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alter Herr

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  1. Ui, ich glaub ich muss unbedingt auch mal nach Darmstadt. Dürfte aber schwer werden, die Gatling in diesem Fall an den Mann zu bringen...... @Cali: Kannst es ja mal versuchen .
  2. Wenn`s tatsächlich ein Böller ist, braucht`s keine WBK. Wenn`s kein Böller ist, geht`s nur auf rote, da seit 01.04. für Eintrag auf neue Gelbe ja irgend eine anrekannte Disziplin existieren muss.......
  3. Leutz, zum Thema WBK: Die Gatling ist frei ab 18, daher hingehen und kaufen, WBK nicht nötig. Aber: Es handelt sich dabei eben nicht um eine Perkussionswaffe, wie sich das unser Doc in seinen feuchten Träumen vorstellt, die wäre nämlich eintragungspflichtig, da mehr als ein Lauf vgl. WaffG: Daraus folgt, dass es sich bei der Gatling um einen Böller handelt. Ich vermute mal, dass alle drei Geräte tatsächlich Böller sind.
  4. Und alles ganz ganz pöse Raser..........
  5. @Glock, Jarry: Danke für den Hinweis!
  6. Wenn du tatsächlich selbst importierst, also im eigenen Gepäck per Flieger, liegt die Zollfreigrenze bei 175€. Soweit ich weiß gilt diese Freigrenze auch bei Versand von Waren von privat zu privat.
  7. Hi, bestellen in den USA ist gut, schicken lassen nach DE ist schlecht. Das Problem dabei ist, dass dann mindestens einer der beiden ein Geschäftspartner keine Privatperson ist. Wenn mal also etwas aus den USA haben will, so muss man sich von einem Bekannten (der natürlich kein einschlägiges Gewerbe betreibt!) zum Geburtstag, zu Ostern oder zu Weihnachten beschenken lassen. In diesem Fall gelten dann andere Freigrenzen.
  8. Es ist nun mal so, dass bei den meisten Enfields der Verschlussabstand tatsächlich nicht stimmt. Tauscht der Schütze den Verschlusskopf nicht aus, so bleiben über kurz oder lang abgerissene Hülsenböden nicht aus.....
  9. Hi Leutz, die Anerkennung des VDS (und damit auch des VdW) ist wieder ein Stück unwahrscheinlicher geworden. Habe am WE Post bekommen. Der CDS hat den VDS verlassen und kooperiert nun mit der DSU. Damit dürften dem VDS nun ein Teil der benötigten Mitglieder fehlen........ Schade......
  10. Nicht nur die, sondern eigentlich alle aus dem "Land der Arier" (Iran)
  11. Wenn ich hinfahre nehme ich Deine Fragen natürlich mit. Ich habe mich allerdings noch nicht entschieden. Ansonsten: Natürlich kannst du den VdW beitreten und dann auch selbst hinfahren.
  12. Frach mich nicht... Die letzten Änderungswünsche an die SPO wurden 2006 eingearbeitet, seit dem hab ich keinen Update mehr bekommen.
  13. Abba noch is der VDS nicht anerkannt und die Sportordnung nicht zugelassen..........
  14. Ich bin sogar Mitglied im VdW, hab' also tatsächlich alles richtig gemacht!
  15. Das kann nicht sein. Das Führen von Softairs ist doch verboten.......
  16. Einsatzlogistik über ein ungeschütztes GSM-Netz?????? Kann ich mir nicht vorstellen! Der "Feind" kann aus Logistikinformationen eine ganze Menge rauslesen.
  17. Für Privatgespräche? Glaub ich kaum..........
  18. Wo bist du den zu Hause? Normalerweise ist es kein Problem in einem IPCS-Verein unter das IPSC-schiessen zu probieren. Es empfiehlt sich sogar vor dem SuRT trainiert zu haben (ist schließlich ein Test, kein Kurs!). Hab schon einige durchfallen sehen.......
  19. Übrigens kann man in D-Dorf jetzt auch Fallplatten schießen (zumindest wird bei den IPSC-Matches auf Platten und Popper geschossen!).
