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Neuser

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Everything posted by Neuser

  1. Das ist natürlich ein schönes Schreiben. Vor allem, weil die Kaminsaison noch nicht vorbei ist. Auf der einen Seite gibt es im Gesetz die Regelung, dass Schützen, die aus einem Verein austreten und erlaubnispflichtige Waffen als Sportschütze erworben haben, der zuständigen waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde zu nennen sind; und nur die! Zum zweiten gab es mal in einer Bundestagsdrucksache die Regelung, dass regelmäßige Teilnahme am Training (zum Bedürfnisnachweis) bei Sportschützen dann vorliege, wenn entweder regelmäßig 1x pro Monat (also 12x p.a.) oder unregelmäßiger 18 mal p.a. am Training teilgenommen würde. Dies könnte höchstens dann interessant werden, wenn nach drei Jahren nach der erstmaligen Erteilung das Fortbestehen des Bedürfnisses überprüft wird. Eine weitere (permanente) Überprüfung ist (noch) nicht im Gesetz vorgesehen! Vor allem ist es aber auf keinen Fall vorgesehen, dass der Vereinsvorsitzende hier als Verwaltungshelfer fungiert. Sollte ein Vereinsvorsitzender so etwas melden, so wäre zu prüfen, ob er dann nicht ganz klar gegen das Datenschutzgesetz verstoßen hat. Klar ist aber auf jeden Fall, dass die Behörde ihn nicht zwingen kann, Mitglieder zu überwahchen und Trainingshäufigkeiten wieter zu melden.
  2. Neuser

    EWB

    Nur ein Psychologe, der seit 8 Jahren intensiv GK schießt und auch Kurzwaffen von .22 lfb über 7,62 Tok und 9mm bis 45 WinMag und .50 AE sein eigen nennt. Gleichzeitig bilde ich seit 6 Jahren selbst Schützen im Rahmen des Uni-Sportes in Waffensachkunde aus und habe dort immer viel mit jungen Leuten zu tun. Daher habe ich mir erlaubt mich ein wenig über den Kollegen dort zu wundern und was er eigntlich will (außer abends vielleicht ein schnuckeliges XR-15 in seinen Armen zu halten). Mag sich blöd anhören, aber ich habe auch schon Leute erlebt (überigens auch schon Gutachter, die ich selbst in diesem Bereich ausbilde), die sich in den Moment als sie eine scharfe Waffe in die Hnad genommen haben emotional gar nicht mehr unter Kontrolle hatten (gut, die sichtliche Ejakulation konnte noch unterdrückt werden).
  3. Neuser

    EWB

    Wobei wenn ich mir die Antworten von Sebi anhöre und auch mal hinterfrage, wäre ich doch mal sehr daran interessiert ihn einmal persönlich zu sehen, was sich hinter dem Usernamen verbirgt. Eins ist auf jeden Fall sicher, nämlich dass er aufgrund seiner Art, Aussehen oder was auch immer wohl häufiger bei seinen Mitmenschen aneckt (ob berechtigt oder nicht sei dahingestellt). Und spätestens dann beginne ich mich auch hier zu fragen, woran das liegt....aber nun ja, diese Frage wird wohl aufgrund seines Alters sowieso noch ein Kollege von mir zu klären haben, wenn Du planst eine Waffe als Sportschütze zu erwerben......
  4. Neuser

    EWB

    Ich denke mal die Sache ist einfach zu erklären. Natürlich beschweren sich fast alle legalen Waffenbesitzer über das Bedürfnisprinzip, weil ihnen dort jemand anders vorrechnet, welche und wie viele Waffen er erwerben darf. Grundsätzlich sind sich aber schon die meisten hier darüber im Klaren, dass es nicht schaden kann, sich die Intressenten vor dem Erwerb der ersten Waffe (und nur darum sollte es auch meiner Meinung nach primär in gesetzlichen Regelungen gehen) sich einmal genau anzusehen. Daher kann ich auch die Fragen, die hier an Sebi gestellt werden sehr gut verstehen (vielleicht auch durch meinen Job). Wenn einer mit einer Waffe nicht sportlich schießen möchte, sondern einfach ein paar WAFFEN zum Selbstzweck zu Hause haben möchte, so stellt sich mir, wie vielleicht ein paar anderen hier auch die Frage nach dem warum? Wenn eine Person bei seinem Alter und der Tatsache in einen Verein zu gehen sofort nur an Erfurt denkt, dann frage ich mich auch warum. Und wenn ein Interessent nur ein Interesse an bestimmten Waffen hat, ist das für sich genommen noch nicht so wild, aber auch dann stelle ich mir die Frage nach den Beweggründen.
  5. Neuser

