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Positives Signal? Google search term "Waffenschein" in Deutschland:
https://www.google.com/trends/explore#q=waffenschein&geo=DE&date=today%2012-m&cmpt=q&tz=Etc%2FGMT-1
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Zitat
Tausende Kugeln
Mann, von einer Schweizer Zeitung, vor allem der NZZ, hätte ich wenigstens erwartet, dass die wissen was eine Patrone ist
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Man darf sich nicht wundern wenn Erdowan versucht die Syrer nach D zu schicken... passiert dann halt bei ihm weniger...
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Petitionstext: TOP!
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Ich konnte eine Bekannte in D noch nicht einmal zum kleinen Schein überreden und die gehört wahrlich nicht zur "reffudjies welcom" Fraktion, wenigstens hat sie versprochen das Pfefferspray aus der Handtasche in die Manteltasche zu wechseln (nachdem sie längere Zeit in der Tasche gesucht hatte :))
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ZitatDeshalb erachte ich auch das Verbot von vollautomatischen Waffen für Privatpersonen für richtig. Der potentielle Schaden durch einen Amoklauf mit einer solchen Waffe ist gigantisch und durch unsere Polizei nur äußerst schwer zu begrenzen.
In der Schweiz gibt es einige Hundert Tausend davon in privaten Händen, dem Schweizer Bürger durch das Militär geliehen, und andere im legalen privaten Besitz (mit kantonaler Sondergenehmigung), und, wo werden Vollautomaten eingesetzt? Illegal in Paris durch Terroristen, einer wurde mit einer einfach Pistole im Kal 9para ausgeschaltet. Davon mal abgesehen, dass man mit schnellem Einzellfeuer effizienter ist. Ich nehme an, der Autor hat noch nie mit einer Vollautomatische Waffe geschossen um zu behaupten "...Amoklauf mit einer solchen Waffe ist gigantisch "
ZitatÄhnliches gilt für den KFZ- Führerschein. Niemand käme auf die Idee jeden einfach überall fahren zu lassen. Wir verlangen einen Führerschein, ein gewisses Alter, das Einhalten der Straßenverkehrsordnung und bestrafen das Fahren im alkoholisierten Zustand. Ähnliches gilt auch für den privaten Schusswaffenbeseitz und das ist gut so.
Ich kann ein Auto auch ohne Führerschein, ohne Bedürfnis, ohne Sachkunde kaufen und auf Privatgrundstücken bewegen! Der Vergleich Kfz/Waffe Kfz-Führerschein WBK hinkt also gewaltig! Wenn dann sollte es heissen freier Waffenkauf und Besitz, und nur Schein zum führen, falls man den Vergleich ernst meint.
ZitatWer sich in den eigenen vier Wänden verteidigen will, darf sich im Rahmen der Notwehr/Nothilfe auch seiner Schusswaffen bedienen. Schon jetzt spielt dieses Thema bei der Sachkundeprüfung eine große Rolle.
Auch bei den Voraussetzungen für die sachgemäße Lagerung sollte nichts geändert werden.
(Falls ich mich bei der Interpretation des deutschen WaffG irre, bitte korrigieren): das ist ein Widerspruch, man darf, IMHO, die Waffe ja in D nicht mehr geladen lagern!
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Die Überlegung sollte dahin gehen, wie man Lieschen Müller überzeugen kann, die Petition zu unterzeichnen.
Die meisten werden erst unterschreiben, wenn sie selbst, oder nahe Bekannte, Verwandte am eigenen Körper erfahren mussten was 'sexuelle Straftaten' sind.
Die Petition sollte nicht in technische Details gehen, sondern es dem Waffenträger überlassen wie er was verdeckt führen will, und eher Emotionen beim lesen wecken.
