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Doom

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Everything posted by Doom

  1. "The current revised text set out in the Annex takes into account the discussions of the draft Directive both at Working Party and at Council level." Kann in der Tat auch so verstanden werden, dass die Kommission den Text mit dem Feedback vom Rat geändert hat.
  2. Ich glaube das ist die Verschlimmbesserung des Rates, das Dokument geht vom Präsidenten des Europäischen Rates an GENVAL (Gruppe "Allgemeine Angelegenheiten einschließlich Bewertung" welche auch zum Rat gehört). Ohne Garantie, bin kein EU Beamter
  3. Wenn der "Profi" Einbrecher gegen Selbstverteidigung spricht (nehme ich mal an), dann ist das ja fast ein Eigentor.
  4. 1. 5.04.2016 2. Trier (Deutschland) 3. Gegen 20 Uhr machte sich der 31-Jährige zu Fuß vom Bahnhof in Richtung Schönbornstraße und telefonierte. Plötzlich stellten sich vier Unbekannte um ihn - so stellt es die Polizei dar. Eine dieser Personen habe ihm ein Messer vorgehalten und in deutscher Sprache mit unbekanntem Akzent das Mobiltelefon des 31-Jährigen verlangt. Den weiteren Verlauf schildern die Ermittler so: Das Opfer zog eine Schreckschusspistole und schoss damit in die Luft. Die vier Männer flüchteten daraufhin. Er selbst ging Richtung Bahnhof und informierte die Polizei – auch über seinen Schuss mit der Schreckschusspistole. 4. http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/trier/Heute-in-der-Trierer-Zeitung-Ueberfall-in-der-Trierer-Innenstadt-Opfer-wehrt-sich-mit-Schuessen-in-die-Luft;art754,4459920
  5. Werbung für die Sendung hier: http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2016-04/36970777-das-erste-maischberger-am-mittwoch-6-april-2016-um-23-10-uhr-007.htm
  6. Ich hoffe mal, dass der Fred 'Datenbank: Erfolgreiche Nutzung von Pfefferspray und SSW ' nützlich sein wird
  7. In der Schweiz ist das Recht auf das Tragen von Waffen garantiert, allerdings nur theoretisch: Gestützt auf die Schweizerische Bundesverfassung, Art. 107, kann der Bund Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen erlassen, was im Bundesgesetz über Waffen folgendermassen geregelt wird: Art. 3. Das Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen ist im Rahmen dieses Gesetzes gewährleistet". In der Tat wird dieser im Art. 3 des Gesetzes genannten Gewährleistung im Art. 27 widersprochen da die Person, die eine Waffe tragen will eine tatsächliche Gefährdung glaubhaft machen muss. .....In gewissen Kantonen, darunter Waadt, werden überdies prinzipiell keine Waffentragbewilligungen an Zivile erteilt. Deshalb diese Petition: https://www.change.org/p/parlement-suisse-port-d-arme-libre-pour-les-citoyens-suisses-honn%C3%AAtes Die deutsche Fassung kann am Ende angeclickt werden.
  8. 1. 1.04.2016 2. München (Deutschland) 3. Ein 26-jähriger Mitarbeiter eines Marktes im Münchner Hauptbahnhof erkannte am Donnerstagabend gegen 21 Uhr in einem Getränkelager mehrere, sich dort unerlaubt aufhaltende Jugendliche. Als er diese zur Rede stellte, soll er beleidigt und beschimpft worden sein. Ein 17-Jähriger aus Bogenhausen soll ihm anschließend ins Gesicht geschlagen haben. Als der 26-Jährige sich wehrte und den Angreifer festhielt, sollen sich ihm einige Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren bedrohlich genähert haben. Daraufhin ergriff der 26-Jährige ein am Körper mitgeführtes Pfefferspray und setzte es, aus Angst vor weiteren Angriffen, gegen die Jugendlichen ein. D rei von insgesamt fünf Jugendlichen traf er im Gesicht. Auswertung der Videoaufzeichnungen veranlasst Eine alarmierte Streife der Bundespolizei trennte die Beteiligten und verständigte den Rettungsdienst zur Versorgung der Verletzten. Dabei machte ein unverletzt gebliebener 17-Jähriger aus Neuhausen Halsschnittbewegungen gegen den 26-Jährigen. Die Bundespolizei hat das Pfefferspray als Beweismittel sichergestellt und die Auswertung von Videoaufzeichnungen veranlasst. Außerdem wurden die Verletzungen aller Personen fotografisch festgehalten. Der 26-Jährige wies im Kopfbereich Rötungen und Schürfwunden auf. Zudem wurde seine Brille beschädigt. Der 17-jährige Angreifer sowie ein 17- und ein 16-jähriger Begleiter erlitten Reizungen der Schleimhäute im Kopf- bzw. Halsbereich. Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen Körperverletzungsdelikten, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Hausfriedenbruchs eingeleitet.Bei den fünf Jugendlichen wurden Atemalkoholwerte von 0,84 bis 1,65 Promille gemessen. 4. http://www.rosenheim24.de/bayern/muenchen-hauptbahnhof-mitarbeiter-wehrt-sich-gegen-jugendliche-angreifer-pfefferspray-6270610.html
  9. Muss den Firearms United in Deutschland seinen Sitz haben? Polen und Tschechen sind glaube ich auch sehr aktiv, dort ist es vielleicht einfacher einen Verein zu gruenden? (in der Schweiz sowieso). Ich bin auch Mitglied bei Prolegal: der Verein hat den Vorteil, dass er schon in Deutschland existiert, kann man da nichts machen?