    Psycho-Frage

    @ Hoss Grundsätzlich hast Du recht, dass jedes Ergebnis nur eine Momentaufnahme ist und grundsätzlich kann nur die Zeit zeigen, welche Methode die beste ist. Daher werden Untersuchungsmethoden und Instrumente permanent weiterentwickelt. Wichtig bei einem Untersuchungsinstrument ist nur, dass nicht schon augenscheinliche grobe Fehler vorliegen. In dem Fall der Untersuchung, wie Du sie beschrieben hast, hätte die geistige Reife und die pers. Eignung genausogut mit einem Maßband anhand der Körpergröße ermittelt werden können. Wäre wahrscheinlich genauso gut. Natürlich stellen diese Richtlinien zu einem Teil meine eigenen Erfahrungen dar, aber zu einem genauso großen Teil auch die Meinungen von Vertretern des Sports, denn auch dort hat niemand mehr etwas dagegen, wenn die ganz groben Fälle mal genauer betrachtet werden. Dass ggf. bis zum 1.4 nicht ausreichend Gutachter am Markt seien werden, sehe ich genauso. Nur dann hat der Gesetzgeber eher die Möglichkeit eine weitere Übergangsfrist zu geben, als jedes Blatt Papier als Gutachten anzuerkennen. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass der absolute Großteil der Sportschützen sich dadurch auszeichnet, dass diese Menschen eher besonders stabile Personen sind, die darüber hinaus besonders gesetzestreu sind. Aus genau diesem Grund wäre es natürlich besonders schlimm, wenn eine Person, aufgrund eines fahrlässig erstellten Gutachtens, als geeignet beurteilt wird, obwohl sogar jedem Nicht-Psychologen nach 3 Minuten klar gewesen wäre, dass diese Person keine Waffe bekommen dürfte. Ich stelle mir dann nur mal die Schlagzeilen in der BILD vor und was sich danach ggf. noch einmal im Waffenrecht tun könnte vor allem in Bezug auf GK-Schiessen. Ich für meinen Teil wollte eigentlich auch noch in ein paar Jahren mit meiner Grizzly schiessen gehen und sie nicht nur hinter Glas anschauen. Mit dem, was Du zum Schluss geschrieben hast, stimme ich absolut überein. Letzendlich haben die Vereine die Hauptverantwortung darüber zu entscheiden, wen sie aufnehmen wollen. Viele Vereine kümmern sich auch gut um neue Mitglieder und schauen sich diese genau an. Dummerweise reichen ein paar schwarze Schafe aus, damit von Seiten der Waffengegner wieder lauthals nach einem Totalverbot geschrien wird. Nur am Rande: Ich hatte schon Leute bei mir sitzen, die zwar eigene Waffen hatten, aber weder den Namen des Vereines noch den Namens ihres Verbandes kannten geschweige denn die Disziplinen, die sie schiessen. Bei näherer Nachfrage bekam ich dann zu hören, dass eigentlich immer nur auf Entfernungen zwischen 5-15 Metern auf "Vereinsinterne Scheiben" geschossen würde......Diese Scheiben habe ich mir dann auch mal aufzeichnen alssen und jetzt rate mal, wie diese Scheiben ausgesehen haben........(sie hatten sogar eine Hand zum Winken)......Wenn ich das nicht in meiner Eigenschaft als Gutachter gehört hätte, dann wäre das glatt ein Fall für die Behörden gewesen. Wie gesagt, das sind bestimmt nur sehr wenige Ausnahmen, nur nimm bitte zur Kenntnis, dass ein paar solche Ausreißer innerhalb sehr kurzer Zeit unseren Sport gegen die Wand fahren können und darauf habe ich keine Lust; und noch schneller können ein paar inkompetente Gutachter, die so solche Fälle in ihrer Methode gar nicht erkennen können unseren Sport noch schneller gegen die Wand fahren. Daher reagiere ich vielleicht in diesen Punkten etwas empfindlich, da ich dafür in den Gesprächen mit den Behörden und Ministerien schon einen Vorgeschmack bekommen habe, was bei dem nächsten Unglück wie Erfurt passieren wird.
  6. Neuser

