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  1. Genau so ist es auch gemeint. Des weiteren wartet der entsprechnde Herr im BMI (der auch diese AWaffG mit verfasst hat) auf diese Empfehlungen, um diese dann per Rundschreiben an alle LMIs und darüber an alle Erlaubnisbehörden zu verteilen. Des weiteren wird der Einfluss solcher Empfehlungen für die Gutachter noch höher, da Gutachter neuerdings, wenn fahrlässig Begutachtungen durchgeführt wurden, zivilrechtlich voll haftbar sind. Vor allem im Fall, dass in Folge dessen eine Straftat geschieht und Hinterbliebene Ansprüche stellen. Insofern gebe ich Dir Recht, dass diese Empfehlungen auf keinen Fall Gesetzescharakter haben (sollen Sie ja auch gar nicht, schließlich sollen sie sich ja flexibel anpassen lassen an veränderete Situationen), aber ein Gutachter muss grundsätzlich ein solches Gutachten anhand berufsständischer Regeln durchführen. Zu genau dieser Frage hatte ich auch einige längere Gespräche mit Mitarbeitern des BMI, da ich auch erst einmal wissen wollte, was der Gesetzgeber mit dieser Formulierung gemeint hat; und der Gestezgeber sieht es so, wie ich es oben beschrieben habe und karaya es weiter ausgeführt hat. Ich weiss, ist alles so ein bischen dreifach um die Ecke gemacht, aber ich habe diese ganzen Bestimmungen und Überregulierungen nicht gemacht.
  2. @beasty boy wobei ich glaube, dass Du alleine schon aufgrund der ganzen Arbeit, die Du Dir im Vorfeld der Untersuchung gemacht hast sowieso schon gezeigt hast, dass Du Dich selbständig und eigenverantwortlich um Deine Sachen kümmern kannst. Insofern sollte die Begutachtung auch nichts anderes zeigen. Zu dem Thema, ob weiterhin jeder so begutachten kann wie er will sehe ich folgendes: Im Gesetz sowie in der AWaffG steht jeweils etwas von Berufsständischen Regeln was soviel bedeutet wie "Stand der Technik". Damit hat sich der Gesetzgeber ganz elegant herausgehalten und verlangt, dass eine Begutachtung immer nach den aktuellen Maßstäben durchzuführen ist. Dass heißt, sobald die Richtlinien publiziert sind, sollte jeder Gutachter sich wenigstens halbwegs daran halten, da sonst die Behörde ein solches Gutachten nicht anerkennen muss. @Ulli Eichstädt Habe noch einmal schnell nachgesehen: In §58 Waffg. steht drin, dass von Inkrafttreten (1.4.2003) innerhalb eines Jahres ein Gutachten beigebracht werden muss (31.3.2004). Somit ist das nicht nur in einer Frsitentabelle drin, sondern wirklich expliziet in einem Absaz des Gesetzes (§58 Abs.9).
  3. Das will ich meinen. Hoffentlich liest jetzt trotzdem noch einer meinen Beitrag über die MPU-Durchführung, den ich eine Seite vorher geschrieben habe, bevor die Diskussion über Erbsensuppe oder Möhrengemüse weitergeht. Hab überigens Ulli Eichstädt nocheinaml alle Artikel rübergeschickt, damit er sie die nächsten Tage online stellen kann.
  4. Ach ja stimmt. Nur die Bezirksmeisterschaften sollten wieder komplett in Ratingen stattfinden. Dann werde ich mich doch mal gut warm anziehen...
  5. Komisch, ich hatte etwas rausgemailt und gestern noch einmal gecshrieben, auch wegen dieser anderen Dissertation. Schicke heute noch einmal alles raus. Bis dann
  6. Stimmt! Ich werde wahrscheinlich wieder fast den ganzen Tag bei den Meisterschaften mithelfen. Zum Glück ist der neue Stand in Ratingen gut geheizt. Sonst sehen wir uns auf jeden Fall dort. Dann können wir ja alles in Ruhe bereden.
  7. Ich denke nächste Woche weiß ich Bescheid, ob ich für den Abned einen Stand bekomme. Dann stare ich einen klienen Rundruf. Es wäre sowieso nicht schlecht, wenn auch ein paar Sportschützen anwesend sind. Ich sehe so etwas auch immer unter dem Gesichtspunkt "Öffentlichkeitsarbeit". Vor allem bekommen die Gutachter auch ein bischen mehr Hintergrundinformationen über das sportliche Schiessen. Das ist nur mit Theorie schlecht zu vermitteln.
