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alter Herr

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  1. Leutz, nicht "man" bohrt, sondern der Hersteller bzw. ein fachkundiger Handwerker. (Es sei denn, es liegt eine Beschreibung bei aus der hervorgeht unter welchen Umständen man selber bohren kann). Bei Format werden die Tresore entweder mit oder ohne Bohrung ausgeliefert. Mit kostet mehr, aber die Klassifizierung bleibt erhalten. Aber was red' ich. Mein Problem ist es ja nicht........ Übrigens: MSMs Tresor wurde nicht von Format gebaut, sondern nur vertrieben. Gebaut wurder er von INVEST-REM Sp. z o.o. in Polen!
  2. Ein Loch ist kein Loch, wenn es von einem Stück Blech verdeckt wird! Aber wisst ihr was: Meinetwegen habt ihr recht und ich meine Ruhe. Bin ja nicht ich, der im Falle eines Falles nachweisen muss, dass der verschlimmbesserte Tresor immer noch die geforderte Sicherheitsstufe hatte.
  3. Lag da eine Beschreibung bei, aus der hervorging, wie genau die Löcher zu bohren sind und in der bestätigt wurde, dass die Sicherheitsstufe erhalten bleibt, wenn die Löcher gemäß beschreibung gebohrt werden? Falls nicht: Gratuliere zum neuen Blechschrank!
  4. Falsch lieber Whitney! Die Klassifizierung bezieht sich auf den Tresor "so wie er ist". Wenn du den Tresor veränderst, indem du beispielsweise Löcher reinbohrst geht die Klassifizierung verloren. Die bezieht sich nämlich nicht darauf, ob man den Tresor nun wegnehmen kann oder nicht! Wenn du der Meinung bist, dass ein Tresor dadurch sicherer wird, dass du Löcher reinbohrst, dann musst du ein Gebrauchsmuster dieses Tresors einreichen und die Sicherheit nachweisen um die Klassifizierung zu erhalten! Natürlich ist es immer empfehlenswert, einen Tresor an der Wand zu fixieren. Das gilt aber nur für Tresore, die dafür vorbereitet sind! Du solltest noch mal bei den Beamten nachfragen und darauf achten, dass du die Frage auch präzise formulierst. Ich bin sicher, du bekommst folgede Antwort: Löcher in die Wand bohren und Tresor drandübeln: Gut! Löcher in den Treosor bohren: ganz schlecht! Übrigens: Ein Einbautresor der Sicherheitsstufe B hat üblicherweise einen einwandigen Korpus. Die Sicherheitssturfe B gilt für solche Tresore nur dann, wenn sie fachgerecht eigebaut wurde.
  5. Hi, ist doch wirklich ganz einfach: 1. Gelbe Karte: Munitionserwerb für eingetragene Waffen, d. h. sobald die Waffe eingetragen ist, kann ich Mumpeln kaufen. 2. rote Karte: kein Munitionserwerb 3. Sprengpappe: Munitionserwerbsberechtigung für selbstgeladene Mumpeln und im Fall von Lara: 4. grüne Karte: Munitionserwerbsberechtigung, wenn gestempelt! Konkret bedeutet das für Lara also, dass sie Munition erwerben und besitzen darf, weil sie bereits beim Voreintrag den Mun-Stempel bekommen hat. Wenn in anderen Bundesländern erst bei Eintragung der Waffe gestempelt wird, dann darf man dort auch erst nach Eintragung der Waffe Mun kaufen. Kritisch wird es allerdings, wenn der Voreintrag ausläuft und man in dieser Zeit zwar Mun, aber noch keine Waffe gekauft hat. Dann ist man nämlich von Heute auf Morgen illegal im Besitz von Mun!
