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alter Herr

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Everything posted by alter Herr

  1. Ja, jetzt wo Harry das sagt...... Ich fühle so eine gewisse Unruhe im mir aufsteigen..... Ich habe das zwanghafte Gefühl hier weg zu müssen..... und diese Zu ck ung en .. .. ... AAAAHHHHHHlergie!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
  2. Hi, grundsätzlich lehnt der Budhisums Gewalt ab. Notwehr ist jedoch erlaubt. Hinzu kommt, dass die Regeln des Budhismus nur für Mönche uneingeschränkt gelten und Gewalt durch Budhistische Mönche etwas anderes ist, als Gewalt, die von "Normalsterblichen" ausgeübt wird. Gewalt durch den Staat beispielsweise wird in gewissem Maße geduldet. Wird ein Budhistisches Kloster bedroht, so sind die Mönche durchaus in der Lage, sich zu verteidigen und in diesem Fall ist dann auch die Anwendung von Gewalt erlaubt. Dabei ist es unerheblich, ob die Bedrohung von innen oder von aussen kommt. In der Budhistischen Geschichte soll es mehr als einmal vorgekommen sein, dass genau dieser Umstand von staatlichen Stellen misbraucht wurde und der Budhismus somit zu einem Machtinstrument wurde.
  3. Terra pestem teneto, salus hic maneto. Zum Thema: Nun, soweit ich weiß, gab es diese "Bestie" tatsächlich. Allerdings sind die Ereignisse im Laufe der Zeit stark mystifiziert worden. Es war wohl tatsächlich ein Tier, welches sich untypisch verhalten hat. Ist übrigens öfter passiert. z. B. 1898 in Tsavo. Da waren es Löwen. Wurde auch unter dem Titel "Der Geist und die Dunkelheit" verfilmt. Ist auch heute noch ein beklemmendes Gefühl an dem Ort zu stehen, wo damals das Lager der Arbeiter war.
  4. Hallo Impulse, nee, lass den Link ruhig stehen. Die Tatsache, dass ich lediglich angeben kann, ob ein Verein Mitglied des DSB ist oder nicht, ist nach meiner Auffassung völlig ausreichend. So wie ich das sehe, gibt es nur drei Gruppen: 1. Leute, denen der Verband egal ist. Die suchen dann eh nur nach dem Ort. 2. Leute, die unbedingt in einen Verein wollen, der Mitglied des DSB ist. 3. Leute, die auf keinen Fall in einen Verein wollen, der Mitglied es DSB ist.
  5. @gordon: Damit meinst Du: JEDE Religion sollte verboten werden!
  6. Ohje, Hollow, ganz so schlimm ist es dann doch nicht: Auf Seite W322 findet man ein .400 Vollmantel von S&B. Auf Seite W323 stehen noch zwei unterschiedliche Bleigeschosse in .401 und .402 zur Auswahl. Außerdem, man mag es kaum glauben, gibt es in dem Katalog tatsächlich noch einige Dinge die billiger statt teurer geworden sind.
  7. Augenarzt, wir brauchen einen Augenarzt
  8. Aber hoffentlich nicht zu laut...... um diese Zeit...... wegen der Nachbarn....
  9. Bassemoluff: isch mach jetz Feierohmend
  10. Wenn ich meinen Vorderlader falsch rum lade, wird aus dem Kugel ziehen ein Kugel stoßen. Und im Kugelstoßen war ich eigentlich immer ganz gut.
  11. Laden geht noch, aber das schießen drüfte nicht ganz ohne "aua" funktionieren, es sei denn ein schottischer Daumen ist widerstandsfähiger als eine gemeine Schwanzschraube. @Hollowpoint: Bitte kein Kommentar zu Schwanzschraube in Verbindung mit Hinterlader.
  12. Oder die Schotten haben die Vorderlader einfach umgedreht und dann in der falschen Reihenfolge geladen :?: (Hüperdef hätte "Vorderlader" schreiben müssen)
  13. keiner versteht mich Wenn ich einen Hinterlader so lade wie einen Vorderlader, dann ist das falschrum, bzw. um einen Hinterlader richtigrum zu laden, muss man erkennen, dass es kein Vorderlader ist. Muss man im Zussammenhang mit dem Originalzitat von Hyperdefcon sehen: PS: Ich bin NICHT Hyperdefcon
  14. @Till Warum nicht? Guckst du hier. falschrum meint dann von vorne
  15. Nachtrag: Wenn man es genau nimmt, ist keine der beiden Waffen, die Dir vom Verein angeboten wurde, für die Disziplin ZFGP .45 ACP (Regel 2.59) zugelassen. Also kann dir dein Verein eigentlich auch besätigen, dass kein entsprechedes Sportgerät als Vereinswaffe zur Verfügung steht.
  16. Hallo, Netview, stimmt, in diesem Punkt unterscheiden sich die neuen Formulare von den alten. Demnach ist es jetzt nur noch nötig, die Ringzahlen der Meisterschaften mit den Waffen nachzuweisen, die man bereits besitzt. Allerdings, und das ist der Casus knaktus, muss Dir der Verein dann bestätigen, dass du den Leistungsnachweis in der gewünschten Disziplin nicht erbringen kannst, da im Verein kein entsprechendes Sportgerät zur Verfügung steht (siehe Seite 2, unten, Punkt 4). Wenn ich Dich aber in deinem ersten posting richtig verstanden habe, würde Dein Verein Dir aber (mehr oder weniger) geeignete Waffen zur Verfügung stellen. Natürlich könnte Dein Verein ein Auge zudrücken und bescheinigen, dass die angebotenen Waffen eben nicht (mehr) geeigent sind. PS: Check your Mail.
