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ravenmaus

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Everything posted by ravenmaus

  1. Ich sehe wir verstehen uns. Zumal es in DEU nur die Richtung "Verschärfung" zu geben scheint. In FRA hat man alle Waffen mit Konstruktionsdatum vor 1900 in die Kategorie C (Anzeigepflichtig) heruntergestuft. Dabei hat man natürlich gehofft, dass man eine Überblick über die auf Dachböden etc. "gelagerten" Waffen aus Erbe oder "Kriegsbeute" erhält. Natürlich ist das Engagement der "heimlichen" Waffenbesitzer den Besitz zu "legalisieren" nur begrenzt erkennbar. Wobei häufig das "Hindernis" der Wille ist, sich ein geeignetes "Lagergefäß" (Waffenschrank/Tresor) als "Muss" für den Erhalt der waffenrechtlichen Erlaubnis zu beschaffen. Leider bin ich mir nicht sicher, ob Waffen in privater Hand in einem öffentlichen Raum die Lösung sein können. Natürlich wird es Leute geben, die sagen, dass in Israel Attentäter schnell "neutralisiert" werden, weil es viele Waffenträger gibt. Nur wollen wir das und ist das mit den Werten des Grundgesetzes und den Werten der EU vereinbar?? Die Executive müsste gestärkt und die die Lage versetzt werden auf diese Bedrohungen der Sicherheit zu reagieren. Leider wird es eben häufig das Spiel mit dem Hasen und dem Igel bleiben. "Hinterher" ist man immer schlauer, siehe 9/11. Aber absolute Sicherheit gibt es nicht, schon gar nicht zum Nulltarif und mit der Garantie der bürgerlichen Freiheit.
  2. Unabhängig von den verbalen Amokläufen von ehemaligen RAF-Anwälten. Der Ausgangspunkt war die geplante Verschärfung der EU-Waffenrichtlinien, die unter Nutzung des Schockeffekts der Anschläge durchgepeitscht werden sollte. Stand von heute Vormittag 250.000 Unterschriften unter die Petition.!!!! Also ein Erfolg, zumal sich diese und die Anschreiben an die EU-Abgeordneten wohl auf die Sitzung ausgewirkt haben. Leider noch nichts offiziell verfügbar. Trotzdem geht es mir immer wieder um den einen Punkt: Aus "NICHT brauchen" (aus nationalen Gründen oder weil wegen der Präzision oder des Kalibers/Mindestenergie nicht zweckmäßig bzw. jagdlich nicht zugelassen) darf im Grundsatz automatisch "NICHT verboten" werden. Die Gefahr besteht nämlich darin, dass man die unterschiedlichen nationalen Regeln auf einen konsens-/kompromissfähigen Mindeststandart zusammenschmilzt. Und was das heißen kann darf sich jeder selbst ausmalen. Also z.B. britisches Großkaliber-/Kurzwaffenverbot, mit deutscher Mindesthülsenlange und Lauflänge für Sportschützen, kombiniert mit frz. Auflage pro Jahr nur 1000 Schuss pro Kaliber und Waffe kaufen zu dürfen......! Deshalb kann es eigentlich nicht sein, dass der Einzelne im Rahmen des Petitionsrechts aktiven Widerstand leistet (im Rahmen der rechtlichen Grundlagen natürlich) aber die Funktionäre gewisser Verbände einer "Salamitaktik" und der selektiven Nutzung von Stellungnahmen "Tür und Tor" öffnen. Die Frage ob wir in Europa Waffen in der Öffentlichkeit haben wollen will ich gar nicht angehen. In den meisten mir bekannten europäischen Staaten gilt: Waffen gehören grundsätzlich nur in die Hände von Personal der Exekutive. Da das Ausdruck der staatlichen Souveränität bzw. der Funktionsfähigkeit von Staaten nach europäischem Schnittmuster ist. Die Situation wie in den USA (der Gründerjahre), dass es in den Weiten des Territoriums keine funktionierenden Sicherheitsorgane gab und deshalb jeder sich selbst schützen können sollte ist vermutlich eben staatsgründende "Urban-Legend". Bei den Preisen damals und den Vermögensverhältnissen von Einwanderern (heute Flüchtlingen) glaube ich nicht, dass alle bewaffnet waren (wäre mal ein Thema für eine belastbare Studie bzw. Doktorarbeit vermutlich ohne Plagiatsrisiko). Ausnahmen, wie besonders gefährdete Personen, sind und bleiben eben Ausnahmen. Sportschützen und Jäger sollten meiner Ansicht nach also ziemlich vorsichtig in der Diskussion sein, ob "amerikanische" Verhältnisse eine höhere Sicherheit bieten. Zumal es in den USA, unabhängig von den letzten Amokläufen, eben reisen Unterschiede in den einzelnen Staaten gibt. Texas ist nicht New York oder Kalifornien.