  6. Haaaallllltttt!!!!!!!!! Wenn im Tresor selbst noch keine Löcher sind auf keinen Fall selbt Löcher bohren! Selbst wenn es so aussieht, als seien da Bohrlöcher "vorgesehen". Wenn man da selbst Hand anlegt, geht die Klassifizierung flöten und man kann den Tresor wegwerfen. Wenn zur Verankerung am Tresor selbst etwas verändert werden muss, dann darf das nur ein Handwerker tun. Der muss dir dann betätigen, dass der Ein- und Umbau sachgerecht vorgenommen wurde. Daher meine Empfehlung: Tresor einfach in den Schrank stellen und nicht mehr als 5 Kurze reintun! Für die anderen zum Thema Verankerung: Zunächst für den Tresor eine stabile Auflage schaffen. Wenn man den Tresor nicht auf den Boden stellen will erreicht man das dadurch, dass man zunächst Winkeleisen in die Wand dübelt auf denen der Tresor dann ruht. Hat der Tresor im Boden Verankerungsmöglichkeiten, den Tresor damit direkt an den Winkeleisen verankern. Zusätzlich wird der Tresor noch mit der Wand verdübelt.
  7. Billig sind diese Schränke nicht, dass ist klar. Wenn man handwerklich begabt ist, kann man natürlich auch einen Waffenschrank durch Umbauung verbergen. Es zählt dann natürlich ganz alleine die Klassifizierung der Schränke. Ich habe ich damals für den anderen Weg entschieden. Ich habe den Raum als solches entsprechend abgesichert und innen ansprechend ausgebaut.....
  8. Hi Lara, du musst den Tresor nicht verankern, wenn du nicht mehr als 5 Kurzwaffen darin lagern willst. Bei einem Tresor, der 35 kg wiegt gehe ich mal davon aus, dass da sowieso kaum mehr als 5 Kurzwaffen reinpassen (es sei denn, es macht einem nix aus, die Waffen wild übereinander zu stapeln ) Wichtig ist jedoch, dass der Tresor tatsächlich klassifiziert ist. Dazu muss er auf der Türinnenseite ein entsprechendes Typenschild haben. Um die geforderten 200 kg Abrisswiederstand zu erreichen musst du den Tresor zwangsweise in der Wand verdübeln. Alleine in einem Möbelstück zu verankern wird nicht reichen. Normalerweise haben solche Tresore 4 Öffnungen in der Rückwand und zwei im Boden (wichtig: nur vorhandene Öffnungen im Tresor verwenden, niemals selbst Löcher in den Tresor bohren, da sonst die Klassifizierung flöten geht!). Aber wie gesagt: Für bis zu 5 Kurzwaffen musst du den Tresor nicht verankern.
  9. Du kannst dir aber auch, zumindest für Langwaffen, Tresore mit Panzerglastür kaufen. Die haben dann eine Oberfläche, die wie Holz aussieht und das ganze integriert sich dann sehr schön in den Raum.
  10. Hi, ich habe vor einiger Zeit einen Waffenraum gebaut. Es werden einige Mindestvoraussetzungen an den Raum gestellt. Wie genau die aussehen richtet sich nach der Art und Anzahl der Waffen, die dort aufbewart werden sollen. Mit 18er Stalbetonwänden und 24er Massivwänden fährt man schon mal ganz gut. Eine einfache FH-Tür wird es allerdings nicht tun. Da muss man schon etwas tiefer in die Tasche greifen. Entweder man baut eine Wertraumtür ein oder man besorgt bestellt sich eine einbruchhemmende Industrietür. Auf jeden Fall solltest du bei deinem zuständigen LKA anrufen. Dort gibt es kriminalpolizeiliche Beratungsstellen. Die schicken dir einen Berater vorbei mit dem du das ganze dann durchsprechen kannst. Die Beratung sollte man in Ansrpuch nehmen, bevor man anfängt den Raum zu bauen. Den Beamten bittet man dann von der Beratung und der Begehung ein Protokoll zu schreiben in dem ganz genau festgehalten ist, wie der Raum gebaut wird. Bei Tür (und ggf. Fenster(gitter)) sollte in Protokoll auf jeden Fall der genaue Typ der Tür und die Sicherheitsstufe/Wiederstandsklasse vermerkt sein! Nur so bist du auf der sicheren Seite, weil die gesetzlichen Vorgaben sich ausschließlich auf die Aufbewahrung in Tresoren! Die Beratung ist übrigens kostenlos!
