelische Website für Militär- und Geheimdienst-News, DEBKAfiles. ihren Terrorismus-Experten war der LKW kein gewöhnlicher, sondern sorgfältig vorbereitet gewesen. Statt einer mit einer konventionellen Scheibe sei er mit Panzerglas oder speziellem, kugelsicheren Kunststoff ausgestattet gewesen, so die Geheimdienstler. Dies sehe man deutlich auf Fotos. Die Schäden an der Windschutzscheibe zeigten, dass einige, wenn nicht alle Kugeln, die auf die LKW-Kabine abgefeuert wurden, abprallten. Der Fahrer war so während seiner Attacke vor Schüssen geschützt. Der Artikel wies auch darauf hin: Erst als er aus dem LKW ausstieg und um sich schoss, wurde der Attentäter von der Polizei erschossen – ein Detail das in Agenturmeldungen oft unterging.
  2. Da die "Röhre" nicht an die böse Kalaschnikow geht noch nicht. Bis Etwas mit der noch "böseren" Pumpgun mit Pistolengriff passiert. Vielleicht hatte der in Nizza eine auf dem Beifahrersitz???
  3. Genau! Am Besten sofort in "deutschem" vorauseilendem Gehorsam! Oder jetzt schon bei der Waffenbehörde eintragen lassen!
  4. In Zukunft gibt's auch noch " böse" Magazine (>20 bzw. 10 Schuß) als Beifang. DAS lohnt sich dann! Vor allem beinJugendlichen, die sowieso immer ganz hart bestraft werden!
  5. Hurra, ein Seelenverwandter. Der Lackmus ist schon jetzt Purpur Rot!
  6. Ganz genau.Da ein Magazin KEIN Waffenteil ist. SO SOLL DAS AUCH BLEIBEN! Sonst kommen in Zukunft jede Menge Leute mit dem Waffengesetz NEU in Konflikt (also das nach EU-Waffenrichtlinie). Außerdem wird man dann noch festlegen müssen, wie genau Magazine zu blockieren sind. Holzklotz im Magazin oder Plastikteilchen wie bei den AR 15 kann dann wohl nicht sein! Ich kenne auch Fälle, bei denen es zu Anzeigen gegen Soldaten ausser Dienst kam weil sie das BW - EINHANDMESSER bei sich im Rucksack auf der Zugfahrt dabei hatten!
  7. Das sagt das FWR zur Richtlinie. Ziemlich genau das, was ich auch als bedenklich gesehen habe! Ich habe das "typisch" deutsch versucht und bin vom Waffenhändler ausgelacht worden. Nur bei einer Durchsuchung werden gefundene verbotene Magazine in Deutschland IMMER zum Verlust der Zuverlässigkeit führen und damit WAFFEN ADIEU!!!!
  8. Stimmt ja Alles möglicherweise. Nur dann hätte Seehuber MEHR SACHVERSTAND bewiesen als ALLE, die vorher im Rahmen der koalitionsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Führung eines CSU Landwirtschaftsministers des Bundes und Beteiligung des/der Jagdverbände an dem Entwurf gearbeitet haben. Der sogar in der Länderkammer zustimmungsfähig war. Vielleicht haben die Grünen da zu sehr mitgearbeitet, da die "grün-mitregierten Länder" im Bundesrat einiges Gewicht haben. Weiß ich aber nicht genau. A bisserl seltsam ist dees aber schooooo.!!!! Wenn es aber dem Schutz vor Gummiparagraphen geht und "Auslegungs-Wilderei" (siehe Halbautomatenurteil) vermieden wird, dann hätte ich mir Seehofer bei den Verhandlungen mit der EU gewünscht. Hoffe ja immer noch auf eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof durch die Bayern, da Innere Sicherheit Länder und Bundes Sache ist und der EU-Vorstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt (siehe Lissabon-Vertrag). Das mit den gemeinsamen Normen zur Erhöhung der Sicherheit ist ja wohl ziemlich an den Haaren herbei gezogen. Da der Vorschlag zur Verschärfung und des Verbots von Halbautomaten schon inter der Innerkommissarin Malmström gescheitert war, nur nach Paris konnte man das alte Papier wieder prima aus der Schublade ziehen!!
