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Alter Fritz

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Posts posted by Alter Fritz

  1. Große Sammlerbörse für Militaria und Sammlerwaffen 

    Ein großes Ereignis, das nationale und internationale Sammler und Historiker begeistert !

    Mehr als 1000 Sammler aus ganz Europa treffen sich in der großen STADTHALLE  (Bürgerhaus) von WIRGES (bei Koblenz)

    Knapp 100 Aussteller bieten hochwertige Militaria (Uniformen, Helme, Orden ...) sowie Sammlerwaffen aus allen Epochen der europäischen Geschichte an.

    Zentrale Lage: direkt an der Autobahn A3 Köln-Frankfurt ... nahe dem ICE-Bahnhof Montabaur.

    Öffnungszeiten:

    Freitag 12-17 Uhr  

    Samstag 9-16 Uhr  

    Freitag 8-12 Uhr Standaufbau der Aussteller

    Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website http://www.forum-historicum.de

    INSTAGRAM:  forum.historicum

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    MILITÄRMUSEUM KOBLENZ

    Der Besuch der Börse in Wirges lässt sich prima mit einem Besuch des großen Militärmuseums WTS KOBLENZ verbinden. 

    http://wehrtechnische-studiensammlung.npage.de

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    MILITÄRHISTORISCHE SEHENSWÜRDIGKEITEN rund um KOBLENZ:

    http://www.forum-historicum.de/militaerhistorische-sehenswuerdigkeiten-rund-um-koblenz.html

    facebook_2018_d.jpg

  2. Ein großes Ereignis, das nationale und internationale Sammler und Historiker begeistert !

    Mehr als 1000 Sammler aus ganz Europa treffen sich in der großen STADTHALLE  (Bürgerhaus) von WIRGES (bei Koblenz)

    Knapp 100 Aussteller bieten hochwertige Militaria (Uniformen, Helme, Orden ...) sowie Sammlerwaffen aus allen Epochen der europäischen Geschichte an.

    Zentrale Lage: direkt an der Autobahn A3 Köln-Frankfurt ... nahe dem ICE-Bahnhof Montabaur.

    Öffnungszeiten:

    Freitag 12-18 Uhr  

    Samstag 9-16 Uhr  

    Freitag 8-12 Uhr Standaufbau der Aussteller


    Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website http://www.forum-historicum.de

    INSTAGRAM:  forum.historicum

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    MILITÄRMUSEUM KOBLENZ

    Der Besuch der Börse in Wirges lässt sich prima mit einem Besuch des großen Militärmuseums WTS KOBLENZ verbinden. 

    http://wehrtechnische-studiensammlung.npage.de

    Flyer_2018__2.jpg

  3. Große Sammlerbörse für Militaria, Orden und Sammlerwaffen WIRGES  16+17.03.2018

    Ein großes Ereignis, das nationale und internationale Sammler und Historiker begeistert !

    Auch im Frühjahr 2018 (16+17.03.2018) veranstaltet der  Geschichtsverein Siershahn e.V. im Bürgerhaus von D-56422 WIRGES (bei Koblenz) die große Sammlerbörse für Militaria, Orden und Sammlerwaffen  FORUM HISTORICUM.

    Der neue Standort wird von Ausstellern und Besuchern mit großer Begeisterung angenommen und so ist damit zu rechnen, dass die mit ca. 100 Ausstellern vollständig ausgebuchte Waffen- & Militariabörse wieder von weit mehr als 1.000 Sammlern aus ganz Europa besucht wird.

     Angeboten werden neben hochwertiger Militaria (Uniformen, Helme, Orden ...) auch Sammlerwaffen (auch WBK-pflichtig) aus allen Epochen der europäischen Geschichte mit dem Schwerpunkt 1800 bis 1945.

     Zentrale Lage: direkt an der Autobahn A3 Köln-Frankfurt ... nahe dem ICE-Bahnhof Montabaur.

