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alter Herr

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  1. Hi, hi, das Stille-Post-Medien-Prinzip hat wieder zugeschlagen. Offiziellen Aussagen zufolge hat er die Tat seit 6 Jahren geplant, nicht mit 6 Jahren.
  2. Tja, dann zeig den Beamten doch einfach mal das aktuelle Waffengesetz. Da steht das eindeutig drin (und lass das Schießen in deiner Argumentation weg. Alleine das Führen ist verboten. Wenn die dann auch noch damit schießen, wir es dadurch nicht noch "verbotener")
  3. Es geht um das Waffengesetz, da fragt keiner nach dem Sinn.
  4. @Chleche: Das geistert immer mal wieder durch die Medien und da muss wohl auch was dran sein. Allerdings kenn ich nicht genug finnisch um die Aussage zu konkretisieren, aber grundsätzlich war zumindest bis zum letzten Jahr der Waffenbesitz ab 15 möglich. Bereits nach dem letzten "Amoklauf" in Finnland wurde darüber diskutiert, die Altersgrenze auf 18 Jahre anzuheben. Ich dachte eigentlich das sei passiert, aber im Moment überschlagen sich die Meldungen, dass dieses Gesetzesvorhaben gescheitert sei. @ACP: Jepp, und wenn die Medien (die ja eigentlich der deutschen Sprache mächtig sein sollten) so weiter machen gibt es bald überhaupt niemand mehr, der die Dinge beim (richtigen) Namen nennt.
  5. OK, betrachten wir das mal im Einzelnen: Denke ich schon (und wird wohl auch ein Richter so sehen, wenn es drauf ankommt). Ganz einfach deshalb weil es nicht Aufgabe des Staates ist, die Kinder so zu erziehen, dass sie sich gesetzeskonform verhalten (und weil dein Sohn älter als 7 ist). Solange ich denken kann wurden neben den Faschingspistolen auch Pistolen verkauft/gewonnen, die Geschosse verschießen (Stichwort Erbsenpistole). Übrigens: Auch das Führen von "Faschingspistolen", die kein Geschoss verschießen ist nach aktueller Gesetzeslage verboten! Doch, genau das wird von jedem deutschen Bürger erwartet! Es wird erwartet, dass er sich gesetzeskonform verhält. Tut er das nicht, wird er vom Staat dafür bestraft. So funktioniert der Rechstsstaat. Dem Richter dann zu sagen, man hätte ja nicht gewusst, dass es das eine oder andere Gesetz gibt, hilft dann auch nicht mehr! Und zur Pflicht der Eltern gehört es, ihre Kinder ebenfalls im Sinne dieses Rechtsstaats zu erziehen. Wenn dein Sohn also nicht wusste, dass er die Puffe nicht auspacken durfte, liegt es daran, dass Du es ihm nicht gesagt hast. Nicht nur das Schießen ist verboten, sondern bereits das Führen! Und weißt du was passiert, wenn man so etwas einem Knirps sagt? Man wird ausgelacht! (Nicht nur von dem Knirps, sondern auch noch von dessen Eltern) Doch, du kannst es verhindern. Indem Du deine staatsbürgerliche Pflicht erfüllst und die Ordnungsbehörden darüber informierst dass hier jugendliche gegen das Waffengesetz verstoßen! Der Strafrahmen für unerlaubtes Führen einer Anscheinswaffe liegt (wenn ich das richtig erinnere) bei 10.000€. Und mit Anscheinswaffe sind explizit Spielzeugwaffen und "Faschingspistolen" gemeint. Ich glaube fast, du verstehst nicht, was wir dir hier zu sagen versuchen: Das herumtragen von Spielzeug- und Faschingswaffen in der Öffentlichkeit ist in DE verboten. Es ist dabei völlig unerheblich ob damit geschossen wird, bzw. geschossen werden kann. Alleine der Akt des Herumtragens eines solchen Spielzeugs ist in DE mit einer Strafe von bis zu 10.000 € versehen. Genau dieses Gesetz soll verhindern, dass Kinder in der Öffentlichkeit mit Waffenimitationen spielen. Somit wäre dein Sohn nie angeschossen worden, wenn sich alle an das geltende Recht gehalten hätten. Eine weitere Verschärfung ist damit völlig unnötig! Übrigens: Ich meine das durchaus ernst. Wenn es in diesem Zusammenhang tatsächlich mal Anzeigen hagelt, dann merkt die breite Öffentlichkeit vielleicht endlich mal was für ein Waffengesetz wir in DE tatsächlich haben!
