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alter Herr

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  1. Hi de50ae, so ist es. Im WaffG heißt es dazu in der Anlage 2: Diese Vorschrift wird aber oft nicht so genau genommen, da den meisten das Fachwissen dazu fehlt. Selbst Frankonia hat die Patriot immer noch im Angebot. Bei der Tingle (auch von T/C) hat es sich inzwischen herumgesprochen und man sieht sie nur noch sehr selten im Handel. Ganz deutlich wird das Verbot aber beispielsweise bei moderen Vorderladern (z. B. Inline Vorderlader). Die sind in DE überhaupt nicht zu bekommen.
  2. Hallo Harry, laut SWR3 hat er seine Gaspistole bei nach einem Bier auf einem Konzert gezogen. Daraufhin haben andere Konzertgäste die Polizei verständigt. Jetzt die Preisfrage: Warum ist das dann "unerlaubter Waffenbesitz" und nicht "unerlaubtes Führen einer Waffe"? Zu den Waffen die er dabei gehabt hat: Mindestens zwei davon sind genau genommen ohne WBK nicht zu besitzen. Gründe: 1. Bei der Pistole handelt es sich um eine Patriot. Diese hat kein historisches Vorbild. Das Modell wurde erstmals in den 1970er Jahren von T/C angeboten. 2. Das KK-Gewehrchen sowieso.
  3. Ja und es wird wohl auch versucht, den Erwerb von Vorderladern erlaubnispflichtig zu machen......
  4. Oh, Oh. Hoffentlich kommt da keiner auf dumme Gedanken.........
  5. Harry, du vergisst, dass ein Prozess unvoreingenommen sein soll. Lies mal deine Postings und es wird dir schwer fallen zu erklären, dass ausgerechnet du unvoreingenommen bist. Zum Thema Kollateralschaden: Lenk jetzt bitte nicht ab. Es ging in meinem Beispiel darum, dass du in einer Notwehrsituation versehentliche einen unbeteiligten getroffen hast. Soweit ich weiß, bist du kein Polizist. In dem von mir geschilderten Fall wäre es ganz einfach gewesen, den "Kollateralschaden" zu vermeiden und der "Bodycount" wäre gleich, wenn nicht sogar geringer gewesen. Und was genau hat das Thema Mogadischu mit Notwehr zu tun??????? Bitte vermische nicht Polizeieinsätze mit möglichen Notwehrsituationen, in die Zivilpersonen geraten können. Du bist nun mal kein Polizist! Meine Frage hast Du auch nocht nicht beantwortet: Was würdest Du tun, wenn der "Kollateralschaden" jemand aus deiner Familie ist? Im Übrigen sind von dir geschilderte "Kollateralschäden" durch die Polizei in DE äußerst selten. Wie kann das sein, wenn DE doch nach deinen Aussagen in der Kriminalität versinkt und man sich selbst schützen muss. An mangelnder Einsatzbereitschaft der Polizei kann es nicht liegen, schließlich schreibst du ja, dass die Polizei effektiv eine immense Steigerung von Mord und Kriminalität verhindert.
  6. Du willst also Postings zählen. Also zählen wir mal die Postings in denen du die Todesstrafe NACH einem fairen und unvoreingenommenen Prozess gefordert hast. Antwort: 0 (in Worten NULL). Und ob du über die "Kollateralschäden" immer noch genau so denkst, wenn du selbst, oder ein Mitglied deiner Familie betroffen ist, möchte ich sehr stark bezweifeln!
  7. Zunächst einmal ist "in einigen wenigen Fällen" ein ziemlich guter Witz! Des Weiteren kann man auch nicht wirklich behaupten, dass du darüber diskutierst. Wer wirklich diskutieren möchte, kommt ohne diese hohlen und plakativen in Bildzeitungsmanier aus! Außerdem gehört zu einer vernünftigen Diskussion auch ein gewisses Maß an Kritikfähigkeit. Das fehlen dieser unterscheidet dich ebenfalls von den meisten anderen hier. Das mit dem „zuerst und ohne Grund“ ist so eine Sache. Möglicherweise beruht die Gewaltanwendung auf einem Missverständnis oder einem Unfall. Nehmen wir mal an, dass du hättest deinen Waffenschein und würdest in einem konkreten Verteidigungsfall die Waffe auch anwenden. Bei wird ein versehentlich ein völlig unbeteiligter von einer Kugel tödlich getroffen. Weitere Untersuchungen ergeben, dass es ein Geschoss aus deiner Waffe war. In diesem Fall hättest du dem Opfer gegenüber „zuerst und ohne Grund“ tödliche Gewalt angetan. Nun hast du die Wahl: 1. Erschießung 2. Elektrischer Stuhl 3. Erhängen 4. Lebenslang in einem Arbeitslager unter härtesten Bedingungen Wie würdest du dich entscheiden? Versteh mich nicht falsch: Ein Verbrechen muss angemessen bestraft werden. Aber ich gestehe jedem einen fairen und unvoreingenommenen Prozess zu!
  8. Kann es sein, dass es dich zwei mal gibt? Ansonsten macht dein Posting keinen Sinn. Der andere Harry jedenfalls erzählt ständig von "vom Dach Ballern", "in die Kiesgrube", "Auf den elektrischen Stuhl", "Erhängen"....... Oder bist du am Ende einer, der nur gerne zusieht? (Dann allerdings nur live, weil gewaltverherrlichende Filme werden ja abgelehnt) Was du anscheinend nicht begreifst ist: Gewalt bleibt Gewalt, egal gegen wen sie angewendet wird.....