  9. Genau. Und dann haben wir hunderte Verstöße gegen das Waffenrecht!! Also hunderte Verstöße mehr für MEHR INNERE SICHERHEIT zu sorgen! Ich rede dabei nicht von Recht auf Selbstverteidigung!
  10. Ja und Bayern hat eine Sonderregelung erlassen um Rechtssicherheit zu erreichen. Doof nur dass Seehofer den Beschluss im Bundesrat zuvor per VETO gekippt hatte. Damit hat er ja schließlich die "Rechtsunsicherheit" verlängert, da der Bundesrat jetzt erst im September abstimmen kann und nicht wie vorgesehen vor der Sommerpause!! Das kommuniziert man als Bayer aber besser nicht. Außerdem weise ich darauf hin, dass es keinen Bestandsschutz gibt, wenn alle 5 Jahre die Bedürfnis neu geprüft wird und dann einer auf die Idee kommt gewisse Disziplinen nicht mehr sportlich zu zulassen. Trifft die Jäger natürlich nur am Rande.
  11. So lese ich den im Ministerrat beschlossenen Vorschlag für die parlamentarische Abstimmung auch. Aber vielleicht sehe ich zu "schwarz". Das obwohl ich ein sehr optimistischer Mensch bin!!! Leider schwebt immer noch das Jägerurteil bei mir im Hinterkopf und die ganze Aneinanderreihung von Hinweisen und Ausnahmen stärkt mein Vertrauen in die Legislative und Judikative auch nicht gerade. Zum Glück gehöre ich zur Executive! Von der Überprüfbarkeit dieser Regelungen mal ganz zu schweigen. ist aber dann ja das Problem der... ? Executive!!!
  12. Leider sieht man am Schweizer Beispiel, dass man den Entscheidungsprozess beeinflussen kann. WENN MAN WILL. Das hat das BMI nicht so engagiert getan. Aber es ist ja einfacher, beschwichtigende Antworten, à la: "Für die deutschen Waffenbesitzer ändert sich NICHTS, Wir haben dei SCHÄRFSTEN Gesetze.." zu scheiben und heimlich (bewusst oder unbewusst) dann doch die Hintertüren weit aufzumachen. Ähnlich haben es die Franzosen gemacht. Erst das Waffenrecht 2012 geändert. Unter anderem mit Freigabe der ehemals verbotenen "Militärkaliber" (siehe dazu auch Blog zu FRA) und in Zusammenarbeit mit der FFdT (frz. Sportschützenvereinigung), den Sammlerverbänden und dem Jagdverband eine "vernünftige" Einstufung von Waffen in verschiedene Bedürfniskategorien etc. Dann sieht der frz. Innenminister die Chance das zu verschärfen in dem er elegant Alles auf Brüssel schiebt, aber natürlich insgeheim die Strippen zieht un die Holländer vorpreschen lässt. SUPER!!! So sieht mir das leider auch beim BMI aus. Oder soll man echt glauben, dass das BMI auf "Staatssekretär-Ebene" nur "Unbedarfte" hat!!???!!! Das mit den Magazinen (>21 bzw. >10Schuss), die verboten werden sollen und bei Besitz den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse nach sich ziehen soll ist doch der Hammer. Oder lesen die die Texte anders??? Darf man denn dann noch ein 20 Schuss G3 Magazin haben, das auf 10 Schuss begrenzt ist. Mit einem Holzklotz!!! Also unheimlich schwer zurück zu bauen! Vgl. Vollautomat auf HA und illegale Rückbauten!!!
