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alter Herr

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  1. Hi, überschreitet die Netto-Explosivmasse ein Gewicht von 1 kg, so gilt die Gefahrgutverordnung. Das gilt für den privaten, nichtgewerblichen Transport (oder genauer: "Verbringung") und bezieht sich auf das gesamtgewicht der Explosivmasse. Hat man z. B. bereits ein 1 kg Schwarzpulver im Auto, darf man keine einzige Patrone mehr transportieren will man nicht der GGVSE unterliegen.
  2. Hi, muss Clifford leider zustimmen! Habe von ca. 2 Jahren schlechte Erfahrungen mit einem 9mm (Knall) Revolver gemacht. Seither höre ich auf dem rechten Ohr nicht mehr wirklich gut. Auch bei namhaften Herstellern kommt es schon mal vor, dass eine einzelnen Kartusche etwas heftiger geladen ist. Deshalb empfiehlt es sich zusätzlich, auch eine (Schutz-)Brille zu tragen.
  3. @dynamite: :kri: :kri: :kri: :kri: :kri: :kri: :kri: :homer:
  4. Hi, mein zuständiger Sachbearbeiter teilte mir nach einem Besuch im BMI mit, dass man jetzt erst einmal eine Arbeitsgruppe gründen müsse, die die Verwaltungsvorschriften schreibt. Erst wenn die geschrieben und verabschiedet sind, wäre klar, wie genau nun die neue Gelbe aussehen müsse und erst dann könne diese ausgegeben werden. In diesem Jahr werde das wohl nichts mehr. Das war vor zwei Wochen.
  5. Hallo, genau das ist der Knackpunkt: Das Original entsand ungefähr 100 Jahre nach dem Stichtag (T/C 1975, wenn ich mich nicht irre). Soweit zur Gesetzeslagen. In der Praxis ist das allerdings nicht so klar. Es dürfte gar nicht so einfach sein, ein Ordnungsamt zu finden, dass eine Tingle einträgt.
  6. Hi, nee, `ne Version, die man ausdrucken darf, habe ich noch nicht.
  7. Hi, im Bundesanzeiger vom 31.10.2003 wurde die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) veröffentlicht. Sie tritt am 01.12.2003 in Kraft. Den komplette Verordnung als PDF findet ihr hier.
  8. @Glock Ist doch klar! Die machen genau das, was sie sollen: Sie kommen vorne wieder raus! 8)
  9. Vor allem zeigt er, dass jetzt endlich auch Harry begriffen hat, wo die dunkle Seite der Macht ist.
  10. mmmhhhh, ich dachte eigentlich, dass das schon immer so war: Alles was unter 1kg ist fällt nicht unter die GGVSE. Alles darüber schon und somit sind dann auch die dort beschriebenen Vorschriften an die Beförderung zu einzuhalten. Die wiederum sehen einen ABC-Löscher von mindestens 2 kG vor. Kennt jemand den genauen Wortlaut dieser Ausnahme 26?
  11. Leider nein (ich gehe davon aus, ihr schießt nach DSB-Sportordnung)! Die Schuhe müssen den Knöchel komplett frei lassen und dürfen das Fußgelenk nicht stützen. Die restliche Bekleidung darf auch keine stützende Funktion haben, insbesondere darf das Handgelenk nicht gestützt werden. Das gilt für alle Kurzwaffendisziplinen (für Patronenmunition) des DSB. Im übrigen sind Schießjacken auch wenig geeignet für das Kurzwaffenschießen, da sich die Schulter dann nicht frei bewegen kann. Es gibt allerdings spezielle Schuhe für Pistolenschützen.