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Das ganze hat einen Namen:
ZitatDer Behörde ist das Phänomen der gemeinschaftlichen sexuellen Belästigung von Frauen aus einigen arabischen Ländern bekannt. Dort wird diese Form der Kriminalität als „taharrush gamea“ bezeichnet.
http://www.express.de/koeln/silvester-mob-das-grauen-hat-einen-namen--taharrush-gamea-23406268
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Muss nicht immer ein Hüftholster sein
Muss natürlich regelmässig geübt werden (wie alles). Das könnte einen ganzen neuen Zweig im Waffenhandel eröffnen (Holster für verschiedene Angelegenheiten, einmal für die G43 für's sehr verdeckte, usw...)
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Hoffnung, dass er nach Frankreich zieht?
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"nicht tödliche Munition" ist eigentlich schon falsch, es gibt eigentlich nur 'weniger tödliche Munition' (less letal), wenn der Angreifer sehr nahe ist und man in etwas 'unglücklich' trifft, kann er damit auch umkommen.
Hier in CH wo ich mich zu hause mit meiner Waffe verteidigen darf, habe ich nur 'richtige' Munition drin (9mm FMJ, Hollowpoints sind leider in Faustfeuerwaffen hier verboten). Aus folgendem Grund: wenn es zur Schussabgabe kommt war es, weil mein Leben in Gefahr war und ich schiessen musste bis der tödliche Angriff aufgehört hat. Der Fall 'less lethal' ist vom Gesetz nicht wirklich abgedeckt (hier in CH jedenfalls), vor allem wenn es schief läuft: Was sagt man dann vor dem Richter? Ich wollte ihn nicht töten, hatte ja nur Gummikugeln drin? Also Tod in Kauf genommen?
Falls es wirklich zu einem 2 Wege Schiessstand wird, ist es mir auch lieber FMJ und nicht Gummi geladen zu haben. (PS: ich hoffe so etwas nie zu erleben!!)
Wenn jemand in D 'less lethal' führen will, kann er ja eine Gaspistole mit kleinem Waffenschein führen, oder Pfefferspray (was bei Amazon in D ja in der Kategorie Sport Spitzenreiter ist).
Die sichere legale Aufbewahrung einer GELADENEN Waffe zu hause muss möglich sein, im Falle eines Waffenscheininhabers (eigentlich für alle Schützen/Jäger, aber das ist ein anderes Thema).
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Silvester war nicht das erste mal, im November war scheinbar schon Generalprobe:
http://www.express.de/bonn/fluechtlingsparty-auch-hier-kam-es-zu-sex-uebergriffen-23391840
ZitatSchon am 7. November 2015 kam es auf einer öffentlichen Party für Flüchtlinge in Bonn zu ähnlichen Sex-Attacken!
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Mann, bin ich froh, dass ich grösstenteils draussen an der frischen Luft schiessen kann... Bei Indoor dachte ich vor allem an die moeglichen Gesundheitsprobleme, was man da so alles einatmen muss, aber so was war mir nicht bewusst.
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Hier auf Italienisch:
mein Italienisch ist miserabel, irgend etwas von Gas oder Dämpfen welche durch das Schiessen entstehen und dann explodieren, kann aber auch was anderes heissen
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500 Männer drangen in Disco ein Ausschreitungen in Silvesternacht in Bielefeld schwerer als bislang bekannt
Zitat500 Männer sollen an Silvester mehrfach mit Gewalt in eine Disco eingedrungen sein. Es gab mehrere Anzeigen wegen sexueller Übergriffe.
ZitatLaut einem Polizeisprecher soll es sich bei der Gruppe überwiegend um Zuwanderer gehandelt haben.
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Das hatten sich wahrscheinlich auch die Investoren/Kunden von Gold AE gedacht bis auf einmal Ende Dezember 2015 alles weg war ... and it'... gone!
Sharia ist so einigermassen das Schlimmste was Frauen passieren kann: um eine Vergewaltigung anzuzeigen muss eine Frau VIER männliche Zeugen vorweisen (ide auch aussagen müssen), sonst war's keine Vergewaltigung sondern ausserehelicher Sex, und da können auf einmal Steine fliegen...was ihr Ehemann mit ihr/ihnen machen kann ist kurz gesagt, was er will.
