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alter Herr

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  1. Nun, den Karabiner habe ich ja nicht in erster Linie zum schießen. Ist auch gar nicht so einfach, da es keine Munition mehr gibt und selbst Hülsen in 12,7x244RF muss man sich selbst bauen.
  2. Das ist ja 'ne super Idee. Mach ich gleich heute Abend!:mrgreen:
  3. 'nen begehbaren Waffenschrank hab ich schon aber da ist noch viel Platz drin..... Zu den unerfüllbaren Wünschen zähle ich (alles aus Schweden): -ein Kjellmann lMG -ein unverbastelstes m/39 -einen m/1887 in 9x20 -den Karabiner m/85 mit der Seriennummer 1 (Die Nummer 2 hab ich schon )
  4. Also bei uns läuft das so: Waffen die eingezogen werden, werden an Waffenhändler weiterverkauft. Werden Waffen allerdings explizit zur Vernichtung abgegeben, dann bekommt der ehemalige Eigentümer einen Nachweis über die Vernichtung und die Behörde muss vernichten (lassen), egal ob wertvoll oder nicht....
  5. Werder, noch! Das ist ein offizieller Pressetext der Polizei und die Polizei muss keine mediale Hetze veranstalten........
  6. Nee, mit dem Flieger nach Spanien in die Ferien und der Dienstwagen auf dem Landweg hinterher........
  7. Heute wurde im Bundesgesetzblatt die 4. Änderung des Sprengstoffgesetzes und damit auch die Änderungen am Waffengesetz veröffentlicht.
  8. Vielleicht gehörte er auch einfach nur zu den Leuten die das Opfer beschissen hat, bevor es in den Knast ging. Irgend eine Bindung scheint er ja in die Türkei gehabt zu haben, sonst wäre nach seinem Ausbruch wohl kaum dorthin geflüchtet......
  9. Wo krieg ich denn so 'ne BBK und so 'nen Bargeldschein. Ich meine, ich will mich ja nicht strafbar machen und hab mein Bargeld sofort bei der Bank abgegeben. Die haben sich riesig gefreut und mir dann gesagt, die schließen das sofort in ihren Stahlschrank ein und vernichten es zu gegebener Zeit. Aber jetzt hab ich ein Problem: Wenn ich mal ausserhalb unserer Kantine was essen will, brauch ich Bargeld.........
  10. Was mich am meisten beunruhigt: Offenbar ist es in bei uns nun auch verboten, Bargeld zu Hause zu haben.........
  11. Kauf dir 'ne Jägerbüchse, da sind nach 100 Schuss 500g Pulver durch! Oder noch besser: Kauf dir 'ne Rolling Block oder 'ne Sharps für Patronenmunition. Da ist auch 1 kg SP schnell durch...... und Pulver, dass in Messinghülsen aufbewahrt wird, fällt nicht unter die Regelungen der SprengLR
  12. Das kommt auf's Bundesland an. Ich denke mal, in RLP reicht das nicht für die Anerkennung des Bedürfnisses. Man wird dir dann sagen, du kannst dir in diesem Fall von einem Vereinskollegen laden lassen oder du verwendest Presslinge. In Bayern wird man dir sagen, dass du keinen eigenen Schein brauchst, weil du ja (allerdings nur in Bayern) unter Aufsicht eines Scheinbesitzers laden darfst, ohne selbst einen Schein zu besitzen.
  13. Na ja, das mit der Mindestmenge ist so eine Sache.... Einerseits hat der Doc recht, mindestens eine Packung. Andererseites reicht diese eine Packung nicht, wenn Du z. b. 10 kg SP hast eintragen lassen. Dann wird dir die Behörde zumindest die 10 kg reduzieren (wollen).
  14. Hi Glock, ja, das kann die Behörde! Und bei uns macht sie das sogar regelmäßig.
  15. So zumindest liest es sich aus dem Gesetzestext. Solange man im Verein ist, ist man Sportschütze und darf zumindest alles auf Gelbe und Grundbedürfnis behalten. Mal sehen, was die Änderung der Verordnung bringt.....
