Jump to content

alter Herr

Registrated User
  • Posts

    3687
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    3

Everything posted by alter Herr

  1. Habe ich etwas anderes behauptet? Ich wüsste nicht wo! Ich habe lediglich in Frage gestellt, ob das in der breiten Öffentlichkeit auch so ankommt, wenn mal wieder negativ über die Schützen berichtet wird und dabei die ein oder andere Privatperson zitiert wird. "im Namen der Schuetzen" kommt auch nicht von mir. In meinem ersten Posting in diesem Thread bezog ich mich lediglich auf deine Signatur, die ich so verstanden habe, dass es um die Rechte der Legalwaffenbesitzer geht. Sollte sich das IHR jedoch auf eine andere Bevölkerungsgruppe beziehen, dann war das mein Fehler. PS: Ist die Verwendung von "uns" im zweiten Abschnitt nun pluralis majestatis eines ELFenkönigs? Ich meine ja nur, weil die Mitglieder der ELF nur im eigenen Namen schreiben.......
  2. Zum Glück gibt es bei uns zwei Jacken: - die Grüne für die Thekenschützen - die (böse) schwarze für die anderen
  3. Zum Glück ist ELF nicht dir NRA. Ich finde auch nicht, dass ich der ELF (oder Promillo) einen Anspruch angedichtet habe, den sie nicht haben. Laut Satzung geht es darum, für den Schießsport im allgemeinen auf europäischer Ebene zu werben. Ich gehe mal davon aus, dass durch diese Werbung der Schießsport gefördert werden soll. Dieses Ziel kann die ELF aber aus den von mir genannten Gründen mE nicht erreichen, statt dessen würden die ELFen mit einer "erfolgreichen" Öffenlichkeitsarbeit die Gesamtsituation der Waffenbesitzer in DE eher verschlimmern. Daher ist es eigentlich sogar von Vorteil, dass die ELFen ihrem eigenen Anspruch bisher nicht nachgekommen sind und öffentlich nur dort in Erscheinung getreten sind, wo sich meist nur Menschen aufhalten, um die nicht mehr geworben werden muss. Ich habe allerdings ehrlich gesagt Angst vor dem Tag, wenn irgend ein Reporter, der dem privaten Waffenbesitz negativ gegenüber steht, bei einer solchen Gelegenheit mal auf den richtigen Knopf drückt....... Wenn das dann auf einer Messe geschieht, bei der FWR und ELF einen Gemeinschaftsstand haben, wird in der Öffentlichkeit zwischen FWR und ELF nicht mehr unterschieden werden, ganz egal wer nun welchen Anpruch hat....
  4. Tja, da sieht man mal wie sehr man von der Betrachtungsweise Abhängig ist. Bezogen auf die_Ente sind drei deutlich mehr als ein paar, bezogen auf andere Themengebiete ist eines deutlich mehr als viel! Da sind wir auch schon bei dem Punkt, der mich an den ELFen stört (und der auch schon zu Ärger mit dem FWR geführt hat). So sehr sich promillo auch für den die Sache einsezten mag und so verbissen er auch sein Ziel verfolgt, so unverständlich ist für mich, in welch exponierter Stellung er bei den ELFen steht. Ich halte es für wenig förderlich, jemanden, dessen einseitige politische Haltung nahezu als extrem anzusehen ist, an die Spitze einer solchen Interessensvertretung zu stellen! Ein solcher Charakter polarisiert und damit fallen statistisch gesehen mindestens die Hälfte aller möglichen Gesprächspartner aus. Des weiteren muss ich Till zustimmen. Ein erreichtes Ziel, das nicht öffentlich gemacht werden kann, ist kein Ziel! Schließlich möchte die ELF meine (so zumindest der Slogan) Rechte vertreten und ich möchte wissen, was die ELF für mich getan hat. Wenn ich davon aber nichts wissen darf, dann will ich davon auch nichts wissen!
  5. Da stimme ich Hollow zu. Es handelt sich wohl um eine "Waffe", wie man sie in vielen spanischen Souveniershops nachgeworfen bekommt. Das Schloss scheint mir komplett aus Plastik zu sein, die Batteriefeder ist nur stilisiert .....
  6. genauso ist das bei uns auch. Ist in der Regel eine Sache von wenigen Minuten. PS: Ich würde meine WBK NIE per Post schicken.
  7. Hi, es gibt tatsächlich eine Neuregelung im Sprenstoffrecht. Allerdings sind Sportschützen und Wiederlader von den Änderungen kaum betroffen. Es ist kein Problem jemandem eine Perkussionswaffe zu laden und diesen dann schießen zu lassen. Mit Stein-, Rad- und Luntenschloss geht das allerdings nicht, da diese Waffen vom Schützen den Umgang mit losem Pulver erfordert. Von dem Vorgehen, jemanden ohne Erlaubnis nach §27 unter Aufsicht laden zu lassen, würde ich allerdings absehen. Nach meiner Erfahrung wird das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gesehen.