    Psycho-Frage

    Im Zweifelsfalle habe ich einfach bei deiner Krankenkasse angefragt. Da sind alle wichtigen relevanten Erkrankungen zufällig besonders gespiechert, da dies Erkrankungen sind, die anders abgerechnet werden müssen.
  7. Neuser

    Psycho-Frage

    Eine Version der Richtlinien werden nur für den internen Gebrauch bei den Behörden sein. Dies wird vor allem so gehandhabt, damit nicht nach kurezr Zeit die ersten windigen "Seminaranbieter" auf dem Markt auftauchen, die unnötige und teure Vorbereitungsseminare anbieten, da so etwas immer zu einer Art Wettrüsten zwischen Gutachtern und "Seminaranbietern" führt bei der dann die Sportschützen die (zahlenden) Dummen sind.
  8. Neuser

    Psycho-Frage

    Hallo Hoss. Auch in der Befürchtung deine Freude zu trüben: 1. eine so durchgeführte Untersuchung ist nicht geeignet, dass eine Nichteignung ausgeschlossen werden kann. (ist überigens nicht nur meine Meinung, sondern war auch Inhalt eines Treffens zwischen mmir und Vertretern des DSB und FWR) und 2. Schreibe ich gerade an den groben Richtlinien, wonach eine Behörde anhand des Gutachtens erkennen kann, ob ein Gutachten in Ordnung ist...... und da werden es genau die Gutachten von der von Dir bemühten Organisation sehr schwer haben.....ist überigens auch wieder nicht nur meine Meinung, sondern wird auch von anderen Interessenverbänden getragen.... und 3. Gutachter müssen sich auch auf dem Gebiet des Sportschiessens auskennen, damit sie solche Untersuchungen durchführen können. Denn spätestens, wenn Du Dich mal mit Deinem Kandidaten unterhalten hasst wisrt Du feststellen, dass diese Untersuchung in der Form nichts bringt!
  9. Und diese Tatsache lassen sich wohl einige Verbände besser bezahlen als andere. Aber gut, dass ist Verbandspolitik und darüber kann man sich ja bekanntlich toll streiten, oder es besser bleiben lassen. Muss jeder Verband selber wissen, welche Mitglieder er haben möchte.
  10. Also ich kann die Meinung hier nicht so ganz teilen. Ich selber komme ja aus dem Hochschulsport (ja in Düsseldorf ist KK und GK Schiessen Hochschulsport und für alle Studenten frei ) und auch von anderen Vereinen kenne ich ganz andere Kosten. Vereinsaufnahmegebühr ca 0 Euro (Was soll das auch bitte, ist doch kein Golfclub) MPU ca 128-400 Euro (Wird noch zu klären sein, wobei ich zur Zeit empfehle die Kosten keinesfalls über 300€ kommen zu lassen, damit der sportliche Nachwuchs nicht abgeschnitten wird) Verbandausaufnahmegebühr 0 Euro (Kenn ich von meinem Verband nicht und ich wüsste auch nicht wo der Sinn hiervon liegen sollte) Gebühr für Waffensachkunde 0 Euro (Wird eigentlich in den meisten Vereinen intern unterrichtet und kostet dann gar nichts. Muss sich nur ein angangierter Schütze finden, der bereit ist sich diese Arbeit zu machen und die anderen zu unterrichten) Sonstige Gebühren Verein/Verband 0 Euro (was soll das bitte sein) Sicherlich gibt es Vereine oder Institutionen bei denen alles bezahlt werden muss, nur würde ich mich dann als Schütze fragen woran das liegt: Weil keiner mehr etwas ehrenamtlich machen will oder weil einzelne Leute Geld mit der Sache verdienen wollen. Bei uns liegen zumindets die Kosten so, dass nur der Beitrag bezahlt werden muss (75 Euro für Kurzwaffen von Lupi bis 1500 Joule), die Gebühren für die WBK und ggf. die Kosten für ein Gutachten bei Personen unter 25 Jahren. Daran könnte es vielleicht auch liegen, dass wir relativ viele jüngere Schützen bei uns haben. Allerdings ist es bei uns auch so, dass jeder Schütze sich aktiv mit einbringen muss und auch selber mit anpacken muss (keine McDrive Mentalität)......
  11. @ genau Eine Definition ist hier bestimmt schon 5 mal gegeben worden! Und an der wird sich auch nichts ändern oder konkretisieren lassen! Insofern ist die Frage nach der Definition für mich schon lange abgeschlossen.
  12. Neuser

