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alter Herr

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Everything posted by alter Herr

  1. Hi, Ärger deshalb, weil diese Artikel bei eBay verboten sind. Guckst Du hier. Vielleicht sollte man den Guten mal sagen, dass es ja auch noch eGun gibt.
  2. Harry, es ist richtig, das es oft vorkommt, dass sich eine Amoktat entwickelt. Allerdings kann man dann nicht von einer bewußten Planung sprechen. Mehr dazu hier. Wie der Autor dort ausführt handelte es sich bei dem Vorfall in Erfurt nicht um einen klassischen Amoklauf. Der Autor beschreibt dies als eine neue, besondere Form des Amoks. Ich hingegen gehe noch einen Schritt weiter und sage, es handelt sich gar nicht um Amok, da wesentliche Merkmale des klassischen Amoks fehlen.
  3. Harry, du widersprichst dir. Ein Amoklauf ist etwas spontanes, unvorbereitetes. Das verträgt sich nicht damit, dass er sich in einen Verein eingeschlichen hat um an Waffen zu kommen. Ich glaube eher an die Theorie von nightforce. Steinhäuser war in dem Verein weil er Spass am Sport gehabt hat. Deshalb finde ich auch die Reaktion der Schützen in dem Beitrag nicht gerechtfertigt, die einfach verneinen, das Steinhäuser je ein Schütze war. Ich denke, dass das genau so falsch ist, wie die Tat als Amoklauf ab zu tun. Wer dies tut ist nicht bereit, sich mit der Vorgeschichte auseinander zu setzen.
  4. Ich auch! Und so gut sahen die Schützen m. E. in dem Beitrag nicht aus. Hätte man deutlich besser machen können!
  5. Mit dem Bedürfnis hast du recht, das wirkt sich allerdings zunächst nicht auf den (Alt-)Besitz aus. Da gilt nach wie vor: "Was du hast, das hast du!". Wenn du allerdings Waffen nach neuem Recht erwerben willst, dann wird es schwierig. Da der BDS (noch) nicht anerkannt ist, kann er keine Waffen für die Grüne befürworten. Wenn man also nicht zusätzlich im DSB oder Bdmp ist, kann man auf die grüne erst einmal nichts kaufen. Eine neue Gelbe gibt es demnach erst einmal auch nicht.
  6. @Reloader: Leider ist das Kontingent von maximal zwei anzuerkennenden Verbänden mit dem DSB und dem Bdmp ausgeschöpft. Da kann man nichts machen. Man munkelt allerdings, dass der sich BDS hinter den Kusissen mit dem DSB über eine Zusammenlegung der beiden Verbände abstimmt. Über die Namensgebung ist man sich wohl schon einig (ist ja auch nicht schwer: BDS <-> DSB ist ja fast das gleiche). Muss nur noch die Kaliberfrage geklärt werden. Der DSB ist, so sagt man, zu Kompromissen bereit. So soll zukünftig die Disziplin OSP statt mit .22 kurz mit dem deutlich größeren Kaliber .22 lfb geschossen werden. Derzeit wird geprüft, ob alle DSB-Stände für dieses Kaliber zugelassen sind.
  7. Hi, derzeit werden bei uns die neuen Gelben auf dem alten Formular ausgegeben. Somit hat de50ae recht. Allerdings ist das nicht die endgültige Lösung, da irgendwann ein neues Formular kommen wird. Wie das dann aussieht und ob es da dann tatsächlich Kategorien geben wird, steht in den Sternen.
  8. Hi, bei uns ist es ähnlich wie bei Hagen: 75 € Aufnahmegebühr, 7 € im Monat + 15 Arbeitsstunden im Jahr. @Scaryman Mich würde allerdings noch Interssieren, welchem Verband der Verein angehört, mit welchen Ständen der Verein ausgestattet ist und wie oft Trainingszeiten sind.