  11. Dann schau dir die Seite jezt noch einmal an. Mittlerweile gibt es auch Antworten vom 26.03.
  12. Na ja, die Dänen hatten auch Pistolen in 9mm Bergmann im Einsatz. Dann müsste die Hülse aber noch etwas länger sein....... Auch die Bezeichnung M/65 scheint dann nicht zu passen....
  13. Habt ihr euch eigentlich mal Gedanken gemacht, wie viel CO2 ein Mensch so beim ausatmen produziert? Da muss mindestens mal 'ne Ökoplakette her, besser noch 'ne Ökosteuer!
  14. Die Waffen, die auf gelbe WBK erworben werden können, müssen nach irgend einer genehmigten Sportordnung sportlich genutzt werden können.
  15. Wenn es so kommt, wie es im aktuellen Entwurf steht, müssen nur Waffen blokiert werden, wenn die Erben nicht bereits Waffenrechtliche Erlaubnisse besitzen. Für kulturhistorischen Sammlung sind ebenfalls Ausnahmen vorgesehen. Betroffen sind also genau die Waffen, die bereits heute meist einem Berechtigten überlassen (sprich verkauft) werden. Ist die Waffe aber erst mal an einen Berechtigten verkauft, braucht sie auch nicht mehr blockiert zu werden. Wer also, wenn nicht Behörden, wird dann noch so ein Blockiersystem kaufen?
  16. Im Übrigen: Sollte das Verbot des Führens von Anscheinswaffen tatsächlich durchgesetzt werden, wird die Gemeinschaft derer, die etwas gegen dieses Waffengesetz haben schlagartig größer Weiterhin verstehe ich die Aufregung um die neue Erbenregelung nicht. Dass dort etwas kommen würde, war seit fünf Jahren klar und so wie es im Moment aussieht, wird wohl kein einziges Blockiersystem tatsächlich verkauft werden........(zumindest nicht an Erben)
  17. Verdammt, Lusumi hat recht. Also nix mit schiessen ab 10. Im übrigen reicht es nicht, diesen Text neben das aktuelle Gesetz zu legen. Dazwischen gehört noch die Drucksache 16/7717.....
  18. @Cali: Auf Seite 20 ganz unten: Nachtag: Atti war schneller.....
  19. So etwas in führbarer Größe zu bekommen ist in der Tat eher schwierig. Die Erlaubnis §27 erstreckt sich üblicherweise auf "das Laden von Vorderladern". Ist dieser Vorgang abgeschlossen, greift das SprengG nicht mehr für die geladene Waffe, da kein Umgang mehr mit losem Pulver erforderlich ist. Kritisch ist lediglich das Zündkraut.........
  20. Iss sich Steinschloss! Die dürfen erlaubnisfrei erworben, besessen und geführt! werden, wenn deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt wurde. Es ist völlig egal, ob es sich dabei um ein- oder mehrschüssige Waffen handelt. (Vgl. WaffG: Anlage 2, 1.8 und 3.1)
  21. Eigenltich wollte ich mich nur mit günstigen Geschossen eindecken. Habe aber dann doch noch einen schönen Schweden aus Mauserfertigung mitgenommen. :!:
  22. Sperre funzt, hab es gerade ausprobiert! Die IP ist übrigens von anonymouse.org...............
  23. Was mir dabei nicht gefällt: Wenn der Angreifer schießt, ist die Gefahr recht groß, dass er dem Verteidiger in den rechten Arm trifft. Das liegt daran, dass der Gegenangriff "von aussen nach innen" erfolgt und damit die Laufmündung den rechten Arm des Angreifers überstreicht. Besser wären folgend Optionen: 1. Beide Hände zur Waffe, Waffe entweden, Distanz schaffen 2. Den Gegenangriff eng am eigenen Körper starten und direkt durchführen.
  24. Huckabee ist, um es höflich auszudrücken, sehr religiös. Er bekennt sich beispielsweise öffentlich zum Kreationismus. :gaga: Ich jedenfalls bin der Meinung, dass wir genug Probleme mit Alttestamentarischen auf der Welt haben......
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