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johann

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Posts posted by johann

  1. Es ging nicht um Lärm im Treppenhaus.

    Es war kein Colt.

    Niemand ist final zum Schweigen gebracht worden.

    Deine Meinung ist auch keinen Frechheit, sondern du schreibst einfach Bullshit.

    Offensichtlich absichtlich, und nicht nur in dieser Post.

    Ich sagte es ja schon - Troll-Alarm.

    Für mich stehst du auf Ingnore, sollen sich die Mods drum kümmern.

    Noch mal zur Erinnerung:

    "Von Drückern belästigte Rentnerin vertreibt die Eindringlinge mit Gaspistole" wäre wohl eher ein angemessener Titel gewesen. Aber wer sich mit einer Waffe wehrt ist in Deutschland erstmal kriminell, bis das Gegenteil bewiesen ist. Manchmal wäre es einfach besser, wenn die Eindringlinge nicht mehr klagen können. Dafür reicht aber eine Gaspistole nicht.

    Um meine Aussage u. A. zu diesem Beitrag ging es.

  2. [h=1]Art 20 GG[/h](1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Und was willst Du uns damit sagen?????

  3. In der - katholisch mitgeprägten - Satzung.

    Aber da zwischenzeitlich selbst das Grundgesetz der Beliebigkeit anheim gefallen ist, hat so ´ne popelige Satzung - auch wenn sie beim Registergericht eingetragen ist - erst recht keine Bedeutung mehr.

    Versuche mal, einen Satz deiner Satzung zu ändern oder diese mal eben zu ergänzen; dann wird dir sehr schnell klar, daß auch eine Satzung etwas "schwerwiegendes" ist.

    Egal, wie integriert der Bürger ist, nach gegenwärtiger Satzungslage wäre m. E. sogar eine Klage gegen eine "erzwungene Abdankung" ohne Aussicht auf Erfolg.

    Aber was bedeuten in der heutigen Zeit schon noch Recht und Ordnung?

    Ich habe schon in mehreren Vereinen an Satzungsänderungen mitarbeiten dürfen.

    Hilfreich ist es wenn man da gelegentlich geschriebene Sätze versteht.

  4. Hallo

    ich schreibe das hier nicht nur zur Info, sondern hoffe, dass ich Brainstorming von euch erhalte. Wie würdet Ihr euch in der mündlichen Verhandlung verhalten? Ich bin dabei, einen Roten Faden zu erstellen. Der Anwalt ist sicherlich gut, aber ich werde vor der Verhandlung das Vorgehen besprechen und ihm mein Statement, das ich vor Gericht abgeben werde, bekannt gaben.

    Gebt mir Ideen.

    Steven

    Du oder besser dein Anwalt sollten darlegen wieso dir im Gegensatz zum Gewerbe, dem eine anlasslose Kontrolle zugemutet wird, keine Kontrolle zugemutet werden kann. Wenn Du davon ausgehst dass Du in der Verhandlung die Regie hast solltest Du deinen Anwalt einige Tage Zeit geben sich auf die Verhandlung vorzubereiten.

    Johann

  5. Es ist mir nicht fremd und genau daher frage ich.

    Nebenher dürften die allgemeinen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit zu beachten sein.

    Ganz besonders sind die Ausschlußgründe aus §66 PAG zu beachten.

    Der Schusswaffeneinsatz war nicht gerechtfertigt, sogar rechtswidrig.

    Nun kennt man aus Bayern einige Rechtsverdrehende Urteile zum Schutze der rechtswidrig handelnden Polizisten. Einige dieser öffentlich bekannt gewordenen Skandale haben das Königr... äh Bundesland leider auch nicht auf rechtstaatliche Beine gestellt.

    Ob für ein derartiges Urteil jetzt ausreichende Fakten bekannt sind möchte ich dann doch bezweifeln.

    Nach solch kritischen berechtigten Fragen kommt bei mir ein gewisses Unverständnis auf wenn ein Waffentragerecht nach amerikanischen Vorbild bei uns gefordert wird.

    Johann

  6. §§66 welchen Gesetzes?

    Keines rechtfertigt den Schusswaffeneinsatz. Insbsondere die Polizeiaufgabengesetze sind zu beachten.

    Ich würde mich kurz über ein Zitat einer einschlägigen Vorgabe freuen.

    Nachdem Du so bestimmt auftrittst habe ich erwartet das dir das den Schußwaffengebrauch in Bayern regelnde Polizeiaufgabengesetz nicht fremd ist.

    Selbst der Artikel der Bild teilt ausreichende Fakten mit. § 67, I, 3 a PAG.

    Johann

  7. Der Schuss ist bereits nach vorliegender Meldungslage strafbar. Da braucht man nichts weiter diskutieren. Die Schusswaffe ist nicht zur Durchsetzung einer polizeilichen Maßnahme vorgesehen.

    Es gibt eine Vielzahl dieser Meldungen und genau die sind der Grund, warum mir unbewaffnete Polizisten deutlich sympathischer sind.

    §§ 66 ff hast Du da berücksichtigt?

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