    Öffnungszeiten:

    Freitag 12-18 Uhr  

    Samstag 9-16 Uhr  

    Freitag 8-12 Uhr Standaufbau der Aussteller


    Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website http://www.forum-historicum.de

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    MILITÄRMUSEUM KOBLENZ

    Der Besuch der Börse in Wirges lässt sich prima mit einem Besuch des großen Militärmuseums WTS KOBLENZ verbinden. 

    http://wehrtechnische-studiensammlung.npage.de

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    MILITÄRHISTORISCHE SEHENSWÜRDIGKEITEN rund um KOBLENZ:

    http://www.forum-historicum.de/militaerhistorische-sehenswuerdigkeiten-rund-um-koblenz.html

     

    facebook_2018_d.jpg

  4. Ein großes Ereignis, das nationale und internationale Sammler und Händler begeistert !

    Auch im Herbst 2017 (08+09.09.2017) wird der Geschichtsverein Siershahn e.V. als Veranstalter der internationalen Sammlerbörse für militärhistorische Antiquitäten und Sammlerwaffen FORUM HISTORICUM wieder mehr als eintausend Sammler aus ganz Europa im  Bürgerhaus von D-56422 WIRGES (bei Koblenz) zusammenbringen.

    600 Stellplätze für Fahrzeuge bieten ausreichen Parkraum.

    Knapp 100 Aussteller werden militärhistorische und zeitgeschichtliche Objekte sowie Sammlerwaffen aus allen Epochen der europäischen Geschichte -mit dem primären Fokus auf deutschen Relikten aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg - zum Verkauf oder Tausch anbieten und sich über Ankäufe freuen: Orden, Abzeichen, Uniformen, Säbel, Dolche und Bajonette, historische Schusswaffen, Helme, Ausrüstung, Fahnen, Militärarchäologie, Reservistenkrüge und -flaschen, Bilder, Dokumente, Fotos, antiquarische Bücher und vieles mehr.

    Bei den Ausstellern handelt es sich überwiegend um private Sammler, die Exponate aus ihren qualitativ hochwertigen militärhistorischen Privatsammlungen oder Dachbodenfunde und Familienerbstücke - drunter viele einmalige Raritäten - zu erschwinglichen Preisen abgeben. Aber auch bedeutende Fachhändler sind vertreten. Daher hat sich die Sammlerbörse FORUM HISTORICUM zu einem beliebten Einkaufs-Eldorado für Fachhändler und versierte Sammler aus ganz Europa entwickelt.

    Öffnungszeiten:

    Freitag 12-18 Uhr  

    Samstag 9-16 Uhr  

    Freitag 7-12 Uhr Standaufbau der Aussteller

    Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website http://www.forum-historicum.de

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    Bericht über die Börse FORUM HISTORICUM in der Fachzeitschrift VISIER 07/2016 (pdf):

    http://www.forum-historicum.de/get_file.php?id=30959953&vnr=191001 

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    MILITÄRMUSEUM KOBLENZ

    Der Besuch der Börse in Wirges lässt sich prima mit einem Besuch des großen Militärmuseums WTS KOBLENZ verbinden. 

    Da es nicht sicher ist, ob die Wehrtechnische Studiensammlung in Koblenz auf Dauer erhalten bleibt, sollte man unbedingt die Gelegenheit zu einem Besuch dieses einzigartigen Militärmuseums nutzen. 
    Aufgrund der Umstrukturierung des BWB besteht die Gefahr, dass die WTS mittelfristig nur noch zu rein dienstlichen Zwecken genutzt werden kann.
    http://wehrtechnische-studiensammlung.npage.de

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    MILITÄRHISTORISCHE SEHENSWÜRDIGKEITEN RUND UM KOBLENZ

    Interessante militärhistorische Sehenswürdigkeiten rund um Koblenz findet ihr hier:

    http://www.forum-historicum.de/militaerhistorische-sehenswuerdigkeiten-rund-um-koblenz.html

    Wirges_Stadthalle_klein.JPG

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  5. Ein großes Ereignis, das nationale und internationale Sammler und Händler begeistert !

