Sorry, jetzt erst gesehen. Du meinst also, wenn ich es richtig verstehe, dass alleine die Tatsache, dass ein Minderjähriger Wettkämpfe schießt, ihn dazu berechtigt, außerhalb von Schießstätten zu schießen?
Mit welcher Begründung denn? Das das Schützenhaus zu weit weg ist? Mit der Begründung könnte man auch keinem Erwachsenen verwehren zuhause zu schießen. Und ich meine nicht gelegentliches Schießen. Wenn man schon mit Wettkapfteilnahme argumentiert, muss die Ausnahme doch darauf abzielen zuhause zu trainieren, oder?
Was dann ja wieder einen abgenommenen Schießstand erforderlich machen würde. Wenn ich den gleich baue, kann ich mir doch die Ausnahmeargumentation sparen, weil ich dann die Schießstätte im Keller hab und da gilt die Altersbeschränkung 12 Jahre.