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alter Herr

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  1. Hab Kommentiert, ist auch freigeschaltet. @Ken: Ich beziehe mich auf folgendes Zitat: Das ist schlicht quatsch, unwahr und dient nur der Verunglimpfung von uns Sportschützen. Ausserdem wird hier wieder ein (mögliches) Versäumnis der Behörde kaschiert.
  2. Es steht aber im Gesetz, dass ein Sportschütze sein Bedürfnis durch Vereinsmitgliedschaft nachweisen kann. Verein müssen den Austritt ihrer Mitglieder an die Behörde melden. Weiterhin steht im Gesetz, dass die Behörde auch nach Ablauf von drei Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis jederzeit das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen kann. Wo also ist die Gesetzeslücke? Natürlich dürfen auch Altbesitzer bezüglich Fortbestehen des Bedürfnisses überprüft werden! Allerdings muss die Behörde dafür auch den A..... hoch kriegen und aktiv werden! Bereits 2003 hätte die Behörde alle Waffenbesitzer anschreiben können um eine Bestätigung des Vereins über das Fortbestehen der Mitglidschaft zu verlangen. An Frau Altpeter: Wie wäre es denn, wenn sie selbst mal das WaffG zur Hand nehmen und lesen, bevor sie so einen Dünnpfiff verbreiten!
  3. Laut offiziellem Polizeibericht war es eine GSP. Und ich kann mir schon vorstellen, dass man so viele Schüsse damit abgeben kann. Durch die andauernde Medienhetze erstarrt jeder Deutsche vor Panik, wenn er eine Fehlzündung hört.......
  4. Die DM Modified und die DM Revolver wurde auf den gleichen Stages geschossen. Das heisst, ein einzelner Schütze konnte entweder die DM Revolver oder die DM Modified schießen. Auf den gleichen Stages konnte man aber auch in anderen Klassen starten. So konnte man beispielsweise an dem Wochenende am Samstag noch mal auf dem Parcour Mod/Rev noch einmal für die DM Open trainieren (die man dann am Sonntag auf anderen Stages schoss). So kamen auf den Stages Mod/Rev genügend Schützen zusammen um ebenfalls noch eine Wertung für Open und Production zu haben (allerdings lediglich als Level III Wertung, nicht für die DM-Wertung)
  5. Na ja, aber so ganz schlüssig sind die Angaben nicht. Am Gesetz wird derzeit nix geschraubt, es kann also maximal um die Verwordnung gehen. Nach der Föderalismusreform ist das WaffG (und damit auch die WaffV) ein Bundesgesetz. Der Bundesrat hat daher im Gesetzgebungsverfahren nix mehr zu melden. Insofern scheint mir das alles deutlich mehr Spekulation als Wissen zu sein.
  6. Hallo Califax, also, ich denke, die Rechtsgrundlage ist klar: Gemäß §4 Abs. 4 WaffG muss die Behörde nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen. Das gilt also nicht für "Altbesitzer". Darüber hinaus kann die Behörde das Bedürfnis jederzei prüfen (auch bei "Altbesitzern"). Was genau geprüft werden darf ergibt sich aus §14 WaffG: Hier wird in Abs 4 geregelt, dass es für das Fortbestehen des Bedürfnisses für die Gelbe reicht, aktives Mitglied in einem Verein zu sein. Abs. 3 wiederum regelt, dass ein Sportschütze grundsätzlich 2 Kurzwaffen und 3 HA besitzen darf. Auch hier reicht die aktive Mitgliedschaft in einem Verein. Für