  13. Ich weise nur auf die Übersetzung des Beschlusses des EU- Ministerrats hin.Auch DEU hat zugestimmt!!!!!! Wenn das so kommt ist jeder E -Bundeswehrler, der aus Nostalgie ein G3 Magazin hat ein potentieller Krimineller!!! Artikel 5: (3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien A oder B des Anhangs I entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich in rechtswidrigem Besitz einer Ladevorrichtung der Kategorie A 9 des Anhangs I befindet. So viel zu allen Zusagen, keine Verschlechterung zu zulassen. Die Schweizer finden sich auch wieder! Mitnehmen der Waffe nachdem Wehrdienst bei mehr als 50 jähriger Tradition. Da ist die Umrüstung nur des Griffstücks von Vollautomat auf HA auch nicht so schlimm! Die Sportschützendetails habe ich auch mit aufgenommen, da wiederholt in den Dokumenten von genehmigten Schießsportwettkampfen die Rede ist!! 3c. Die Mitgliedstaaten können Sportschützen den Erwerb und Besitz von halbautomatischen Feuerwaffen und Ladevorrichtungen der Kategorien A.6, A.7 und A.9 des Anhangs I unter folgenden Voraussetzungen gestatten: a) Es liegt eine zufriedenstellende umfassende medizinische und psychologische Beurteilung der Zuverlässigkeit des Sportschützen im Einklang mit Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b vor; es wird der Nachweis erbracht, dass der Sportschütze an von einer offiziellen Sportschützenorganisation des betreffenden Mitgliedstaats oder einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannten Schießwettbewerben teilnimmt; und c) es liegt eine Bescheinigung einer offiziell anerkannten Sportschützenorganisation vor, in der bestätigt wird, dass a) der Sportschütze Mitglied eines Schützenvereins ist und in diesem Verein seit mindestens zwölf Monaten regelmäßig den Schießsport trainiert hat und die Feuerwaffe für eine von einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannte Disziplin des Schießsports erforderlich ist. d) In Bezug auf Feuerwaffen der Kategorie A.6 können Mitgliedstaaten, in denen allgemeine Wehrpflicht herrscht und in denen seit über fünfzig Jahren ein System besteht, wonach Personen, die die Armee nach Erfüllung ihrer Wehrpflicht verlassen, militärische Feuerwaffen übertragen werden, diese Personen als Sportschützen einstufen und ihnen die Genehmigung erteilen, eine während des Wehrdienstes benutzte Feuerwaffe weiter zu führen. Diese Feuerwaffen werden von der staatlichen Behörde in halbautomatische Feuerwaffen umgewandelt; die staatliche Behörde überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die Personen, die diese Feuerwaffen führen, keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Es gelten die Buchstaben a........ Hier der Link von der BDS Newsletter Seite: http://ea.newscpt.com/_la.php?&nid=2729194&sid=278739443&lid=11510709&enc=687474703a2f2f646174612e636f6e73696c69756d2e6575726f70612e6575&tg=doc/document/ST-9841-2016-INIT/de/pdf
  14. Leider stimmt das. Und wer wie die EU-Kommission seinen eigenen Studien nicht traut oder absichtlich dagegen argumentiert, der ist extrem gefährlich!! Wenn doch "nur" schlecht umgebaute und illelal zurück gebaute Vollautomaten das Problem sind,wieso wird dann weiter über das Verbot von Look likes debattiert und als Richtlinie durch den Ministerrat gepeitscht? Wieso wird über die Begrenzung der Größe von Magazinen gesprochen? Die gefährlichste Kombination ist Ignoranz gepaart mit ideologischer Verbohrtheit unter dem Deckmantel uneigennützig Gutes zu tun! Und enteignen muss man uns nicht wenn die Lizenz nur 5 Jahre gilt. Dann setzt man einfach die Kriterien hoch und es ist die Schuld des Waffenbesitzer, dass er halt nicht "qualifiziert" genug ist.
  15. Ein Grund mehr geschlossen gegen die EU-Pläne vorzugehen. Sonst passiert doch letztendlich Folgendes: Schießdisziplin nicht mehr olympisch, dann kein sportliches Schießen mehr = kein Bedürfnis = Waffe weg ohne Entschädigung!!!!! Genau deshalb müssen die Verbände auch über den Tellerrand schauen UND ohne Schwarz zu sehen eine Risikoanalyse im Interesse ALLER Sportschützen/Jäger/ Waffensammler (Legalwaffenbesitzer) durchführen. Dann wäre jedem klar, dass man als Vertreter eines Verbandes nicht so eine Stuss redet.