  3. Schön wenn es durch die Eigeninitiative Fortschritte gibt. Nur das hilft bezüglich der gesetzlichen Rahmenbedingungen gar nichts, wenn es durch eine EU-Richtlinie im Rahmen der notwendigen deutschen Gesetzesanpassung zu Verschärfungen kommt. Es ist gut Verbände als Interessenvertretung zu haben und das Forum Waffenrecht ist sicherlich ein guter Ansatz. NUR halte ich persönlich die Stellungnahme für gefährlich. 1. Aus Sicht zumindest einiger Verbände mag die Kalaschnikow ja zum sportlichen Schießen auf Grund der o.g. Kriterien in Übereinstimmung mit dem deutschen Waffenrecht NICHT zugelassen sein. OK. Das gilt aber NUR für DEUTSCHLAND, wir reden aber über Europa! In Frankreich sind die Kaliber 7,62x39 und 5,45x 39 eben explizit ZUGELASSEN (allerdings CATEGORIE B), also selbst bei einem Einzellader in diesem Kaliber!! Auch gilt in FRA nicht die Mindestlauflänge als Kriterium. Diese spielt nur insofern eine Rolle, da sich diese zusammen mit einem eventuellen Klappschaft oder -Schulterstütze auf die Gesamtlänge und damit die Einstufung als Kurzwaffe oder Langwaffe auswirkt. 2. Die grundsätzlich Gefahr ist auch dass "gewogene" Politiker NUR diese Abschnitte (Salamitaktik) weiter für ihre "partei-/waffenpolitischen" Ziele nutzen. Und damit eben wie oben bereits durch andere Forumsmitglieder angemerkt zum Verbot alle Selbstladebüchsen (Halbautomaten) führen kann. Die Bezeichnung SIG Zivil Match oder StGw 90 PE (Private Edition) usw. werden die Besitzer nicht retten. 3. Ich kann nur nochmals aufnehmen was Frau Katja Triebel gesagt hat: NICHT brauchen (aus Sicht eines Verbandes) darf nicht heißen VERBOTEN!!! 4. Gerade im Umgang mit europäischen Rechtsprojekten wäre der Blick der "Funktionäre" über den "deutschen" Tellerrand wünschenswert. Wieso steht den in den Verbandszeitungen z.B. des BDMP immer wieder etwas über die tolle Zusammenarbeit und die schönen interessanten Wettkämpfe in DÄnemark, England Frankreich usw. Aber auch der BDMP veröffentlicht unkommentiert die Stellungnahem des Forums Waffenrecht. NOCHMAL besser eine große Interessenvertretung mit Gewicht und einer gewissen Koordination, als viel einzelne Verbände mit jeweils anderen Vorstellungen von der "sportlichen" Notwendigkeit und Angemessenheit bestimmter Waffenkategorien. Auf die Rechtsicherheit bezüglich "Enteignung" bzw. Wegfall der waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen Verlust des Bedürfnisses (Basis dafür sind auch die genehmigten Sportordnungen) würd ich persönlich nicht zählen. Unterm Strich bleibt eben, dass die angestrebte Verschärfung zu großen Teilen am Ziel, Schaffung von mehr Sicherheit, vorbei. Die Ursachen bzw. das als Aufhänger definierte Ziel "Terrorismus" und illegale Waffen werden durch diese angestrebten Maßnahmen eben Großteils gar nicht erreicht. Siehe auch Links: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/terrorismus-woher-bekommen-terroristen-die-waffen-a-1063360.html http://www.spiegel.de/politik/ausland/terror-in-paris-die-waffen-der-attentaeter-a-1013134.html Man achte auf das Datum (es ist CHARLIE HEBDO gemeint)!
  4. Hallo Frau Triebel,