Waffen, die über dieses Grundkondingent hinaus gehen ist geregelt, dass die zum Ausüben einer weiteren Sportdisziplin erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Wettkämpfen teilgenommen hat. Die AWaffV sagt nichts weiter über die Bedürfnisprüfungen. Aus der letzten Fassung des Entwurfs der Verwaltungsvorschriften ergeben sich ebenfalls keine weiteren Anforderungen. Daraus ergibt sich: Die Zahl 18 ist völlig aus der Luft gegriffen und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage (sie stand halt mal in irgend einem Entwurf für die Verwaltungsvorschriften). Die Forderung, dass mit jeder Waffe Trainiert werden muss, ist ebenfalls Nonsense. Für alle Waffen auf Gelbe und für das Grundbedürfnis auf der Grünen reicht aktives Mitglied in einem Verein zu sein. Auch für Waffen über das Grundbedürfnis hinaus legt das Gesetz derzeit lediglich fest, dass regelmäßig an Wettkämpfen teilgenommen werden muss.
  7. Hi AiCiPi: Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es in der Türkei nicht unüblich ist, dass man Männer mit geschulterter Flinte durch die Strassen laufen sieht. Die Jagd auf und der Verzehr von Flugratten ist in der Türkei sehr beliebt......
  8. Tja und nun ist das Original bei Gebrauchtwaffenprofi verschwunden....... Allerdings scheint jemand bei Abgeordnetenwatch die Grünen auch nicht sonderlich zu mögen. Die haben tatsächlich meine Frage veröffentlicht: http://www.abgeordnetenwatch.de/claudia_roth-575-37903.html
  9. So was habe ich mir schon gedacht! In einem Spiegelbericht stand, die Waffe sei in den 90er Jahren gebaut worden. Die Waffe auf dem Bild ist aber eine Ur-GSP (zu erkennen an der Sicherung!). Dieses Modell wird aber seit 1978 nicht mehr gebaut.......
  10. Da gebe ich Dir allerdings Recht! BTW: 2 Stunden um den Chip zu deaktivieren, ist verdammt viel Zeit. Das schafft man mit einem Hammer und einem Körner doch in wenigen Sekunden. :mrgreen:
  11. Nicht ganz richtig.... Die Chips der EC-Karten der vorletzten Generation waren anfällig für DPA-Attacken. Allerdings kann man damit immer nur eine konkrete Karte „knacken“, nicht jedoch das ganze System. Aber warum sich die Mühe machen, den Chip zu knacken, wo doch die meisten GAA in DE noch den Magnetstreifen verwenden
  12. ich schieße beides, Open und Standard. Es ist vollkommen normal, dass man eine "Eingewöhnungszeit" braucht, wenn man die Division wechselt. Das geht auch mir so. Daher lege ich normalerweise am Anfang der Saison fest, auf welche Division ich mich festlege und trainiere dann auch fast ausschließlich nur in dieser Division. Das führt dann dazu, dass die Ergebnisse in der jeweils anderen Division schlagartig in den Keller gehen. Wer allerdings geziehlt auf Erfolg trainiert, der sollte sich tatsächlich generell auf eine Division festlegen.
  13. DE hatte 90 Plätze. Soweit ich weiß durfte jeder fahren, der sich beworben und auch gelöhnt hat. Quali gab es also genau genommen gar nicht......
  14. Na ja, für mich ist es schon vernüfntig, eine neue Disziplin erst mal mit vorhandener / geliehener Ausrüstung ausgiebig zu testen, bevor man mehrer k€ in etwas neues investiert......
  15. alter Herr

