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alter Herr

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  1. Hallo, Harry, Die MPU sagt nichts über die Zuverlässigkeit einer Person aus, sondern über die grundsätzliche Geeignetheit (komisches Wort), privat eine Waffe zu besitzen. Es geht nicht darum, dass einer bereits eine schwere Körperverletzung begangen hat, sondern ob er eine begehen könnte. Nun zum Thema Führerschein (Ich beziehe mich hier auf die alten Klassenbezeichnungen, die neuen möge sich jeder selbst raussuchen): Der alte Klasse 3 bleibt erhalten, wenn die Fahrerlaubnis für LKW aberkannt wird. Allerdings kann es sein, dass Aufgrund einer Untersuchung auch die Erlaubnis zur Personenbeförderung aberkannt wird. Das würde dann auch z. B. Taxifahrer treffen.
  2. alter Herr

    2003

    ...gesehen haben werden.
  3. Hallo, Hollowpoint, so ganz unrecht haben die ja nicht: Eine wesentliche Aussage ist die, dass sich die Wirkung der Waffen bei unsachgemäßer Bedienung gegen den Verteidiger richten kann. Dem kann ich nur zustimmen. Wenn man in eine lebensbedrohliche Situation kommt, und das Überleben von einem Gegenstand (hier "Waffe") abhängt ist man darauf angewiesen, dass man ohne groß nachzudenken mit diesem Gegenstand umgehen kann. Um sicher zu sein, sollte man solche Situation vorher üben. Und genau da liegt das Problem: Mit dem Kauf eines Sprays oder eine Gaspistole ist es für den Ernstfall nicht getan. Daher kann ich der Empfehlung, Selbstverteidigungskurse zu besuchen, nur zustimmen.
  4. Hallo, ich habe mir den Bericht auch angesehen. Ich muss sagen, das war der objektivste Bericht über Erfurt, den ich bisher gesehen habe. Es wurde versucht, lediglich Fakten, ohne Wertung zu bringen. Allerdings muss ich sagen, Doc Schiller ist deutlich besser rübergekommen, als der Einsatzleiter der Polizei. Übrigens ist Doc Schiller ein echtes Phänomen: Je nachdem, wie es den Journalisten in den Kram passt ist er: - böser Chefredakteur einer Zeitung für Waffennarren, - Terrorexperte - Sicherheitsexperte - Militärexperte ....
  5. Ach ja Harry, Kraftfahrer: Berufskraftfahrer müssen tatsächlich seit einigen Jahren ab einem gewissen Alter regelmäßig zu einer Ärztlichen Untersuchung. Werden die dort geforderten Parameter nicht mehr erfüllt ist die Fahrerlaubnis weg.
  6. Hallo, Harry, Leider greift dein Beispiel mit der Polizistin nicht. Diese steht (im Dienst) über dem Waffengesetz. Für die Dienstwaffe braucht sie keine WBK. Folglich wirkt sich die MPU für die private WBK auch nicht auf die dienstlich geführte Waffe aus.
  7. @stephan, clifford, Aber diese 2nd Edition wird es doch noch gar nicht gegeben haben werden.
  8. @Glock Leider ist mir bzgl. der MPU nichts näheres bekannt. Wird im Moment wohl auch nicht so heiss diskutiert, wie das Thema Aufbewahrung.
  9. Yepp: Punkt 2: Die Frist zur Anmeldung von erlaubnisfrei besessener Munition wurde verlängert. Punkt 3: Die Frist zum unbrauchbar machen einer nun verbotenen Waffe wurde verlängert. @Rusty: Tja, offensichtlich ist irgend jemandem aufgefallen, dass der ursprüngliche Termin VOR dem Inkrafttreten des Gesetzes liegt. Eine solche "Übergangsregelung" wäre dann besonders sinnvoll.
  10. Hallo, Leute, Am 23.12.2003 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: "Berichtigung des Gesetztes zur Neuregelung des Waffenrechts" http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s4592.pdf
  11. Hallo Glock, Hallo Rusty, auch beim RSB wird wird Unterhebel geschossen. Ich gehe mal davon aus, dass es nicht mehr lange dauert, bis Unterhebel auch länderübergreifend geschossen werden kann.