    Auch im Frühling und Herbst 2017 wird der Geschichtsverein Siershahn e.V. als Veranstalter der internationalen Sammlerbörse für militärhistorische Antiquitäten und Sammlerwaffen FORUM HISTORICUM wieder mehr als eintausend Sammler aus ganz Europa zusammenbringen.

    Stattfinden wird die Sammlerbörse allerdings nicht wie gewohnt in Ebernhahn, sondern in der größeren STADTHALLE des Nachbarortes WIRGES, die auch ein ansprechenderes Ambiente bietet.

    600 Stellplätze für Fahrzeuge bieten ausreichen Parkraum.

    Knapp 100 Aussteller werden militärhistorische und zeitgeschichtliche Objekte sowie Sammlerwaffen aus allen Epochen der europäischen Geschichte -mit dem primären Fokus auf deutschen Relikten aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg - zum Verkauf oder Tausch anbieten und sich über Ankäufe freuen: Orden, Abzeichen, Uniformen, Säbel, Dolche und Bajonette, historische Schusswaffen, Helme, Ausrüstung, Fahnen, Militärarchäologie, Reservistenkrüge und -flaschen, Bilder, Dokumente, Fotos, antiquarische Bücher und vieles mehr.

    Bei den Ausstellern handelt es sich überwiegend um private Sammler, die Exponate aus ihren qualitativ hochwertigen militärhistorischen Privatsammlungen oder Dachbodenfunde und Familienerbstücke - drunter viele einmalige Raritäten - zu erschwinglichen Preisen abgeben. Aber auch bedeutende Fachhändler sind vertreten. Daher hat sich die Sammlerbörse FORUM HISTORICUM zu einem beliebten Einkaufs-Eldorado für Fachhändler und versierte Sammler aus ganz Europa entwickelt.

    Frühjahrsbörse:  11 + 11.03.2017

    Herbstbörse:  8 + 9.09.2017

    Öffnungszeiten:

    Freitag 12-18 Uhr   

    Samstag 9-16 Uhr   

    Freitag 7-12 Uhr Standaufbau der Aussteller

    Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website http://www.forum-historicum.de

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    Bericht über die Börse FORUM HISTORICUM in der Fachzeitschrift VISIER 07/2016 (pdf):

    http://www.forum-historicum.de/get_file.php?id=30959953&vnr=191001 

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    MILITÄRMUSEUM KOBLENZ

    Der Besuch der Börse in Wirges lässt sich prima mit einem Besuch des großen Militärmuseums WTS KOBLENZ verbinden. 

    Da es nicht sicher ist, ob die Wehrtechnische Studiensammlung in Koblenz auf Dauer erhalten bleibt, sollte man unbedingt die Gelegenheit zu einem Besuch dieses einzigartigen Militärmuseums nutzen. 
    Aufgrund der Umstrukturierung des BWB besteht die Gefahr, dass die WTS mittelfristig nur noch zu rein dienstlichen Zwecken genutzt werden kann.


    http://wehrtechnische-studiensammlung.npage.de

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    MILITÄRHISTORISCHE SEHENSWÜRDIGKEITEN RUND UM KOBLENZ

    Interessante militärhistorische Sehenswürdigkeiten rund um Koblenz findet ihr hier:

    http://www.forum-historicum.de/militaerhistorische-sehenswuerdigkeiten-rund-um-koblenz.html

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    Wirges_Stadthalle_2.JPG

  6. Ein großes Ereignis, das nationale und internationale Sammler und Händler begeistert !

    Auch im Herbst 2016 wird der Geschichtsverein Siershahn e.V. als Veranstalter der  internationalen Sammlerbörse für militärhistorische Antiquitäten FORUM HISTORICUM wieder mehr als eintausend Sammler aus ganz Europa in Ebernhahn (bei Koblenz) zusammenbringen.

