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Impulse Austria

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Posts posted by Impulse Austria

  1. ja, so hatte ich Euer Gesetz auch stets verstanden... und Läufe werden - wenn kalibergleich - nicht mehr eingetragen.

    Bei Kaliberwechsel kann aber die Eintragung erforderlich sein, wenn der WBK Inhaber nicht schon das Kaliber - wegen Munierwerb - allerdings zufällig durch den Besitz einer anderen Waffe hat

    z.B. 9x19 HK

    und jezt 9x19 für ne Glock, die aber Kal 40 S&W ist.

    Naja.. ich bleib dran..

  2. Leute, heute erreichte mich eine Mail, dessen Inhalt mich verblüfft hat. Es handelt sich um einen Wechsellauf für eine Glock, nicht kalibergleich.

    Der Kunde hat sich bei seiner Behörde erkundigt und erhielt folgende Auskunft:

    nachdem nun geklärt ist, wie meine Jagdbehörde mit dem Wechsellauf umgeht, und sie mich gebeten hatten, Sie hierüber auf dem Laufenden zu halten, hier das Ergebnis:

    1.) Wechselläufe, Wechselsysteme und Einsteckläufe sind wesentliche Bestandteile von Waffen, und diesen damit waffenrechtlich gleichgestellt.

    2.) Daraus folgt, dass ein Eintrag in die WBK obligatorisch ist.

    3.) Es muss also bei der zuständigen Behörde eine Erwerbsanzeige aufgegeben werden, und zwar innerhalb von 2 Wochen nach Erwerb.

    4.) Dazu muss Fabrikat (in diesem Fall "Wechsellauf für Glock 23", das Kaliber und die Laufnummer/Fertigungsnummer auf der Rechnung stehen, damit ich als Käufer nur die Rechnung bei der Behörde vorzeigen muss. (Sonst müsste ich wahrscheinlich mit dem Lauf in die Behörde, damit sichergestellt ist, dass die richtigen Angaben in der WBK landen.)

    5.) Ohne den Eintrag des Laufes mit Kaliber in die WBK kann ich (zumindest legal) keine Munition für den Wechsellauf erwerben.

    6.) Für mich als Jäger ist es kein Problem, Wechselläufe im gleichen oder kleineren Kaliber als die Originalwaffe zu erwerben, ich muss nur im Nachhinein den Erwerb anzeigen. (Bei Sportschützen kenne ich mich nicht aus, aber die haben eine andere WBK-Form und für die gelten auch andere Regeln.)

    Dieser Auskunft steht aber das WaffG 2002 Teil 1 Nr. 73 zu Bonn am 16.10.2002 wie folgt gegenüber

    2.

    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

    2.1. Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsystem)

    2.2.

    behandelt Wechseltrommeln........

    2.3

    behandelt Einsteckläufe und Verschlüsse........

    für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

    Frage an Euch

    Kann diese Auskunft stimmen, weil der Mann eine Jagd WBK hat? Mir ist schleierhaft, wie ein Bundesgesetz plötzlich für Jäger anders sein soll, bzw. bezweifle ich, daß die Auskunftsstelle hier richtige Schlüsse gezogen hat.

    Bevor ich ihm antworte, daß er der Jagdbehörde mal den aktuellen Text des Bundesgesetzes faxen soll, hätte ich hier gerne ein Bestätigung.

    Die PLZ beginnt mit 23xxx

  3. ..., zeigt aber mal wieder die spezifischen Verkrampfungen hierzulande ... in den nichtdeutschen Waffenforen gab es zwar viel Diskussion, aber nicht um die eigene Außenwirkung. Nuja, wat soll man machen ... :|

    Das trifft den Nagel auf den Kopf. Und nachdem hier nicht diskutiert wurde, sondern wie bei den Grünen "emotionalisiert" war es zu verschieben.

    Für diejenigen, die jetzt noch neugieriger geworden sind. Dieser Thread enthält keine Beschimpfungen, noch wurde sonst wie sensationelles geschrieben. Es war aber kein "miteinander".

    Es war einfach nicht möglich, daß die Teilnehmer es als das sehen konnten was es war: ein Moment in einem Krieg, wo der Gegner keine Uniform trägt. Der Einsatz der Waffe unterliegt im Krieg einer anderen Verordnung.

    Wir Sportschützen, oder Waffensammler leben aber nicht in dieser Verordnung.

    Diese Waffen (und in diesem Video auch klar zu sehen) dienen staatlichen Interessen und politischen Zielen.

    Warum hier keine strukturierte Diskussion möglich war, ist mir schleierhaft. Aber so wars.. und deswegen ist der Thread in den nicht öffentlichen Bereich verschoben worden.

  4. Also das Gesetz zu eurem WaffG sieht keine dauernde Kontrolle - bzw. Kontrolle des psychischen Zustandes vor.

    Weiters ist die vom Gesetzgeber geforderte Zuverlässigkeit nicht deckungsgleich mit "psychisch gesund".