    Brille

    Und die Berechtigung zum Besitz einer Waffe heißt "Waffenschein". Das wurde schließlich von irgend einem Landgericht bestätigt und muss daher stimmen. :mrgreen:
  16. alter Herr

    Brille

    [Klugscheiss] Da der Begriff die Tiefe (also dir räumliche Ausdehnung) des Bereiches bezeichnet in dem eine Optik (hier das Auge) noch "scharf" darstellen kann, heißt es richtig Schärfetiefe. [/Klugscheiss]
  17. alter Herr

    Brille

    Aber keine noch so gute Brille wird bewirken, dass der Schütze gleichzeitig Kümmel, Korn und das 25m entfernte Ziel scharf sieht. Das schaffen nicht mal schweizer Optiker. :mrgreen:
  18. alter Herr

    Brille

    Frau Werwolf sagt, das g'hört so! Auch ein normalsichtiges Auge verfügt nicht über genügend Schärfentiefe um sowohl visierung also auch das Ziel scharf zu sehen. Das erreichst du nur mit einer Loch-/Irisblende. Für einen Kurzwaffenschützen ist es aber ausreichend, wenn er die Visierung scharf sieht.
  19. Nix! Das wird genau so schnell vergessen wie eine Amokfahrt mit dem Bus (erinnert sich noch einer daran?). In China sind alleine in diesem Jahr bereits mehr Menschen bei sogenannten Amokläufen, bei denen Schusswaffen überhaupt keine Rolle gespielt haben, als in DE bei allen bisherigen sogenannten Amokläufen zusammen (incl. denen ohne Schusswaffen!)
  20. alter Herr

    Biometrie

    Das ändert aber nichts daran, dass mein Tresor nach wie vor mechanisch schließt, oder? Der einzige Unterschied ist, dass der Riegel dann nicht mit Muskelkraft bewegt wird, sondern mit einem Elektromotor / -magneten. Und genau dass macht diese Art der Verriegelung unsicherer! Denn dem Elektromotor / -magneten ist es völlig egal woher er seinen Strom für die Entriegelung bekommt. Ergo ist es gar nicht notwendig, den Fingerabdruck zu haben! Noch ein Schmankerl: Es gibt derzeit genau ein biometrisches Schließsystem für Türen das eine für die Waffenaufbewahrung notwendige Klassifizierung aufweist. Aus "Sicherheitsgründen" wird dieses Schließsystem aber immer mit einer Notentriegelung mittels Zylinderschloss ausgeliefert. :mrgreen:
  21. alter Herr

    Biometrie

    Wozu brauche ich denn Deinen Fingerabdruck? Für die Smartgun brauche ich ihn nicht. Eine Waffe ist ein rein mechanisch funktionierendes Teil, deshalb ist eine Elektronik für die Funktion der Waffe nicht erforderlich. (Von der Gyrojet und Gauss-Guns jetzt mal abgesehen) Zum entfernen der Dildos ebenfalls nicht (warum schreibe ich nicht im öffentlichen Teil.....:mrgreen:)
  22. alter Herr

    Biometrie

    Eben! Und jetzt die Preisfrage: Welches Interesse hat den ein Verbrecher an einer funktionierenden Polizeipistole? :mrgreen:
  23. alter Herr

    Biometrie

    Ein RFID Jammer stört die Funkübertragung zwischen einem RFID Tag und einem RFID Leser. Im Konkreten Fall also die Funkübertragung zwischen der Pistole und der Armbanduhr. Die Pistole "denkt" also, der berechtigte Benutzer sei gar nicht in der Nähe und daher die Funktion einstellen.
  24. alter Herr

    Biometrie

    Das Ding ist als Dienstwaffe geplant, daher interessiert mich am meisten, was passiert, wenn der böse Verbrecher einen RFID Jammer dabei hat?
  25. alter Herr

    Biometrie

    Soweit, so schlimm! Allerdings hat der Herr Kuhn leider einen sachlichen Fehler in seiner Analyse der Situation: Es gibt derzeit kein zertifiziertes Biometrisches System mit dem der berechtigte Besitzer seine Waffe sperren und entsperren kann. Von Armatix ist lediglich das System Trustlock zertifiziert, nicht jedoch das System Quicklock! Andererseits: sollen die doch Quicklock einführen. Wie man eine Universalbedienungseinhaut baut mit der man alle Sperrelemente aus Waffen entfernen kann, geht bereits aus der Patentschrift von Armatix hervor (die Patentschrift liegt mir natürlich vor :mrgreen: ).
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