  9. Eine kleine Zukunftsvision (natürlich alles nur Vermutungen ): Derzeit gibt der DSB an alle seine Mitglieder neue Sportpässe aus. Mit den alten ist die Teilnahme an den Meisterschaften 2005 nicht mehr möglich. Daraus folgt, dass jeder, der an den Meisterschaften teilnemen will, so ein Ding beantragen muss. Daraus folgt aber auch, dass derjendige, der nicht an den Meisterschaften teilnehmen will, so ein Ding nicht beantragen wird. Ergo sind diejenigen, die nicht beantragen auch keine aktiven Schützen mehr und haben demzufolge auch kein Bedürfnis mehr. Irgend wann gibt es nun den Sportpass mit Chip. Dann steht auf jeder regionalen und überregionalen Meisterschaft ein Lesegerät. Der Verantwortliche programmiert am Morgen die Disziplin und jeder Teilnehmer steckt bei der Anmeldung seine Karte. Die Teilnahmedaten werden mit den Ergebnissen an den DSB Zentralrechner übertragen. Dort werden die übermittelten Daten ständig abgeglichen. Mittlerweile hat der alte Herr 3 oder mehr Kurzwaffen. Am Ende der Saison stellt der Großrechner fest, dass der alte Herr nur mit 1 oder 2 seiner Kurzwaffen an Meisterschaften teilgenommen hat. Sofort geht die Rote Lampe an und ein schriller Alarmton schallt durch die Gänge des DSB.......... Plötzlich wacht der alte Herr auf: "Zum Glück war das alles nur ein Traum, oder?"
  10. Ach, du meinst, die Gründe seien nur vorgeschoben und die wollen einfach nur mal feiern?
  11. Hi, der Rheinische Schützenbund schließt vorübergehend die Geschäftsstelle für den Publikumsverkehr. Als Grund geben die Verantwortlichen an, die Mitarbeiter seien überarbeitet. Hier geht`s zum Artikel.
  12. So `nen ADR-Schein muss man machen. Das ist ein Führerschein für Gefahrgüter. Downloaden funktioniert somit nicht.
  13. Uuups... Recht hat er, der Völker. Hab ich leider übersehen. Die Ausnahmen gelten nur für den privaten, nicht für den gewerblichen Transport. Damit sieht meine Zusammenfassung in einem vorherigen Posting also nun so aus: Also: - Bis zu einer Menge von 1kg Treibladungsmittel oder 5kg Munition greift die Befreiung von der GGVSE für den privaten Transport. Es müssen hier nur die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden. - Bis zu einer Menge von 20kg greift die Befreiung vom ADR-Schein. Es gelten jedoch die in der GGVSE festgelegten Allgemeinen Sicherheitspflichten (§4). Das sind: Feuerlöscher, Begleitpapiere, etc. Diese Freistellung ergibt sich aus der "Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30.September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)" Kapitel 1.1.3. - Bis zu einer Menge von 1000kg ist ein ADR-Schein notwendig. Es gelten die Vorschriften der GGVSE §4 und der ADR. - Ab einer Menge von 1000 kg gelten zusätzlich die Vorschriften der GGVSE §7.
  14. Hi Metty, lässt man mal die allgemeinen Klischees und Vorurteile weg und schaut mal ganz objektiv auf die unterschiedlichen Verbände, so unterscheiden sie sich im wesentlichen durch ihre Sportordnung und somit durch das Angebot an unterschiedlichen Disziplinen. Der DSB beispielsweise hat sich als größter Verband den olympischen Disziplinen verschreiben. Daher wird dort überwiegend mit KK und LG/LP geschossen. Aber auch GK und Schwarzpulverdisziplinen werden vom DSB angeboten. Andere Verbände wie DSU, BDS usw. fördern eher das GK-Schießen. Alle "wichtigen" Verbände sind im Internet vertreten. Auf den jeweiligen Homepages kann man sich über die angebotenen Disziplinen informieren. Deutscher Schützenbund (DSB) Bund Deutscher Sportschützen (BDS) Bund der Militär- und Polizeischützen (BDMP) Deutsche Schießsport Union (DSU) und für Schwarzpulverschützen: Schwarzpulverinitiative
  15. Auch nicht schlecht! Wäre für mich leider die absolute Verschwendung, weil ich viel zu viele km fahre. Daher hat bei mir die Vernunft gesiegt: Nickname: kleiner Modell: VW Golf 1,9 TDI Baujahr: 2003 (wenigstens isses ein Diesel )
  16. Nickname: Susie Modell: Jimny (kein Diesel) Baujahr: 1999 (Es geht um das Auto, nicht meine Frau 8) )
  17. Hi, Das kann ich Dir leider nicht sagen. Habe so ein Ding noch nie wirklich gesehen. Auch das ist gar nicht unkompliziert.