  6. @ACP: Das ist kein Grund persönlich zu werden. Einfach überlesen tut es auch. Und die ignorefunktion ist im neuen System auch verfügbar. So und jetzt setz dich mal hin, komm mal wieder runter und lies dir deine Postings mal ganz in Ruhe durch. Du warst zu Hause und hast deinem Sohn Taschengeld gegeben. So weit, so gut. Nun ist es aber gesetzlich vorgesehen, dass dein Sohn innerhalb seines Taschengelrahmens Geschäfte tätigen kann. Warum auch sonst solltest Du deinem Sohn auch Taschengeld geben. Soweit, so logisch, oder? Deine Aufsichtspflicht hast du dann nicht verletzt, wenn dein Kleiner tatsächlich die Puffe nur (verpackt) entgegengenommen und sie dann sofort nach Hause gebracht hat. Hat er sie aber ganz stolz noch auf dem Kirmesplatz ausgepackt, war das ein Verstoß gegen das Waffengesetz und du hast deine Aufsichtspflicht verletzt. Genauso wie übrigens die Eltern der Kinder die ebenfalls "bewaffnet" über den Kirmeplatz gelaufen sind. Du siehst also: Die Gesetze sind mehr als ausreichen. Es ist halt nur schwer, die bestehenden Gesetzt konsequent durchzusetzten. Noch was: Wenn es tatsächlich verboten wäre, 9 jährigen Spielzeugpistolen an einer Losbude zu übergeben, wie genau hätte dieses Verbot verhindert, dass dein Kleiner mit einer (nicht an einer Losbude an einen Minderjähringen) ausgehändigten Softair "angeschossen" worden ist? Statt dessen gibt es jedoch ein Gesetz, dass das Herumlaufen mit Spielzeugpistolen verbietet. Das wird aber nicht konsequent durchgesetzt (womöglich weil ein konsequentes Durchgreifen über Kurz oder Lang zu einer Lockerung des Waffengesetzes führen würde ). Und es kann einfach nicht sein, Gesetze weiter zu verschärfen, nur um damit zu verschleiern, bestehende Gesetze nicht konsequent durchsetzen zu können!
  7. Hi, ich bin entsetzt über diese Tat und meine Anteilnahme gilt den Hinterbliebenen. Trotzdem muss ich leider anmerken, dass zumindest die deutschen Medien leider wieder in die alten Stereotypen verfallen sind. Gestern gab es im Radio noch einen Kommentar der zumindest gut anfing. Dort wurde klar gestellt, dass es sich bei solchen Taten, die meist lange im Vorraus geplant sind, eben nicht um Amoktaten handelt. Es sind viel mehr geplante Massenmorde. Allerdings bezeichnen die Medien diese immer als Amoktaten, weil man sich so nicht der Gefahr aussetzt über die tatsächlichen Gründe einer solchen Tat nachdenken zu müssen. Leider hat auch dieser Kommentar gegen Ende völlig indifferent das Thema legaler Waffenbsitz angesprochen.......
  8. Gegenfragen zu diesem Thema: Woher hatte dein Kurzer denn das Geld, sich Lose zu kaufen? Warum war dein kurzer denn alleine auf der Kirmes, wenn es dort so gefährlich für ihn ist? Und vor allem: Wo warst Du? Vielleicht sollte man auch einfach mal die Eltern durch Zwangsmaßnahmen an ihre Verantwortung erinnern?
