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herki

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Posts posted by herki

  1. Am 25.6.2018 at 21:51 , pancho lobo sagte:

    Falls Du in deinen Schrank -bei Eltern/Verwandten wo Du in De weiter gemeldet bist- deine Waffen lagerst, kannst du  dem 2.Schlüssel in einem geschlossenen

    Umschlag bei einem WBK Inh. deponieren mit der Aufschrift nur im Notfall öffnen, eine Kontrolle ist kein Notfall.

    Entschuldigt das ich mich jetzt erst melde, ich war im Urlaub.

    Genauso wird es gemacht, ich werde bei meinen Eltern gemeldet bleiben (aktuell habe ich da einen gemeldeten Zweitwohnsitz) und da bleibt der verschlossene Schrank stehen. Die Zahlenkombination überlasse ich einem Berechtigten in einem Briefumschlag mit o.g. Aufschrift.

    Da kann niemand etwas gegen sagen.  Das Gesetz schreibt ja keinen Mindestaufenthalt am Wohnort vor.

     

    Besten Dank an alle

    • Like 1
  2. vor 20 Stunden, pancho lobo sagte:

    Hola amigos,

    ihr habt die "Sichere Fremdverwahrung" vergessen, die kann auch mehrere Jahre dauern...das WaffG verlangt nur einem ENDE Datum,

    Genau das sieht mein SB eben leider anders, über ein paar Monate wäre kein Problem aber bis zu 4 Jahren sieht er eben als Dauerleihgabe die vom Gesetzgeber nicht gewünscht wäre.

    Von 2 Waffen würde ich mich trennen da sie zu teuer zum rumliegen sind und ich "drüben" ja auch eine Grundausstattung brauche :teufel96:

    vor 23 Stunden, Jägermeister sagte:

    Warum gibst Du den Wohnsitz auf? Melde Dich bei Eltern/Verwandten und lagere dort.

    Könnte aktuell wohl die beste Idee sein.

    Ich hab jetzt nochmal das Gesetz soweit überflogen und habe auch nichts gefunden was dagegen sprechen würde.

    • Like 1
  3. Hallo, Jungs und Mädels,

    Ich habe mal eine Frage : ich werde in 2 Monaten für einen längeren Zeitraum das Land verlassen da mein Unternehmen jemanden wie mich ganz gerne im Standort in den USA haben möchte.

    Etwas Probleme macht mir noch die Aufbewahrung meiner Waffen, ich werde mich zwar von 2 Waffen trennen aber möchte auf jeder WBK mindestens eine behalten um bei einer Rückkehr nicht wieder alles beantragen zu müssen.

    Nur die Frage ist wo ich diese Waffen lagern kann wenn ich keinen gemeldeten Wohnsitz mehr in Deutschland habe ? Der Gesetzgeber möchte ja wissen wo sich die Waffen befinden, ich darf sie allerdings nicht länger als einen Monat (zB an einen Vereinskameraden) verleihen. Ein überschreiben auf Vereins WBK und nutzung als Leihwaffe fällt aus o.g. Grund damit auch raus.

    Die einzige Möglichkeit die mein SB gesehen hat wäre eine Aufbewahrung bei einem Händler, das macht über den Zeitraum aber kein Händler mit den ich kenne.

  4. Ich war letztes Jahr in der Umgebung Tolmin / Kobarik wandern, ebenfalls an vielen Schauplätzen der Schlachten. Ein tolles Land, eine atemberaubende Umgebung.

    In passender Reihenfolge :

    1 ehemalige MG Stellung oberhalb der Soca

    2 Blick auf die Soca, auf höhe einer der letzten Verteidigungslinien (da hochkommen ist auch ohne Beschuss anstrengend genug)

    3 befestiger Weg zu Punkt 2. am Ende der Treppe mit ehemalige MG Stellung die 80% der Treppe im Blick hat, absoluter Selbstmord im SHTF Fall.

    SAM_3229.jpg

    SAM_3310.jpg

    SAM_3306.jpg

    • Thanks 1
  5. Sieht so aus

    https://en.wikipedia.org/wiki/CAR-15

    Das derjenige bis zum Eintreffen der Polizei nur 2 Menschen umbringt verwundert mich allerdings auch, vor allem wenn man viele Hülsen und diverse leere Magazine findet.

    Zitat

    Der Polizei war er bekannt wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

    Warum so jemand frei rumläuft frage ich garnicht erst.

  6. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung fand man dann noch Böller und Feuerwerkskörper

    Inzwischen besuche er außerdem freiwillig Therapien zur Konfliktbewältigung und zur Stärkung der eigenen Persönlichkeit. 

    Da dann ist Deutschland ja jetzt wieder sicher 

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