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johann

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  1. Was ist jetzt an diesem Artikel tendenziös, unsachlich oder falsch? Johann
  2. Aus Sicht der Waffenbesitzer wohl nur eine lässliche Sünde, immerhin hat er ja die Mehrzahl seiner Waffen angemeldet. Staatsanwalt und Richterin hätten vorher mal die Akten anschauen sollen, da hätte man einige unklare Fragen nicht erst stellen müssen. Johann
  3. Für den hier vorliegenden Verbrechenstatbestand, Mindeststrafe ein Jahr ist doch hier ausreichend Augenmaß gezeigt worden, oder fehlts nur am Hirn den Sachverhalt zu verstehen? Johann
  4. Noch mal zur Erinnerung: Um meine Aussage u. A. zu diesem Beitrag ging es.
  5. Hast sicher recht, ist ja auch eine Frechheit, es nicht toll zu finden wenn schon wegen Lärm im Treppenhaus der Colt gezückt wird, oder noch besser der Lärmende dann final zum Schweigen gebracht wird.
  6. Ein Rechtsanwalt kann Dir auch so die nicht vorhandenen Erfolgsaussichten erklären. Johann
  7. Sogar verstanden! Hirn für Waffenbesitzer bitte in kleinen Dosen, die kennen das meist nicht.
  8. Gelegentlich bin ich doch froh dass bei uns nicht Hinz und Kunz sich eine Waffe zu SV zulegen darf. Bitte kleine Steine, ich bin wegen der Unterhaltung hier.
  9. Die Frage wäre hier für mich wen ihr dann auf noch dem Tisch habt? Johann
  10. Das der Landwirt wie schon mit der vorherigen Entscheidung nicht einverstanden ist. Johann
  11. Haben sich da die tatsächlichen Zahlen immer noch nicht rumgesprochen? Johann
  12. das habe ich befürchtet, wünsche Dir trotzdem viel Erfolg. Johann
  13. Du oder besser dein Anwalt sollten darlegen wieso dir im Gegensatz zum Gewerbe, dem eine anlasslose Kontrolle zugemutet wird, keine Kontrolle zugemutet werden kann. Wenn Du davon ausgehst dass Du in der Verhandlung die Regie hast solltest Du deinen Anwalt einige Tage Zeit geben sich auf die Verhandlung vorzubereiten. Johann
  14. Ob für ein derartiges Urteil jetzt ausreichende Fakten bekannt sind möchte ich dann doch bezweifeln. Nach solch kritischen berechtigten Fragen kommt bei mir ein gewisses Unverständnis auf wenn ein Waffentragerecht nach amerikanischen Vorbild bei uns gefordert wird. Johann
  15. Nachdem Du so bestimmt auftrittst habe ich erwartet das dir das den Schußwaffengebrauch in Bayern regelnde Polizeiaufgabengesetz nicht fremd ist. Selbst der Artikel der Bild teilt ausreichende Fakten mit. § 67, I, 3 a PAG. Johann
  16. Ich würde jetzt aus Lebenserfahrung sagen aus dem gleichen Grund, aus dem ich und viele andere nahezu immer einen Personalausweis, Führerschein/Fahrzeugscheine, Kreditkarte usw. dabeihaben. Johann
  17. Ich würde erstmal wie Salifan oben schreibt die Behörde auf die neuere Vorstellung des Landtags hinweisen und beim Innenministerium als Aufsichtsbehörde anfragen. Bei einer negativen Auskunft bleibt dann noch die ebenfalls kostenlose Anfrage beim zuständigen Landtagsabgeordneten. Johann
  18. So genau wollen wir es nun auch nicht wissen. Johann
  19. Dass die geringeren Eintrittszahlen an Medien und Politik liegen halte ich nun doch für übertrieben, allerdings gibt es die obligatorische Mitgliedschaft bei uns in den ländlichen Regionen seltener, das betrifft aber auch andere Vereine, bei uns z.B. bleiben bei Fußballern und Feuerwehr noch mehr weg oder treten nach der aktiven Zeit aus. Johann
  20. So ist es, richtig lustig ist es wenn so mancher blödsprechender in mehreren Stämmen beheimatet ist. Johann
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