    Etwa 90 Aussteller werden Sammlerwaffen und militärhistorische Antiquitäten aus allen Epochen der europäischen Geschichte -mit dem primären Fokus auf deutschen Relikten aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg - zum Verkauf oder Tausch anbieten und sich über Ankäufe freuen: Orden, Abzeichen, Uniformen, Säbel, Dolche und Bajonette, historische Schusswaffen, Helme, Ausrüstung, Fahnen, Militärarchäologie, Reservistenkrüge und -flaschen, Bilder, Dokumente, Fotos, antiquarische Bücher und vieles mehr.

    Herbstbörse: 09+10.09.2016

    Um unsere Sammlerbörse noch attraktiver zu machen und der stetig wachsenden Besucherzahl gerecht zu werden, haben wir uns entschlossen, die Öffnungszeiten auszuweiten.

    Öffnungszeiten:

    Freitag 12-18 Uhr   

    Samstag 9-16 Uhr   

    Freitag 7-12 Uhr Standaufbau der Aussteller

    Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website http://www.forum-historicum.de

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    MILITÄRMUSEUM KOBLENZ

    Der Besuch der Börse in Ebernhahn lässt sich prima mit einem Besuch des großen Militärmuseums WTS KOBLENZ verbinden. 

    Da es nicht sicher ist, ob die Wehrtechnische Studiensammlung in Koblenz auf Dauer erhalten bleibt, sollte man unbedingt die Gelegenheit zu einem Besuch dieses einzigartigen Militärmuseums nutzen. 
    Aufgrund der Umstrukturierung des BWB besteht die Gefahr, dass die WTS mittelfristig nur noch zu rein dienstlichen Zwecken genutzt werden kann.
    http://wehrtechnische-studiensammlung.npage.de 

     

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    MILITÄRHISTORISCHE SEHENSWÜRDIGKEITEN RUND UM KOBLENZ

    Interessante militärhistorische Sehenswürdigkeiten rund um Koblenz findet ihr hier:

    http://www.forum-historicum.de/militaerhistorische-sehenswuerdigkeiten-rund-um-koblenz.html

  7. vor 11 Stunden, Gunfire sagte:

    Juristen dürfen nur gegen Honorar Auskunft erteilen, sagen sie immer.

    Das gilt laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für die individuelle Rechtsberatung im konkreten EinzelfallGrundsätzlich dürfen Rechtsanwälte nach § 4 RVG bei außergerichtlichen Tätigkeiten aber die gesetzlichen Gebühren unterschreiten.

    Zu allgemeinen Rechtsfragen findet man fachkundige Experten in vielen Rechtsgebieten u.a. auf der Online-Beratungsplattform yourXpert.de: https://www.yourxpert.de/anwalt-online-fragen

    In manchen Bundesländern gibt es eine kostenlose Rechtsberatung beim Rechtspfleger des Amtsgericht. Wo es diese nicht gibt, können Bedürftige einen Beratungsschein beantragen, müssen dann aber trotzdem beim RA eine geringe Eigenbeteiligung bezahlen, meist etwa zehn Euro. Ganz kostenlos ist es zwar nicht, aber günstiger als ein normaler Gang zum Anwalt. https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

    "Zwei Juristen Drei Meinungen" ist Quatsch (sorry) ... aber selbstverständlich gibt es Juristen mit unterschiedlichen Fachgebieten und unterschiedlichen Qualifikationen. Bei sehr speziellen Rechtsfragen ist man natürlich nur bei einem wirklich qualifizierten Fachanwalt gut aufgehoben ... dann reichen aber auch die Gebühren lt. RVG nicht aus, sondern man muss von Stundensätzen von 250 Euro aufwärts ausgehen. 