  17. @Hoss: Wird nicht funktionieren. Ein anderer RSB Verein wird zwar die Traininszeiten anerkennen, aber er wird trotzdem verlangen, dass die Ergebnisse geschossen werden. Daher bleibt nur Verbanswechsel.
  18. Stimmt Glock, derzeit muss das Bedürfnis vom Verband unterschrieben sein. Und ich wage mal zu bezweifeln, das der BDS einen Bedürfnischein unterschreibt wenn ich nicht wenigstens ein Jahr Mitglied beim BDS war. Die werden die Zeit beim DSB wohl kaum anrechnen. Wenn ich das richtig sehe, hat Netview bisher noch keine WBK. Da in RLP derzeit keine neuen WBKs ausgestellt werden, kann die Wartezeit ja nutzen um die Ergebnisse zu bringen und sich die Bedürfnisbescheinigung vom RSB zu holen und erst dann den Verein wechseln. @Netview: Du hast gefragt, warum du auch Ergebnisse für GK bringen musst. Nun, das liegt an dem verwendeten Formular zum Bescheinigen des Bedürfnisses. Da sind Felder vorgesehen, in die die erziehlten Ringzahlen eingetragen werden müssen.
  19. Hallo, Netview, bei Vereinen des RSB ist dieses Vorgehen (leider) allgemein üblich. Das war allerdings auch schon vor dem 01.04. so. Richtig ist, dass es kein "Regel" gibt, allerdings empfiehlt der RSB eine Wartezeit von mindestens einem Jahr. Zur Erteilung des Bedürfnisses wird im allgemeinen die Teilnahme an den Vereinsmeisterschaften und die Erbringung der für das bronzene Leistungsabzeichen erforderlichen Ringzahlen gefordert. Ausnahmen sind mir keine bekannt (zumindest nicht bei reinen RSB vereinen). Auch die Tatsache, dass die erste Waffe immer KK ist, ist bei Vereinen der RSB normal. Zum Thema Vereinswechsel: Solltest Du dies vorhaben, musst Du bedenken, dass es Dir passieren kann, dass Du in dem neuen Verein dann erneut eine Wartezeit von einem Jahr "absitzen" musst. Darüber hinaus musst Du bedenken, dass derzeit in RLP keine neuen WBKs ausgegeben werden. Du bekommst lediglich einen Eintrag auf eine bereits vorhandene WBK. Daher mein Rat: Schieß Dein Bedürfnis mit der Vereinswaffe, warte bis Du danach eine WBK bekommst und wechsele erst dann den Verein.
  20. Hi, seit das neue Waffengesetz in Kraft ist wehren sich in unserer Gegen die Winzer. Diese benutzten Gaspistolen zum Vertreiben von Vögeln aus den Weinbergen. Nachdem nun der kleine Waffenschein zum führen dieser Waffen nötig ist, gab es einen Aufschrei. Kaum ein Winzer war bereit, 50 Euro zu investieren. Strafbar machen wollte sich aber auch keiner. Also wurde in einem ersten Schritt die Möglichkeit geschaffen, dass die Winzerverbände einen Sammelantrag stellen und die Gebühr dann nur einmal anfällt (das ist KEIN Scherz). Gestern stand nun in der Zeitung, das Innenministerium habe ein Machtwort gesprochen: Winzer müssen keinen kleinen Waffenschein beantragen, wenn sie mit Gas- oder Schreckschußwaffen Vögel von einem Weinberg vertreiben wollen. Als Begründung gab das Innenministerium an, dass davon auszugehen sei, der Weinberg entspreche der rechtlichen Definition von befriedetem Besitztum. Daher sei hier ein kleiner Waffenschein nicht nötig. (zum Artikel) Wieder einmal die starke Winzerlobby, die es geschafft hat, das Waffengesetz zu verwässern......
  21. Stimmt Sledge, ausserdem hätte der betreffende die die Waffe(n) dann nach dem 01.04. nicht ohne MPU (zurück)erwerben können. Somit hätte der Trick auch nicht geholfen.
  22. Hi, um die Verwirrung komplett zu machen: Abgestimmt wurde hierüber UND darüber. @Tüm: der Mann hatt recht. Bei deinem Link handelt es sich tatsächlich um den Entwurf, der dem Bundesrat zur Abstimmung vorlag. Allerdings wurde eben auch über die Empfehlungen der Ausschüsse abgestimmt (s. o.). In einem Dokument zusammengefasst wird das dann ggf. später. Das alles bringt uns aber nicht wirklich weiter, da wir ja immer noch nicht wissen, wie über die beiden Anträge entschieden wurde.
  23. @Tüm: Wieso "von einem MdB zugeleitet"? Das klingt so geheimnisvoll. Dabei ist das Ding doch über die Bundestagsdatenbank für jedermann mit Internetzugang abrufbar.
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