  16. Genau am Besten auch verlinken! Wie ich im Blog EU-Waffenrichtlinie gesagt habe: Da die Verbände sich gegenseitig nicht "grün" sind und man an einigen Stellungnahmen (z.B. DSB ) das St. Floriansprinzip herauslesen kann, brauchen wir einen übergeordneten Interessenvertreter! Wie kann es sein, dass ein Verband sagt: Wir brauchen keine Selbstladewaffen! Wir können auch mit .22 lr oder Luftgewehr Sport betreiben! Wir sind der größte Verband! (Nicht mehr lange...)!!! Ja, zum Fahrradfahren brauche ich auch kein 10000.- € Carbonrad mit Vollfederung und 22 Gängen. Für gewisse Disziplinen oder zum "Spaß" aber schon!! Damit meine ich NICHT Dinge, die gemäß deutschem Waffenrecht verboten sind! Also "Verteidigungschiessen", Schießen aus der Bewegung....! Ich weis sehr wohl, dass es dafür Ausnahmen gibt, die Verfahren regelt aber das Waffengesetz und mach damit eine KLARE ABGRENZUNG zum Sportschießen gem. durch das BVA genehmigter Sportordnung. Das sollte den Sportschützen am Herzen liegen, weil damit vermieden wird in die "Schmuddelecke" der RAMBOs gedrückt zu werden. Deshalb müssen wir alle wachrütteln. Sonst fällt uns hinterher die Beschränkung der Magazinkapazität, das böse Aussehen und ähnliches auf die Füße. Erschreckend ist nur, dass einige Funktionäre nicht über den Tellerrand blicken können. Spätestens die Zwangsuntersuchung oder die Befristung der waffenrechtlichen Erlaubnisse wird ALLE Sportschützen einholen. Und wer glaubt, dass man nicht auf darauf kommt wie gefährlich KK-Geschosse sein können hat die Presse nicht gelesen (Bayern Sylvester....).
  17. Schöne Flyer. Werde die einmal an meinen Vorsitzenden verlinken. Wies bringt man die GRA eigentlich immer mit Etwas negativem in Verbindung? Clips und Videos, oder der zuletzt durch SWR Mainz veröffentlichte "investigative" Beitrag über ein Rangeday der GRA kann doch nicht das Einzige sein, was man mit einer Interessenvertretung für Schützen, Jäger und Waffensammler in Verbindung bringt. Oder? Zumal diese auch noch schlecht recherchiert und trotz Drehverbot entstanden ist. Da die Verbände sich gegenseitig nicht "grün" sind und man an einigen Stellungnahmen (z.B. DSB ) das St. Floriansprinzip herauslesen kann, brauchen wir einen übergeordneten Interessenvertreter! Wie kann es sein, dass ein Verband sagt: Wir brauchen keine Selbstladewaffen Wir können auch mit .22 lr oder Luftgewehr Sport betreiben Ja, zum Fahrradfahren brauche ich auch kein 10000.- € Carbonrad mit Vollfederung und 22 Gängen. Für gewisse Disziplinen oder zum Spaß aber schon!! Deshalb müssen wir alle wachrütteln. Sonst fällt uns hinterher die Beschränkung der Magazinkapazität, das böse Aussehen und ähnliches auf die Füße.