     

  8. vor 13 Stunden, Lengrüsser sagte:

    Bezüglich der Eigentumverhältnisse von Alt-Deko würde ich gerne mal Einschätzungen von juristisch bewanderten hier im Forum wissen was denn da zu erwarten ist. Fakt ist Alt-Deko bleibt legal. Verkauf , Vererben etc. ist nicht. Was ist das dann ? Enteignung eines legalen Gegenstandes ? Verstößt das nicht an dem Eigentumsrecht ?

    Grundsätzlich ist aus juristischer Sicht - wie vorher dargestellt - vollkommen unklar, was die EU-Kommission mit "Inverkehrbringen" eigentlich meint. Die deutschen Behörden sind nicht befugt, diesen Begriff zu interpretieren. Solange von der EU-Kommission keine Klarstellung erfolgt, braucht man sich (meiner persönlichen Meinung nach) keine Gedanken zu machen, wenn man Dekos, die nach alter Änderung vorschriftsmäßig abgeändert wurden, verkauft.Das Papier des BMI ist lediglich eine rechtlich unverbindliche Arbeitsanweisung an die nachgeordneten Behörden. Dass mit "Inverkehrbringen" auch der Verkauf von Privat an Privat gemeint sei, ist reine Vermutung des BMI, ohne rechtlich belastbaren Hintergrund. Daher hat man ja auch geschrieben, dass nicht sanktioniert werden soll.  Weil man genau weiß, dass man eine solche Sanktionierung vor keinem Gericht Bestand hätte. 

    Desweiteren scheint das im BGB geregelte Eigentumsrecht nicht gerade die große Stärke der Beamten des BMI zu sein. Wenn man ein Objekt verkauft, handelt es sich nämlich um eine Eigentumsübertragung und nicht um einen Besitzwechsel, wie das BMI schreibt. Besitz könnte man mit "Ausübung der tatsächlichen Gewalt" umschreiben. Insofern ist also auch das Schreiben des BMI juristisch unklar.

    Das Untersagen des Verlaufs stellt erst mal keinen enteignenden Eingriff dar. Bei der Unmöglichkeit der Vererbung sieht es da schon anders aus. Aber das BMI denkt ja eh nur an eine Übergangssituation bis zur Klarstellung der EU-Kommission.

    Mit Sicherheit wird die EU-Deaktivierungsverordnung noch (vermutlich bis Ende des Jahres) überarbeitet und dann kommt ja auch noch die EU-Feuerwaffenrichtlinie, die dann in deutsches Recht umgesetzt wird. Mit der Umsetzung der Richtlinie, wird dann ja auch das deutsche Waffenrecht geändert und verbindlich ergänzende Verwaltungsvorschriften erlassen. Damit werden dann wohl alle Unklarheiten beseitigt.

    Bis dahin muss einfach jeder selbst entscheiden, wie er sich verhält. 

  9. Am 7. Juni 2016 at 20:58 , Lengrüsser sagte:

    Ich wollte das Thema noch mal aufgreifen obwohl es von offizieller Seite nichts neues gibt.

    Die EU-Deaktivierungsverordnung ist zwar EU-weit am 08.04.2016 in Kraft getreten, kann aber aufgrund der Unklarheiten bei den verwendeten Begriffen nicht angewandt werden. Denn entscheidende in der EU-Deaktivierungsverordnung verwendete Begriffe (wie z.B. Inverkehrbringen) werden weder in der EU-Deaktivierungsverordnung selbst, noch im EU-Recht definiert. Vielmehr variieren die Begriffe von EU-Verordnung zu EU-Verordnung. Auch sind einige der in der Verordnung vorgeschriebenen Deaktivierungs- und Markierungsvorschriften praktisch gar nicht umsetzbar.

    Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten dürfen die Regelungen einer EU-Verordnung grundsätzlich in keiner Weise interpretieren oder modifizieren, sondern müssen die Unklarheiten mit der EU-Kommission abklären. Eine Klärung ist seitens der EU-Kommission aber bisher nicht erfolgt.

    Das deutsche BMI hat sich in meinen Augen in seinen Durchführungshinweisen vom 24.03. zu weit aus dem Fenster gelehnt, indem es eigenmächtig die verwendeten Begriffe interpretiert hat ... u.a. den Begriff "Inverkehrbringen" einfach durch "Besitzwechsel" ersetzt hat. Wobei auch der Begriff "Besitzwechsel" aus juristischer Sicht unzutreffend ist, da eigentlich eine "Eigentumsübertragung" gemeint ist. Ich frage mich was für Juristen im BMI sitzen, die nicht wissen, dass sie eine EU-Verordnung nicht modifizieren dürfen und noch nicht einmal den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz kennen, was jedem Jurastudenten bereits im Grundstudium geläufig ist.

    Da man beim BMI genau weiß, auf welch dünnen Eis man sich bewegt, hat man dann schnell noch zugefügt, dass "bis zu einer endgültigen Klärung durch die EU-Kommission mit dem Besitzwechsel von nach bisherigem Recht ordnungsgemäß unbrauchbar gemachten Schusswaffen keine Sanktionen verbunden" sein sollen. 

    Den WBK-Inhabern und Händlern hat man jedoch Angst gemacht, in dem man ihnen die "Aberkennung der waffen- bzw. gewerberechtlichen Zuverlässigkeit" angedroht hat.

    Eigentlich hätte die EU-Kommission nach Bekanntwerden der eigenen Unfähigkeit, ein verständliches und anwendbares Gesetz zu machen, die EU-Deaktivierungsverordnung wieder offiziell außer Kraft setzen müssen und erst nach einer gründlichen Überarbeitung wieder in Kraft setzen sollen.

  10. vor 19 Minuten, Medizinmann sagte:

    Definitiv sind Salutwaffen keine vollständige Unbrauchbarmachung, sie sind der Umbau in eine PTB Waffe. Hier soll es ja ebenfalls neue Regelungen geben.

    Das sehe ich auch so ... folglich sind Salutwaffen von der EU-Deaktivierungsverordnung nicht betroffen sondern werden erst mi der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationale Rechtsvorschriften weiter reglementiert.

  11. vor 32 Minuten, Medizinmann sagte:

    Hm was ist denn mit Salutumbauten mit BKA Abnahme?

    Die EU-Deaktivierungsverordnung befasst sich mit der Festlegung von Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden.

    Im Anhang der EU-Deaktivierungsverordnung sind dann die Maßnahmen spezifiziert, die für eine solch "vollständige Unbrauchbarmachung" durchzuführen sind ... hier finden sich keine Maßnahmen zum Umbau zu einer "Salutwaffe".

    Das eröffnet zwei Interpretationsmöglichkeiten:

    1. Salutwaffen sind nicht von der Deaktivierungsverordnung betroffen, sondern unterliegen - bis zum Inkrafttreten der EU-Feuerwaffenrichtlinie und deren Umsetzung weiterhin den Regelungen der nationalen Gesetze.

    2. Falls man die Salut-Abänderung als eine Art der "vollständige Unbrauchbarmachung" ansehen würde, müsste man zu dem Schluss kommen, dass eine Salutabänderung nach der Deaktivierungsverordnung nicht mehr möglich ist, weil ein derartiges Veränderungsverfahren in den Spezifikationen der Anlage nicht aufgeführt ist. Davon gehe ich aber eher nicht aus.

    Ich gehe aber eher davon aus, dass man Regelungen bezüglich der Salutwaffen der EU-Feuerwaffenrichtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht überlässt.

    Das deutsche WaffG spricht im Zusammenhang mit "Salutwaffen" nicht von "deaktivierten Schusswaffen".