  8. Hallo Olli Ich habe in der Tat geplant bei beiden Fortbildungen, jeweils Freitag abneds eine Excursion mit den Psychologen zum Schiesstand zu machen. Dabei werde ich entweder versuchen in Büderich einen Tremin zu bekommen oder im Landesleistungsstützpunkt. Werde hierfür versuchen, während der KM mit Martina zu sprechen. Wenn Du möchtest könntest Du mir an dem Abend gerne helfen, da ich am ersten Tremin 18 Psychologen beaufsichtigen muss. Ich will nur auf jeden Fall, dass sie auch einmal eine Waffe in der Hand hatten und damit geschossen haben, damit sie auch ein wenig verstehen, wovon sie später reden.
  9. Hallo zusammen. Es tut mir leid, wenn ich ein wenig die allgemeine Hochstimmung trüben muss, aber ich wollte nur über ein paar Dinge aufklären. Die genauen Richtlinien, wie die Gutachten abzulaufen haben sind jetzt fertig und werden noch einmal am 23.01 mit Vertretern des FWR, des DSB und des Berufsverbandes der Psychologen abgestimmt. Danach werden diese Informationen auch an das BMI weitergeleitet, das wiederum die einzelnen LMIs informieren wird und von dort aus geht alles an die einzelnen Erlaubnisbehörden, damit diese auch wissen, wie ein entsprechendes Gutachten auszusehen hat. Gleichzeitig findet vom 5.03 - 7.03 und vom 12.03 – 14.03 eine Fortbildung für die Fachpsychologen auf diesem Gebiet in Düsseldorf statt, bei der die Psychologen auch selber (praktische!) Grundkenntnisse im Umgang mit Schusswaffen vermittelt werden. Alle Untersuchungen die vorher gemacht werden, sind noch nicht nach diesen Standards durchgeführt worden. Daher können diese Untersuchungen anders aussehen, als die später durchgeführten. Ich kann allerdings aus meiner Erfahrung (die ich während der Entwicklung der Richtlinien und den Validierungsuntersuchungen sammeln konnte) sagen, dass die Sportschützen, die ich begutachtet habe, allesamt positiv überrascht von der Untersuchung waren und auch überrascht waren, wie genau (und richtig) das Bild war, dass ich von ihnen hatte. Zum Zeitaufwand kann ich soviel sagen: Für den Gutachter ca. 6-7 Stunden. Für den Klienten ca. 2,5 Stunden. Die Kosten betragen dabei bei mir zur Zeit 200€ (habe an der Uni nicht die selben Fixkosten, wie ein Gutachter mit Praxis). Ich hoffe damit schon mal ein wenig weitergeholfen zu haben. Nur brecht jetzt noch keine wilde Diskussion über die genauen Inhalte der Untersuchung los, da sonst ggf. etwas falsches weitergegeben wird oder Horrormeldungen umhergeistern. Ich habe bezüglich der ganzen Thematik Ulli Eichstädt noch ein paar Artikelvorlagen gesendet, die er bestimmt in nächster Zeit unter visier.de veröffentlichen wird. Ansonsten könnt ihr mir bei Fragen auch noch eine Mail schreiben. Bis dann
  10. Auch unabhängig von der Möglichkeit mit einem solchen Foto brühmt zu werden, müsste ich mir sehr stark überlegen, ob ich diesen Mann rette sollte. Es stellt sich für mich nämlich eine ganz andere moralische Frage: Welches Unrecht wiegt schwerer: Auf der einen Seite das Unrecht der unterlassenen Hilfeleistung und der damit einhergehenden Unmenschlichkeit gegen Bush und auf der anderen Seite das Unrecht das Bush und seine Regierung aus finanziellen Interessen und Vorteilsdenken für sein Land weltweit beght oder durch verbündete Völker und Regierungen zulässt......... Das Foto wäre mir in dem Moment absolut egal!
  11. Das Gutachten darf normalerweise (und so handhabe ich es immer!) nur an die Klienten selber übergeben werden. Was diese dann damit machen ist ihre Sache. Ein Gutachten sollte auch immer relativ zeitnah gemacht werden, d.h. wenn erst in über einem Jahr eine WBK beantragt wird, dann bringt eine Untersuchung heute noch recht wenig, da dann das Gutachten aus Sicht der Behörde veraltet sein könnte.
