gunnewcomer
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vor 1 Minute, Maxesterix84 sagte:
Abend,
die Frage ist doch, ob Dir dein Verein diese Termine (welche er nicht selbst einsehen konnte) so laut den Verbandsrichtlinie bestätigen kann.
Gruß Maxesterix
Muss er das den?
Was wird den wirklich gefordert? 18 mal schießen kann ich doppelt und dreifach nachweisen.
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Guten Abend ja ist bei uns genauso. Wird bei uns auch perfekt geführt. Wie gesagt... hab aber den größten Teil nicht in unserem Verein geschossen, sondern an öffentlichen Schiessständen. , das war aber auch nicht die Frage , in den andern Kladden steh ich ja auch drin.
Ich will wissen ob es zulässig ist seine Termine außerhalb des Vereins zu „erledigen“
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vor 2 Stunden, D.T. sagte:
Die meisten Fragen rund um das Thema (extra für BDS-Mitglieder aus NRW) hat der LV4 ja für seine Mitglieder hier zusammengestellt... daher verkneife ich mir einfach das bloße Zitieren der dort gemachten Erklärungen, oder des Inhaltes der BDS-LV4-Formulare...
Hab mir alle 21 Fragen und Antworten in Ruhe durchgelesen... glaube ich habe Tomaten auf den Augen. Mein Thema wird da glaube ich nicht behandelt......
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Moin Moin
diese steht bei mir bald an... nun sieht es so aus, dass ich zwar im Verein bin, aber den Löwenanteil meiner Termine leider nicht im Verein geschossen habe, sondern an einem öffentlichen Schießstand. (Dieser hat jetzt nix mit meinem Verein am Hut, aber alles schön gestempelt und unterschrieben in meine Heft ) ....
... gibts irgendwelche Vorschriften / Erfahrungen, dass dies zum Problem werden könnte?
Bin beim BDS und wir sind in NRW
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Moin,
Was bedeutet das? Liegend ist klar... Und das freihändig? Darf ich mich abstützen mit meinen beiden Ellenbogen ?
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Ich werd ihn mal fragen ob er darauf Lust hat
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Ja so habe ich mir das ja gedacht. Also jemandem meine Waffe fürs angucken geben während ich jederzeit daneben stehe geht ok. Ich meine nichts anderes passiert ja auf dem schiesstand ....
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Ist es problematisch einem nicht wbk Inhaber meine Waffe in meiner Wohnung zu zeigen?
Folgender fiktiver Fall. Opa kommt zu Besuch, und ich geb ihm mein tolles neues AR-15 in die Hand. Damit er sich mal ein neues modernes Gewehr angucken kann. Ich steh natürlich jederzeit neben ihm.
Oder begehe ich hier eine Straftat? Weil ich einem nicht erwerbsberechtigtem meine Waffe gegeben habe?
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Hi. Also ich habe einen voreintrag.
Mit diesem habe ich eine Waffe gekauft. Ist es so, dass ich nun nochmal zurück zur waffenbehörde muss? Inerhalb von 14 Tagen? Bin sportschütze
Frage zur Regelbedürfnisprüfung drei Jahre nach Erteilung der Ersterlaubnis
in Lawcorner
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Das klingt doch gut