    Psycho-Frage

    Mal sehen. Das abschalten werde ich hoffentlich genauso wie das Lachen bald wieder lernen. Ich versuche auf jeden Fall die Leute hier auf dem laufenden zu halten, wenn sich wieder was in Sachen Gutachter und Gutachten tut.
  13. @ Merlin genau da gebe ich Dir recht. Der normale Durschnittsschütze hat auch gar keine Lust sich mit jeder Feinheit des Gesetzes zu beschäftigen, was schon einem kleinen Jurastudium nahe kommt, sondern der will eigentlich viel lieber mit den Waffen schiessen als sich nur einen schweren Kopf darüber zu machen. Ich befürchte nur, dass evtl. einige Behörden darauf keine Rücksicht nehmen werden und auch einige Gerichte nicht unbedingt zu Gunsten der Schützen entscheiden werden. Insofern ist es schon nicht verkehrt hier solche Fragen kontrovers zu diskutieren. Sollte halt nur keiner persönlich meinen oder nehmen.
  14. Habe ich auch so gelesen, nur stellt sich bei mir (unabhängig von Halbautomat oder nicht) die Frage, die ein Verlust der Kriegswaffeneigenschaft aussehen soll, da dies der Gesetzgeber nicht mehr vorsieht (ausser durch Unbrauchbarmachung). Das andere ist einfach, dass es ggf. von Seiten einen methodischen Fehler darstellt (gibt ja erst so winige im Gesetz), dass hier dann für beispielsweise Repitierer strengere Maßstäbe angelegt werden könnten (da diese nicht ausgenommen sind), als für Halbautomaten. In so einem Fall, in dem ggf. ein Punkt im Gesetz unsauber geschrieben ist, verlasse ich mich lieber auf die sinngemäße Auslegung, denn das ist auch in der Regel die, die vor Gericht angewendet wird. Aber gut, dabei ging es ja auch nur um die Waffen, die vor dem 1.4. 2003 erworben wurden. Sehr viel wichtiger ist es, welche Waffen ab dem 1.4.2003 erworben werden dürfen und welche nicht und da kann ich mich nur noch mal Karaya anschliessen. 1. Was Kriegswaffe ist und was nicht steht eindeutig im Gesetz. 2. Festellen kann es der Kunde ohne weiteres nicht immer. 3. @MasterofEagles: Eine solche Reeglung für Händler, dass sie nur gesetzeskonforme Waffen verkaufen dürfen gibt es schon, nur haben zur Zeit nicht alle Händler die gleiche Rechtsauffassung und das bringt ein Risiko 4. Der Kunde ist selber dafür verantwortlich, was er kauft. Jeder Waffenbesitzer ist sachkundig und sollte sich daher ausreichend mit dem Gesetz auskennen. Daher könnte es ggf. später auch vor Gericht schwer werden, den Richter von der Unwissenheit zu überzeugen Ist halt keine schöne Sache zur Zeit.
  15. Neuser

    Psycho-Frage

    @ Hoffnung Ich selber versuche immer möglichst praxisnahe und praxistaugliche Lösungen zu finden. Ich hoffe natürlich, dass es die anderen Gutachter auch so handhaben. Wenn so etwas mit einem Neurologen akut werden sollte, stelle ich hier was ins Forum. Zur Zeit arbeite ich an den Vorbereitungen für das Treffen zwischen BDP, FWR und DSB am 23.1. Danach habe ich ein paar Tage (oder wenigstens mal ein Wochenende) frei und dann gehts weiter damit Gutachten fertig zu stellen.
  16. Neuser

    Psycho-Frage

    @ Hoffnung Natürlich. Dies habe ich auch ausdrücklich in den Richtlinien zu dieser Begutachtung vorgesehen. Der Gutachter muss sich immer ein umfassendes Bild machen und wenn bestimmte Daten in der Untersuchung nicht erhoben werden können, dann müssen diese Daten extern beschafft werden. Wobei in genau dieser Fragestellung auch ein Neurologe eine entsprechende Untersuchung durchführen kann, wenn er über eine entsprechende Sachkunde auf den anderen Gebieten (Waffen, Schiessen, etc.) verfügt. Leider haben sich bisher noch keine Neurologen bei mir gemeldet, die sich weiterbildnen wollten oder weiter in das Thema einarbeiten wollten. Ist vielleicht nicht die klassische Aufgabenstellung für Neurologen. Ansonsten muss sich halt der Gutachter vom Neurologen die Daten übermitteln lassen.
  17. Neuser