     

    fand Ihren Kommentar im Rahmen der EU-Waffenrichtlinie zu "brauchen oder nicht" sehr gut.

    Leider ist das St. Floriansprinzip sehr verbreitet und ich finde auch die etwas "engstirnige" Ansicht einiger Schießsportverbände nicht hilfreich.

    Wenn es nach einigen "traditionellen" Verbänden ginge würden wir im Schießsport nur Vorderlader oder KK-Gewehre verwenden.

    Wäre den "Großkaliber"-Ideologen in manchen Parteien ja gerade recht.

    Verfolge Ihren Blog zum Waffenrecht sehr gern.

     

    Grüße auch an ihren Herrn Bruder von einem ihrer Kunden.

     

    Grüße aus Dresden

     

    Uwe burger

  5. Hallo, ich kann Katja Triebel nur zustimmen. Nicht Alles was man aus persönlicher Sicht oder Verbandssicht nicht braucht, MUSS man (der Gesetzgeber) auch verbieten. Dann sähe unsere Konsumindustrie auch ganz schön mies aus. Da ich 4 Jahre in Frankreich als Sportschütze war kann ich auch die "Beschränktheit" auf die die "deutsche" Sicht oder deutsche schießsportrechtliche Bestimmungen nicht gut heißen. Die Franzosen waren froh, dass mit der Neuregelung des frz. Waffenrechts die "Kriegskaliber Klausel" weggefallen ist (so wie die Duetschen Sportschützen über den Wegfall des Anscheins-§ nicht unglücklich waren). Die Kaliber in der Kategorie B der Franzosen sind eindeutig definiert: 4° Armes chambrant les calibres suivants, quel que soit leur type ou le système de fonctionnement ainsi que leurs munitions, à l'exception de celles classées dans la catégorie A : a) Calibre 7,62 × 39 ; Calibre 5,56 × 45 ; c) Calibre 5,45 × 39 Russe ; d) Calibre 12,7 × 99 ; e) Calibre 14,5 × 114 ; Also eben die "neuen" klassischen "Militärkaliber" (Kriegswaffenkaliber?), .308 Win und 8x57 sind aus der Regelung raus. Jetzt kommt aber Junker um die Ecke und sagt dieses: "Wir müssen verhindern, dass Waffen in die Hände von Terroristen fallen", sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in Brüssel. "Es kann und wird nicht toleriert werden, dass sich die organisierte Kriminalität kriegstaugliche Waffen beschafft und damit Handel treibt." Nur wer definiert bitte Kriegswaffen? Also bitte ein bisschen mehr Weitblick und Solidarität auch mit den anderen europäischen Legalwaffenbesitzern!
  6. Zu den drei Schiessen mit min. zwei Monaten Abstand: Ich vermute, dass man damit verhindern will dass 1. Ein "Schlaule" (hochdeutsch: extrem intelligenter LWB) hingeht und an drei aufeinanderfolgenden Tagen seine Trainingsverpflichtung nachweist/erledigt 2. Der Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis "zu schnell" gestellt werden kann. Grundsätzlich ist das (habe das selber so durchgeführt) mit der waffenrechtlichen Erlaubnis für Sportschützen nämlich so: Mitglied im Verein werden, Ärztliches Attest vorlegen, dass man (FRAU) gesundheitlich geeignet ist bzw. keine ärztlichen Bedenken bestehen, Beitrag bezahlen (Frz. Lizenz, Haftpflichtversicherung und Gebühren, die der Verein erhebt), Sachkunde nachweisen (Multiple Choice Test), bei Soldaten, Zöllnern und Polizisten sieht man das aber relativ entspannt, Nach erfolgreichem Ablegen der Sachkundeprüfung erfolgt die Aushändigung des Schiessbuchs, Danach