Jump to content

alter Herr

Registrated User
  • Posts

    3687
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    3

Posts posted by alter Herr

  1. Die Polizei wusste, dass Gäfgen den Kleinen entführt hatte. Sie wussten nur nicht, ob er noch am Leben und in welchem Zustand er sich befand.

    Nicht ganz!

    Die Polizei glaubte zu wissen, dass Gäfgen den Kleinen entführt hatte. Die Polizei hatte damals nicht das Wissen, dass wir heute haben. Die Polizei konnte zu diesem Zeitpunkt nicht in der Bildzeitung nachlesen, dass Gäfgen den Jungen entführt und ermordet hatte. Sie konnte auch nicht diesen Thread lesen.

    Weiterhin glaubte die Polizei zu wissen, dass der Junge noch lebte (sonst gäbe es kein Motiv für die Androhung der Folter).

    Und in einem Rechtsstaat reicht es eben nicht aus, dass man glaubt etwas zu wissen. Die Schuld muss zweifelsfrei bewiesen werden (nicht durch Folter!). Dafür ist ein Gericht zuständig und nicht die Polizei.

    Und auch in dem konkreten Fall sieht man, dass die Gewaltentrennung gut und nötig ist, denn die Polizei lag mit ihrer Einschätzung der Lage mindestens in einem Punkt falsch! (Was die Polizei damals natürlich nicht wissen konnte, wir aber heute nachvollziehen können)

    Und ich wiederhole nochmal:

    Aus meiner Sicht ist die Androhung von Folter (und um mehr geht es ja hier nicht) völlig sinnlos, wenn das Gegenüber nicht daran glaubt (da haben wir es wieder ;) ), dass die Drohung auch wirklich umgesetzt wird.

  2. Aber ja, in diesem konkreten Fall wäre ich auch mit einer Folter einverstanden gewesen - um das Kind zu retten.

    Bist Du sicher?

    Bist Du dir wirklich sicher, dass Du in diesem konkreten Fall in der konkreten Situation alle Informationen gehabt hättest um mit der Folter einverstanden gewesen zu sein?

    Oder bist Du tatsächlich nur im Nachhinein, nachdem Du weißt, wie die Sache ausgegangen ist mit der Androhung der Folter einverstanden?

  3. Es ist wie Herr Califax schon sagte rechtfertigender Notstand. Es wäre legal, wenn der Vater der Kindes es aus dem Dreckschwein heraus geprügelt hätte. Aber die Polizei darf es nicht und das ist auch gut so.

    Sehe ich genau so! Noch leben wir in einem Rechtsstaat und in dem ist Folter nun mal verboten.

    Im konkreten Fall kann man sich natürlich darüber streiten, ob es sinnvoll ist, die Androhung von Folter zu bestrafen ....... was aber nützt die Androhung von Folter, wenn das Gegenüber genau weiß, dass die Drohung nicht umgesetzt wird.......

  4. Gut das so der Schlitten nicht aretiert ist mir auch klar, genau deshalb frag ich mich was es bringt wenn man diesen Vorteil wieder entfernt.:confused:

    Weil es eben kein Vorteil ist. Wer seine Stage vernünftig plant, der wird nie in die Verlegenheit kommen, den Schlittenfanghebel zu benutzen (oder eben nicht zu benutzen). Aber der Schlittenfang stört gewaltig beim Trockentraining, ergo: weg damit!

  5. Heute hat in China ein angeblich psychisch kranker ehemaliger Kinderarzt vor einer Schule 8 Kinder erstochen und 5 weitere verletzt. Irgendwie komisch, dass davon bisher bei den üblichen Verdächtigen der schreibenden Zunft wenig bis gar nix zu lesen ist.........

    :rolleyes::rolleyes:

  6. Na ja, der "Expertenkreis" Amok (und einige Linksgrüne Politiker) haben vorgeschlagen, besonders gerährliche Waffen wie die "9mm Beretta" für den Schießsport zu verbieten. Diese Waffe sei sportlich praktisch nicht einsetzbar und die Munition besonders gefährlich, da sie durch Türe, Wände und sogar durch zentimeterdickes Metall dringt (oder so ähnlich)........

    Wenn diese "9mm Beretta" also solche Wunderdinge vollbringen kann, dann kann sie bestimmt auch eine ganze Rotte Wildschweine mit einem Schuss ruhigstellen ;)

  7. Eben gehört: Der Bundesrat bittet den Bundestag folgende Sofortmaßnahmen zu ergreifen:

    1. Versammlungsverbot für Wildschweine.

    2. Verbot von Wildschweinen ab einem Körpergewicht von 80 kg.

    3. Sofortiges Verbot von Jagdsimulationsspielen, da diese die Wildschweien aggresiv machen könnten.

    4. Mindestens 200 Forstsozialarbeiter sollen eingestellt werden.

    5. Alle Wildschweine werden mit einem biometrischen Halsband ausgestattet, das verhindern soll, dass Wilschweine den Wald verlassen.

    Und da soll noch mal einer Sagen, die Regierung tut nix! :mrgreen:

  8. In linken Kreisen wird "die Waffenlobby" als Feinbild manifestiert, so wie unter Hitler "die Juden" oder unter Stalin "die Konterrevolution". Das hat Methode und funktioniert am besten, je unsachlicher es es wird.

    So isses!

    Und um das Ziel zu erreichen wird ganz offen gelogen und betrogen. Es werden "Experten" zitiert, die ganz offenbar keine Ahnung von der Materie haben. Und als nächstes werden wohl einige Minister aus BaWü ebenfalls der Waffenlobby zugerechnet, da sie sich ja bei den bösen Schützen aus erster Hand informiert haben statt sich auf die Aussagen vermeintlicher Experten und die Darstellung der allwissenden Medien zu verlassen.

  9. Schliesslich war es keine Notwehr- / Notstand-Situation, da er selbst ja der Angreifer war.

    Klare Sache: Schusswaffeneinsatz wäre unzulässig gewesen. Da griff er rechtlich richtig zum Stuhlbein.

    Aber: Der Sicherheitsmann hatte doch einen Kumpanen am Boden und im Würgegriff. Wäre dann der Schusswaffeneinsatz nicht durch die Nothilfe gerechtfertigt gewesen. :mrgreen:

    Aber wartet es ab: Wenn die überhaupt irgend etwas schusswaffenähnliches dabei hatten, dann war es etwas frei erwerbbares.......

  10. Die mit Pistolen und einer Machete bewaffneten Räuber stürmten laut Polizei gegen 14.15 Uhr das Hotelgebäude, drangen bis in das erste Obergeschoss vor und raubten dort das Geld.

    Aha! Vorgestern waren die Pistolen noch "Granaten und Kalaschnikows"........

    1. Frage: Wenn ein Verbrecher Zugang zu Schusswaffen hat, warum nimmt er dann eine Machete mit?

    2. Frage: Wenn ein Verbrecher mit einer Schusswaffe bewaffnet ist, warum geht er dann mit einem "Stuhlbein" auf eine Wachmann los?

    Jedem normal denkenden Menschen dürfte klar sein, dass die Männer KEINE Schusswaffen dabei hatten (maximal frei erwerbare Gaser, Softairs, etc.)

  11. Naja. Ein gewisses Restrisiko für den Spender wird wohl immer bleiben. Man kann die Einhaltung der vertraulichen Absprache eben nirgendwo einklagen.

    Man könnte auch sagen: "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen."

    So gesehen ging die Spende aber an den Falschen. Es ist die Opposition, die sich gegen die Kürzung der Subventionen für die Solarindustrie stellt........

×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)