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Qnkel

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  1. Die Pistole hatte er laut Untersuchungsbericht zu spät eintragen lassen.
  2. Wie sich später heraus stellte hätte er die VRF gar nicht haben dürfen. Er hat die Unterlagen gefälscht, dem Amt hätte es auffallen müssen. Die waren aber schlampig. Damit war die VRF illegal weil ein Amt versagt hat!
  3. Zum Glück war es nur eine Gaspistole sonst hätten wir jetzt eine Täterin und zwei Opfer.
  4. In meiner SK wurde nichts zu Markierungen von NATO-Mun gesagt...
  5. Just-in-Time funktioniert nur bei einem Produktdurchlauf innerhalb von Stunden. In meiner alten Firma wurde das auch mal vorgeschlagen um Lagerkosten zu sparen. Ein Kunde wartet aber nicht 2-6 Monate...
  6. Die Lieferzeit ist das Argument für den Kunden, wird aber nicht der Hauptgrund für Schmidt gewesen sein ;)
  7. Ja gilt auch für die Mun. 1.2 für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmte Munition.
  8. ...aus Vorsicht! Ein OVG hat bereits gesagt Munerwerb auf Leihschein nicht erlaubt ist. Zum Thema: ein MES für 4mm dürfte günstiger sein als ne grüne WBK plus Waffe.
  9. @Califax: FSK hat nichts mit EWB zu tun. Bei anderer Min steht auch nur das und der Link zum EWB-Hinweis! @erik Was hat das Thema hier jetzt mit Leihschein zu tun?
  10. Scheint eben nicht. Auch shoot-club verschickt scharfe Munition nur gegen EWB und das steht dort auch unter den Hinweisen!
  11. 100g? Absolut lächerlich... Empfindlich für einen kleinen Dealer vllt aber sein Chef wird das nur indirekt jucken.
  12. Ohja. Gerade Wiederholungstäter lassen sich von höheren Strafen abschrecken!
  13. ...und dran denken wenn man das selbe Thema bei mehreren Versicherungen versichert, dass es im Schadensfall viel Diskussion geben kann, welche Versicherung jetzt die Kosten übernehmen darf.
  14. Kann so vieles sein. Waffe explodiert. Verschluss nicht ganz zu. Vorderlader ist beim laden los gegangen...
  15. Richtig. Die Waffe wurde laut Artikel in Tschechien hergestellt. Die Stichtagsregelung gilt nur für in der DDR hergestellte Waffen.
  16. Da kann man doch echt nur sagen: Denen hamse ins Gehirn geschissen! §10 (1a) bezieht sich eindeutig auf den Erwerb nach (1) und nicht auf §12. Wie stellen die sich das praktisch vor? Muss ja dann aus der WBK des Verleihers auch auagetragen werden.. und als nächstes kommse dann mit Überschreitung des Kontingents oder was?
  17. Das Ding liegt doch bereits bei der Kreisverwaltung. Die wird dann schon Auskunft geben...
  18. ... und auch entsprechend ahnungslos sonst hätte er die nicht paar Minuten später in aller Öffentlichkeit ausprobiert. Zum Glück wurde niemand getroffen.
  19. Sowas ähnliches hab ich mir schon gedacht. Beim Vollautomaten kann ich die Begrenzung auch nach vollziehen Weiß jemand wann die Regel ins Gesetz kam?
  20. Ging ja nicht ums Warum sondern ob sie es darf.
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