dreimal Schiessen (min 40 Schuss etc.) im Abstand von min. zwei Monaten, Antrag auf Bestätigung des Bedürfnisses durch den Dachverband über den jeweiligen Verein (Kosten: frankierter Rückumschlag) unter Vorlage der Kopie des Schiessbuchs, der gültigen Lizenz und Angabe der gewünschten Waffen (ist wie beim Weihnachtsmann), Nach 3-5 Tagen hat man die Bestätigung im Briefkasten ("FEUILLE VERTE" AVIS PREALABLE), Danach kann der Antrag an die Präfektur (Bearbeitungszeit 2-3 Monate je nach region und Arbeitslast) Kosten: (ausser den Kopien und zwei frankierten Rückumschlägen) KEINE!!!!!!!!!! Beispiele: Grundsätzlich also eine sehr pragmatische Herangehensweise und aus meiner Sicht ein Zeichen für gute Lobbyarbeit (im positiven Sinne) der Schiessportverbände und der (Waffen-)Sammlervereinigung. Zur EU "Novelle": Die Franzosen haben, vergleichbar den deutschen Verbänden, Ihre Mitglieder aufgefordert dei Umfrage auszufüllen. Mit dabei waren eindeutige Ausfüllempfehlungen, da das "Wording" einiger Fragen und der damit verbundenden Antwortvorschläge schon etwas irreleitend war (ein Schelm der böses dabei denkt oder Absicht unterstellt ) Ausserdem glaubt hier in FRA niemand an eine 100% Unsetzung eventuell schärferer EU-Vorgabe (wie gesagt FRA Erfindungsreichtum). :cool: Grüsse Uwe carnet_tir.pdf
  7. Bon Jour, Natürlich laden die, wie ich unten geschrieben habe, wie die "Wilden" wieder. Das Gesetz sagt auch nichts zu einer Obergenze für den Kauf von Wiederladekomponenten (Geschosse und Hülsen) aus. Die Geschosse sind eben dann der jeweiligen Waffenkategorie zugeordnet und man benötigt die entsprechende Erlaubnis, welche ein A4 Blatt mit der Waffenart, Hersteller und Kaliber etc. ist. Munition die aus einer Waffe einer niedrigen Kategorie verschossen werden kann ist automatisch der niedrigeren Kategorie zugeordnet. (Man stelle sich das mal in Deutschland vor). Also: Patrone .44 Magnum, ursprünglich Revolver damit eigentlich CAT B, aber jetzt gebräuchlich und häufig aus Langwaffen verschossen, damit Langwaffenkaliber = CAT C. Anmerkung zu den 1000 Schuss pro Waffe. 1. Nur der Erwerb von Fabrikmunition ist auf 1000 Schuss in 12 Monaten limitiert. Meines Erachtens nach ist das in Anbetracht der erforderlichen Trainingsverpflichtung hier in FRA auch mehr als ausreichend; 3 Schiessen pro Jahr mit jeweils min. 40 Schuss pro Schissen (TIR CONTROLE) mit einer Waffe der höchsten Kategorie welcher der Schütze besitzt (in der Regel also CAT B für die Kurzwaffenschützen). Abstand zwischen den "TIR CONTROLE" min;. zwei Monate. (Drei Stempel pro Jahr im Schiessbuch = regelmässig trainiert!!!!) 2. Die Obergrenze der 1000 Schuss gilt für Wiederlader eben nur bezüglich der gleichzeitigen Lagerung (detenir=halten, lagern)! 3. Für Sportschützen mit disziplinbedingtem hohen Verbrauch stellen unter Vorlage der Bescheinigung des Schiesssportverbandes einfach einen Antrag. Das sieht bereits der Gesetzestext so vor!!! Also keine Einzelfallprüfung von "Oberverdachtsschöpfern" etc.. Ausserdem glaube ich , dass IPSC Spitzenschützen entweder wiederladen und/oder entsprechende Sponsoren habe, die sicherlich jede Menge Lösungen kennen. Grüsse aus dem Norden von FRA