    Laut deutschem WaffG (§ 9 Abs.1 Nr.1 BeschG i.V.m. Anlage 2 Abschitt 2 UA 2 Nr. 1.5 zum WaffG) sind Salutwaffen veränderte Langwaffen für Zier-, Sammler, Theater- oder Filmzwecke, die nur Kartuschenmunition verschießen können. Die technischen Voraussetzungen für Salutwaffen ergeben sich aus der Anlage 1 Abschn.1 UA 1 Nr.1.5 zum WaffG. 

    Da Salutwaffen (zumindest nach deutschen Recht)  nicht als vollständig deaktiviert sondern lediglich als "veränderte Langwaffen zum Verschießen von Kartuschenmunition" gelten, fallen sie m.E. auch nicht unter die EU-Deaktivierungsverordnung und sie unterliegen weiterhin nationalem Recht.

  12. vor 9 Stunden, Gunfire sagte:

    Jetzt nimm doch mal diese besagte 08 und markier die Teile, die da schon verschweißt sind. Ich lach mich krank, weil die zuerst wieder augebaut werden müssen. Den Büma will ich sehen, der das macht.

    Hierzu zitiere ich wieder das BMI: "In Fällen der objektiven Unmöglichkeit der Durchführung der einzelnen Deaktivierungsschritte und ihrer Überprüfung kann die Erteilung der Kennzeichnung und der Deaktivierungsbescheinigung nicht erfolgen."

  13. vor 2 Stunden, Lengrüsser sagte:

    War ja nur eine hypothetische Frage. Wie sieht es denn mit Erben und vererben von Altdekos aus ?

    In der Einleitung der EU-Deaktivierungsverordnung steht, dass von dem Begriff "Inverkehrbringen" auch unentgeltliche Übertragung, Handels- oder Tauschgeschäfte erfasst werden.

    Vererben geht demnach also auch nicht.

  14. vor 38 Minuten, Lengrüsser sagte:

    Gehe ich mal von aus , welche Dekos erfüllen denn schon die extremen neuen Vorschriften. Habe eine 08 die in England deaktiviert wurde , bei der ist fast schon alles erfüllt.

    Das nützt dir recht wenig ... es muss exakt gemäß EU-Deaktivierungsverordnung abgeändert und jedes abgeänderte Teil markiert ... in Einzelfallprüfung abgenommen werden ... und ein Zertifikat gem. Muster der EU-Deaktivierungsverordnung vorhanden sein. 

  15. vor 1 Stunde, Lengrüsser sagte:

    Ich habe da mal einen Gedankengang. 

    Hierzu zitiere ich das BMI: "Da die EU-Deaktivierungsverordnung kein Aussage zur Zuständigkeit für die Deaktivierung trifft, gilt in diesem Punkt das geltende nationale Recht für die Unbrauchbarmachung. Die Deaktivierung darf deshalb nur durch Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis vorgenommen werden. Jede Deaktivierung ist im Waffenherstellungsbuch zu verzeichnen. Für die Zuständigkeit der Beschussämter als überprüfende Behörde gelten die bisherigen Zuständigkeitsvorschriften entsprechend. ... Ab dem 08.04.2016 dürfen keine Bauartzulassungen für die Unbrauchbarmachung mehr erteilt werden, weil sie sowohl gegen das Gebot der Einzelfallprüfung verstoßen als auch andere als die geforderten techn. Spezifikationen für die Unbrauchbarmachung zum Gegenstand haben."

  16. Am 16.03.2016 fand im Innenministerium (BMI) eine Besprechung bezüglich der EU-Deaktivierungsverordnung statt, an der neben dem BMI die Beschussämter, das BKA und das Wirtschaftsministerium (zuständig für Kriegswaffen) teilgenommen haben. Die Ergebnisse dieser Besprechung wurden am 24.03.2016 in einem Schreiben den BMI niedergeschrieben. Dieses Schreiben soll den Exekutivorganen vorerst als "Handreichung" (also eine Art "Arbeitsanweisung") bei der Anwendung der EU-Deaktivierungsverordnung dienen, da es dem BMI zeitlich nicht möglich war, ergänzende Rechtsvorschriften zu erlassen. 