  9. Merkwürdig ist das schon, schließlich ging es nicht um einen Schuss, sondern um sechs. Selbst wenn die Munition so schwach geladen war, dass sie die dickeren Stellen des Schädels nicht durchschlagen konnte, hatte die Gute sehr viel Glück, dass sie (offensichtlich?!) nicht an weniger "gepanzerten" Stellen getroffen wurde........ @Harry: Wieso vergleichst du Hollows Posting mit deinen? In deinen Postings geht es in erste Linie darum, dass DU mal jemand abknallen willst......... (Bin mal gespannt, ob du nun in diesem Thread noch mal antwortest!)
  10. Hi all, so, habs jetzt gefunden: Tatsächlich wurde dem Antrag 81/8/06 zugestimmt. Damit ist der §14 tatsächlich raus......
  11. Hi Klaus, es ist mir völlig schleierhaft, wie das DWJ zu seiner Aussag kommt. Laut sitzungsprotokoll ist der Entwurf ohne Änderungen angenommen. Damit ist also auch der §14 durch. Auch von irgendwelchen Diskussionen zu einem neuen Waffengesetz ist im Protokoll keine Rede....
  12. Hi Leutz, nu isses amtlich! Laut Protokoll wurde die WaffVwV angenommen und zwar in der Version vom 27.01.2006 incl. den Vorschriften zu §14, allerdings ohne die eingebrachten Änderungsvorschläge.
  13. Hallo Corrado, besten Dank für den Hinweis. Hätte mich ebenfalls sehr gewundert, weil ich eine schwedische Marke nicht hätte zuordnen können.
  14. Wenn ich das richtig sehe, sind da Schwedische Marken drauf. Leider habe ich bisher keine weiteren Informationen gefunden....
  15. An eine österreichische 1798 hatte ich auch schon gedacht.....
  16. Hi, also bei der zweiten Pistole fallen mir zwei wesentliche Unterschiede am Schloss auf. Zunächst einmal ist bei der zweiten das Rad nicht vom Schlossblech umgeben. Zum anderen ist die Klappe auf der Pfanne nicht vor, sondern hinter der Pfanne angelenkt, könnte also im Schuss gleichzeitig als Feuerschild dienen. Den Herstellungszeitraum würde ich aufgrund der Schaftform und den Schlosskontouren auf 1600 bis 1620 eingrenzen.
  17. Hi, ich verstehe gar nicht, warum Attilla sich so aufregt. Auch kann ich nicht ganz nachvollziehen, warum einige davon ausgehen, dass damit ein Religionskrieg losgehen soll. Zunächst einmal hat der Papst nur zitiert. Die Aufforderung den Islam notfalls mit dem Schwert zu verteidigen ist unwiderlegbar im Koran enthalten (wie übrigens im AT auch). Ich sehe das vielmehr als eine Herausforderung an die gemäßigten Muslime. Würden die Islamisten dem Papst jetzt mit Gewalt antworten würden sie die Kritik des Papstes ja nur bestätigen.
  18. Hi all, zuerst einmal muss ich gestehen, dass ich nicht wirklich weiß, was an der Pistole besonderes ist, ich kann also nur vermuten und kombinieren. Für mich sieht die Pistole auch wie eine Raschlosspistole aus. Auffallend ist zunächst, dass der Hahn und die Schlagfeder fehlen. Stattdessen ist die Pfanne mit einer Klappe mit abgedeckt, was ebenfalls ungewöhnlich ist. Normalerweise hätte ich statt der Klappe einen Schiebemechanismus erwartet, der beim Auslösen automatisch zurückgezogen wird. Es sieht also für mich so aus, als würde der Abzug lediglich das Rad auslösen welches dann das Pulver in der Pfanne zündet. Dabei wird dann wie gewohnt die Ladung im Lauf gezündet und warscheinlich springt der Deckel auf der Pfanne auf. Der Vorteil einer solchen Konstruktion könnte sein, dass sich die Waffe durch das Fehlen des Hahns einfacher und sicherer in einem Holster tragen lässt.
  19. Hi, über die rechtliche Seite in Ö kann ich dir leider auch nichts erzählen. Allerdings gibt es schon noch Möglichkeiten, einen Stiftfeuerrevolver wieder zum Leben zu erwecken, auch ohne teure Sammlerpatronen. Das setzt allerdings einiges an Know How voraus. Wie Anaconda schon sagt, im Zweifel lieber die Finger davon lassen! Es gibt derzeit übrigens Bestreben, solche Revolver in DE wieder sportlich schießen zu können. Leider liegt die entsprechende Sportordnung immer noch beim beim Amt.
  20. Eine neue Unbedenklichkeitsbescheinigung ist in jedem Fall auch zu beantragen. Ob und nach welcher Zeit man den Kurs wiederholen muss, ist wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Hessen und RLP bekommt man nach bestandenem Kurs ein Zeugnis. Das gilt ein Leben lang. Der Kurs ist nur dann zu wiederholen, wenn man das Zeugnis nicht im Original vorlegen kann.
  21. Wohnung = Büro | RZ betreten <> betreten :kri: :kri: :kri: :kri: :kri: :kri: :kri: Harry, Du bist ein :jester: PS: In diesem Thread ging es ja gerade um den Heim-PC und nicht um ein Firmen-RZ.
  22. Schon, aber in diesem Fall meine ich tatsächlich das Zitat von Dieter Nuhr.
  23. Ach Harry, dass Du uns nicht erleuchten willst (kannst) war mir klar. Alleine die Tatsache, dass Du die Wohnung betreten musst, zeigt, wie viel Ahnung Du tatsächlich von der Materie hast. Sicherheit und Risikomanagement lernt man nicht im Kino und einen PC mit dem Gaser zu bedrohen hilft auch nicht wirklich weiter. Ich sag es mal mit Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat........
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