  8. Deshalb ist es jetzt ja auch im Sprengstoffgesetz geregelt
  9. Hi all, ein weiterer Punkt sollte hier auch beachtet werden: Die Musketendisziplin (militärische Steinschlossmuskete mit glattem Lauf) wird heute mit Pflasterkugeln geschossen. Historisch kamen aber unterkalibrige Kugeln zum Einsatz, die einfach in den Lauf gerollt wurden. Dieses Praxis war nicht unbedingt präzisonsfördernd.
  10. Hallo Flint, ich habe auch einmal ein bisschen nachgeforscht: Zunächst einmal habe ich nirgends Unterlagen darüber gefunden, dass die Jägerbüchsen jemals mit Diopter reglementiert waren. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass diese Büchsen auch zum Scheibenschießen verwendet wurden und somit nachträglich mit einem Diopter nachgerüstet wurden. Bei diesen Dioptern handelte es sich dann mit Sicherheit um einfache Scheibendiopter nach deutschem oder schweizer Vorbild. Die aktuelle Version der Pedersoli Jägerbüchse ist sowohl in der Steinschloss- als auch in der Perkussionsversion mit einem solchen Diopter ausgestattet. Übrigens: Die Pedersoli-Replik ist auch nicht wirklich Stilecht, da der Lauf nicht geschweift ist.
  11. Hallo, also ich denke, dass der Prozess der Verdrängung schon viel früher einsetzte. Bereits 1327 wurden die ersten Mörser eingesetzt. Andererseits hielt sich der Harnisch und die Klinge bis Ende des 19., Anfang 20. Jahrhundert. Der Übergang war also mehr als schleichend und ein genauer Zeitpunkt dürfte wohl nicht festzumachen sein.
  12. Hallo Klaus, hallo soe4you, Das alte Waffengesetz regelte lediglich den Erwerb von Munition (§29). Das neue Waffengesetz reglet den Erwerb und Besitz von Munition (§11). Damit seit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes auch der Besitz erlaubnisnpflichtig. Das Urteil von dem Klaus spricht kann, da es sich auf die alte Gesetzeslage bezog, nicht ohne weiters auf die aktuelle Gesetzeslage angewendet werden. Daher die Änderung im Sprengstoffgesetz. Es geht hier auch nicht um den alten Zusatz in der Erlaubnis. Es geht hier schlicht und einfach darum, das nach dem neuen Gesetz der Besitz von Munition, für die ich keine Besitzerlaubnis habe, nicht erlaubt ist. Stellte ich also als Wiederlader eine Patrone .357 Mag her, habe dafür aber keine Erwerbs- und Besitzberechtigung, so war das nach akutellen Waffengesetz illegal! Durch die Änderung im Sprengstoffgesetz ist das aber nun wieder machbar.
  13. Hi all, die wichtigste Änderung für Wiederlader ist die, dass die Erlaubnis nach §27 nun auch als Erlaubnis zum Besitz der durch das Wiederladen entstandenen Munition gilt. Zur Erinnerung: Mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetz war nicht nur der Erwerb, sondern auch der Besitz von Munition erlaubnispflichtig. Für Wiederlader bedeutete das nun, dass nur Munition wiedergeladen werden durfte, für die auch ein Erwerbs- und Besitzerlaubnis vorgelgen hat.
  14. Hi, die waren noch nie Vorschrift (zumindest nicht nach Sportordnung). Allerdings sollte man diesbezüglich die jeweilige Ausschreibung beachten. Da tauchen diese Teile immer wieder auf (Landes- und Deutsche Meisterschaften).
  15. Das kann ich so nicht stehen lassen! Du musst, wenn Du mit losem Pulver umgehen willst, im Besitz eines gültigen Erlaubnisscheins nach §27 SprengG sein. Die einzige Möglichkeit mit einem Perkussionsrevolver zu schießen, wenn Du keinen Schein hast ist, den Revolver von einem Berechtigten laden zu lassen. Nur in Bayern erlauben manche Landratsämter Schützen ohne Schein den Umgang mit losem Pulver auf dem Stand zu "Ausbildungszwecken". In allen anderen Fällen (und in anderen Bundesländern) riskiert derjenige, der das Pulver aushändigt ebenfalls seinen Schein!
  16. Hi, hi, versuch das mal mit einem Kilo unkomprimiertem Schwarzpulver!! Was die unnötige Verteuerung von Pulver angeht, muss ich Dir allerdings recht geben. Durch die Änderungen sollte sich die Lage aber ein wenig entspannen.