  9. Dass dein Kleiner in einem Waffengeschäft keine Softair bekommt, liegt aber nicht daran, dass es sich dabei um Softair handelt. Das liegt viel mehr daran, dass er im Alter von 9 nicht geschäftsfähig ist. Wenn also der Preisrahmen der Sofair deutlich über dem üblichen Taschengeld liegt, darf der Waffenhändler dem Kleinen nix verkaufen. Auf der Kirmes an der Losbude sieht das anders aus. Der Kleine kann Lose durchaus von seinem Taschengeld bezahlen und wenn er dann ein Spielzeug gewinnt, darf der Budenbesitzer das auch natürlich aushändigen. Alles im Rahmen des geltenden Rechts. Wenn dein Kleiner aber auf der Kirmes mit einer Sofaier "angeschossen" wird, dann muss man davon ausgehen, dass der Schütze die Waffe widerrechtlich geführt hat. Wenn du also willst, dass das Gesetz auch angewendet wird: Zeig den Schützen, bzw. dessen Eltern an! (Kann dann allerdings passieren, dass Du eine Gegenanzeige bekommst )
  10. Tja ganz einfach: Dieses Verbot kommt dann bei der nächten Waffengesetzverschärfung. Schließlich muss der Gesetzgeber ja dann auch noch sagen können, er hätte etwas für die innere Sicherheit getan! Ernsthaft: Ein Erwerbs- und Besitzverbot durchzusetzen ist in DE (noch) nicht ganz so einfach, da der Erwerb und Besitz ja derzeit erlaubt ist und der Bestand ziemlich groß sein dürfte. Es ist genau das Gleiche wie bei den Gasern..... Nun stehen die Eltern in der Pflicht, die Kleinen davon abzuhalten, gegen das Waffengesetz zu verstoßen. Im Übrigen: Was würde wohl passieren, wenn die Polizei das Führverbot tatsächlich durchsetzt und alle Spielzeugplempen einzieht, die widerrechtlich auf der Straße geführt werden?
  11. Cali hat recht und lies mal mein Post auf der ersten Seite. Dort habe ich die entsprechenden Stellen aus dem Waffengesetz gepostet. Aber noch mal zusammenfassend: Es ist verboten Gegenstände zu führen, die aussehen wie echte Waffen, jedoch keine sind. Dies gilt insbesondere auch für Spielzeugwaffen. Im Klartext heißt das: Dein Sohn hat die Waffe auf dem Jahrmarkt berechtigt erworben. Er darf sie aber lediglich ordnungsgemäß verpackt nach Hause bringen. Hat er sie auf dem Jahrmarkt ausgepackt (wovon ich bei einem 9jährigen ausgehe) hat er bereits gegen das Waffengesetz verstoßen! Genauso wird bei der kommenden Karnevalssession jeder kleine Cowboy gegen das Waffengesetz verstoßen. Du siehst also, die Verbote sind da. Es hat sich allerdings niemand Gedanken darüber gemacht, wie dieses Verbot durchgesetzt werden kann.
  12. Wieso? Selbst Sterneköche brutzeln auf diese Weise Enten, Gänse oder Hähnchen. Der Rest Bier in der Dose sorgt dafür, dass das Fleisch nicht austrocknet.
  13. Ähh Leute, April 2008 ist leider schon längst vorbei. Damit kommte es auf die Energie zunächst gar nicht mehr an. Wichtig ist in erster Linie, ob die Knarre aussieht wie eine Echte oder eben nicht. Siehe WaffG: Wenn die Knifte also nicht eindeutig als Spielzeug zu erkennen war, dann hat der kleine gegen das WaffG verstoßen. Die Knifte ist nur dann vom WaffG ausgenommen, wenn das oben stehende nicht zutrifft. : Man beachte hier insbesondere den Passus "mit Ausnahme des §42a"!
  14. Wenn es nur um die Zeitmessung geht..... Da gibt es auch deutlich günstigeres. Wir haben uns beispielsweise eine Chrony Alpha angeschafft. Der hat alle features die man wirklich benötigt und ist ausreichend präzise für die meisten Anwendungsfälle.