    Psycho-Frage

    @Hoffnung Das kann durchaus vorkommen, wobei nur in schweren Fällen hierdurch das Verhalten soweit beeinträchtigt wird, dass sich die Frage der Eignungsüberprüfung ergibt. Ein weiteres Problem könnten in diesem Zusammenhang die starken Schmerzen oder auch die verabreichten Schmerzmittel sein, die auch das Verhalten oder zumindets die Stimmung und die Ausgeglichenheit einer Person beeinträchtigen. Chronische Schmerzen können einen Menschen doch ganz schön verändern. Wenn die Behörde dies zum Anlass nehmen sollte, eine entsprechende Untersuchung anzusetzen und der Gutachter käme zu dem Schluss dass eine Person vorübergehend ungeeignet sei, eigenverantwortlich mit Schusswaffen umzugehen, ergibt sich eine Problematik, die bisher im Waffengesetz nicht so vorkam. Sollte jemand endgültig ungeeignet sein, weil er beispielweise unter Betreuung gestellt wurde, verhält sich die Sache klarer. In dem Fall, dass das ganze vorübergehend ist, stellt sich die Frage, was so lange mit den Waffen zu geschehen hat. Eine Möglichkeit könnte z.B. sein, diese so lange bei einem Büchsenmacher oder bei der Behörde zur sicheren Verwahrung abzugeben. So wurde früher teilweise verfahren, wenn eine Person durch eine entsprechende Verurteilung unzuverlässig wurde (ein slcher Fall ist mir persönlich bekannt, in dem ein Schütze nach 6 Jahren seine WBKs und Waffen zurückbekam). Allerdings glaube ich nicht, dass der Schütze hierauf einen Rechtsanspruch hat. Auf der anderen Seite darf durch ein solches Vorgehen keine übertriebene Härte praktiziert werden, sondern es sollte eine Bürgerfreundliche Lösung gefunden werden. Das hängt allerdinsg auch stark davon ab, wie genau das Ergebnis des Gutachtens aussieht.
  18. Neuser

    Psycho-Frage

    Stimmt schon, nur Hoffnung hatte eine Frage für ihn berechtigte Frage gestellt und da wollte ich ein paar Infos geben. @Hoffnung Vielleicht kannst Du ja beschreiben, welche Fragestellung Du genau hast.
  19. Les Dir mal den Absatz 7 genau durch, vor allem unter HinblicK auf Anlage 2 Abschnit 1 Absatz 1 durch: "Der Umgang mit folgenden Waffen ist verboten: 1.1 Waffen (§1 Abs.2), ......, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenliste) in der Fassung der Bekanntmachung ....... oder deren Änderungen ausgeführt sind, nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft" Insofern seh ich es schon so, dass demilitarisierte Kriegswaffen in Zukunft nicht mehr erlaubt (wird Dir auch jeder Händler und jede Behörde bestätigen) sind und daher für bereits besessene eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden musste.
  20. Nun ja, der Glaube steht natürlich jedem Menschen frei. Ich habe die Werbung und das Vorgehen diese Händlers genau verfolgt (schon vor dem 1.4.2003), da ich auch ein paar Mitwettbewerber von ihm kenne, die sich vor allem über die ganze Werbung geärgert haben (obwohl sie ähnliche Artikel, allerdings aus gesicherter Bezugsquelle anbieten), da sie in ständigem Kontakt zu den entsprechenden Stellen standen, wenn es darum ging die eigenen Waffen überprüfen zu lassen und ort wurde damals recht klar gesagt, dass man auf diesen Anbieter und eventuelle Nachahmer reagieren wolle (diese Aussagen konnte ich leider nicht weiter überprüfen, aber ich habe selber auch Erfahrungen im BMI gemacht, da ich derzeit recht viel mit den Leuten dort zu tun habe). Zu der eigentlichen Frage: Ich weise nur an dieser Stelle nochmals auf §58 WaffG (Altbesitz) hin. Dort steht drin, dass wenn Waffen vor dem 1.4.2003 erworben wurden, die nach dem 1.4.2003 verbotene Waffen oder Kriegswaffen sind, dass diese entweder unbrauchbar gemacht werden sollten, veräußert werden sollten oder dass eine entsprechende Ausnahme nach §40 (Verbotene Waffen) beantragt werden sollte. Verstehe als die ganze Diskussion nicht. Dies ist einer der Paragraphen im Gesetz, die relativ gut und genau geschrieben sidn und bei denen es keinerlei Diskussionsgrundlage gibt.
  21. Neuser

