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Jacky

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About Jacky

  • Birthday 01/16/1962

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Biografie
    Geboren, um Waffen zu besitzen!
  • Wohnort
    Ostfriesland
  • Beruf
    Kaufmann
  • Interessen
    Schießen
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

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  1. Dann würde das ja "in etwa" passen. Wobei ich grad noch die "nicht"'s im erste Satz zähle Ich interpretiere es so, das ich die KW's legal im Büro im 0er dauerhaft lagern darf. Das Bürogebäude auf dem Grundstück ist ja sozusagen auch eine Wohnung. Strom, Wasser, TV und Schlafsofa vorhanden. Auserdem durch Alarm und einer ordentlichen Haustüre gesichert. Falls der SB mal zu Besuch kommt und meint "Dies ist ein Büro und kein dauerhaft bewohntes Gebäude" kann er ohne weiteres die WBK einziehen, oder gibt es noch hier die Möglichkeit schnell noch einen Klasse B Schrank für das Haus zu ordern? Kennt hier evtl. jemand Urteile wie schnell die WBK in solchen Fällen weg sein kann? Es scheint zwar übervorsichtig von mir zu sein - aber ich möchte da 100% auf der legalen Seite stehen.
  2. Hallo zusammnen... ich habe überraschend 2 KW's vererbt bekommen, für die sich leider kein Platz mehr in meinem Waffenschrank im Haus findet. Mein Büro, mit Tresor der Stufe 0, befindet sich auch auf meinem Grundstück, ist aber nicht mit dem Haupthaus direkt verbunden - Nachts aber Alarmgesichert. In diesem Büro halte ich mich auch meist mehr als im Haus selbst auf, auch öfters mal bis spät in die Nacht. Da sich der Gesetzgebr hier nicht so klar ausdrückt was ein dauerhaft bewohntes Gebäude ist, wäre es prima hier ein paar fundierte Meinungen zu hören, ehe ich meinen SB darauf anspreche und dort den Amtsschimmel scheu mache. Es Grüßt, Jacky
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