    Du kannst durchaus "Macken" haben, Du darfst nur nicht dazu neigen aggressiv, oder rachsüchtig zu sein. Dann wäre eine Waffe in Deiner Hand eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

  5. Ich war da sicher schlimmer als ihr alle zusammen.

    Ich kann mich noch gut an den Moment erinnern als meine Mutter mit geöfneter Kinnlade dastand, nur weil ich in der Kaffeemühle Holzkohle zerkleinerte.(wir benötigten das für unsere Schwarzpulvermischung, die in unseren Eigenbauvorderladerpistolen Verwendung fand)

    Damals war ich 8 Jahre alt.

    Die erste Pistole, die nicht eigener Herstellung war und mit der ich schoss war eine Makarov, damals war ich 10 Jahre alt.

    :lol::lol:

    In die Untiefen des Waffenbesitzes habe ich erst nach meiner Heirat geblickt... von einer "krachenden" Waschmaschine angelockt... stürzte ich ins Badezimmer... was war?..

    Mein gutes Männlein hatte die Patronenhülsen in die Trommel gegeben.. sie sollten schön sauber werden :evil:

    Das hat er aber NIE wieder gemacht!

    Damals.. vor gut 20 Jahren.. mein Gott wo ist die Zeit hin... da hatten wir auch Bekannte, da habe ich schon stark geschluckt.. waren auch so um die 20 und der Mann hatte im Schlafzimmer - mangels Platz weil Kinderzimmer durch Nachwuchs belegt...... die ganze Seite mit Wiederladepressen voll gestopft... Statt einem ordentlichen Schlafzimmerschrank gab es Regale mit Geschossen, Muni etc..... :dr:

  6. Funkenregen ?? :shock:

    DH :mrgreen: .. du hast vielleicht eine blumige Sprache.

    An die ersten Schüsse kann ich mich auch gut erinneren, waren 44 Mag Revolver.. ein irre grosser.. und dann 38 spezial..und noch so ein Bomber..

    Es gab wohl viel Bumm.. aber keinen Funkenregen. Der hätte mich wohl mehr beeindruckt.

    Was mich aber ehrlich verblüfft hat, war ..., daß es gar nicht so leicht ist zu treffen. Beim dritten Anlauf dann.. wohl auch weil ich das Schussverhalten besser kannte, habe ich dann doch eine ganz nette Gruppe geschossen. Die Glock gab es damals auch noch nicht. Defacto war Gaston Glock noch ein "Verrückter", der kaum jemandem bekannt war.

    Die Revolver hat mir mein .. damals "noch nicht" Ehemann... nicht mal "Freund" in die Hand gedrückt.

    Zur Erklärung.. habe neben dem Studium in einem Waffengeschäft mehrmals die Woche Schiessstand "aufgeräumt".. vom Hülsensammeln bis saugen und Scheibenwechsel.

  7. Wir kennen in Ö auch das Schöffensystem..

    Schöffen sitzen gleichberechtigt neben dem Richter.

    Auch hier ist das Problem, daß es nicht soviele Schöffen gibt... und wenn Du Dir vorstellst, daß Du auch bei ganz langweiligen Sachen nicht einschlafen darfst, nicht mit den Füssen zappeln solltest, nicht in der Nase popeln... etc... dann schaut das Ganze schon anders aus.

  8. Dann sind es die Schweizer Löhne, Provisionen, Miete und sonsitge kommunale Abgaben... , die den Mehrwert ausmachen.

    Bei Euch kost ja das Bier auch mehr als bei uns oder in D, obwohl Ihr selbst Brauereien habt... :love:

    Nicht immer muss es die Mwst sein..

    Die D kommen nach Ö tanken, obowhl der Mwst Satz in D 16% ist und in Ö 20%. Nach Eurer Theorie müsste der Sprit in D um 4% teurer sein.. die Praxis schaut aber anders aus.

  9. absolut nicht in privathand: vollauto und alles > .50bmg

    unkontrolliert abgeben: gar nix!

    Warum eigentlich? Kannst Du Dir vorstellen, daß irgendein Bankräuber mit einer 50 BMG in eine Bank stürmt?

    Also das würde ich freigeben, aber nicht was auf der Schulter abgeschossen werden könnte, sowie z. B Panzerfäuste... etc..

    Die Schweizer, dein grosses Vorbild in Sachen WaffG, haben ja auch Sturmgewehre mit Munition zu Hause, und mähen sich trotzdem nicht gegenseitig nieder.

  10. Dynamite, bin auch vor Jahren über diese kaum nachvollziehbare Differenz gefallen.. und die Erklärung ist ziemlich einfach zu finden, allerdings brauchst etwas Wissen über die Logistik und Kostenkalkulation.