    Psycho-Frage

    Das Gesetz sieht mehrere Arten der Untersuchung der Persönlichen Eignung vor. Bei Antragstellern unter 25 Jahren bei denen das Alter einziger Gutachtensanlass ist, wird i.d.R nur die Nichteignung am Tag der Untersuchung untersucht und es wird untersucht, ob die Frage nach der Nichteignung verneint werden kann. Ergibt sich bei dieser Untersuchung, dass zu diesem Zeitpunkt schon feststeht, dass in nächster Zeit z.B. durch einen Hirntumor oder ähnliches die Eignung beeinträchtigt werden kann, so ist dies auf jeden Fall im Gutachten zu vermerken und auf das mögliche Risiko hinzuweisen (sonst ist nämlich der Gutachter zivilrechtlich ggf. haftbar und das will er nun mal nicht!). In Folge dessen könnte die Behörde z.B. Auflagen bezüglich weitere Untersuchungen machen oder den entsprechenden Antrag erst mal zurückstellen oder ähnliches. Es wird auf jeden Fall keine einfache Situation und muss ggf. vor Gericht geklärt werden. Ganz wichtig aber: Auch bei einer Nichteignung ist ein Antragsteller nicht dauerhaft ungeeignet, sondern kann sich nach erfolgter Genesung (wieder bei dem Beispiel eines Hirntumors) nochmals untersuchen lassen und dann einen neuen Antrag stellen. Allerdings denke ich mal, dass solche Fälle in der Praxis sehr selten sein werden und da jeder Fall einzeln entschieden werden muss (Hirntumore bei jungen Menschen sind eher sehr selten und andere Erkrankungen, die nur sehr kurzzeitig und genau abschätzbar das Verhalten beeinflussen gibt es nur wenige). Was Impulse Austria sagt, kann ich nur zustimmen. Den wirklich völlig normalen Menschen gibt es eigentlich gar nicht. Jeder Mensch unterscheidet sich von den anderen und jeder hat Stärken und Defizite (bzw. kleine Macken). Das ist auch gar nicht weiter schlimm, sondern wichtig ist, dass diese Macken nicht das Verhalten im Umgang mit Schusswaffen überdurchschnittlich negativ beeinflussen. In diesem Sinne
  22. Musst weiter lesen, was ich zu den demilitarisierten Kriegswaffen geschrieben habe. Ich habe nicht gesagt, dass diese nicht mehr legal sind, sondern dass man hierfür ggf. eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Allerdings ist die Übergangsfrist in der man eine solche Genehmigung bekommen konnte schon verstrichen!! Daher könnte es ggf. für den einen oder anderen mit entmilitarisierten Kriegswaffen schlecht aussehen, wenn eine solche Genehmigung nun erforderlich werden könnte und diese vergessen wurde zu beantragen. Insgesammt gebe ich Dir Recht, das i.d.R. alle Halbautomaten, die vor dem 1.4.2003 erworben wurden auch weiterhin legal besessen werden dürfen, nur für ein paar wird in Zukunft eine solche Ausnahmegenehmigung benötigt. Kann mich überigens meinem Vorredner anschliessen: Ich bin ach froh den größten Teil meiner Waffen vor dem 1.4 gekauft zu haben!
  23. Vielleicht bevor das ganze jetzt in Panik, endlose Fragen oder Diskussionen ausartet: Waffen, die vor dem 1.4.2003 (altes WaffG) als zivile Waffen erworben wurden oder auf dem Markt kamen (ausgenommen "entmilitarisierte Kriegswaffen") bleiben natürlich auch weiterhin legal. Ggf. wäre es nur sinnvoll gewesen sich zu erkundigen, ob man eine Ausnahmegenehmigung benötigen würde. Nach dem Sinn zu Fragen und Beispiel zu ziegen, dass in der Vergangenheit durchaus öfters zivile Waffen mit billigen und guten MG-Läufen gebaut wurden, nun diese Diskussion ist durch das neue WaffG hinfällig geworden, denn dort steht es nun einmal anders! Intention des Gesetzgebers war es nicht mehr bestimmte Waffen nach ihrem Aussehen zu verbieten (dass dies jetzt für Sportschützen wieder relevant ist, könnte vor