  8. Die 1000 Schuss gelten tasächlich in zweierlei Hinsicht: 1. Der Berechtigte darf nicht mehr als 1000 Schuss der jeweiligen Munition pro Waffe besitzen (vermutlich lagern) 2. der Erwerb von "Fabrikmunition" ist auf 1000 Schuss innerhalb des zwölf Monatszeitraums beschränkt Zusätzlich ist die Anzahl der Magazine pro Waffe auf 10 Stück beschränkt. Grundsätzlich gilt dabei eine Kapazitätsgrenze von 20 Schuss. Ausnahmen für 30 Schussmagazine sind möglich wenn man den Nachweis des Sportverbandes vorlegt, dass die ausgeübte Disziplin das erforderlich macht. Mehr als 30 Schuss sind dann CAT A, also eigentlich nur für Militär und Polizei, bzw. in anderen Worten VERBOTEN. Die Magazine werden bei Erwerb/Kauf beim Händler auch in die Dokumente (WBK) eingetragen. Der Sportschütze kann jedoch, wie oben bereits aufgeführt, einen Antrag auf Erwerb zusätzlicher Munition stellen. Wie bereits erwähnt gibt es dazu noch keine belastbaren Erfahrungen. Zur Frage des Wiederladens: Ja, die Menge scheint nicht begrenzt zu sein. Das Gesetz erwähnt jedoch zwei "Einschränkungen". 1. Der private Wiederlader (ich nenne den "normalen" berechtigten Waffenbesitzer mal so) darf die Munition nicht für andere herstellen. Wie man (die Behörde) das kontrollieren kann weiss ich nicht. 2. Auch der Wiederlader ist unabhängig von anderen Lagervorschriften und Maximalmengen an die 1000 Schussobergrenze pro Waffe gebunden! Bei zehn Waffen der CAT B kann also schon etwas zusammen kommen! Ein Wechselsystem z.B. von .45 ACP auf 9x19mm PARA zählt ausserdem als vollständige Waffe der CAT B. Nachteil: ein Eintrag weg! Vorteil: bei einer weiteren Pistole 9mm kann man ohne Aufwand 1000 weitere Schuss Fabrikmunition kaufen. Auf die damit verbundene Frage, ob damit 2x1000 Schuss 9x19 PARA (also 2000) gelagert/besessen werden dürfen oder ob die Obergrenze von 1000 Schuss auf das Kaliber/Art der Munition bezogen wird kann ich nicht sagen. der Gesetzestext lässt sich dazu nicht im Detail aus. Ich vermute allerdings, dass man schnell ein Lagerproblem bekommen wird. Zur Lagerung wörtlich übersetzt: Pour conserver à son domicile une arme de la catégorie B, il faut la ranger dans un coffre-fort ou une armoire forte adaptés au type de matériels détenus. Les munitions doivent être conservées séparément dans des conditions interdisant l'accès libre. Um Waffen der CAT B zu Hause aufzubewahren, ist diese in einem Safe oder einem Stahlschrank "aufzuräumen" (deutsch:lagern), welche der Art des besessenen Materials angemessen ist. Die Munition ist getrennt von der Waffe unter Bedingungen aufzubewahren, welche den "Freien" Zugang (Zugriff)verhindern. SORRY: War aber soweit wie möglich wörtlich. ALSO in deutsch: Safe oder Stahlschrank (oder auch vglb. geschützer Lagerraum für "Grosswaffenbesitzer") keine Schutzstufe oder Norm (VDMA) vorgeschrieben. Munition getrennt von der Waffe und sicher stellen ,dass der Zugang für Unberechtigte nicht möglich ist. Interessanter Weise scheint der Erwerb von Treibladungsmittel "frei" zu sein (Referenz: FRANKONIA FR). Die geschosse und Hülsen sind allerdings erwerscheinpflichtig!! An Hollowpoint: Richtig! das lag wie