  18. Na immerhin eine Antwort. Einige Abgeordnete haben mir schon nach einer Woche geantwortet. (Was wirklich in Ordnung ist). Eigentlich wäre es ja positiv, wenn die Aussage mit der hohen Anzahl an Zuschriften stimmt. leider nicht ersichtlich ob es um Zuschriften zur EU-Waffenrichtlinie geht. Hier eine Antwort: Sehr geehrter Herr B......., vielen Dank für Ihre Nachricht. Bereits im Dezember 2015 habe ich es gesagt: Jägern und Sportschützen den Kauf von Waffen zu erschweren, hat nichts mit Terrorismusbekämpfung zu tun. Dazu stehe ich noch immer und die vielen Zuschriften von besorgten Jägern, Sportschützen und Sammlern bestärken mich in dieser Position. Als Mitglied in den Ausschüssen für Umwelt, Landwirtschaft und Fischerei sowie als Vize-Koordinator im Abgas-Untersuchungsausschuss bin ich zwar nicht direkt am Verfahren zur Überarbeitung der Schusswaffenrichtlinie beteiligt. Ich engagiere mich jedoch aktiv in der parlamentarischen Intergruppe „Biodiversität, Jagd und ländliche Aktivitäten“. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe werde ich alles daran setzen, übermäßige Bürokratie und Belastungen für Jäger oder Sportschützen zu vermeiden. Leider ist es mir auf Grund der Vielzahl an Zuschriften (mehrere Hundert pro Woche) nicht immer möglich, jedem Einzelnen ausführlich zu antworten. Deshalb möchte ich an dieser Stelle die wichtigsten Positionen der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament öffentlich darlegen. Diese wurden kürzlich von meinem Kollegen und Koordinator des zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) - Andreas Schwab MdEP - treffend formuliert: 1. Die Kommission schlägt etwa ein Verbot von halbautomatischen Schusswaffen vor, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Eine Schusswaffe auf Grund von rein optischen Kriterien zu verbieten halten wir in der CDU/CSU-Gruppe für nicht zielführend. Sinnvoller ist es, technische Kriterien anzulegen und sich auf die Verhinderung des Umbaus von halb- zu vollautomatischen Waffen zu beschränken. Das aktuelle deutsche Waffenrecht kann uns hier als Leitfaden dienen. 2. Verpflichtende medizinische Tests eine Voraussetzung für Waffengenehmigungen zu machen, wie von der Europäischen Kommission gefordert, halten wir für falsch. In den meisten Mitgliedstaaten gibt es bereits ausreichende Regelungen, was Waffengenehmigungen angeht. Die CDU/CSU-Gruppe setzt sich daher dafür ein, in das Ermessen der Mitgliedstaaten zu stellen, ob anlassbezogene medizinische Tests als Voraussetzung für Waffengenehmigungen notwendig sind. 3. Der Vorschlag der Kommission, die waffenrechtliche Erlaubnis auf fünf Jahre zu beschränken würde zu einem unnötigen bürokratischen Aufwand führen. In Deutschland wird die waffenrechtliche Erlaubnis bereits überwacht und erforderlichenfalls geprüft bzw. widerrufen. Die bürokratische Mehrbelastung, die durch eine generelle Beschränkung der waffenrechtlichen Erlaubnis auf fünf Jahre entstehen würde, ist daher nicht gerechtfertigt. Unter keinen Umständen dürfen Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt werden! Es gilt an dieser Stelle, den illegalen Waffenhandel effektiv zu bekämpfen und nicht die gesetzestreuen Besitzer legaler Waffen mit überzogenen Auflagen zu belegen. Gemeinsam mit meinen Kollegen der CDU/CSU-Gruppe werde ich die Verhandlungen aufmerksam begleiten. Auf der Ebene der Europäischen Union kann ein Gesetz nur dann in Kraft treten, wenn der Rat und das Parlament diesem zustimmen. Die Abstimmung im Europäischen Parlament findet voraussichtlich im November 2016 statt. Viele Grüße und vielen Dank für Ihren Einsatz. Mehr Informationen zu meiner Arbeit und zu meinen Positionen finden Sie unter: www.jens-gieseke.de oder www.facebook.de/gieseke.europa. Ihr Jens Gieseke Und denen werde ich auch schrieben!!! Von wegen notwendig und so.....!!!!! Antrag der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Renate Künast, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Özcan Mutlu, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mehr öffentliche Sicherheit - Für eine bessere Begrenzung und Kontrolle von