Fakt ist:
Es gibt eine Unmenge militärischer Halbautomaten in legaler Hand in Deutschland. Und darunter Typen wie SLG95/97, WUM1, L1A1, SR9, M14, usw. usw.
Ich gehe nicht davon aus, dass diese Typen noch dem BKA zur Begutachtung vorgelegt werden. Dabei sind es fast ausnahmslos abgeänderte Kriegswaffen. Und so war es bis 01.04.03 zulässig.
So nun kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass unsere Behörden (Gewerbeaufsicht, Ordnungsamt, LKA, BKA, usw.) tatenlos zusehen wie ein mittlerweile zu einem fragwürdigen Ruhm gekommener Händler weiterhin seine Produkte bewirbt und verkauft. Man kann sich leicht vorstellen wie schnell die Behörden handeln wenn so ein Verdacht aufkommt.
Um nun auf die Definition von "Hoffnung" zurückzukommen: Was Kriegswaffe ist und was nicht entscheidet das BKA in Abstimmung mit dem BMWA. Das dabei ein SIG Kempf oder SAR als Zivilwaffen eingestuft werden obwohl ein PE90 (KWKG) über den identischen Verschluss verfügt, verstehen wird es keiner...