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Das hängt sehr von der Polizei ab, das geht von Ronald Noble (General Sekretär Interpol) welcher 2013 nach den Kenia Ereignissen riet die Bevölkerung zu bewaffnen um im Terrorfall sich verteidigen zu können bis zu Ranjit Sinha, Chef der Indischen CBI der sagte: 'Wenn du eine Vergewaltigung nicht verhindern kannst, genieße sie.' Das tschechische Innenministerium empfiehlt den Menschen Pfefferspray oder Gaspistolen zu führen um sich wenn nötig verteidigen zu können.
Wem die deutschen Behörden auf dieser 'Skala' näher stehen kann sich ja jeder selbst denken...
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Zitatvor 9 Minuten, Zylinderbohrung sagte:
Die Sharia wäre da sehr streng glaube ich. Auch Diebstahl wäre dann kein Problem mehr. Je schärfer die Gesetze desto weniger Verbrechen. Deshalb gab es ja auch keine Hinrichtungen, als es in Deutschland noch die Todesstrafe gab.
lernen Sie schiessen und treffen sie "Freunde"
Dazu kann ich nur empfehlen zu lesen...
http://www.thereligionofpeace.com/quran/002-rape_adultery.htm
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Tee geht ja noch, aber lauwarmes Bier???
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Hier die Erklärung von Hickok45 und seine Terminierung:
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Danke für die Info, also ist es Frauen ab 18 erlaubt eine Waffe zur Jagd zu führen und zu besitzen (wenn sie einen Jagdschein hat).
EDIT:
auf der Webseite des Freistaats Bayern, was für ein Waffenschein gebraucht wird:
Zitat- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Mindestalter 18 Jahre
- Sachkunde
- Bedürfnis
- Versicherung
- bei Kleinem Waffenschein: nur Mindestalter 18 Jahre, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird durch die Kreisverwaltungsbehörde überprüft. Der Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses sowie der Nachweis einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.
Bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis ist der Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden - zu erbringen.
Es gibt also keinen Grund Frauen zu benachteiligen und ein Mindestalter vorzuschreiben welches höher als 18 ist. Das 'einzige' was geändert werden muss ist die Bedürfnis Klausel.
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Meine 2 cents:
1) Die meisten Frau die angegriffen wurden, waren zwischen 18 und 24 (soweit ich weiss, kann mich irren), das Mindestalter sollte also nicht zu hoch sein. Polizistinnen muessen ja auch nicht erst 24 sein bevor sie eine Waffe führen dürfen (gibt es für diese ein Mindestalter über 18?)
2) Aufbewarung zuhause sollte sicher sein, aber die Möglichkeit erlauben eine Waffe geladen zu lagern, Frauen werden auch mal zuhause überfallen.
3) Bei der Waffe würde ich nicht zu genau vorschreiben was erlaubt sein soll, das wichtigste ist, dass die Besitzerin sie gut nutzen kann, Hollowpoints erlaubt sind (hier in CH verboten, ausser für Polizisten) oder andere Munition erlaubt ist.
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Zitat
Nicht-AmerikanerJournalügner können sich nur die Augen reiben, wenn sie die hitzigen Debatten um Waffenkontrolle in den USA verfolgen. DW-Korrespondentin Ines Pohl war unterwegs, um zu verstehen, was die Menschen wirklich bewegt.So, jetzt stimmts wenigstens!
So etwas wie in Köln würde bei uns nicht passieren
in Allgemeines
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Interessanter Artikel, und dann auch noch in der Zeit: logische Argumente für den Waffenbesitz und das Recht sie zu tragen. Was wohl im Hirn der Reporterin los ist? Ich nehme an sie war dort, aber hat sie auch mal geschossen?