    Einige Zitate daraus:

    "Es ist nicht abschließend geklärt, wie der Umgang mit nach altem Recht unbrauchbar gemachten Waffen nach dem 08.04.2016 insgesamt rechtlich zu behandeln ist."

    "Es ist offensichtlich, dass diverse Bestimmungen insbesondere des Anhangs I der EU-Deaktivierungsverordnung zu den technischen Spezifikationen tatsächlich nicht durchführbar sind."

    "Die EU-Deaktivierungsverordnung selbst verzichtet auch eine Aussage zur Rechtsnatur (waffenerechtlichen Klassifikation dieser Gegenstaände, als auch auf ein Sanktionsregime. Diese Gegenstände dürfen jedenfalls nicht wie scharfe Waffen behandelt werden und die einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften des WaffG und BeschussG nicht demgemäß angewendet werden. Deshalb ist davon auszugehen, dass mit dem Besitzwechsel oder Verbringen von nach bisherigem Recht ordnungsgemäß unbrauchbar gemachten Schusswaffen keine Sanktionen ausgelöst werden. Das schließt allerdings im  gewerblichen Umgang mit Waffen Schlüsse hinsichtlich der waffen- bzw. gewerberechtlichen Zuverlässigkeit nicht aus. Möglichkeiten der Sicherstellung von in Verkehr gebrachten bzw. verbrachten Gegenständen etwa nach Polizei- oder Zollrecht bleiben unberührt. Mit dem Erlass ergänzender nationaler Rechtsvorschriften wird ein einschlägiges Sanktionsregime für die genannten Rechtsverstöße geschaffen werden."

    Das BMI wird die Zweifelsfragen in Abstimmung mit der EU-Kommission klären.

     

  17. Am 17.3.2016 at 15:10 , Lengrüsser sagte:

    Mal eine dumme Frage. Als Besitzer von Alt-Deko , wie beweist man das die Sachen Altbestand sind. Soll man die Sachen irgendwie regestrieren lassen oder melden ? Und als Reenecter darf man Alt-Deko weiter verwenden ?

    Gruß Lengrüsser

    Bei der Deaktivierung nach der neuen EU-Deaktivierungsverordnung werden alle Teile dauerhaft gekennzeichnet und ein Zertifikat ausgestellt. Ist eine Dekowaffe nicht nach den neuen Regelungen der EU-Deaktivierungsverordnung unbrauchbar gemacht, handelt es sich um Altbestand, den du -  sofern es sich nach bisherigem Recht ordnungsgemäß unbrauchbar gemachte Schusswaffen handelt - (vorerst) weiter besitzen darfst aber nicht in "Verkehr bringen" darfst. "In Verkehr" bringen ist jegliche entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung ... du darfst sie also auch nicht verschenken, vererben usw.

    Wenn du die nach altem Recht unbrauchbar gemachten Dekos nicht mehr haben willst, kannst du sie wohl nur bei einer Polizeidienststelle/Waffenbehörde zur Vernichtung abgeben.

  18. vor einer Stunde, Jägermeister sagte:

    Wie sieht die Deaktivierung in Österreich im Vergleich zu Deutschland aus? Sind die Rechtsvorschriften deckungsgleich?

     

    Eine EU-Verordnung ist quasi ein Gesetz der EU ... also ein Gesetz, dass EU-weit Gültigkeit besitzt und nicht in nationales Recht umgesetzt wird (Durchgriffswirkung und Umsetzungsverbot).

     

    Ab 08.04.2016 gelten EU-weit die gleichen Regelungen für die Deaktivierung von Schusswaffen.

     

     

     

     

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