  10. IANSA financing, nur etwas auf die schnelle bei Wikipedia gefunden: https://en.wikipedia.org/wiki/IANSA_%28NGO%29#Funding Auch interessant: http://unjobs.org/vacancies/1286214155528 Firearms United hat noch einen weiten weg vor sich bis 900 Vereine beigetreten sind...
  11. 1. 27.03.2016 2. Coburg (Deutschland) 3. Ein Unbekannter griff in Coburg am Sonntag gegen 4.30 Uhr eine 25-jährige Studentin an. Diese war zu Fuß an der Einmündung von der Callenberger Straße in den Heuweg unterwegs, als ein Mann sie am Arm griff und gegen einen Zaun drückte. Die 25-Jährige schrie laut um Hilfe, holte ein Pfefferspray aus ihrer Handtasche und sprühte dem Angreifer damit ins Gesicht. Dieser ließ daraufhin von ihr ab woraufhin die Coburgerin flüchten konnte . 4. http://www.infranken.de/regional/coburg/Coburg-25-jaehrige-Studentin-schlaegt-Angreifer-in-die-Flucht;art214,1725869
  12. Na ja wenigstens ein Kommentar in 'unsere' Richtung: http://www.focus.de/politik/experten/katz/in-israel-duerfen-buerger-waffen-fuehren-sicherheits-vorbild-israel-kommentar_id_7813746.html
  13. Von einem belgischen Polizisten: der Ausweis wurde nicht gestohlen, die Polizei geht eher von privaten Problemen aus (kann sich natürlich ändern)
  14. Der polnische Senat hat sich gegen die Änderung ausgesprochen, da die Richtlinie gegen das Subsidiaritätsprinzip verstösst. http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/agenda/201603/LIBE/LIBE%282016%290316_1/sitt-2202459 PE577.021
  15. 1. 18.03.2016 2. Kagar (Deutschland) 3. Nach gemeinsamem Alkoholkonsum ist am Freitagabend in Kagar ein Streit zwischen Vater und Sohn eskaliert. Der 64-Jährige und der 37- Jährige hatten nach einigen Gläsern eine Meinungsverschiedenheit. Der Sohn griff zu einer Bratpfanne und schlug damit auf seinen Vater ein. Der Vater setzte sich mit Pfefferspray zur Wehr. Als die Polizei in Kagar eintraf, fehlte vom jüngeren der Streithähne jede Spur. Ein Rettungswagen war nicht gewünscht. Die Beamten nahmen verschiedene Strafanzeigen auf und stellten das Pfefferspray sicher. 4. http://www.maz-online.de/Brandenburg/Sohn-geht-mit-Bratpfanne-auf-Vater-los
  16. 1. 13.03.2016 2. Reutlingen (Deutschland) 3. Ein Streit brach am Sonntagmorgen gegen 1.30 Uhr zwischen zwei Männern in der Reutlinger Innenstadt aus. Ein 20-Jähriger schlug einen 18-Jährigen wohl so, dass diesem ein Zahn abbrach. Gegen diese Schläge wehrte sich der 18-Jährige, indem er Pfefferspray einsetzte. Der 20- Jährige stieß den Kontrahenten schließlich vor einen heranfahrenden Stadtbus. Glücklicherweise wurde der 18-Jährige dabei nicht auch noch verletzt. 4. http://www.swp.de/hechingen/lokales/polizeibericht/Mit-Pfefferspray-gewehrt;art1180837,3734094
  17. Das Problem mit dem Klagen der Betroffenen ist: einige sind gestorben, so z.B. Charb, welcher Sportschütze war und um die Erlaubnis gebeten hatte eine Waffe führen zu dürfen: http://www.armes-adt.fr/2015/01/16/charb-avait-reclame-le-port-darme-en-vain/