  12. Hallo Harry, so, so, nur weil das Kosovoalbaner sind, die die Polizisten nicht verstehen, müssen die irgendwo Waffen versteckt haben, die sie auch benutzen werden. Was aber wenn nicht? Dann sieht die Situation so aus: Eine Person, die sich zunächst keiner Schuld bewusst ist sieht sich von einem anderen in Uniform mit einer Waffe bedroht und findet dies deutlich übertrieben. Die Person bekommt Angst und folgt dem natürlichen Fluchtreflex. Nun sieht sich der Polizist geradezu genötigt abzudrücken. Hätte er das von vorne herein gar nicht erst vorgehabt, hätte er die Waffe nicht ziehen müssen. Folge: Ein Verletzter oder gar Toter! Andererseits hätten es vielleicht ein paar beruhigende Worte auch getan (auch wenn Sie nicht verstanden worden wären). Möglicherweise haben die Albaner gar nicht mit der Prügelei angefangen, sondern einige Deutsche mit Glatze, die der Polizist im ersten Moment gar nicht richtig wahrgenommen hat. Die Albaner sind dann möglicherweise sogar froh über das Erscheinen der Polizei (allerdings nicht, wenn Sie gleich mit der Knarre bedroht werden!).
  13. ... Judge Dredd lässt grüßen.... Aber leider ist die Technologie noch nicht so weit: - Bei SmartCard oder Stimmerkennung wäre es wenig sinnvoll die Authorisierung pro Schuss zu machen. In der Praxis würde das so aussehen, dass die Waffe immer ein- und freigeschaltet geführt wird. Ist dann genau wie beim Handy: Die PIN-Eingabe nützt gar nichts, weil die Dinger immer nur dann geklaut werden, wenn sie sowieso eingeschaltet sind. - Bleibt also noch ein Fingerabdrucksensor am Griff (ähnlich einer Handballensicherung). Ich schätze, dass die Authorisierung bei der heutigen Technik (die klein genug sein muss, um komplett in die Waffe zu passen) im Sekundenbereich liegt. Für den "schnellen Schuß" leider unzureichend!
  14. @Harry: Wenn Deine Kosovoalbaner aber nun tatsächlich kein Deutsch verstehen, kann das ziehen der Waffe "nur so zum zeigen das man eine hat" gerade zu einer Eskalation führen.
  15. @beretta: Yep, genau so! @Trixi: Und wenn schon! Das Ergebnis ist doch (für uns) das gleiche.
  16. Auch OK, allerdings ist meine Liebste überhaupt nicht für das Schießen zu begeistern. Daher ist das Klavier so eine Art Bestechung.
  17. Hallo, Glock, meine bessere Hälfte bekommt in diesem Jahr ein ausgewachsenen Klavier von mir.
  18. Hallo, Rolie Willkommen ab (Gun-)Board.
  19. @Cliffi Na ja, besonders Glaubwürdig ist das allerdings nicht. Warum sollte jemand privat mit versteckter Kamers drehen? Wenn die Aufnahmen tatsächlich "Privat" sind, dann kann man ja auch ganz offen Filmen, oder?
  20. Hallo, so, Beschwerde ist raus. Einmal per Mail, und einmal im Diskussionsforum von "REPORT"
  21. Hallo Impulse, möglicherweise hast Du recht, allerdings gebe ich zu bedenken, dass es sich bei dem Bericht um eine Zusammenfassung handelt. Somit ist der tatsächliche Bezug der einzelnen Äußerungen nicht eindeutig zuzuordnen. Es kann also durchaus sein, dass der Verfasser des Berichts zwei Äusserungen der Anwältin zusammengefügt hat, weil er aufgrund des Wortes "dreifach" angenommen hat sie würden zusammenpassen. Aber wie gesagt: Alles nur Spekulation. (Sorry, aber ich bin ein Mensch, der mit solchen Berichten immer sehr kritisch umgeht. Die Erfahrung zeigt, dass die Autoren meist nicht "vom Fach" sind und so leicht etwas durcheinanderbringen. Weiterhin unterstelle ich, dass sich die Anwältin vor dem Prozess informiert hat)
  22. Hallo, Clifford, das ist nicht unbedingt Käse: Wenn die Anwältin damit sagen wollte, dass es aufgrund der drei Sicherungen eigentlich unmöglich ist, einen unbeabsichtigten Schuß abzugeben, macht das sehr wohl Sinn. Ob sie das allerdings sagen wollte ist reine Spekulation.
  23. Hallo, Harry, dachte auch Du bist auf ewig verschollen. Aber nun... Herzlich Willkommen @Clifford: Zieh dich warm an ........
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