  12. Uuups, eigentlich waren wir ja beim Thema Recht und nicht Kurzwaffe. Sorry
  13. Hi, ich hatte ein ähnliches Problem: In meiner Jugend habe ich auch nur LG geschossen. Als dann mal jemand mit 'ner LP in den Verein kam, wollte ich das auch mal ausprobieren. Habe dann einige male geschossen. Das Ergebnis war aber alles andere als zufriedenstellend. Als Ergebnis habe ich es dann sein lassen und mich wieder dem LG gewidmet. Nach einer längeren Sportpause bin ich dann in einen anderen Verein gewechselt (natürlich um wieder Langwaffe zu schießen). Bin dann allerdings beim Pistolenwart gelandet, der mir erst mal 'ne LuPi in die Hand gedrückt hat. Wie zu erwarten war, war das Ergebnis des ersten Trainings s...mäßig. Dann hat mich der Pistolenwart zur Seite genommen und mir erst einmal erklärt, was ich so alles falsch gemacht habe. Er hat mir gezeigt, wie's richtig geht und siehe da, auf einmal stellten sich passable Ergebnisse und somit auch der Spaß am Pistolenschießen ein. Mittlerweile schieße ich fast ausschließlich Kurzwaffen. Nur hin und wieder gehe ich mal mit den langen Vorderladern auf den Stand. Ihr seht: Manchmal hilft auch einfach die richtige Anleitung.
  14. Dann sind wir uns ja einig: Wenn einer "mit dem Messer auf Dich zurennt", nachdem der Taser Deines Kollegen ihn nicht stoppen konnte. Ist aber leider alles hypothetisch, da sich die Frage nach der Benutzung eines Tasers im deutschen Polizeialltag nicht stellt.
  15. Du meinst vorher? Bevor einer "mit dem Messer auf dich zurennt"? Bevor einer "mit dem Messer auf dich zurennt" weil Du ihm mit einer gezogenen Waffe gegenüberstehst? Ja, Harry, das wäre dann Notwehr! Allerdings in diesem Fall wohl aussichtslos!
  16. Nee, gegen den Polizisten wird vorsorglich wegen Totschlags ermittelt! (Wie bei jedem anderen in einem solchen Fall auch!)
  17. Wie, ich dachte, dass es in Amerika so etwas wie illegale Waffen gar nicht geben kann. Mit den berühmten Amerikanischen Verhältnissen darf sich doch jeder einen privaten, waffenstrotzenden Flugzeugträger kaufen. Er muss doch nur auf dem Formular ankreuzen, dass er damit keinen terroristischen Anschlag vor hat. Oder sehe ich das jetzt etwa falsch?
  18. Ok, dann setze ich mal den Techniker-Hut auf: Definiere: guter User. Ein gut konfiguriertes (das ist schon eine Einschränkung) Unix (derivat) ist schon alleine deshalb sicherer, weil es dafür deutlich weniger Viren, Würmer, Trojaner etc. gibt. Auch sind für diese Systeme wesentlich weniger Einbruchanleitungen verfügbar. Habe ich doch gar nicht getan Nee, der Profi (also auch du und ein bischen ich ) muss dem normalen Benutzer auf einfache Art und weise erklären, was in so einer Kiste passiert. Wenn der Normaluser das begreift, muss ich ihm gar nicht sagen, was er wann zu tun hat. Er wird dann von ganz alleine drauf kommen. Das heisst konkret: Der Profiautohändler sollte nicht versuchen, die teure "Linksabbigenrechtsblinkenverhinderungselektronik" zu verkaufen, sondern dem Autofahrer ganz einfach sagen: "Achtung: Wenn du links blinkst, kannst du trotzdem rechts abbiegen".
