Ich hatte das Problem, dass mein Insolvenzanwalt mich nicht darüber aufgeklärt hatte, dass ich selbst auch noch einen Antrag auf Insolvenz hätte stellen müssen. Er verbat mir die offene Verbindlichkeit zu zahlen, und er selbst hatte die eingezogenen Gelder für seine eigene Kosten verwendet, und 40.000 Euro Forderungen verjähren lassen. Selbst mein Anwalt hatte nur Kopfschütteln für das Urteil übrig, aber in Berufung zu gehen empfand er als gefährlich, weil der Richter kein Verständnis für meinen Schiess-Sport hatte. Ich hatte achtmal mit meinem Privatgeld Gläubiger der GmbH bezahlt, aber erst nach einer Zahlungsfrist nach drei Wochen, damit hatte ich zwar ein positives Eigenkapital, auch der Staatsanwalt hatte festgestellt, dass ich meine Firma nicht belastet hatte, da ich auf mein Geschäftsführergehalt zu gunsten der Gläubiger verzichtet hatte, aber laut Gesetz habe ich acht mal durch den Zahlungsverzug Insolvenzverschleppung begangen. Das Gericht hatte zwei Verhandlungstage benötigt, um am Ende zu diesem Urteil zu kommen.