ausgeführt an der alten Regelung, dass Waffen primär nach dem Kaliber eingestuft wurden (böse Militärkaliber). Anm.: Mir oder dem be-/getroffenen Ordnungshüter ist es wahrscheinlich ziemlich egal ob es eine 9x19 PARA oder eine 9x21mm ist. Aber so war der Gestzestext eben. Und die Franzosen sind Weltmeister darin, "Lösungen" für Einschränkungen zu finden!! Jetzt geht das Waffengesetz nach den technischen Eigenschaften und teilweise dem Zusatzkriterium des Baujahrs(teilweise mit detaillierter Ausführung zur Seriennummer, welche für die Einstufung als Referenz gilt!). Offizielle Lesart: Nach der Gefährlichkeit der Waffen. Nachvollziehbar ist das sicherlich bei der grundsätzlichen Zuteilung von Kurzwaffen (Handfeuerwaffen) mit dem B-Moll, dass damit auch Randfeuerpistolen (.22 LR) in diese Kategorie fallen (wenn sie nicht vor 1900 gebaut sind). Viele, die eine Waffe mit Klappschulterstütze besitzen sehen sich (spätestens bei Neuerteilung der Berechtigung) der Situation ausgesetzt, dass ihre Waffe jetzt wie eine "Kurzwaffe" behandelt wird, da die Schulterstütze abnehm-/ abklappbar ist und/oder Waffenlänge weniger als 80cm beträgt.
  9. Hallo Laloux, .222 Rem ist korrekt, war auch nciht das beste Beispiel. Besser wäre die 7.92x57mm (alias 8x57) gewesen, da hier die "98k" häufig auf 8x60S umkalbibriert wurden, um so aus der "bösen" Militärkaliber-Kategorie herauszukommen. Böse hat in Frankreich weniger mit Kriegskaliber, Kriegs- und Anscheinwaffen zu tun, als eben mit den bereits erwähnten Einschränkungen bezüglich Zahl und Munitionserwerb (1000 Schuss). Wie bereits gesagt "Einschränkungen", über die wir in Deutschland vielleicht glücklich wären. Ausserhalb des Themas: Waffenscheininhaber (gefährdete Personen etc.) dürfen z.B. nur 50 Schuss haben!! Bei Selbstladern (HA) gilt neben der von Laloux erwähnten Ähnlichkeit zu militärischen Vollautomaten auch das Kriterium der Kapazität. Selbstlader, Langwaffe mit mehr als 3 Schuss und weniger als 31 Schuss = CAT B!!! Pump Action Flinten, Glattrohr, egal welches Kaliber = CAT B Die 1000 Schuss sind für alle Waffen der CAT B als Obergrenze vorgesehen;. Wie gesagt: Zeitraum 12 Monate. Der neue Gesetzestext sagt, dass Sportschützen mehr beantragen Können. Im Verein gibt es dazu aber ncoh keine Refernezerfahrungen (zumal die Meisten wiederladen). Ich vermute mal "normales" Verfahren: Antrag über den Verein auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb eines zusätzliche Kontingents an Munition Nachweis der Teilnahme an Wettkämpfen oder des verbrauchintensiven Trainings Feuille Verte (Bestätigung des nationalen Verbandes oder der regionalen Verbände) Antrag bei Präfektur und nach zwei bis drei Monaten Papier! Leider habe ich dazu noch keine Ausführungsbestimmungen gefunden. Waffen- und Munitionsaufbewahrung ganz einfach! Nachweis "Coffret Fort" durch Rechnung etc.. Es gibt allerdings keine Vorschriften zur Schutzklasse oder alt VDMA wie in Deutschland. Ohne Nachweis "Coffe Fort" keine Genehmigung. Gruss Uwe