  19. Hallo Leute, es ist herrlich, euch hier zuzulesen! Ich allerdings denken, dass die meisten hier von falschen voraussetzungen ausgehen. Kaum einer betrachtet die Sicht des Benutzers. Aus Sicht des "Technikers" muss ich vielem hier zustimmen: - Ja: MAC ist einfacher und sicherer zu bedienen - Ja: Ein gut konfiguriertes Unix System (oder Unix derivat) ist sicherer als jedes Windows System - Ja: Auch ein gut gewartetes Windows System kann ausreichend Sicher sein. Allerdings interessiert das den normalen User überhaupt nicht! Der normale Benutzer will, dass die Kiste funktioniert und das tut, was er von ihr erwartet. In den meisten Fällen (und wenn man nicht wild an den Einstellungen rumschraubt) funktioniert das eben auch bei einem Windows System. Die Ausbildung auf Standardsoftware erfolgt meist mit MS Software. Als Unternehmen kann ich davon ausgehen, dass Dokumente, die in irgend einem MS Format ausgetauscht werden, vom meinem Geschäftspartner ohne Probleme gelesen werden können. Im Privatbereich kann ich davon ausgehen, dass es für Windows-Systeme die meisten Spiele gibt. Das sind die eigentlichen Gründe, warum Windows so erfolgreich ist. (Obwohl Apple wesentlich bessers Product Placement betreibt) Zum Thema Sicherheit denke ich, dass man hier tatsächlich den Benutzer etwas mehr in die Verantwortung nehmen sollte. Allerdings erreicht man das nicht, wenn man bei jedem Wurm, Trojaner oder Virus Panik schiebt und den normalen Benutzer verunsichert. Mann muss auch dem Benutzer nicht ständig sagen, wie unsicher Windows doch ist. Es ist wesentlich sinnvoller, den Benutzer darüber aufzuklären, durch welche Türen ein Angreifer von außen auf das System gelangen kann und wie man diese Türen schließen kann (ob man es glauben mag oder nicht: diese Türen sind bei allen Systemen gleich!). Und das auf eine Weise, die auch jeder normale Benutzer nachvollziehen kann. Bei einem Auto begreift auch jeder, dass man links abbiegen kann, obwohl man rechts blinkt. Das beweist, dass es nicht am Schüler, sondern am Lehrer liegt. (Mit genau dieser Aussage habe ich mich mal beim BSI unbeliebt gemacht. Warum nur?)
  20. uups. Danke Clifford. Hätte besser mal nachlesen sollen statt aus dem Gedächtnis zu zitieren. Man wird halt alt....
  21. Für "deutsche Verhältnisse" mag das zutreffen, aber nicht für andere Länder (besonders Amerika). Das liegt daran, dass die Filmemacher davon ausgehen müssen, dass der Zuschauer den Unterschied bemerkt. Genau das will man jedoch vermeiden.
  22. Der letzte mir bekannte Fall war Brandon Lee. Er starb am 31. März 1993 an den Folgen eines Unfalls mit einer Schusswaffe bei den Dreharbeiten zu dem Film "The Crow". Die Waffe war, statt mit Platzpatronen, mit scharfer Munition geladen. Der Film wurde anschließend mit Hilfe von Spezialeffekten, bereits gedrehten Szenen und einem anderen Schauspieler fertiggestellt. Der Fall ging damals weltweit durch die Presse und es gab die wildesten Verschwöhrungstheorien da Brandons Vater (Bruce Lee) ebenfalls auf mysteriöse Weise ums Leben kam.
  23. Hi jeep, soweit ich weiß war die 2-Schuss-Regelung nie im Waffengesetz, sondern im Jagdgesetz verankert. Daher gilt diese Regelung auch heute noch.
  24. [quote name='"karaya - Tiere töten nicht zum Spaß, das machen nur Menschen. [/quote'] Nun, wohl nicht. (Auserdem ist unklar, ob Tiere überhaupt Spaß empfinden können). Allerdings gibt es sehr wohl ab und an Tiere, die reglemäßig Menschen aus ungeklärter Ursache anfallen und töten. Daher auch mein Beispiel aus Tsavo. Dort töteten 1898 zwei männliche Löwen über 100 Bahnarbeiter. Die Löwen haben sich dabei nicht arttypisch verhalten. Das und die hohe Anzahl der Opfer hat später dazu geführt, dass die beiden Löwen mystifiziert wurden. Es wurde ihnen nachgesagt, dass sie "geschmack am Töten" gefunden haben. Das soll jetzt nicht bedeuten, dass ich in dem von Harry geschilderten Fall einen menschlichen Täter ausschließen möchte. Ich möchte lediglich sagen, dass ein Tier eben auch nicht sicher ausgeschlossen werden kann. Möglicherweise waren es sogar Mensch und Tier gemeinsam.
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