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Doom

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  1. vor 2 Stunden, George sagte:

    Die Polizei kann ihrem Anspruch und Auftrag am einfachsten gerecht werden, indem sie rechtzeitig zur Stelle ist.

    Kann sie das nicht, soll sie aufhören, ihre opferproduzierenden und täterschützenden Gutmenschenratschläge unter die Leute zu bringen.

    Update: eins ist sicher, nach drei Schüssen ausm Gaser, selbst menn sie in die Luft gezielt werden, schauen mehr Leute zu als bei sonem Piepding.

    Wenn es um Sekunden geht, braucht die Polizei Minuten (wenn man Glück hat! sonst länger)...

  2. Bin kein Biathlon Kenner, nach Wikipedia, wird da mit .22LR geschossen, und so sieht auch die Munition aus auf dem Photo vom original Artikel:

    980.jpg?9d765a07842ba4ccdd8697d2e36b0963

    Gutes Kaliber um die Grundtechniken des Schiessens zu erlernen, vor allem wenn man es mit etwas erhöhtem Puls trainiert (Biathlon in Schweden, oder run 'N gun wie die Amis es machen) ganz nützlich für 'andere' Anwendungen...

    Was Diskriminierung angeht im WaffG, die Schweiz hat's erfunden in ihrem WG:

    Zitat

    Grundsätzlich verboten ist der Erwerb, Besitz und das Tragen von Waffen, Munition und dergleichen für Angehörige folgender Staaten:Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien. Ausnahmebewilligungen kann nur der Bund erteilen.

    Die gleichen Regelungen gelten auch für den Erwerb von Munition.

    Scheint also mit den Menschenrechten kompatibel zu sein, sonst wäre die Schweiz schon längst vor dem EGMR gezerrt worden.

    • Like 1
  3. Ich glaube es geht schon nicht mehr nur um Prozente in einer Statistik, sondern darum, dass die Bevölkerung sich abgewöhnen soll Waffen in den Händen von "Zivilisten" zu sehen, dies soll nur noch bei "Beamten" normal sein, ein "Zivilist" mit einer Pistole, sei es auch nur eine Plastik Kinderpistole darf nicht sein! So entsteht eine 2 Klassen Gesellschaft: die die Waffen haben und führen dürfen (die Elite und ihre Beamten), und die anderen die nichts haben dürfen.

    Am schnellsten geht das entwaffnen der "Zivilisten" natürlich mit der 'DDR' Methode: das Volk hilft dabei und spitzelt für den Staat.

    • Like 2
  4. §12 (4) 3.

    Zitat

    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

    ....

    3. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann

    Ausser Lärmstörung und Beleidigung fällt mir jetzt nichts ein, was die verbrochen haben sollen (ich gehe mal davon aus, dass die SSW ein PTB Zeichen hat!). Ich hoffe die nehmen sich einen sehr guten Anwalt.

    EDIT:

    http://www.nordbayern.de/region/schusse-in-schweinfurt-manner-in-klinik-eingewiesen-1.4916902

    Zitat

    Die beiden alkoholisierten Männer wurden am Donnerstagabend aufgrund der bestehenden Gefahr für Andere in ein Bezirkskrankenhaus eingeliefert. Ihren Angaben nach hatten sie sich mit den Schüssen aus dem Fenster nur einen Spaß erlauben wollen.

    Für die Waffe haben die Männer nach bisherigen Erkenntnissen keine Erlaubnis. Die Ermittlungen der Polizeiinspektion Schweinfurt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt unter anderem wegen Beleidigung und Verstößen gegen das Waffengesetz dauern weiterhin an.

    ????

  5. https://www.br.de/nachrichten/unterfranken/inhalt/schweinfurt-schuesse-polizei-100.html

    Zitat

    Sie wollten sich damit einen "Spaß erlauben", wie das Polizeipräsidium Unterfranken heute auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks zum Motiv der 27 und 28 Jahre alten Männer mitteilte. Fest steht inzwischen auch, dass die beiden angetrunken, aber nicht betrunken waren, so die Polizei. Sie hatten am Donnerstag (14.01.16) Platzpatronen aus einer Schreckschusswaffe abgefeuert, die einer echten Waffe laut Polizei täuschend ähnlich sieht.