  10. Hallo, zunächst mal Danke für das Feedback und die aufgeworfenen Fragen. Ich werde versuchen die Einwürfe und Kommentare nach bestem Wissen abzuarbeiten. Natürlich ohne Gewähr (nicht dass ich noch verklagt werde!). Der Erwerb von Waffen in den klassischen Militärkalibern (finde ich besser als Kriegskaliber) war möglich aber eben aus französischer Sicht stark reglementiert. Dazu folgende Anmerkungen und Hinweise, wie ein Franzose das sieht (wir Deutschen können da in Anbetracht unseres Waffengesetzes nur staunen): Nach der Revolution galt das Recht auf freie Jagd (auf Tiere) für alle Bürger. Dabei ist mit dem Begriff der Jagdwaffe allerdings gemeint, dass es sich um eine Waffe mit Glattrohr oder Kombiwaffen mit Glattrohr und gezogenem Lauf aber einschüssig handelt. Fangschusswaffen waren und sind für Jäger nicht vorgesehen. Diese grunsätzlich Haltung zu Waffen "LIBERTE" spiegelt sich auch in der in der Wahrnehmung der waffenrechtlichen Regelungen wieder. Die o.g. Kaliber wie 8x57, 308 Win, 223 REM (7.92x57, 7.62x51 mm NATO, 5.56x54mm) waren alle der alten CATEGORIE 1 zugeordnet. Aus Sicht des Franzosen also eine grosse Einschränkung, da mit dieser Einstufung folgendes verbunden war: 1. erforderliche Mitgliedschaft im Schützenverein, 2. regelmässiges Training (3x Schiessen pro Jahr, mit min. je 40 Schuss und je zwei Monaten Abstand)!!!!!!!! 3. Feuille verte, also Bedürfnisbestätigung durch den schiesssportlichen Verband, 4. Ärztliches Attest, kein Eintrag in Führungszeugnis, Volljährigkeit, Wohnsitz oder Aufenthaltsgenehmigung in FRA.. 5. Antrag bei der Präfektur bis hierhin Alles (aus deutscher Sicht und französischer Sicht vollkommen normal, bleibt grundsätzlich auch mit der Neuregelung so) aber: 1. Anzahl der Waffen der CAT 1 waren auf max. 12!!!! begrenzt 2. Anzahl der Munition 1000 Schuss pro 12 Monate pro Waffe Deshalb haben viele Franzosen die Waffen umkalibriert, also statt .223 REM auf .222 HORNET (?). Mit dem neuen Waffenrecht sind nun folgende Kaliber in die CAT C eingestuft (was das bedeutet bzw. die Unterschiede folgt weiter unten): Sont classés au 7° de la catégorie C les munitions et éléments de munitions suivants : 1° 7,5 × 54 MAS ; 2° 7,5 × 55 suisse ; 3° 30 M1 (7,62 × 33) ; 4° 7,62 × 51 ou (7,62 × 51 OTAN) ou 308 Winchester ou 308 OTAN ; 5° 7,92 × 57 Mauser ou 7,92 × 57 JS ou 8 × 57 J ou 8 × 57 JS ou 8 mm Mauser ; 6° 7,62 × 54 R ou 7,62 × 54 R Mosin Nagant ; 7° 7,62 × 63 ou 30,06 Springfield ; 8° 303 British ou 7,7 × 56. Damit gehört auch der Karabiner 98 zu den Waffen der CAT C. Dieser besitzt ausserdem in Frankreich mindestens genauso (viele) treue Anhänger wie in DEU. Der 98k ist aber auch aus einem zweiten Grund "herabgestuft" worden, da das Modeljahr vor 1900 liegt. Das gilt also auch für einige bekannte Pistolen wie die Mauser C96 etc. Wieso also die positive Reaktion? Die Anzahl der Waffen in der CAT C ist nicht begrenzt. Es ist nur die Anmeldung erforderlich, also keine Erwerbs- Besitzerlaubnis. Ein Teil der der CAT C zugeordneten Munition (z.B. Randfeuerpatrone wie .22 lr) ist frei erwerbbar (max; 500 Schuss). Gilt aber nicht für die o.G. beliebten Kaliber 7.62x51, 8x57 etc.!!! Die 1000 Schuss Begrenzung besteht zwar, ist aber anders auusgelegt. Man darf 1000 Schuss pro Waffe haben und bei Verbrauch die Bestände wider "auffüllen". In