  17. Hi, zunächst einmal ist in DE "Selbstverteidigung" kein Bedürfnisgrund und scheidet somit für jede weitere Betrachtung aus. Um ein Bedürfnis zur Auspübung des Schießsports nachzuweisen fordert der Gesetzgeber den Nachweis über ein mindestens einjähriges regelmäßiges Training mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Diese Forderung begründet auch, warum das Training mit der LuPi nicht anerkannt wird: Eine LuPi ist nicht erlaubnispflichtig. Bleibt noch zu klären, was regelmäßig bedeutet. Als regelmäßig kann angesehen werden, wenn jährlich mindestens 18 mal mit erlaubnispflichtigen Waffen trainiert wird. Hat man die Waffe dann erworben und wurde die Ersterlaubnis nach aktuellem Recht ausgestellt, so ist die ausstellende Behörde verpflichtet, nach drei Jahren erneut das Bedürfnis zu prüfen. Kann der Schütze dann nicht nachweisen, dass er regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Waffen trainiert hat, so zieht die Behörde die Erlaubnis wieder ein.
  18. Hi Bopper, Marc hat recht. Wenn du für die Waffe kein Bedürfnis nachweisen kannst, so kann sie auch nicht in deinen Besitz übergehen. Der Normalfall ist also der, dass du der aktuelle Besitzer die Waffen solange behält, bis du einen Vorteintrag hast (bzw. die Waffe auf die gelbe oder rote Karte erwerben kannst). Sollte das nicht möglich sein, so bleibt nur noch die Möglichkeit, die Waffe zu verkaufen, da der Gegenwert der Waffe dir ja durch den Gewinn zusteht. Du kannst dann zwar als "Vermittler" für den Verkauf auftreten, verkaufen muss sie aber letztlich der aktuelle Besitzer. Du kannst dann lediglich das Geld einstecken.
  19. Hi, ...und er hat dabei nebenbei einen neuen Welrekord aufgestellt. Die Patzer waren gar nicht so schlimm. Schließlich ist er mit 12 (!) Ringen Vorsprung ins Finale gegangen.
  20. Nee Hoss, die werden sagen, dass sie in Athen auf Tontauben schiessen mussten, in DE aber nur auf Wurfscheiben trainieren konnten.
  21. Glaube ich eher nicht! Wenn das Kind ins "schwierige" Alter kommt ist der Papa dann 72 und die Mamma 53 Jahre alt. Das sind keine Eltern, sondern Großeltern! Da fehlt einfach eine Generation dazwischen. Es hat schon seinen Grund, warum die Schröders kein deutsches Kind adoptieren konnten.
  22. Hi, Guckts Du hier. Da steht tatsächlich, dass der Improt von "Klappmessern" verboten ist. Ich an Deiner Stelle würde es also tatäschlich zu Hause lassen. Übrigens kann es auch zu Problemen in Ländern, in denen die Einfuhr erlaubt ist zu Problemen kommen. Vor drei Jahren, als ich meinen Heimflug aus der Türkei antreten wollten, wollte man mich doch tatsächlich nicht an Bord der Maschine lassen: Beim betreten des Flughafens wurde das komplette! Gepäck durchleuchtet. Dabei ist man auf mein Taucher(-macho-)messer aufmerksam geworden. Ich wurde freundlich, aber sehr bestimmt, darauf aufmerksam gemacht, dass so etwas an Bord eines Flugzeugs verboten sei. Daraufhin erklärte ich dem Polizisten ebenso freundlich, aber bestimmt, dass ich nicht gedachte, das Messer mit in die Kabine zu nehmen, sondern statdessen zusammen mit der restlichen Tauchausrüstung aufgeben wollte. Nach einigem hin und her gab der Polizist nach. Allerdings begleitete er mich persönlich zur Gepäckaufgabe und überzeugte sich, dass das Messer tatsächlich in der Tasche landete und ich diese Tasche auch ordnungsgemäß bei der Gepäckaufgabe abgab. Einen Vorteil hatte die Sache allerdings: Ich musste mich nicht in die Schlange vor der Gepäckaufgabe stellen.
  23. Hallo, die Beschränkung auf zwei Waffen pro Halbjahr gilt genau genommen nur für Waffen, die einer Einzelerwerbserlaubnis bedürfen, also für die Grüne WBK. Viele Behörden und Verbände erweitern die Beschränkung jedoch (eigenmächtig) auch auf die gelbe WBK. (Was ich zum Teil auch verstehen kann, nachdem ich erlebt habe, wie sich der ein oder anderen bei der Behörde verhällt!)
  24. Hi, bei uns kann man seine alte "umstempeln" lassen, man kann aber auch eine neue auf dem alten Vorduck mit dem Stempel bekommen. Zusätzlich wird aber in jedem Fall der Verband eingetragen, von dem die einmalige Befürwortung vorlag. Hintergrund: Auf dies Karte können nun nur Waffen erworben werden, für die es in diesem Verband auch Disziplinen gibt!
  25. Hi, so wie ich dass sehe, laufen die Auktionen sehr wohl in DE. Allerdings sind sie in Englisch verfasst und als Währung wurde $ angegeben. Und genau da liegt der Trick. Die automatischen Filter springen nun mal bei "Lauf" an, nicht bei "barrel". Wenn also keiner einen Verstoß meldet, geht die Sache wohl durch.
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)