allem auf die besonders offensive Werbung eines Händlers zurückzuführen sein, die die Behörden entsprechend sensibilisiert hat), sondern eigentlich sollte ja alles diesbezüglich leichter werden. Nur durch das Verbot Originalteile zu verbauen erreicht der Gesetzgeber, dass eben diese Waffen nicht mehr so billig beschafft und schnell umgebaut werden können, sondern jetzt ist es halt etwas teurer und aufwendiger einen besonderen Geschmach zu haben. Wie schon gesagt, eigentlich gibt es über die Definition einer Kriegswaffe nicht zu rütteln, denn es steht ganz genau im Gesetz drin, was darunter fällt und was nicht. Das Problem ist natürlich, dass dies ein Kunde nicht immer so einfach nachprüfen kann, aber da gillt leider das alte Sprichwort: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!!!!! Also besser vorher genau und ausführlich erkundigen als später lange und ausführlich mit dem Verteidiger beratschlagen :?
  24. @ Hoffnung Ich vermute mal, deine Aussage bezieht sich auf MP5-Klone, die einmal im DWJ getestet wurden. Hierzu habe ich nur auf der Waffenbörse in Kassel (unbestätigte) Grüchte gehört, dass wohl nicht alle getesteten Waffen so vorlagen, wie sie gezeigt wurden, sondern dass wohl von einzelnen Teilen nur Bilder geschickt wurden (aber wie gesagt alles unbestätigt). Um die Frage aber an dieser Stelle mal ganz einfach abzukürzen: Grundsätzlich sind nach dem neuen Waffengesetz alle Halbautomaten erlaubt, die nicht dem KWKG unterliegen, also zivile Waffen sind. Grundsätzlich braucht auch kein Händler immer erst das entsprechende Modell der zuständigen Behörde zur Prüfung vorzulegen (ob es wirklich eine Zivilwaffe ist), da man ja sonst den Händlern böses unterstellen würde. Grundsätzlich erkundige ich mich allerdings als Kunde bei dem entsprechenden Händler, ob er mir einen Nachweis erbringen kann, dass diese Waffen wirklich Zivilwaffen sind (zumindest, wenn es sich um Modelle handelt, die in ähnlicher Form auch als Kriegswaffen gebaut werden oder wurden). Natürlich kann man als Kunde auch dem Händler vertrauen und hoffen, dass alles seine Richtigkeit hat, aber ich weiß nicht, ob ein Richter das später auch so sieht, wenn vielleicht herauskommt, dass wesentliche Teile von Kriegswaffen verbaut wurden oder nur umgebaut wurden. Vielleicht hast Du aber Glück und der Richter nimmt Dir die Rolle des gutgläubigen Kunden ab. Dann wird die entsprechende Waffe nur eingezogen, aber Du kannst dann natürlich versuchen vom Händler den Kaufpreis wieder einzuklagen. Da ich auf solche Unsicherheiten keinen Bock habe, habe ich bisher immer nur solche Waffen gekauft, bei denen eindeutig geklärt war, dass es sich um eine zivile Schusswaffe handelt. Dabei sollte man sich nicht nur auf gutes Zureden eines bestimmten Händlers verlassen.
  25. Leider steht ein Lauf oder Laufrohling, der für eine Kriegswaffe bestimmt war einer Kriegswaffe gleich (da wesentliches Teil). Wenn man z.B. einen G3 Lauf in eine Einzellader-Büchse einbauen würde, so würde es sich bei dieser Waffe um eine Waffe handeln, die einer Kriegswaffe gleichzusetzen ist, nur weil ein solcher Lauf verbaut wurde. Auch wenn eine Einzellader-Matchbüchse mit einer Kriegswaffe weniger gemeinsam hat wie ein Trabbi mit einem Formel 1 Wagen. Aus genau diesem Grund ist ja auch so eine heisse Diskussion im Gange, um die Bezugsquellen eines ganz bestimmten Händlers, der sich dazu bisher immer gerne ausgeschwiegen hat und bei dem (soweit mir berichtet wurde) jetzt die Staatsanwaltschaft versucht zu ermitteln, welche Teile denn nun verbaut wurden.
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