  16. Vielleicht sollte man auch einfach mal die Türken fragen (also die, die noch in der Türkei leben) ob die überhaupt in die EU wollen....... Ich glaube, über das Ergebnis wäre so mancher überrascht!
  17. Nicht ganz.... Das Bedürfnis als Sportschütze musst Du auch heute schon durch Bescheinigung des Verbandes glaubhaft machen. Bisher musst du für jede Waffe, die über dein Grundbedürfnis hinausgeht (also ab der dritten Kurzen bzw. dem vierten Halbautomaten) dem Amt gegenüber lediglich beim Erwerb der Waffen das (erweiterte) Bedürfnis glaubhaft machen. Wenn Du die Puste dann hast, bleibt das Bedürfnis dafür solange bestehen, wie du in einem Verein bist. Es spielt keine Rolle ob du nun tatsächlich damit schießt, oder nicht. Zukünftig kann das Amt aber jederzeit das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen. Duch den Wegfall von §8 Absatz 2 reicht es dann nicht mehr aus, Mitglied in einem Verein zu sein. Statt dessen muss jeder der mehr als zwei Kurzwaffen bzw. drei Halbautomaten besitzt regelmäßig an Wettkämpfen teilnehmen. Tut er das nicht (mehr), erlischt das Bedürfnis für alle Waffen, die über das Grundbedürfnis hinausgehen, selbst wenn der betreffende noch im Verein ist. Um die Puffen in diesem Fall behalten zu dürfen muss man dann einen Einzelbedürfnisnachweis nach §8 Absatz 1 nachweisen. Das ganze gilt aber nicht für Waffen auf Gelbe und für die Waffen des Grundbedürfnisses. Andererseits betrifft es aber jeden Sportschützen, also auch diejenigen, die ihre WBK nach alten Recht erhalten haben!
  18. Das ist schon heute so! Wenn Du nicht mehr in einem Verein bist, verlierst Du schon jetzt den Sportschützenstatus und damit auch das Bedürfnis. In diesem Fall muss Du für jedes einzelnen deiner Eisen das Bedürfnis nach §8 Absatz 1 nachweisen (also z. B. weil Du regelmäßig an Wettkämpfen im Ausland teilnimmst).
  19. Korrekt Henry! Der Ermächtigung §36 Absatz 5 gibt es ja heute schon. Das BMI könnte also bereits heute die Aufbewahrungsvorschriften durch eine Verordnung nach Lust und Laune ändern. Der Wegfall des §8 Absatz 2 zusammen mit der Änderung in §4 Absatz 4 bedeutet aber, dass es für den Erhalt eines einmal erteilten Bedürfnisses nicht reicht, Mitglied in einem Verein zu sein. Mitglied in einem Verein zu sein reicht nur noch für das Grundkontingent und für die Gelbe. Um ein weitergehendes Bedürfnis zu begründen muss man zukünftig Wettkämpfe schießen. Hört man auf, Wettkämpfe zu schießen, erlischt auch das Bedürfnis für alle Waffen, die über das Grundkontignet hinaus gehen.
  20. Tja, nach der Wahl ist vor der Wahl...... Übrigens ein netter Vertipper in dem Text " Bundesland Bande-Württemberg " Zum Thema IPSC sollte man tatsächlich mal eine Verleumdungsklage anstreben......
  21. Nun, das sieht bei uns im Landesverband ganz anders aus! Neben den Meisterschaften gibt es bei uns auch bereits auf Kreisebenen RWK KK aufgelegt. Bei den RWK KK aufgelegt sind dieses Jahr im Kreis immerhin 11 Mannschaften gemeldet. Bei LG aufgelegt sind es nur 10 Mannschaften....... Bei der LVM waren es dieses Jahr bei KK 100m Auflage 220 Starter bei KK 50m Auflage 296 Starter, bei Carl Zeiss Auflage 79 Starter,
  22. Kuckst Du in die Sportordnung Kapitel 9: "Regeln für das Auflageschießen", insbesondere Regel 9.1.8
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