Hallo liebes Forum,
Ich bin hier neu, werde mich aber noch gesondert vorstellen.
Ich habe die Suche benutzt aber nicht was wirklich passendes zu meinem Fall gefunden, da es ja auch immer speziell auf eine Person ausgelegt ist...
So nun zu meiner Frage:
Ich bin seit 6 Monaten in einem Schützenverein und schieße dort GK und KK und möchte nächstes Jahr eine WBK beantragen.
Zusätzlich möchte ich ab Mai 2015 auch einen Jahdschein machen, der Kurs dauert ca. 6 Monate.
Nun die Vorgeschichte zu meiner Frage:
Ich würde mit 16 zu 40 Sozialstunden verurteilt vor einem Gericht, weil wir im Wald Paintball gespielt haben.
Danach war nichts mehr keine Verurteilungen oder Anzeigen mehr davor auch nicht, war seit dem immer Gesetzeskonform und habe nichts mehr angestellt.
Nun bin ich 25 wenn es um Erteilung der WBK geht schon 26.
Kann mir das in meiner Jugend verhängten Strafe noch angelastet werden?
Vielen Dank schon mal für eure Beiträge.
Mfg Chris