  18. 1. 04.2015 2. Berlin (Deutschland) 3. Ein 31-Jähriger, der seine ehemalige Freundin auf offener Straße in Berlin-Friedrichshain niedergestochen haben soll, hat die Vorwürfe vor dem Landgericht zurückgewiesen. Er habe der 23-Jährigen nichts angetan, erklärte der Angeklagte am Mittwoch zu Prozessbeginn. Dem Bauarbeiter wird versuchter Mord zur Last gelegt. Die Anklage geht davon aus, dass er seine Ex-Partnerin bestrafen wollte, weil sie sich von ihm getrennt hatte. Zu der Messerattacke war es im April 2015 vor einer Bar gekommen. Die 23-Jährige habe sich trotz einer Schnittverletzung am Hals mit Pfefferspray wehren können, heißt es in der Anklage. Weil der Verdächtige zu Boden ging, sei ihr die Flucht gelungen. Die Frau musste in einem Krankenhaus behandelt werden. 4. http://www.welt.de/regionales/berlin/article153368326/Angeklagter-bestreitet-Tat.html
  19. 1. 15.03.2016 2. Dortmund (Deutschland) 3. Ein 19-jähriger Bottroper hat sich am Dortmunder Hauptbahnhof mit Pfefferspray gegen einen Taschendieb gewehrt. Der Angreifer und seine mutmaßlichen drei Mittäterinnen flüchteten. Die Bundespolizei geht davon aus, dass es sich um bereits bekannte Täter handelt.Gegen 14 Uhr am Dienstag war der 19-jährige Mann aus Bottrop auf dem Weg zum Zug. Auf der Treppe zum Bahnsteig versperrten ihm plötzlich drei Frauen den Weg. Ein Mann bedrängte ihn zeitgleich und bot ihm eine Obdachlosenzeitung an.Täter griff nach der Geldbörse des BottropersNach Angaben des Bottropers versuchte dieser Unbekannte dann, ihm die Geldbörse aus seiner Gesäßtasche zu ziehen. Daraufhin zückte der Bottroper seine Pfefferspraydose und traf den Dieb im Gesicht. Das Quartett ergriff die Flucht. 4. http://www.derwesten.de/staedte/bottrop/bottroper-wehrt-sich-mit-pfefferspray-gegen-diebesbande-id11657827.html
  20. Die erste Frage welche leider nicht gefragt noch beantwortet wurde (ausser ich habe es im Video übersehen): wofür wird die Waffe gesucht? Da es um Deutschland geht, fällt Selbstverteidigung zu Hause (geschweige denn führen) aus, bleibt also Jagen, sportliches schiessen oder schönes Schmuckstück welches auch mal geschossen werden soll.
  21. 1. 11.03.2016 2. Manching (Deutschland) 3. Mit Pfefferspray hat die Angestellte einer Manchinger Spielhalle einen Räuber in Schach gehalten. Wie die Polizei berichtet, hatte der Mann das Etablissement in der Weberstraße in der Nacht zum vergangenen Freitag gegen 2 Uhr überfallen wollen. Er sei maskiert gewesen, habe die Frau mit einer Handfeuerwaffe bedroht und Geld gefordert. Die Aufsichtsdame habe sich dadurch allerdings nicht beindrucken lassen. Sie habe das Pfefferspray gezückt und dem unbekannten Mann gedroht. Der habe daraufhin Reißaus genommen. Die Angestellte der Spielhalle blieb unverletzt. Sie hatte zum Zeitpunkt des versuchten Überfalls die alleinige Aufsicht über die Glücksspielhalle. 4. http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Aufsichtsdame-vertreibt-Raeuber-mit-Pfefferspray-id37228452.html
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