    Versuch der Erklärung:

    Zunächst liegt die Schweiz nicht im EU Raum, also vergleiche ich vorab D und Ö

    D: 1,45 Euro

    Ö: 1,80 Euro

    Ich nehme an der Verlag / Druck ist in Deutschland und die Heftchen werden nach Ö verbracht.

    Dann in Ö

    1. Ist die Endbesteuerung am Heft 10% , in D glaube ich 5 oder 7% MwSt

    2. Ist darauf eine LKW Mautgebühr, denn STrassen sind in Ö für LKW mautpflichtig.

    3. Wird an einen Generalvertreter / in Ö ist es meist die Fa. Morawa in Wien geliefert.

    Diese bezahlt nun Leute nach dem Österr. Kollektivvertrag für Abo-verwaltung, Abrechnung und Aufteilung der Zeitschriften an die diversen Zeitschriftenstationen.

    Ein weiterer Subunternehmer übernimmt jetzt die Verteilung im weniger dichten Bevölkerungsgebieten.. übernimmt dann auch die Retouren, die wieder rückgeführt werden in die Zentrale von Morawa, und seitens Morawa wieder abgerechnet werden mit dem deutschen Hauptverlag.

    Der Subunternehmer in Ö erstellt seine Leistung aber nach dem höheren Steuersatz von 20%, bzw. tanken und fahren und sonstige Anschaffungen zur Erhaltung seiner Dienstleistungen unterliegen auch dem 20% Mwst Satz. Ergo ist die Differenz in Umsatz zu Aufwand auch um den höheren Mwst Teil der zwischengelagert ist - umzurechnen auf den Heftpreis.

    Last but not least muss auch der Zeitschriftenhändler auf seine Kosten kommen. Seine Provisionssätze kenne ich nicht, sind aber sich nicht gleich in jedem Land.

    Jetzt zur Schweiz:

    In der Schweiz ist es auch nicht anders, nur kommt noch hinzu, daß Einfuhrzoll zu zahlen ist, und auch die Mautgebühr für die Strassennutzung ist höher. Eure Mwst Sätze kenne ich nicht so genau, gehe aber davon aus, daß sie zumindest unser Niveau erreichen.

    Ein wesentlicher Punkt im Heftchenpreis ist auch die Kursschwankung SFR zu EUR. Man kann nicht dauernd die SFR Preise an den EUR anpassen. Also wird ein Kurs festgelegt, der aller Wahrscheinlichkeit nach mittlere Schwankungen nach oben, als auch nach unten abfedert.

    Soll ich noch detaillierter werden?

    Zu diesem interessanten Dreiländereck, D, Ö, Ch... gibts auf jeder Uni wunderschöne Warenveredelungsklausuren, wo die Durchfallquoten bis zu 80% gingen.. :love:

  11. Interessanter Diskussionspunkt, habe mir aber nicht den ganzen Thread und Buchstabe für Buchstabe durchgelesen.

    Die Frage müsste aber lauten:

    "Ab welchem Punkt ist ein Waffengesetz als zu liberal einzustufen?"

    Wo soll die staatliche Kontrolle beginnen.. wo hört sie auf?

    Welcher Waffentyp sollte wirklich nicht in Privathand, welchen kann man unkontrolliert abgeben?

    Welche Vorraussetzung sollte für den Waffenbesitz geschaffen werden, wer erfüllt die Vorraussetzungen nicht?

    Wieviele Millionen Euro könnte jeder Staat durch Entmistung von unnötigem Verwaltungsaufwand sparen, weil es Vorschriften entrümpelt?

  12. Ok.. habe dieses Posting editiert. Für diejenigen, die es bereits gelesen haben.

    Danke für die zahlreichen PNs und die Aufklärung was ein "Hauswirtschafter" in D ist. In Ö ist das Wort gänzlich anders besetzt.

    Ergo ich Unwissende..... :oops:

    Trotzdem bleibt ein Tatbestand, auch wenn es um das älteste Gewerbe der Welt geht, ist es eine Dienstleistung, und die Dienstleistende hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

    So verstehe ich jetzt das empörte Posting. Der Typ ist sicher als gefährlich einzustufen und das nächste Mal ist wahrscheinlich keiner da, der ihn aufhält.

    Sowas nennt die Presse dann - wenn wieder was passiert ist. Der Täter war "polizeibekannt"... "§%$(/Z :evil:

    PS: Bin auch etwas DH geschädigt, der ständig mit maximaler Effizienz Nothilfe leisten will :P

  13. Verwandte sind sowieso eine Plage... aber im Salzburger Fall, fühlt sich das Ehepaar durch die Kinder in der Ruhe gestört und argumentiert mit Vandalismus.

    Strassenseitig stehen schon Kameras, dann werden die Kinder von den Fahrrädern geholt, weil das stört und das eine oder andere Kind wurde auch schon mit dem "Schwarzen Mann" .. sprich... das Ende seiner Tage angekündigt.

    Das ist echter Bürgerkrieg.. ging auch schon mehrfach durch unsere Medien.

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