     

  6. Ein Belgier aus einem franz. Forum berichtet, dass jedesmal wenn es um Waffenrecht der Webserver der Kommission stark erhoehte Zugriffszahlen bekommen. Die wissen also, dass dieses Thema das gemeine Volk interessiert.

    Jetzt sollten wir die MEPs anschreiben die sich geäussert haben, mit Dank an unsere Fürsprecher und 'Nachhilfe' für die anderen ;)

    • Like 1
  7.   Um genau zu sein, die Nizza Klassen für die Marke "POLIZEI" sind:

    Klasse(n) Nizza 09:
    Registrierkassen, Rechenmaschinen, Brillen
    Klasse(n) Nizza 16:
    Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten; Schreibwaren; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel)
    Klasse(n) Nizza 38:
    E-Mail-Datendienste

    was das jetzt mit Landfrieden zu tun hat... weiss ich leider nicht.

  8. Lesenswert:

    http://german-rifle-association.de/das-gewaltmonopol-des-staates-%E2%80%90-kein-recht-auf-waffenbesitz-fuer-den-buerger/

    Zitat

    Wann immer der Schutz der Rechtsgüter durch den Staat nicht gewährleistet werden kann, steht dem Bürger das Notwehrrecht zur Verfügung. Daher leuchtet es unmittelbar ein, dass ein Gewaltmonopol nicht automatisch das Monopol auf Waffenbesitz auf den Staat überträgt, denn womit sonst soll sich der Bürger im Falle eines Angriffes verteidigen, wenn staatlicher Schutz nicht zur Verfügung steht? Ebenso steht nirgendwo geschrieben, dass das Gewaltmonopol per se in Händen des Staates liegen müsste. Der Bürger überträgt ihm dieses Recht durch Einverständnis durch den sogenannten Gesellschaftsvertrag (2), dem jeder Bürger quasi zustimmt, wenn er innerhalb der Grenzen dieses Landes geboren wird. Doch wenn erkennbar wird, dass der Staat seine Aufgaben nicht mehr zur Zufriedenheit des Bürgers ausführen kann, muss dem Bürger die Möglichkeit offen stehen, sein Recht auf Schutz seines Eigentums seiner Freiheit und seines Lebens selbst zu gewährleisten.

    Es gibt keinen Paragraphen und kein Gesetz welches dem Staat ein Anrecht auf das Gewaltmonopol einräumen würde. Was allerdings per Paragraph geregelt ist, wird im Grundgesetz Artikel 20, Absatz 2 deutlich, nämlich dass alle Gewalt vom Volke ausgeht.

     

  9. Der Staat kann die (i.e. alle) Bürger nicht schützen, der Staat kann bestenfalls Bürger schützen, aber nicht alle, jedenfalls nicht in einem demokratischen Staat, dies ist statistisch quasi unmöglich, weil nicht an jeder Strassenecke 24/7 ein Polizist (geschweige denn mehrere) stehen können. Die Polizei kommt zu 99% (wenn überhaupt) nach der Tat zum Tatort, sichert die Spuren, und im besten Falle schnappt den Täter bevor er wieder zuschlaegt. Da Kriminelle grösstenteils nicht lebenslänglich bekommen, laufen diese irgendwann wieder frei herum...ein davon Teil wird wieder kriminell. Von denen die nicht geschnappt werden, oder alle Ersttäter ganz zu schweigen.

     

  10. Zitat

    Es dauert viel zu lange, bis die in einer Ausnahmesituation aus der Tasche gekramt ist

    Erstens gibt es Holster, 2. bezweifele ich das es so lange wie hier unten dauert, war auch in Bayern:

    http://www.welt.de/regionales/bayern/article148946169/Juwelier-ausgeraubt-doch-Polizei-hat-keine-Zeit.html

    Zitat

    Als Diebe ein Schmuckgeschäft ausrauben, ruft die Verkäuferin die Polizei. Doch die hat gerade keine Streife verfügbar – und gibt der Frau den Rat: "Halten Sie die Täter fest, bis wir später kommen."

     

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