  12. Schönen guten Tag zusammen. Wie vielleicht schon der eine oder andere gelesen hat, werde ich im nächsten Monat ca. 20-30 Personen in Düsseldorf untersuchen (siehe Tread „20 MPU Kandidaten in NRW gesucht“). Da ich mich erst gerade registriert habe und von der Diskussion gelesen habe, wollte ich kurz mal zu ein paar Punkten Stellung nehmen. Sollte ich hier aus versehen Dinge wiederholen, die hier schon geschrieben wurden, so tut mir das leid, nur leider hatte ich nur Zeit die Diskussion zu überfliegen, sonst hätte ich keine Zeit mehr zum Schreiben gehabt. Zunächst zur Wahl der Gutachter: Es ist richtig, dass es kein Behandlungsverhältnis gegeben haben darf, aber es wird nicht verboten, dass sich Gutachter und Klient kennen. Genauso ist auch richtig, dass sich ein Gutachter weigern darf ein Gutachten zu erstellen, wenn er nicht über die erforderliche Kompetenz verfügt (Er braucht nur die Gutachteraufträge anzunehmen, die er sich auch zutraut). Ich weiß, dass das nicht die Antwort ist, die man gerne hört, aber so ist die Gesetzeslage. Über den Inhalt der Untersuchung und des Gutachtens ist absichtlich im Gesetz und in den VO nicht gesagt, weil man sich ein Desaster wie in Österreich ersparen wollte. Dort müssen sich die Leute in der Regel öfters untersuchen lassen, bis irgendwann ein positives Gutachten rauskommt. Das bedeutet dort: Gutachter suchen, begutachten lassen, Gutachten vernichten und nächsten Gutachter suchen. Glücklicherweise will der deutsche Psychologenverband auf jeden Fall so einen Mist verhindern, da ich dort auch deutlich machen konnte, welchen Schaden es anrichten würde, wenn gesetzestreue Bürger abgestempelt würden. Zu der Diskussion ob das Ganze rechtens ist, kann ich nur sagen, dass meines Wissens die Einspruchsfrist gegen das neue Waffenrecht abgelaufen ist und daher höchstens „Altbesitzer“ klagen könnten um eine aufschiebende Wirkung zu erreichen. Neue Antragsteller könnten das zwar auch, aber dann wäre die WBK erst in einigen Jahren zu haben, bis sich das Bundesverfassungsgericht mit der Sache beschäftigt. Von den Kosten ganz abgesehen.... Noch mal zu dem was untersucht werden soll. Es ist ausnahmsweise richtig wie es im Gesetz formuliert ist (war aber bestimmt ein Versehen): Es wird auf Nichteignung untersucht, denn auf Eignung kann ein Mensch nicht untersucht werden. Und es soll auch keine Prognose für die Zukunft getroffen werden (wir Psychologen sind auch keine Hellseher), sondern es soll geklärt werden, ob zum heutigen Zeitpunkt Risikofaktoren vorliegen und wie diese zu bewerten ist. Als Anhaltspunkt für alle betroffenen: Ein Gutachten muss später so formuliert sein, dass auch jeder Nichtpsychologe das Ganze versteht und nachvollziehen kann. Dies ist auch ein Ziel bei meinen Begutachtungen… Noch eine Anmerkung zu dem Psychologen, der nicht tätig werden wollte, weil er keine Daten hätte: Es ist kein Problem über den Hausarzt oder die Krankenkasse Informationen einzuholen. So spart man auch die kostenintensive medizinische Untersuchung. Vielleicht noch eine Sache zu den Kosten: Vom Psychologenverband ist geplant, dass ein solches Gutachten maximal 200€ kosten darf. Wenn ein Gutachter viel mehr (z.B. 380€) haben will, dann ist das zu teuer. Ich hoffe ich konnte dem einen oder anderen helfen. Eine letzte Überlegung wäre noch, ob es zeitlich mit Vorlauf noch zu schaffen wäre, dass ich in der Zeit, in der ich selber auf der Waffenbörse in Kassel bin ein paar Begutachtungen durchführen könnte. Ich denke dabei vor allem an die Personen, die sonst eine sehr weite Anfahrt hätten. Wie in dem anderen Tread geschrieben: Die Gutachten sind von meiner Seite kostenlos. Nur sonstige Kosten z.B. Porto und ein paar Kleinigkeiten müssen die Probanden selber tragen. Wenn noch Fragen sind, meldet euch einfach.
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