  18. Hallo Onkelchen, ja, Du hast richtig gelesen, es handelt sich tatsächlich um 1000kg. Die ganze Geschichte mit der Gefahrgutverordnung ist ziemlich kompliziert. Ich werde mal versuchen, kurz zusammenzufassen, ab welchen Mengen was gilt. Dabei beziehe ich mich auf den privaten Transport von Pulver bzw. Munition. Für andere Gefahrgüter gelten andere Grenzen! Also: - Bis zu einer Menge von 1kg greift die Befreiung von der GGVSE für den privaten Transport. Es müssen hier nur die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden. - Bis zu einer Menge von 20kg greift die Befreiung vom ADR-Schein. Es gelten jedoch die in der GGVSE festgelegten Allgemeinen Sicherheitspflichten (§4). Das sind: Feuerlöscher, Begleitpapiere, etc. Diese Freistellung ergibt sich aus der "Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30.September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)" Kapitel 1.1.3. - Bis zu einer Menge von 1000kg ist ein ADR-Schein notwendig. Es gelten die Vorschriften der GGVSE §4 und der ADR. - Ab einer Menge von 1000 kg gelten zusätzlich die Vorschriften der GGVSE §7. Kompliziert oder?
  19. Uuiiiiii bei dieser Menge musst Du das Fahrzeug kennzeichnen, darfst keinen Umweg fahren und Du brauchst einen ADR-Schein.
  20. Wie sagte noch mein Anwalt bei meiner Scheidung als der Anwalt meiner Frau das gleiche Wort benutzte: "Aber Herr Kollege, Haarspaltereien sind doch das Salz in der Suppe."
  21. Hi Glock, nee, is schon genau definiert: in der GGVSE.
  22. Tja, das steht nicht in der GGVSE Nicht beim Einkauf, beim Verbringen. Privatpersonen, die Einzelhandelsgerecht verpackte gefahrgürter transportieren sind von der GGVSE ausgenommen. Diese Ausnahmen gilt für Gefahrgüter der Klasse 1 und 5.2 nur bis zu einer Nettomasse von 1kg. NC-Pulver gehört zur Klasse 1.
  23. Nee, es ist mehr. Jeder Explosivstoff ist mit einem Faktor versehen, der sich nach der Einstufung in die Gefahrgutklasse richtet. Munition hat dabei einen anderen Faktor als z. B. Schwarzpulver. Man berechnet also nun die tatsächlich Masse mal diesem Faktor. Dabei darf der Wert 1000 nicht überschritten werden. Wenn ich mich nicht irre ist der Faktor für NC-Pulver 20. Allerdings muss man bei mehr als 1kg eine Feuerlöscher und die Begleitpapiere (Gefahrgutzettel, Rechnung reicht nicht) mitführen. Die Ware muss gesichert und original Verpackt sein. Feuer und offenen Licht ist verboten. (Ich glaube das war's)
  24. Hat (leider) mit dem Gebinde nichts zu tun! Es geht um die sogenannte "kleine Mengen" Regelung unter der Explosivstoffe nicht der GGVSE unterliegen. Richtig! Aber eine eine Begrenzung der Masse der Nettoexplosivstoffmasse. Ab 1kg unterliegt man den Regelungen der GGVSE. Laut SprengG gibt es keine Begrenzung für das Verbringen. Allerdings unterliegt das Verbringen der GGVSE. Stimmt: Der Erwerb von Munition unterliegt keiner Gewichtseinschränkung. Allerdings unterliegt das Verbringen und der Transport der GGVSE. Und genau da muss man bei einer Nettoexplosivstoffmasse von mehr als einem Kilo alle dort geforderten Auflagen erfüllen (Feuerlöscher, Begleitpapiere, etc.) Daraus folgt: Natürlich darf ich meinen Wagen bis unters Dach mit Munition voll packen. Überschreitet allerdings die Nettoexplosivstoffmasse 1kg und bewege ich den Wagen dann noch über öffentliche Strassen, unterliege ich voll der (und jetzt mal im kompletten Amtsdeutsch weil's so besch... klingt) "Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn - GGVSE - )" und muss alle dort geforderten Auflagen erfüllen.
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