  15. Na ja, der Besuch eines Waffenrechtsseminars würde aber vielleicht mal so manchen Wachrütteln..... Besser noch wäre, wenn das aktuelle Waffengesetz konsequent Anwendung finden würde. Ich denke da beispielsweise an die kommende Faschingssession
  16. Hab mir bei der letzten Verlängerung die Erlaubnis zum Laden und Wiederladen von SP-Patronen eintragen lassen (ist bei uns normalerweise nicht drin). Mir wurde dann zum Preis der Verlängerung gleich eine neue Pappe ausgestellt.
  17. Stimmt, Originalpatronen im Randfeuerkaliber sind nur noch sehr schwer zu bekommen. Und schießen würde ich mit denen auch nicht mehr. Wiederladen ist allerdings kein Problem. Man muss sich nur entsprechende Hülsen selber bauen. Man nimmt 50-70 Hülsen und verschließt die Zündglocke. Dann bohrt man am Rand ein Loch für eine Randzünderplatzpatrone, senkt das Loch an, damit der Boden der Platzpatrone bündig mit dem Patronenboden abschließt und fertig ist die Hülse. Dann nur noch Pulver rein und Geschoss drauf . Übrigens kannst du auch für die Zentralfeuervariante 50-70 Hülsen nehmen. Als Geschoss würde ich allerdings ein .513 um die 400 grn empfehlen.
  18. Hi Atti, ich hab einen Husqvarna, einen Remington und einen aus Stockholm. Der Stockholm ist sogar noch älter. Den schieße ich aber wirklich nur sehr selten. Es handelt sich dabei um einen Karabiner der komplett im Originalzustand ist, also noch im Kaliber 12,7 x 42 RF. Dann hab ich noch einen in 8 x 58. Das ist ein Carl Gustaf. Aber von B & W ist keiner
  19. Hi, mein ältester mit dem ich hin und wieder noch schieße ist von 1872. Ebenfalls ein Rolling Block im Kaliber 12,7x44 R.
  20. Natürlich zahlt eine Rechtschutzversicherung erst nach Prüfung des konkreten Falls. Wenn jemand klaget, nur um des Klagens willen, dann soll der das gefälligst aus eigener Tasche bezahlen. Und es ist natürlich das Wesen einer Versicherung, dass man die vorsorglich abschließt. Aber ich kann mir schon vorstellen wie das gelaufen ist: Die Versicherer sind ja alles geldgeile Säcke, denen man als armer Malocher nicht noch das Geld in den Rachen werfen muss. Und jetzt wo du einen Anwalt brauchst, sind die Anwälte die Geldgeilen Säcke. Um es mal ganz klar zu sagen: Du bist dafür verantwortlich im Vorfeld eine Versicherung abzuschließen um gewisse Risiken abzudecken. Wenn du das nicht für nötig hältst, dann darfst du dich auch nicht beschweren, wenn es zu spät ist! Und bevor du jetzt mit den Geringverdienern kommst, die sich die Versicherung nicht leisten können: Die bekommen Gerichtskostenbeihilfe! Was sind denn jetzt das für Töne? Wie es gerade passt oder wie? Auf der einen Seite Leistungsunabhängige Mindestlöhne für alle fordern, auf der anderen Seite das genau Gegenteil? Denk noch mal drüber nach, aber du erweckst tatsächlich den Eindruck einzig und alleine von Neid getrieben zu sein……
  21. 1. Es zwingt dich keiner zu klagen! 2. Schon mal was von Rechtschutzversicherung gehört?
  22. Hätte aber doch eigenlich gestern laufen sollen, oder? Und da steht doch: Ist damit dann nur die Wiederholung gemeint?
  23. Und so wie es aussieht auch gar nicht gesendet worden.....
  24. So jemanden kenne ich auch....... An dieser Gatling hängt unten so ein komischer "Schaft" dran, den müsste man auch noch abschrauben, dann könnte es vielleicht passen...... Kommt halt auf die Lauflänge und sonstige Abmessungen an.
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