Deshalb eigentlich immer Schlüssel am Mann, ob nun in der Hosentasche oder um den Hals, nur nicht beim Duschen oder Baden, da könnte der Schlüssel rostig werden...
Das mit der Schrotflinte ist plausibel, denn der Jäger war ja daheim und hatte somit die tatsächliche Gewalt über seine Flinte ausgeübt und z.Bsp. seine Waffen putzen darf man ja hoffentlich in der Wohnung auch noch oder reparieren.
Die Richterin gab sich offensichtlich damit zufrieden.
Dass die Staatsanwaltschaft nicht locker lässt, zeigt für mich die Tendenz dahingehend auf, dass durch solche "Grundsatzurteile" , falls es tatsächlich zu einem Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse und des Jagdscheines kommt, versucht wird, den LWB`s insgesamt das Lagern ihrer Waffen zuhause so weit wie möglich zu vermiesen.