Schusswaffen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Waffen stellen eine potentielle Gefahr für unser aller Leben, die Gesundheit und die öffentliche Sicherheit dar. Besorgniserregend sind die hohen Zahlen von Tötungsdelikten in Europa, die mit Schusswaffen begangen werden. Dabei ist zudem der Verbleib von nahezu einer halben Million Schusswaffen, die verloren gegangen sind oder gestohlen wurden, in der Europäischen Union ungeklärt. Nicht zuletzt haben die Anschläge in Paris auf „Charlie Hebdo" so-wie am 13. November 2015 erneut ein Schlaglicht auf die Gefahr von Feuerwaffen und die Notwendigkeit einer effektiven EU-weiten Kontrolle des Waffenhandels geworfen. Die mit Feuerwaffen begangenen Terrorakte der letzten Jahre (auch im norwegischen Utøya) verdeutlichten, dass vor allem die Verfügbarkeit bestimmter halbautomatischer Waffen, die De- und sodann Reaktivierung von Waffen, eine mangelnde einheitliche Registrierung sowie der Onlinehandel besondere Risiken schaffen. Die EU-Kommission konnte kurz nach den Anschlägen von Paris einen Maßnahmen-Katalog, der primär die Überarbeitung der EU-Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen vorsieht, vorlegen, weil deren Überarbeitung so-wieso für 2015 vorgesehen war. Auf der Grundlage entsprechender Untersuchungen lag eine fundierte Liste erkannter Schwachstellen der Richtlinie vor, die sich durch die Anschläge bewahrheitet hatte. ....... II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf: 1. sich insbesondere auch im Rat der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass a) Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Schusswaffen verboten wird, wenn diese nach objektiven Kriterien besonders gefährlich sind (Anzahl der Selbstladungen, Beschaffen-heit des Laufs, Kaliber, Magazinkapazität); ..... c) strenge Aufbewahrungsregeln für Schusswaffen und Munition erlassen werden, die u.a. die getrennte Lagerung der Schusswaffe und der zugehörigen Munition in Sicherheitsfächern, sowie die ständige Kontrolle durch den autorisierten Besitzer vorsehen; d) die Mitgliedsstaaten ein Kontrollsystem einrichten, worüber die physische, kognitive und psychologische Eignung für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen sichergestellt wird; e) beim Erwerb einer Schusswaffe eine Haftpflichtversicherung durch den Käufer nachgewiesen werden muss; f) Ausnahmen für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie A (Verbotene Feuerwaffen) ausschließlich für Museen, nicht aber für Sammler, gelten; eventuelle Ausnahmen vom Waffenverbot unbedingt in einer abschließenden Liste mit eng umrissenen Definitionen genannt werden müssen; g) Autorisierungen für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen alle fünf Jahre erneut werden müssen; .. Der Kommissionsvorschlag greift das Thema der Verfügbarkeit halbautomatische Schusswaffen aus gutem Grund auf. Solche Waffen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nach Abgabe eines Schusses selbständig erneut schussbereit werden. Dadurch kommt ihnen ein besonderes Gefahrenpotential zu. Der Kommissionsvorschlag sieht daher unter anderem vor, Privatpersonen den Erwerb besonders gefährlicher halbautomatischer Waffen zu untersagen. Der Besitz von halbautomatischen Waffen für die Jagd oder den Schießsport soll aber mit Genehmigung erlaubt sein. Gleichwohl wird im Zuge der Debatte um die Änderung der EU-Waffenrichtlinie kollaboriert, dass massive Einschränkungen in diesem Kontext anvisiert seien. Halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer Kriegswaffe hervorrufen, bringen keinen Mehrwert. So ist auch im deutschen Waffengesetz nicht ersichtlich, weshalb nur einzelne kriegswaffenähnliche Halbautomaten vom Schießsport ausgeschlossen sein sollen. Die Ziele des Schießsports, das Üben von Konzentrationsfähigkeit und Körperbeherrschung, um dadurch nach den Regeln eines fairen Wettkampfs oder als individuelle Herausforderung eine möglichst hohe Punktzahl zu erreichen, sowie die Förderung sozialer Einbindung und zwischenmenschlichen Austauschs, erfordern dies jedenfalls nicht. Es geht weder darum, in möglichst kurzer Zeit möglichst große und