  20. Die Hausratversicherung zahlt in der Regel, wenn ein Einbruchdiebstahl vorgelegen hat. Es müssen also deutliche Einbruchspuren vorliegen. Befinden sich in dem Tresor Wertsachen, sind diese normalerweise separat zu versichern. Wie hoch man den Inhalt eines Tresors verichern kann kommt auf die Klassifiziertung an: Bei einem B Schrank ohne Verankerung 2.500,-- €. Ab einem Tresorgewicht/Abrissgewicht von 200kG bis 10.000,-- € (gilt nur für den privaten Bereich und unter der Annahme, dass die Vericherung die VDMA 24992 noch anerkennt) Um den versicherbaren Wert durch Verankerung zu erhöhen, muss die Verankerung nachgewiesen fachgerecht durchgeführt werden.
  21. Ich vermisse in diesem Vordruck eine Ankreuzmöglichkeit für "selbstgebohrte Löcher" Ensthaft: Was Bubu da anspricht geht noch einen Schritt weiter. Da geht es darum, die versicherbare Summe eines Tresors durch fachgerechte Verankerung zu erhöhen. Das funktioniert auch in DE so. Wird ein Tresor fachgerecht verkankert, kann sich dadurch der versicherbare Betrag erhöhen.
  22. Nun Gatopardo, leider ist es so, dass jegliche bauliche Veränderung an einem zertifizierten Produkt (also auch an einem Tresor) ausschließlich von einem ebenfalls zertifizierten Betrieb durchgeführt werden darf, damit die Zertifizierung erhalten bleibt. Dabei ist dann ggf. eine neuzertifizierung des Produktes erforderlich. Dass verschiedene Tresorhersteller Löcher für die Verankerung vorbereiten ist nichts neues. Bei der Bestellung kannst du dann angeben, ob und wenn ja wie du den Tresor verankern willst und du bekommst den Tesor dann fertig vorbereitet (mir durchgebohrten Löchern!) geliefert. Die Bohrungen werden dabei zwingend von einem zertifizierten Fachbetrieb vorgenommen und von sonst niemandem! Es ist auch falsch, dass A- und B-Schränke keine "offizielle Zertifizierung" mehr besitzen, zumindest bezogen auf das Waffenrecht. Zwar wurde die VDMA 24992 2003 zurückgezogen, aber in der AWaffV §13 wird die VDMA 24992 (Stand 1995) explizit erwähnt. Damit sind die A- und B-Tresore zumindest für die Aufbewahrung von Waffen immer noch zugelassen. (Ob die darin aufbewahrten Waffen versichert werden können, steht auf einem anderen Blatt!) Das alles ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Typenschild nur für den Tresor gilt, wie er ausgeliefert wurde und jegliche privat vorgenommenen Änderung an dem Tresor die Klassifizierung ungültig macht. Übrigens: Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass der Tresorhersteller für die Klassifizierung garantiert, auch wenn unfachmännische Veränderungen an dem Tresor vorgenommen wurden, dann liegt diese Garantie dem Tresor auch bei. Es sollte dir also nicht schwer fallen, das hier einfach mal einzustellen! Mach einfach eine Scan von deiner Bauartbeschreibung und stell sie hier ein, dann können wir weiterdiskutieren. PS: Eine ISO 9001 Zertifizierung bekommst du als Privatperson ohne Betriebsstätte gar nicht. Du musst also schon ein Gewerbe als "Löcherintresorbohrer" anmelden.
  23. Der Schrank ist ein B-Schank! Zumindest solange du den Schrank so lässt, wie er ist und nicht auf die Idee kommst, ihn zu verändern indem du Löcher in die Rückwand bohrst!
  24. Lee Öfen haben in der Regel auch kein Zertifizierung! Natürlich kannst du deinen Tresor Löchern wenn du willst. Kein Mensch bezweifelt, dass du das mit einer Bohrmaschine hinbekommst. Du kannst auch Lüftungsschlitze mit der Flex reinfränsen damit deine Kniften darin nicht rosten, alles kein Problem. Aber: Wenn du keine ISO 9001 Zertifizierung hast, aus der hervorgeht, dass du für solche Arbeiten ein entsprechendes Qualitätsmanagement nachgewiesen hast und du die bauliche Veränderung an dem Tresor nicht meldest, hast du damit aus deinem klassifizierten Tresor einen Stahlblechschrank gemacht, der keine Klassifizierung mehr hat.
  25. Wenn er dafür ein Zertifikat vom VdS hat ist ja alles i.O.
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