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johann

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Posts posted by johann

  1. "...........hatte ich die betreffende Person schon in der Warteschlange als laut und aggresiv in Sprache und Gestik wahrgenommen. An der Eingangskontrolle bestaetigte sich der Verdacht auf Substanzbeeinflussung durch den von ihm ausgehenden Alkoholgeruch. Bezugnehmend auf die Hausordnung wurde daraufhin der Zutritt zum Konsularbereich verwehrt. Der folgende Versuch des gewaltsamen Eindringens, also Besitzstoerung, musste durch Einsatz einfacher Koerperkraft unterbunden werden. Der muendlichen Aufforderung die Oertlichkeit zu verlassen, wurde trotz Hinweis auf das Hausrecht nicht Folge geleistet. Bei dadurch erforderlichen Abdraengen kam die Person zu Sturz. Anschliessend wurden von ihm mehrfache Drohungen gegen die Oertlichkeit und das Personal ausgestossen, spezifisch auch die Androhung des Einsatzes von Explosivstoffen.

    Danach wurde, da die Person das Nationale verweigerte eine Anhaltung ausgesprochen werden. Durch den fortgesetzten gewslttaetigen Widerstand, wurde der Einsatz von Schliessmitteln zur ........."

    Noch schlechter als die Beispiele in den Broschüren des Ministeriums für eine verständliche Ausdrucksweise.

    Beim Schließmittel wüste ich jetzt noch zwei gebräuchliche erlaubte Alternativen zu den Handschellen.

    Gelegentlich trennt uns halt noch die gemeinsame Sprache.

    Johann

  2. Hast du irgendwas zum nachlesen bezüglich des Führerscheins?

    @ johann

    1‰ bei absteigenden Werten kann man glaub ich ganz gut als hackedicht bezeichnen. Es liegen ausreichend wissenschaftliche Belege zu Auswirkungen vor. DIe Beeinträchtigen sind auch ohne Ausffalerscheinungen da, falls jemnd über gewohnheitsmäßigen Umgang mit Alkohol schreiben möchte. Das schafft kein besseres Wahrnehmungsvermögen und auch keine höherer Reaktionszeit.

    Man ist trotzdem voll, auch wenn man geradeaus gehen kann.

    Nachdem hackedicht kein wirklich aussagekräftiger Wert ist und auch im Gesetz so nicht ausgeführt wird verwende ich weiter die bayerische Sichtweise bei der man das erst bei 1, 6 %o so bezeichnet.

    Abgesehen davon kann die Führerscheinsache in diesem Fall, weil nur eine Ordnungswidrigkeit sicher nachgewiesen werden konnte, möglicherweise auch parallel abgearbeitet werden.

    Johann

  3. Entweder stimmt die Berichterstattung dann nicht oder deine Interpretation ist vollkommen falsch. Wieso hat der dann seinen Führerschein behalten? Der wird normalerweise zuerst eingezogen.

    Vielleicht ist hackedicht etwas übertrieben, sicher ist jedoch dass er hart an der Grenze zur Fahruntüchtigkeit siehe AAK Werte war, möglich wäre dass die Führerscheinsache einfach verjährt ist, die Fristen sind da recht kurz.

    Johann

  4. schrieb Mutter:
    Das ärgerliche im Waffenrecht ist leider, dass es im Endeffekt um viel größere Summen gaht, als den Streitwert. Schnell ist man nämlich Berechtigung und Waffen mit erheblichen Summen los.

    Tatsächlich? In den Waffen- oder Verkehrsrechtsfällen die ich wirklich kenne hätte ich allerdings vorher wesentlich massivere Probleme als den Waffenbesitz. Unbestritten, andererseits habe ich bisher wenig von erfolgreichen Waffenrechtsprozessen gehört die ich unbedingt geführt hätte. Johann

  5. Jetzt bin ich aber baff! Mir ist zwar noch kein Rossi (UHRoder Trommler),untergekommen, fuer den ich Geld ausgegeben haette, aber das war eben ein spektakulaerer Tippfehler, oder ein waffentechnischer Offenbarungseid.

    Ich habe mir einen Rossi Unterhebler geholt, einfach weil er deutlich billiger und in wesentlich schwererer Ausführung als ein Marlin verfügbar war. Unzuverlässiger oder schlechter sind die auch nicht wenn man einen ausgesuchten nimmt, denn eine Endkontrolle scheint es bei Rossi nicht zu geben.

    Johann

  6. Wenn es nur 10 € im Jahr wären, oder warum sollte nur das Waffenrecht versichert werden müssen?

    Wenn ich dann alles versichert haben will komme ich leicht auf eine gute dreistellige Summe jährlich, d. h. ich müsste alle 3 - 4 Jahre wenigstens einen Streit anzetteln damit sich die Versicherung auch lohnt.

    Johann

  7. Übrigens, das Vidio ist laut "MD" 60 Minuten lang und wurde von MD ausgewertet. Seitdem bestreitet MD jegliche Mitschuld an den Vorgängen auserhalb. Mir giebt das zu denken, da ja jetzt der Schrei nach Selbstkasteiung aufkommt. Und jetzt bricht die geballte Wut der Schreiberlinge über den Täter herein. Sein ganzes bisheriges Leben wird als Dauerbößewicht dargestellt. Na ja, diesmal klappts wohl nicht, mit der "Schweren Kindheit".

    Wenn das MD jetzt für den Gaststättenbetreiber steht liegt ja kein Ton vor, so kann auch nicht mehr viel folgen. Jetzt nach dem üblichen Muster: Für eine schwere Folge muss jemand verantwortlich sein.

    Johann

  8. Durchaus, wenn der Beamte nicht weiss, wie man protokolliert....:blabla: Es soll jemand schon Taeter ins Krankenhaus geschickt haben und trotzdem immer nur als Zeuge vor Gericht gewesen sein.:whistling:

    Die Leute soll es geben, manche machen sich da mehr Arbeit eine Sache abzuwimmeln als es Aufwand ist den Vorgang den Vorschriften entsprechend abzuarbeiten.

    Oft ist allerdings auch ein in Foren beschriebenes Praxiswissen einfach nicht mehr auf dem heutigen Stand.

    Johann

  9. Hallo,

    Können die Behörden das noch sonst wo einsehen?

    Wie meinst du das ist nicht rechtens, dürfte ich dagegen vorgehen?

    Wenn der Eintrag zu Unrecht besteht kannst Du natürlich dagegen vorgehen, allerdings erscheinen mir 40 Sozialstunden für nur Paintball etwas hoch, hast Du vielleicht was vergessen?

    Johann

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