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alter Herr

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Posts posted by alter Herr

  1. Jederzeit und unangemeldet? Die waren schon bei mir und haben sich den Tresor angesehen, allerdings kamen sie angemeldet.

    Das ergibt sich aus §31 Absatz 2. Dort steht klar drin, dass das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird, und der Auskunftspflichtige (sprich: Erlaubnisinhaber) "zur Verhütung dringender Gefahren" das Betreten der Privatwohnung dulden muss. Ein Verstoß dagegen ist eine OWI.

    In der Praxis wird aber "zur Verhütung dringender Gefahren" bei Wiederladern so interpretiert, dass ein konkreter Hinweis vorliegen muss. Dann aber kommt die Behörde auch ohne richterliche Verfügung.......

  2. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das unangemeldete Eindingen in Privatwohnungen und das Eröffnen privater Tresore durch die Verfassung nicht gedeckt ist, egal ob der Ton höflich oder anmaßend ist.

    Ist es auch nicht und das verlangt auch keiner von Dir!

    Du musst niemanden unangemeldet reinlassen und du musst auch niemandem deinen Tresor zeigen (Ausnahme: "Gefahr im Verzug", Richterlicher Beschluss).

    Das gilt allerdings nur, wenn Du keine Sprengpappe hast........

  3. Muss man durch das Tresorgewicht inkl. Blei dann insgesamt auf 200KG kommen oder reicht es wenn der Tresor nicht mehr von einer Person zu tragen ist.

    Um mehr als 5 Kurzwaffen zu lagern muss der Tresor selbst, also ohne Blei und Knifte, 200 kg wiegen (oder eben entsprechend befestigt sein). Maßgeblich ist dabei übrigens nicht, was die Waage anzeigt, sondern einzig und alleine das, was auf dem Typenschild steht......

  4. Wenn der Herr Schützenmeister bei der Standabnahme in seiner grenzenlosen Weisheit den Stand nur für Kurzwaffen abnehmen lässt, wir der SSV das so in die Zulassung reinschreiben.

    Mein Schützenmeister dürfte das aber nicht sein!:uzi:

    Einspruch! Wird er nicht!

    Denn eine Langwaffe wird durch dass Werfen in Richtung Kugelfang wohl kaum nennenswerte Energiewerte erreichen. :mrgreen:

    Er kann allerhöchstens reinschreiben "....zugelassen für Kurzwaffenmunition...."

    Allerdings gibt es einige Betreiber die Kraft ihrer heiligen Wassersuppe beschließen, dass auf einem Stand nur mit der Steinschleuder geschossen werden darf. Das hat aber nix mit der Abnahme des Standes zu tun, sondern ist eine eigenmächtige erlassene Einschränkung des Standbetreibers.

  5. und?

    was willst du mir damit nun sagen?

    eine 9x19 kommt selbst aus einem längeren lauf auf keine 1500 j

    und zentralfeuer ist die 9x19 ja.

    Was 10er damit sagen will:

    Vergiss den Umbau! Die Zulassung des Schießstands bezieht sich immer auf die Energiewerte und die verwendete Munition, nicht auf verwendete Waffen. Eine 9x19 bleibt eine 9x19, egal ob sie aus einer Pistole, einem Revolver ader aus einem MP5 Klon geschossen wird.

    Oder um es noch klar zu sagen:

    Wenn jemand zu dir sagt: "Dieser Stand ist nur für Kurzwaffen zugelassen", dann lügt er.

  6. Das Bild stammt wahrscheinlich aus irgend einer Aservatenkammer und soll noch unentschlossene beeindrucken! :cool:

    Quatsch! Das würde ja bedeuten, der Schreiberling hätte wenigstens ein bischen Ahnung von der Materie.

    Das Bild stammt aus irgendeiner Bilddatenbank, wie sie u. a. von der Presse verwendet wird. Um keinen Fehler zu machen, hat der Schreiberling als Bildunterschrift sogar den Suchbegriff verwendet......

  7. Aber jetzt mal logisch gedacht... ist es besonders intelligent den Tresorschlüssel in einem Behältnis geringerer Sicherheitsklasse aufzubewahren ...

    Diese billigen Elektronikschränkchen sind wahrscheinlich in 5 Minuten mit ner Flex offen, die finden die Einbrecher dann noch in der hausengenen Garage.

    Sollte dir mal eine deiner Kniften abhandenkommen und kann kein Einbruch nachgwiesen werden, dann hast Du als Legalwaffenbesitzer auf jeden Fall die Arschkarte. Du solltest Dir daher schon gut überlegen, wo Du die Schlüssel (bzw. Zettel mit der PIN ;) ) aufbewahrst. Gesetzlich geregelt ist aber trotzdem nix.......

  8. Und wie danach weiter? Als nächtes kommte dann die Feuewehr regelmäßig zur Kontrolle in die Wohnung, Steuerfahndung, Brantweinkontrolle, Tierschutz, Jugendschutz, Umweltschutz ....

    Wieso als nächstes?

    Bezüglich Umweltschutz ist das Grundrecht bereits eingeschränkt (Wassersicherstellungsgesetz). Auch darf ein Schornsteinfeger immer und jederzeit in Deine Wohnung und als Wiederlader darfst Du der Gewerbeaufsicht den Zutritt auch nicht verwehren.....

    Ach ja: Und dem Gesundheitsamt dafst Du auch nicht so einfach die Tür vor der Nase zuknallen......

  9. Wenn Kontrolleure plötzlich vor der Wohnung stehen und sofortigen Einlaß begehren dann steht das im Widerspruch zum verfassungsmäßgen Schutz der Wohnung. Dabei ist es völlig unerheblich ob man das jetzt Nachschau, Kontrolle oder Durchsuchung nennt. Das Eindingen in die Wohnung und das Öffnen der Tresore ist auf jeden Fall ein Einfriff in die Privat- und Intimsphere der Bürger.

    Dehalb heißt es ja auch in §36 Abs. 3:

    Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren

    für die öffentliche Sicherheit betreten werden

    Du darfst den Kontrolletti also die Tür vor der Nase zuknallen, wenn der Tresor in deiner Wohnung steht und er kann zunächst einmal nix dagegen tun.....ob dieses Verhaltn allerdings komplett folgenfrei bleibt, steht auf einem anderen Blatt.

    Am Besten stellt man die Tresore in einen Kellerraum, dann besteht überhaupt kein Grund, die Wohnräume zu betreten......;)

    Ich sehe allerdings ein ganz anderes Problem:

    Sollte bei mir mal einer vor der Türe stehen, kommt es darauf an, ob es sich um einen Mitarbeiter der Verwaltung handelt, den ich kenne. In diesem Fall lasse ich ihn natürlich rein und dann wird es wohl ein langer Abend :mrgreen:.

    Sollte ich ihn allerdings nicht kennen, muss er solange vor der Tür warten, bis mir ein SB beim OAmt telefonisch bestätigt, dass er diesen auch wirklich geschickt hat. Wenn der aber erst nach Feierabend kommt, wird er wohl die ganze Nacht vor der Türe warten müssen........:mrgreen:

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