viele Magazine mit scharfer Munition abzufeuern, noch geht es darum, militärisches bzw. polizeiliches Schießen zu erlernen. Im Sport haben Gegenstände keinen Platz, die einen Zusammenhang mit Krieg und militärischem Handeln herstellen. Dies entspricht nicht zuletzt auch dem Wesen der olympischen Idee. Welche besonderen Interessen den Erwerb und Besitz von halbautomatischen Feuerwaffen begründen sollen, erschließt sich angesichts deren tödlichen Potentials nicht. Nach dem neusten Urteil des Bundesverwaltungsgericht (April 2016) enthält auch das Bundesjagdgesetz in § 19 Nummer 2 Buchst. c ein generelles Verbot der Verwendung halbautomatischer Waffen mit größerer Magazinkapazität für die Jagd. Schließlich sollen Tiere unter Beachtung der allgemein anerkannten Anforderungen an eine waidgerechte Jagd erlegt werden. Die Waidgerechtigkeit fordert, so auch das Bundesverwaltungsgericht, dass ein Tier nicht unnötig leidet: Daher soll es möglichst mit dem ersten Schuss getötet werden; „Dauerbeschuss" gilt es zu vermeiden. Hier der Link zum Gesamtdokument: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/087/1808710.pdf
  19. Nur dass die NRA wirklich "mächtig" ist und jede Menge VIPs aufbieten kann. Trotzdem ist die GRA der richtige Schritt alle Interessen zu bündeln und sich nicht auseinander dividieren zu lassen. Also Jäger gegen Sportschützen, BDS gegen DSB und BDMP und natürlich alle gegen BDS wegen des IPSC-Schießens. Was mich immer wieder aufregt ist die Diskussion um "brauchen" oder "notwendig". Braucht man einen Flat Screen Fernseher mit 50 Zoll? Nein!!!! Ist der verboten? Für Haushalte mit unter fünf Personen reicht doch wohl ein 37er, fördert auch den Zusammenhalt! Braucht man ein SUV? Nein!!! Ist es deshalb verboten? Braucht man einen Quadcore "Stromfresser" Prozessor im Heimcomputer???? Nein!!! Ist er verboten?? So ist das mit der freien sozialen Marktwirtschaft und den echten Lobbyisten eben. Außerdem sollte man sich die Frage stellen, was als angemessene Einschränkung von Eigentumsrechten definiert werden kann (Eigentum verpflichtet ist aber grundgesetzlich garantiert). Vor allem bringt das Etwas für die Sicherheit der Bürger. So lange es einfacher und billiger ist, vollautomatische Waffen auf dem Schwarzmarkt zu erwerben, solange sollte man von den gesetztestreuen Legalwaffenbesitzern einfach die Finger lassen und nicht durch die Hintertür "Terrorismusbekämpfung" ideologische Ziele durchsetzten.
  20. Fully agree. Daumen hoch. Aber das klar zu machen ist echt hart. Ich habe meine Vereinsvorsitzenden nochmals angestupft und mit dem Link zu Katja Triebels Blog versorgt. Der hat das verteilt. Also verstanden!!!
  21. So ist das eben mit den Verbänden. Siehe auch Stellungnahme zum Bericht des Report Mainz in einem anderen Threat. In Ihrer Sendung war mehrfach die Rede vom Sportschützen. Wenn Sie genau recherchieren würden hätten Sie bemerkt das es mehrere Schützenverbände in Deutschland gibt. Die von Ihnen erwähnten Sportschützen sind diejenigen die auch die Bundesrepublik bei Olympischen Spielen ( u.a. Biathlon, Trap und Skeet, Bogen) vertreten. Mit 1,4 Millionen Mitgliedern ist der DSB in der BRD die größte Organisation. Neben dem Schiesssport wird in den Vereinen auch das Brauchtum gepflegt. Die von Ihnen aufgeführten Sportschützen finden sich im BDS oder BDMP wieder. Dieses Organisationen nehmen nicht an Olympischen Spielen teil und sollten bitte auch nicht mit den Sportschützen gleichgestellt werden. Letztlich verfügen der BDS und BDMP nur über ca. 77.000 Mitglieder. Es wäre nett wenn das in Zukunft bei Reportagen berücksichtigt wird. Das ist genau so wie wenn einige Jäger bisher sagten: Ich brauche/ darf doch auch nur zwei Schuss-Magazine haben. Und dann kommt das Urteil!!!!! Also Blick über den Tellerrand hilft manchmal und außerdem genau lesen. Wie soll den bitte das Aussehen oder der Magazintausch überwacht werden? Gibt es dann wieder eine Schablone oder die vom Anscheinsparagraphen bekannte Behördenwillkür, wo ein Beamte sagt: Das sieht aber kriegswaffenmäßig aus und ist soooooooooo gefährlich, also verbiete ich das für das Bundesland XY.....!