der CAT B (alt CAT 1) geht das nicht, da die zwölf Monatsregelung gilt. Sportschützen Können allerdings auf Antrag mehr Munition erhalten (z.B. für ISPC-Schützen). Allerdings gibt auch in FRA Aufreger oder Fallstricke: Ein Nachbau des FAMAS im Kaliber .22 lr (eigentlich CAT C) ist wegen des kriegswaffengleichen Aussehens in CAT B einestuft. Da gleiche passiert mit Waffen, die mehr als drei Schuss verschiessen können oder eine "Munitionsversorgung" mit Magazin haben!!! So viel zu den Kriegskalibern. Die Kaliber: a) Calibre 7,62 × 39 ; Calibre 5,56 × 45 ; c) Calibre 5,45 × 39 Russe ; d) Calibre 12,7 × 99 ; e) Calibre 14,5 × 114 ; bleiben in der CAT B wie auch alle nicht als historische Waffen einestuften Kurzwaffen. Das war's. Bin gespannt auf dei Kommentare. ) Grüsse aus Frankreich von einem Badener Uwe
  11. Die Meldung ist vollkommen richtig. Mit dem seit dem 06. September 2013 gültigen eneuen Waffenrecht in FRA sind einige Kaliber neu eingestuft. Die Kaliber sind hier: Für die Kategorie B Abs 4: a) Calibre 7,62 × 39 ; Calibre 5,56 × 45 ; c) Calibre 5,45 × 39 Russe ; d) Calibre 12,7 × 99 ; e) Calibre 14,5 × 114 Die 7,62*51 mm (308 Win) ist auch erlaubt. Da ich zur Zeit beruflich in Frankreich bin und hier weiterhin als Sportschütze aktiv bin, habe ich alle waffenrechtlichen Schritte hier in FRA "durch". Auch Verbringungserlaubnisse etc. sowie Erwerb zusätzlicher Bedürfnisse (nur für FRA) habe ich auf der Habenseite der persönlichen Erfahrungen als Legalwaffenbesitzer (LWB) zu verbuchen. Das neue frz. Waffenrecht zeichnet sich vor allem durch eine enge Kooperation mit dem frz. Schiesssportverband FFdT FEDERATION FRANCAIS de TIR) aus. Im Gegensatz zu Deutschland sind zudem alle verwaltungsrechtlichen Vorgänge KOSTENFREI!!!! Ist schon witzig, wenn man hier in Frankreich von der WBK (autorisation détention) über Europäischen Feuerwaffenpass und Verbringungsgenehmigung (accord préalable) alles kostenfrei bekommt und danach in Dresden 25,00 € für ein DinA4 Blatt (Verbringungsgenehmigung aus der BRD) abdrücken darf. Allerdings gibt es auch Einschränkungen: Pro Waffenart/Waffe sind nur 1000 Schuss in einem zwölf Monatszeitraum erwerbar (deshalb laden die hier wie die "Wilden" selbst). "Wild3 ist dabei weder rassistisch noch negativ!!! Magazine für die einzelnen Waffen dürfen je nach Waffenart zwischen 11 und 31 Schuss nicht übersteigen (wäre in DEU schon ganz schön mutig); die Magazine sind allerdings auf der waffenrechtlichen Erlaubnis aufgeführt. Ansonsten: Für den Erhalt der Lizens reichen drei Schiessen pro Jahr (min. je zwei Monate Abstand und min. 40 Schuss) als Tir contrôlé im Schiessbuch. Die Bedürfnisbescheinigung durch den Verband erhält man nach Antrag innerhalb von 10 Tagen (kostet einen frankierten Rückumschlag 54 cent). Für deutsche Schützen ungewohnt ist die Bestimmung zum Transport der Waffen und Munition, da die Waffe mit einem Abzugschloss gesichert sein oder zerlegt sein muss (Verschluss, Ladehebel, Schlagbolzen entfernt), so dass die unmittelbare Benutzung nicht möglich ist (vglb unserer Regelung des Zugriffs). Grüsse aus Frankreich Uwe
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