  22. Ich hatte eine Textanteil der Novelle zur EU Waffenrichtlinie so verstanden, dass im schlimmsten Fall nur noch Waffen zugelassen sind, die für olympische Disziplinen genutzt werden oder offiziell durch die/den ISSF für Disziplinen genehmigt sind. Finde den Textteil nur leider gerade nicht mehr Aber vielleicht hat jemand das auf "Tasche".
  23. Siehe auch hier: Soviel zur Professionalität der arbeitenden Politiker. Passt gut zur Antwort aus dem BMI. #Bundesrat: Thüringen unterstützt schärferes EU-Waffenrecht Geschrieben am30. Januar 20162. Februar 2016AutorKatja Triebel5 Kommentare Partner der German Rifle Association Laut der Rede, die der Innenminister von Thüringen gestern vor dem Bundesrat gehalten hat, scheint er den Gesetzesentwurf der EU überhaupt nicht gelesen zu haben. Er bezog sich bei seinen Präsentationen hauptsächlich auf die deaktivierten Waffen. Diese sind aber bereits am 18.11.15 von der EU in einem anderen legislativen Akt verschärft worden. Vergessen wurden da nur die reaktivierbaren Salutwaffen, die von den Terroristen reaktiviert wurden. Im jetzigen Vorschlag geht es jedoch darum, dass Museen, vom Staat als vertrauenswürdig erfasste Sammler, Reservisten, Jäger und Sportschützen registrierte Waffen zerstören lassen müssen. Und es geht darum, dass Millionen von Gaswaffen, Airsofts u.a. verboten bzw. registriert werden sollen. Technische Richtlinien für die Salutwaffen findet man aber vergebens. Die Ausschüsse des Europäische Parlaments und die Ausschüsse des Bundesrats haben den Entwurf gelesen und lehnen diesen in großen Teilen ab. Der Innenminister von Thüringen und die rot-rot-grünen Politiker des Landtags stimmen ihm umfänglich zu. In diesem Landtag hat auch nur ein Ausschuss (Forst und Jagd) die Ablehnung empfohlen. Da fragt man sich, wie die anderen Ausschüsse gearbeitet haben. Die Rede: http://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=6483709 Der Vorschlag der Bundesrats-Ausschüsse: http://prolegal.de/images/PDF/EU-Plaene-Waffenrecht-18-01-2016-Empfehlung-der-Ausschuesse-Drucksache-584-1-15.pdf WELT-Online: Thüringen unterstützt schärferes Waffenrecht Genauso sieht es auch Rechtsanwalt Andreas Jede in seinem Blog: Dr. Holger Poppenhäger | SPD Thüringer Minister für Inneres und Kommunales Stellvertretendes Mitglied des Bundesrates für den Freistaat Thüringen Mitglied des Ausschusses für Innere Angelegenheiten Stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates Mitglied der Innenministerkonferenz Mitglied der deutsch-russischen Freundschaftsgruppe war der einzige Redner zum Tagesordnungspunkt. Er hielt eine emotionale Rede. Was er sagte war überwiegend richtig. Nur hatte es keinen Bezug zu den kritisierten Regelungen des Richtlinienvorschlages, mit Ausnahme der Aussage, daß er den Einwand des Mehraufwandes bei den Waffenbehörden nicht gelten lassen möchte. Zum Weiterlesen: http://deutscheswaffenrecht.de/eu-vorlage-waffenrechtsrichtlinie/
  24. Wir sollten denen mit einer Auswahl an Wodka auch die Liste aller "Blackrifles" schicken. Dann kommen die auf die Liste der genehmigten "Halbautomaten" gemäß Sportordnung ISSF und wir sind vor dem EU-Gunban sicher.
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